Auf dieser Web-Seite erfahren Sie, wie die Beamten Verbrechen gegen Kinder begehen und gegen Gesetze verstoßen.

Familiengericht – Konstanz Az: 5F 121/16  &  Die Korruption der Beamten im Amtsgericht 

 

Datum: 12.12.2017


Präsident Herrn Rieder
Oberlandesgericht Hoffstrasse 10
76133 Karlsruhe
Az: 313 III

Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 2
79083 Freiburg i. Br.
OLG – Az: 18UF 192-16 & Konstanz – Az: 5F 121/16,

Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
AZ: 5F 209/17

Sehr geehrter Herr Präsidenten R….,
bitte geben Sie mir eine Antwort. Wenn ich Ihnen Briefe schreibe, lesen Sie diese Briefe überhaupt? Oder schmeißen Sie meine Briefe sofort in den Müll? Und wenn Sie nicht an Fakten interessiert sind, wie Richter am AG Konstanz und OLG Karlsruhe, korrupte Prozesse durchführen und meine Tochter in Todesgefahr bringen, warum haben Sie mir dann nicht innerhalb des vergangenen Jahres geschrieben? Oder haben Sie wichtigere Fälle als das Banditentum von Beamten und das Töten von Kindern?

Ich möchte Sie daran erinnern, dass Richterin T… in Konstanz einen korrupten Sorgerechtsstreit geführt hat – Az: 5F 121/16, OLG – Az: 18UF 192-16. Wobei Richterin T… die Erkrankung des Kindes ignorierte und alles tat, um das Banditentum der Mitarbeiter des Jugendamtes Konstanz zu vertuschen, die an der Krankheit meines Kindes schuld sind. Nach diesem Verfahren war meine Tochter im letzten Winter wieder mit nassen Höschen unterwegs und es ist wieder Winter und alles wiederholt sich. Und die Kriminellen vom Jugendamt und Amtsgericht taten alles, um damit ich meine Tochter so selten wie möglich zu sehen bekomme. Als Ergebnis hatte ich insgesamt 11 Monate lang keine Treffen mit meiner Tochter und Richter Dr. S…. deckte diesen Verbrechen – Ordnungsgeld Az: 18 WF 204/17.

Präsident Herrn R…., im persönlichen Schreiben vom 7. November 2017 schrieb ich:
// Es nähert sich der Winter, mein Töchterchen hat schwere physische und psychische Probleme – nun schon im dritten Jahr. Mein Töchterchen nässt weiterhin ein und geht mit nasser Unterhose auf die Straße. Und meine ehemalige Frau, die Alkoholikerin und die Beamten pfeifen auf das alles. Sehr geehrter Herr Präsident, sagen Sie, das was sie gerichtliche Demokratie nennen, gibt es den Beamten solche Macht, dass es ihnen aufgrund von Lüge und Korruption möglich ist, mein Kind und das alles zu töten?
Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass die Beamten des Oberlandesgerichtes an der Erkrankung meiner Tochter auch mitschuldig sind – wodurch sie potenziell sterben oder unfruchtbar werden könnte. Jedoch bitte ich nicht sondern ich fordere, dass dieser Endbeschluss unter Berücksichtigung aller meiner Briefe, die ich an das Oberlandesgericht gesammelt im August 2017 geschickt habe, gefasst wird. Und ich erwarte von dem Beschluss, dass er anders ausfällt als der aufgrund der Lügen von Richterin Dr. Jarsumbek gefasste. Hat doch Richterin Dr. J…. alle schockierenden Tatsachen absichtlich ignoriert und hat so die Verbrechen der Beamten in Konstanz gedeckt.
Die Handlungen der Beamten sind kriminell – wofür alle Tatsachen sprechen. Dies hat mein neuer Anwalt bestätigt. Daher fordere ich, dass die entsprechenden Unterlagen an die mir Korruption und Amtsmissbrauch beschäftigte Stelle weiterleitet. //

Präsident Herrn R…., aufgrund dieses Briefes, welche Aktionen haben Sie unternommen, um das Leben des Kindes zu schütze? Wann werde ich eine Antwort von Ihnen bezüglich des korrupten Prozesses von OLG Karlsruhe, AZ 18UF 192-16 erhalten, wo die Richter T… und J…. gegen das Gesetz verstoßen haben und gegen das Kind begangen haben? Schließlich ist wieder ein Jahr vergangen, aber es gibt keine Antwort von Ihnen.

Im September habe ich einen neuen Antrag zur Regelung des Umgang gestellt.
// Sehr geehrter Herr Richter T….,
im September habe ich den Antrag auf eine neue Umgangsregelung mit meiner Tochter gestellt und jetzt ist schon November und es hat sich nichts getan. Ich möchte daran erinnern, dass aufgrund der Lüge und der Korruption der Beamten nun schon mein Töchterchen im dritten Jahr physisch und psychisch krank ist. Auch wird mein Töchterchen weiterhin psychisch und physisch missbraucht und die verlogenen Beamten haben mich außerstande gesetzt, mein Töchterchen zu schützen und ihr zu helfen.
Herr Richter T…., warten Sie darauf, bis mein Töchterchen stirbt oder jemand daran Spaß hat, dass mein Töchterchen leidet? Ich denke nicht, dass es im Gericht irgendwelche wichtigeren Fälle als diese Sache gibt. Deshalb bitte ich nicht sondern fordere, dass so schnell wie möglich die Prozesse wegen Umgang und Ordnungsgeld begonnen werden. //

Es ist schon Dezember, und niemand hat es eilig, dieses Verfahren in Konstanz zum Schutz des Kindes durchzuführen. So wie ich denke, wird das AG Konstanz diesen Prozess bis zum Frühling verzögern oder darauf warten, dass meine Tochter an einer Entzündung stirbt.
Gestern, am 11.12.2017 machte meine Tochter in Gegenwart des Mitarbeiters „J….“ des Kinderschutzbund Konstanz unwissentlich in ihr Höschen. Danach gestand meine Tochter, dass dies sehr häufig bzw. regelmäßig passiert. Meine Tochter hat bestätigt, dass ihre Mutter – N.F… sich weigert, das Kind ärztlich untersuchen zu lassen und zu behandeln. Im Sommer 2016 haben Kinderärzte und Psychologen mir bestätigt, dass die Tochter psychische und physische Krankheiten in chronischer Form hat. Und Richterin T…. hat das alles ignoriert. Es sollte doch wirklich jeder verstehen, dass N.F… wegen ihres Alkoholismus offensichtlich schwerwiegende Probleme hat. Um das Kindswohl zu schützen muss N.F…. dringend das Sorgerecht entzogen werden.

Präsident Herrn R…, ignorieren Sie diesen Brief wie alle vorhergehenden Briefe wieder und sehen Sie ruhig dabei zu, wie das Kind stirbt? Oder werden Sie im Justizsystem Ordnung schaffen?
Mit freundlichem Gruß

 

Datum: 07.11.2017

Oberlandesgericht
Hoffstraße 10
76133 Karlsruhe
Az: 313 III

Oberlandesgericht Karlsruhe
Zivilsenate in Freiburg
Salzstraße 28
79098 Freiburg i. Breisgau
Az:18 UF 116/16, Az:18 UF 192/16, Az:18 WF 152/16

Persönlich zu Händen des Präsidenten des Oberlandesgerichts Herrn RiedelSehr geehrter Herr Präsidenten Rieder,
während des vergangenen Jahres habe ich Ihnen Briefe (an das OLG, Salzstr. 28) mit wichtigen Tatsachen. Es handelt sich um die Az:18 UF 116/16, Az:18 UF 192/16, Az:18 WF 152/16 und an die Hoffstraße 10 zu Az: 313 III. Ich beschrieb darin, wie die Richterin T… und die Mitarbeiter des Jugendamt der Stadt Konstanz Verbrechen gegen das Gesetz und mein kleines Töchterchen begehen.
In allernächster Zeit werde ich oder mein Anwalt das Oberlandesgericht infolge der neuen Verbrechen, die unter der Leitung der Richterin T…. und den Mitarbeitern des Jugendamtes der Stadt Konstanz weiterhin vollbracht werden, ansprechen. Bitte berücksichtigen Sie auch die Briefe vom 30.10.2017 und 11.10.2017 die ich diesem Schreiben beilege. Und wenn die Angehörigen des Oberlandesgericht die Verbrechen der Beamten in Konstanz nicht decken würden und nach Gesetz und Gewissen arbeiten würden, so würde niemand neue Verbrechen begehen.
Es nähert sich der Winter, mein Töchterchen hat schwere physische und psychische Probleme – nun schon im dritten Jahr. Mein Töchterchen nässt weiterhin ein und geht mit nasser Unterhose auf die Straße. Und meine ehemalige Frau, die Alkoholikerin und die Beamten pfeifen auf das alles. Sehr geehrter Herr Präsident, sagen Sie, das was sie gerichtliche Demokratie nennen, gibt es den Beamten solche Macht, dass es ihnen aufgrund von Lüge und Korruption möglich ist, mein Kind und das alles zu töten?
Ich habe an das Bundeskanzleramt Briefe geschickt und dort wartet man schon auf das Endergebnis des Gerichtsverfahrens. Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte Sie, dass das OLG endlich über die Verfahren zu AZ: 18 UF 116/16, AZ:18 UF 192/16, AZ 18 WF 152/16 abschließend verfügt.
Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass die Beamten des Oberlandesgerichtes an der Erkrankung meiner Tochter auch mitschuldig sind – wodurch sie potenziell sterben oder unfruchtbar werden könnte. Jedoch bitte ich nicht sondern ich fordere, dass dieser Endbeschluss unter Berücksichtigung aller meiner Briefe, die ich an das Oberlandesgericht gesammelt im August 2017 geschickt habe, gefasst wird. Und ich erwarte von dem Beschluss, dass er anders ausfällt als der aufgrund der Lügen von Richterin Dr. J…. gefasste. Hat doch Richterin Dr. Jarsumbek alle schockierenden Tatsachen absichtlich ignoriert und hat so die Verbrechen der Beamten in Konstanz gedeckt.
Die Handlungen der Beamten sind kriminell – wofür alle Tatsachen sprechen. Dies hat mein neuer Anwalt bestätigt. Daher fordere ich, dass die entsprechenden Unterlagen an die mir Korruption und Amtsmissbrauch beschäftigte Stelle weiterleitet.
Mit freundlichem Gruß

 

                                                                                                                   Datum: 23.09.2017

Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
AZ: 5F 121/16

Staatsanwaltschaft Konstanz

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich erstatte Anzeige gegen Herrn J.S…., Jugendamt der Stadt Konstanz wegen unterlassener Hilfeleistung gemäß §323 c StGB, weil das Kind K.F…., geb. 24.03.2012 psychisch bzw. physisch missbraucht wurde und Herr Sattelmayer trotz Kenntnis nichts unternommen hat.
Herrn J.S…. habe ich mehrmals per email (s. Anlage) und per Brief (vom 27.08.2017, 30.08.2017 und 12.09.2017) auf die Notlage meiner Tochter hingewiesen.
Herr S….. hat meiner Tochter keine Hilfe gewährt obwohl er Ihr zuständiger Sachbearbeiter beim Jugendamt ist.
Ich habe mich mit meiner Tochter K…. am 12.09.2017, beim Kinderschutzbund (Umgang) getroffen. K…. hat mir dabei erzählt, dass sie wieder zwei Monate in Thüringen bei den Großeltern mütterlicherseits war. Dort hat E…. (die Mutter meiner ehemaligen Frau) gegenüber meiner Tochter physische und psychische Gewalt begangen. K…. war dort zwei Monate alleine, ohne Mutter. Die ganze Zeit musste sie in der Ecke stehen. Mein Töchterchen wollte laufen und spielen, aber die alkoholkranken Großeltern sitzen jeden Tag von Morgen bis zum Abend am Tisch und trinken Wodka. Während dieser Zeit verbieten sie dem Töchterchen zu laufen und zu spazieren.
Immer wenn der Kindergarten länger geschlossen ist wird K…. von meiner Ex-Frau zu den Großeltern – dieses Jahr zum dritten Mal – „verbracht“. Meine Tochter beklagt sich jedes Mal über die physische und psychische Vergewaltigung bei mir, wenn sie von den Großeltern zurückkommt. Und der Berater meiner Tochter, Herr J.S….. ignoriert meine entsprechenden Briefe systematisch.
Vor 1,5 Jahren stellte ich K…. der Kinderpsychologin M.H…. vor. Sie hat mir mitgeteilt, dass K….. psychische Probleme hat und darum einnässt. Eine Behandlung bzw. Therapie ist notwendig.

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

 

                                                                                                                   Datum: 12.09.2017
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
AZ: 5F 121/16

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels.

                                                                                                                  I
Richterin T….. Am 07.02.2017 und 11.02.2017 hatte ich ein Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gestellt. Weil die Mitarbeiter des Jugendamtes mir ca. ein halbes Jahr keinen Termin für den Umgang mit meiner Tochter gemacht haben. Damit verletzen Sie die Entscheidung des Gerichts.
Richterin T…., am 10.03.2017 hatten Sie mir mitgeteilt, dass mein früherer Anwalt S.G…. Ihnen am 07.10.2016 gesagt hat, dass ich mich selbst mit meiner Tochter nicht treffen will. Auf der Basis meiner Briefe von 17.04.2017 und 22.05.2017 wissen Sie, dass ich meine geliebte Tochter, die systematisch von meiner Ex-Frau N.F…. misshandelt wird, unbedingt sehen wollte. Außerdem hatte ich nicht gewusst, dass man meinem Ex-Anwalt verbieten kann, die Unterlagen an das Jugendamt bzw. Gericht zu überreichen. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ich immer noch keine Kopie des Schreibens vom 07. Oktober 2016 erhalten habe. Weder von meinem Ex-Anwalt noch von einer Behörde.
Wenn man die Fakten aus dem Schreiben von 17. April zusammenfasst, erkennt man das meine Ex-Anwalt S.G…. mit Absicht dem Gericht falsche Information überreicht hat. Ich denke, dass Sie es durch Ihre Bitte falsch ausgesagt hat. Weil Sie es meiner Ex-Frau versprochen haben, dass Sie alle Gerichtprozesse gewinnen wird.
Richterin T…., Ihr plan war, dass ich es nicht schaffe so lange meine Tochter zu sehen und mich mit Ihr dann treffe. Und dadurch könnten Sie mich dann ins Gefängnis bringen, weil ich dann gegen die Gerichtsentscheidung verstoßen würde.
Richterin T…., alle Fakten sprächen dafür, dass Sie diesen ganzen korrupten Plan organisiert haben! Z.B Jugendamt wusste, dass wenn die mir keinen Besuchertermin mit meiner Tochter machen, dass es Strafe von Gericht kommen konnte. Trotzdem hat das Jungendamt mir ein halbes Jahr kein Termin mit meiner Tochter gemacht. Und so eine Strafftat konnten die nur mit Ihrer Hilfe durchziehen. Weil das Jugendamt zur 100% sicher war, dass Sie die nicht bestrafen würden!
Am 25.10.2016, 02.11.2016, 22.12.2016 hatte ich den Jugendamt Briefe geschrieben, mit der Frage warum Sie mir keine Termine mit meiner Tochter machen. Aber Jugendamt hat mir nie auf meine Briefe geantwortet!
Richterin T…., ich hatte Ihnen persönlich am 07.12.2016, 23/25.01.2017, 13.03.2017 geschrieben das Jugendamt gegen ihre Gerichtliche Entscheidung verstößt. Und Sie hatten mir auf dieses Schreiben auch nicht geantwortet.
Hätte ich tatsächlich ein Brief geschrieben wo es drin stand, dass ich meine Tochter nicht treffen will, dann hätten Sie gleich gesagt das ich schuldig bin.
Richterin T….. Ich hatte schon einen Antrag gegen den Jugendamt gestellt. Sie wollten kein Prozess gegen die Jugendamt Mitarbeiter durchführen. Und jetzt will ich Sie fragen, ob Sie dieses Thema ins Oberlandesgericht Karlsruhe geschickt haben?

                                                                                                                    II
1. Ich bitte Sie, das Gerichtsverfahren gegen die Mitarbeiter des Jugendamts der Stadt Konstanz und N.F…. durchzuführen, da sie das Urteil vom 12. Sept. 2016, Az. 5F 121/16 verletzen.
2. Ich beantrage mir die Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren unter Beiordnung des Rechtsanwaltes W.M…., Wollhausstraße 32, 74072 Heilbronn zu bewilligen.
Begründung: Schon seit 10 Wochen habe ich keinen Kontakt zu meiner Tochter K.F….. Zuletzt habe ich sie am 04. Juli 2017 gesehen. Am 11. Juli bin ich zu meinen kranken Eltern ins Donbass Kriegsgebiet gefahren um ihnen zu helfen.
Mit Frau R…. vom Kinderschutzbund war ausgemacht, dass sie ein wöchentliches Treffen via Skype zwischen meiner Tochter und mir ermöglicht.
Diese Kontakte kamen nicht zustande da, wie mir Frau R…. mitteilte meine Tochter nicht in Konstanz ist. Ich vermute, dass meine Ex-Frau unsere Tochter K…. ohne Absprache für zwei Monate zu ihren Eltern nach Thüringen geschickt hat. Beide Elternteile sind Alkoholiker und vergewaltigen meine Tochter K…. psychisch.
Mir war nur bekannt, dass meine Ex-Frau ab 01. September in Urlaub ist.
Bei meinem vorherigen Aufenthalt in Donbass war ebenfalls ausgemacht, daß ich Kontakt mit meiner Tochter via Skype habe. Auch damals hat meine Frau diese Vereinbarung ignoriert. Es zeichnet sich also ein Muster ab und ich erwarte dass meine Ex-Frau bei nächster Gelegenheit wieder den Kontakt zwischen meiner Tochter und mir verhindern wird, sofern sie nicht durch ein spürbares Ordnungsmittel davon abgehalten wird.
Ich bat das Jugendamt Konstanz wiederum um Hilfe und um eine Kontrolle im Interesse von K….. Dies mittels 2 Emails am 02. und 04. August 2017 an J…..S…..@konstanz.de – // Herr J.S…… Meine Tochter K.F…. ist wieder bei den Eltern meiner Ex-Frau, die beiden sind übrigens Alkoholiker.
Ich sehe das Wohl meiner Tochter bei einem Aufenthalt bei Ihrer Großmutter gefährdet.
K….. sagte mir, daß Ihre Großmutter regelmäßig – bereits zum Frühstück – Alkohol/Vodka trinkt. Und dass sie dort nicht gerne ist.
Ich appelliere an Sie, das psychische Leiden meiner Tochter zu beenden.
Auch wenn ein Aufenthalt außerhalb von Konstanz grundsätzlich meiner Tochter gut tun kann, sehe ich gerade bei einem Aufenthalt bei der Großmutter mütterlicher Seite das Wohl von K….. gefährdet ist.
Sagen Sie mir, wie viel Gewalt meine Tochter noch aushalten muss? //

Herr S…. hat meine Briefe wieder ignoriert. Herr S….. hat in Jugendamt Thüringen nicht angerufen, um sich nach dem Zustand meines Töchterchens zu erkundigen.
Ab 25. August habe ich Herrn S….. persönlich gefragt wo mein Töchterchen ist. Er hat geantwortet, dass die Probleme meiner Tochter ihn nicht interessieren. Ich bin zur Polizei gegangen, der Polizist hat Herrn J.S…. angerufen, und Herr S…. hat dem Polizisten geantwortet, dass er nicht Berater meines Töchterchens ist und dass das Urteil zum Umgang ergangen ist. Ich erinnere, dass dieser Prozess nicht geschlossen ist und das Herr S….. der Betreuer/Sachbearbeiter für mein Töchterchen ist. Das heißt, Herr S….. hat dem Polizisten falsche Informationen gegeben, was sicherlich nicht gesetzlich ist.
Außerdem hat der Herr J.S….. mir persönlich ein Brief am 30.08 zugeschickt, wo es drin stand das ich am 12.09 um 16:00 Uhr meine Tochter im Kinderschutzbund treffe. Meine Frage wäre ob es Lügen, Korruption oder Satanismus ist?
Mein Anwalt hat auch gesagt, dass wenn meinem Töchterchen Gefahr droht, und Herr S…. reagiert nicht, so begeht er das Verbrechen auch – unabhängig davon ob er Berater/Sachbearbeiter ist oder nicht. Und dass hat meine Ex-Frau – N.F…. unsere Tochter nach Thüringen zu den alkoholkranken Großeltern für zwei Monate – ohne vorherige Absprache – schickt, ist ein Verbrechen gegen das Töchterchen und ein Verstoß gegen den gerichtlich festgelegten Umgang.
Im Januar, Februar dieses Jahres erzählte mir meine Tochter K…. beim Treffen, daß sie krank war und meine Ex-Frau sie nicht ins Krankenhaus bzw. zu einem Arzt zur Behandlung gebracht hat. Herr J.S…. vom Jugendamt entgegnete mir auf meinen entsprechenden sofortigen Hinweis, dass dieses Verhalten für das Jugendamt nicht von Interesse ist.
Ich fordere daher sofort, das Verfahren durchzuführen.

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

 


                                                                                                                 Datum: 27.08.2017
Stadt Konstanz
Jugendamt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
AZ: 5F 121/16

Umsetzung Urteil Familiengericht vom Sept. 2016, Az: 5F 121/16

Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß o.g. Urteil habe ich 1x pro Woche das begleitete Umgangs- & Besuchsrecht für meine Tochter K….. Meine Tochter habe ich zuletzt am 04. Juli 2017 gesehen.
Aus persönlichen Gründen war ich mehrere Wochen nicht in Konstanz. Mit dem Kinderschutzbund hatte ich ausgemacht, dass ich währenddessen mit meiner Tochter per Skype den Umgang haben kann.
Dies war nicht möglich, da sich laut Aussage des KSB meine Tochter nicht in Konstanz aufgehalten hat.
Nach meiner Rückkehr habe ich festgestellt, dass meine Tochter immer noch nicht in Konstanz ist. Ein persönlicher Umgang daher weiterhin nicht möglich.
Eine Absprache bzw. Information von Seiten meiner Frau über die Dauer der Abwesenheit meiner Tochter fand mir gegenüber nicht statt.
Auf meine Emails an das Jugendamt wurde nicht reagiert.
Herr J.S…. konnte bzw. wollte mir bei meiner persönlichen Vorsprache am 25. August 2017 keine Auskunft über den Aufenthaltsort oder Dauer der Abwesenheit meiner Tochter geben. Herr S….. sagte mir (ohne weitere Zeugen) „.. ist mir scheißegal wo Deine Tochter ist..“
Aus einem anwaltlichen Schreiben Mitte Juli konnte ich entnehmen, daß sich meine Frau ab 01. September auf unbestimmte Zeit in Urlaub befindet. Eine weitere Information wie sie sich während dieser Zeit meinen Umgang mit K…. vorstellt bzw. wo sich K…. aufhalten wird fand von Ihrer Seite bisher nicht statt. Auf meine Anrufe reagiert sie nicht.

Ich bitte Sie unverzüglich für die Umsetzung des Urteils zu sorgen und mir bis spätestens 1. September 2017 Nachricht zu geben ob ein Umgang kommende Woche möglich ist oder falls nicht, warum und bis wann der Umgang wieder möglich ist.

Ich erkenne bei meiner Frau die Tendenz, das Urteil des Familiengerichts zu ignorieren.
Im Dezember 2016 wurde meine Tochter K…. ohne Absprache für ca. 4 Wochen zu Ihren Großeltern verschickt.
Nun ist sie wieder nicht „erreichbar“, ohne dass es mir gegenüber eine Information oder Absprache gab. Von Seiten des Jugendamtes wurde mir bei meiner Vorsprache am 25. August keine Information gegeben wo sich meine Tochter aufhält und seit wann sie nicht in Konstanz ist. Ihre lange Abwesenheit geht weit über das übliche hinaus. Im Dezember 4 Wochen, nun wieder 8 Wochen – jeweils ohne Information.
Mein Umgangsrecht ist bereits sehr stark eingeschränkt. Durch das nicht abgesprochene „Verschicken“ meiner Tochter werden meine Rechte noch weiter eingeschränkt.

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

 

                                                                                                                  Datum: 22.05.2017
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
AZ: 5F 121/16

Sehr geehrte Frau Richterin T….,

1. aufgrund meines Briefes von 17. April 2017 wissen Sie, dass ich im Oktober 2016 kein Interesse hatte, ein Treffen mit meiner Tochter unnötig zu verzögern. Ich habe regelmäßig beim Jugendamt vorgesprochen und mich nach dem Stand erkundigt und darum auch schriftlich in der zweiten Oktoberhälfte 2016 beim Jugendamt nach den Gründen gefragt, warum ich nach dem ersten abgesagten Termin im September 2016 keinen weiteren Termin zum Umgang mit meiner Tochter erhalten habe. Eine Antwort habe ich vom Jugendamt zeitnah nicht bekommen.
Daher möchte ich wissen, wie Sie planen mit meinem Antrag auf Ordnungsgeld usw. zu 5F 121/16 weiter zu verfahren.
Es ist auch notwendig zu ergründen, warum meine frühere Anwältin S.G….. Ihnen falsche Informationen gesendet hat. Ist dies nicht auch eine Straftat oder mindestens ein Verstoß gegen die Standesordnung der Rechtsanwälte?

2. Seit neun Monaten lassen Sie nicht meinen neuen Anwalt W.M….. zu diesem Prozess zu und verweigern ihm die Zahlung.
Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass ich seit neun Monaten eine intensive Korrespondenz mit dem Oberlandesgericht führe. Aber ich habe keine juristische Ausbildung um Briefe richtig zu verfassen und zu beantworten. Nach dem Gesetz sollte diese Korrespondenz durch einen Anwalt geführt werden, der alle Gesetze kennt.

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

 

Datum: 17.04.2017

Amtsgericht KonstanzUntere Laube 12
78462 Konstanz
AZ: 5F 121/16

Präsident Herrn Rieder
Oberlandesgericht Hoffstrasse 10
76133 Karsruhe
Az: 313 III

Antwort auf den Brief 04.04.2017.

Sehr geehrte Frau Richterin T….,
Sie haben mir in der Verfügung vom 03.04.2017 erstmalig mitgeteilt, dass meine ehemalige Anwältin S.G…. Ihnen am 07.10.2016 einen Brief geschrieben hat.
In dem Schreiben steht, dass ich verboten haben soll, die notwendigen Dokumente an den Kinderschutzbund weiter zu leiten. Dieses Schreiben stammt weder von mir noch ist es mir zuzurechnen.
Frau Richterin T…., ich möchte Ihnen hiermit mehrere Umstände zu diesen Schreiben mitteilen:1. meine ehemalige Anwältin S.G…. und ihre Sekretärin haben mich für diesen Brief nicht befragt und ich konnte darum hierzu auch nicht Stellung nehmen.
Aufgrund der langen Trennung von meiner Tochter war mir natürlich daran gelegen, möglichst bald meine Tochter wieder zu sehen. Und ich habe alles dafür getan um dieses Ziel – ohne das Urteil zum Umgangsrecht zu verletzen – zu erreichen.
Wäre ich persönlich gefragt worden hätte ich natürlich die Erlaubnis erteilt – wollte ich doch möglichst bald meine Tochter wiedersehen.
Bisher habe ich von der Kanzlei S.G…. auch auf nochmalige fernmündliche Nachfrage keine Kopie dieses Schreibens erhalten.2. Nach Ende des Verfahrens zum Sorgerecht habe ich mich von Frau RA S.G…. als meine anwaltliche Vertreterin mit sofortiger Wirkung getrennt, da ich das Vertrauen in sie verloren habe.
Mit Datum vom 28.09.2016 bat ich daher um Prozesskostenhilfe für meinen neuen Anwalt Herrn RA W.M….. Dieser Antrag liegt dem AG vor.

Daher ist dem Gericht bereits seit Eingang des Antrags bekannt, dass mich Frau RA S.G…. nicht mehr vertritt. Warum Frau RA S.G…. noch in meinem Namen agiert verstehe ich nicht.

Wie ist es möglich, dass ich erst jetzt von der Existenz dieses Schreibens erfahre?
Am z.B. 25.10.2016 habe an das Jugendamt geschrieben und gefragt, warum sie mir keine Treffen mit meiner Tochter ermöglichen. Aber das Personal des Jugendamtes hat mir davor und danach, für insgesamt sechs Monate keine Antworten auf meine Briefe gegeben hat. Ich habe auch keine Antwort erhalten, warum nicht bzw. wann ich meine Tochter sehen darf, als ich persönlich beim Amtsleiter Hr. K….., dem Abteilungsleiter Schubert und dem Sozialarbeiter S….. vorsprach.

Von der Existenz des Schreibens vom 07. Oktober sagte mir niemand etwas.

Niemand erklärte darum, dass es mein Problem ist, dass ich K…. nicht sehen kann, da ich angeblich verboten habe Dokumente an den Kinderschutzbund zu übergeben.

Amtssprache ist zwar Deutsch, aber allen ist bekannt das dies nicht meine Muttersprache ist und ich daher nicht alles sofort verstehe.

Im Vorgang zur Verhandlung zu 5F 121/16 erklärte mir Frau RA G…., dass ich, wenn ich nicht von dem fehlerhaften Verhalten, man kann es auch Verbrechen nennen, von den Mitarbeitern des Jugendamts und von Frau H…. berichte Sie, Frau Richterin T…. im Gegenzug zugesagt haben, mir die gleichen Rechte im Umgang und Sorge für meine Tochter wie meiner Ex-Frau zu gewähren.

Ich erwiderte Frau RA S.G…., daß den Versprechen von Frau Richterin T…. nicht vertraut werden kann. Frau Richterin T…. hat bereits meiner (Ex-) Frau N.F…. versprochen, dass alle Entscheidungen ihren Wünschen entsprechend ausfallen werden. Das war dann auch so. Ich bekam nur sehr eingeschränktes Umgangsrecht mit meiner Tochter.

Ich war der Ansicht, dass aufgrund der klaren Tatsachenlage mir das Sorgerecht für meine Tochter zugesprochen wird.

Ich sagte, dass mein Kind verkrüppelt wird und dass die Täter vor dem Gesetz für ihre Verbrechen verantworten müssen. Danach sagte RA G….. mir, dass sie sich vor dem Gericht weigert meine Tatsachen zu äußern. Wenn ich mit den Bedingungen der Frau Richterin T…. nicht einverstanden bin, dann verliere ich den Prozess.

Während der Verhandlungspause weigerte sich Frau RA S.G…. einen Befangenheitsantrag gegen Frau Richterin T…. zu stellen. Sie erklärte mir, dass im Befangenheitsfall sie ebenfalls das Mandat abgeben wird und ich keine Prozesskostenhilfe für einen neuen Anwalt erhalten werden. Im Übrigen hätte ich sowieso den Prozeß verloren.

Frau Richterin T…., ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie mir im Verlauf der Verhandlung 5F 121/16 systematisch das Wort entzogen bzw. es mir nicht gaben als ich versuchte, schockierende Fakten zu präsentieren bzw. mir keine Chance gaben etwas zu sagen. Dies indem Sie selber mir extrem enge Grenzen für ein „rechtliches Gehör“ setzten. Und mein Anwaltin G…. starrte nur auf Ihre illegalen Handlungen und weigerte sich, mich zu unterstützten. So tat Frau RA G….. durch ihr Schweigen alles, um sicherzustellen, dass ich den Prozess verliere. Und es bestätigt, was mein Anwaltin G….. nur für korrupte und nicht für meine Interessen arbeitet.

Frau Richterin T…., Sie wissen daß zu der Zeit, als meine Ex-Frau K….. schlug, das Personal des Jugendamts sich 17 Monate lang weigerte auf meine Hinweise in Form von Vorsprachen, Emails und Beschwerden zu reagieren. Diese Ignoranz hat zu schweren psychischen und körperlichen Erkrankungen von Kristina geführt – die letzten Endes dazu führen können, dass sie daran sterben könnte. Das Jugendamt behauptet, dass eine systematische Kontrolle durchgeführt wurde. Sie, Frau Richterin T…. haben diese Aussage gerne ungeprüft angenommen. Meines Erachtens ist dies aber eine falsche Aussage auf die gemäß § 153 StGB bis zu fünf Jahre Gefängnis steht, da bei insgesamt zwei Hausbesuchen mit 17 Monaten Abstand sicherlich nicht von systematischer Kontrolle gesprochen werden kann.

Sie haben dadurch das Fehlverhalten des Jugendamts gedeckt.

Sie kümmern sich nicht um die Interessen meines Kindes. Die von mir aufgezeigten Verhältnisse und Fakten interessieren Sie nicht. Ebenso wenig wie Sie die Feststellungen des Polygraph oder das von mir erstellte Video mit meiner Tochter berücksichtigt haben.
Ebenso haben Sie die Tätlichkeiten (Bluterguß durch Schläge) meiner Ex-Frau mir gegenüber (durch Fotos der Polizei belegbar) bzw. meiner Tochter (blaue Flecke) ignoriert.

Sie haben bewußt all diese Tatsachen ignoriert und stattdessen Lügen und Korruption zur Basis Ihrer Entscheidung genommen. Alles vorgeblich zum Wohl des Kindes.

Frau Richterin T…., sie Tragen die Robe der Richter, doch anstatt Banditentum zu bekämpfen fördern Sie selber die Korruption. Gegen ein volles bzw. gleichberechtigtes Sorge- und Umgangsrecht für mich spricht keine einzige Tatsache, trotzdem haben Sie mir das Recht zur Sorge für und Umgang mit meiner Tochter geraubt. Meine Tochter versteht immer noch nicht warum sie mit mir nicht z.B. ins Schwimmbad, in ein Eis-Café, auf den Spielplatz oder auf die Mainau gehen kann. Und warum sie Ihren Vater nach so langer Zeit nur einmal pro Woche für zwei Stunden sehen kann. All dies bringt meiner Tochter noch mehr psychische und physische Leiden. Aber dies interessiert Sie, Frau Richterin T…. „für das Kindswohl“ alles nicht.

Frau Richterin T…., zum Prozess AZ: 5F 5/16 haben Sie bewusst falsche Informationen an das OLG Karlsruhe weitergegeben, aber mir die angeforderten Informationen nicht zukommen lassen und mir trotz mehrfacher Nachfrage nicht erklärt, warum Sie dieses Verbrechen begangen haben. Auch das fällt unter § 153 StGB und ist mit bis zu fünf Jahren Gefängnis strafbar. Darum verstehe ich absolut nicht, warum Sie noch immer als Richter arbeiten.

Ich, als Psychologe und Schriftsteller zum Thema Korruption, bin nicht nur überrascht sondern wirklich schockiert dass sich niemand an dem Umfang der Korruption stört. Über drei Jahre habe ich bisher verfolgt, wie die Richter M….. und T…. in illegale Aktionen verstrickt sind und dabei die Gesundheit meines Kindes beeinträchtigen. Und niemanden stört das. Für mich stellt sich heraus, dass die Menschen wirklich die Wahrheit sagen, wenn sie sagen das für das Jugendamt, Richter und deren Mitarbeiter in Deutschland die eigenen Gesetze nicht gelten – egal wie groß das Banditentum auch ist.

Wer gibt mir die Antwort auf das, wohin das alles führen wird, und wo kann ich die Wahrheit finden und Schutz für meine Tochter???

Zum vielleicht hundertsten Mal bitte ich daher immer wieder darum, ergebnisoffen und professionell die Richter T…. und M…. zu überprüfen. Es ist doch offensichtlich die Korruption und Lügen der Richter in jedem Prozess sichtbar.

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

 


                                                                                                                     Datum: 29.03.2017

Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
AZ: 5F 121/16

Landgericht Konstanz der Präsident
AZ: DB 24/16

Präsident Herrn Rieder
Oberlandesgericht Hoffstrasse 10
76133 Karsruhe
Az: 313 III

Herrn Justizminister G.W….
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
(AZ: E-1402.2016/415 U.W….)

Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 2
79083 Freiburg i. Br.
AZ: 23-0141.7

I. Antrag auf Befangenheit

Hiermit stelle ich einen Befangenheitsantrag gegen Frau Richterin am AG T…..

Unter dem Vorsitz von Frau Richterin T….. ist für mich kein faires Verfahren möglich.
In Verhandlungen wird mir das Wort abgeschnitten, so daß ich nicht meine Argumente darlegen kann. Frau Richterin T…. lehnt z.B. mit angebliche Aussagen einen Antrag auf Verfahrenskostenbeihilfe ab. Auf meine Bitte, mir diese zugänglich zu machen erhalte ich keine Antwort.

Trotz meiner bekannten Abwesenheit und bekannter Vertretung durch einen Anwalt wurde von Frau Richterin T…. ein Verfahren (AZ: 5F 121/16) durchgeführt, ohne meinen Anwalt darüber zu informieren. Stattdessen erfolgte wohl eine öffentliche Zustellung oder Bekanntgabe. Formal sicherlich korrekt aber zeigt es doch die Grundhaltung von Frau Richterin T…. mir gegenüber.

Ich bitte eine faire und professionelle Untersuchung aller Prozesse.

Ohne Entscheidung in meinem Sinne erwarte ich früher oder später katastrophale Ergebnisse.

Bereits früher habe ich mehrfach um die Enthebung von Frau Richterin T…. von meinen Prozessen gebeten. Leider ohne Erfolg bzw. mit einer für mich nicht nachvollziehbaren Begründung.


II. Antrag auf Prozesskostenhilfe / Entscheidung vom 10. März 2017

Gegen die Ablehnung des Prozeßkostenhilfeentscheidung lege ich Widerspruch ein.

Das Jugendamt hat es mir über ein halbes Jahr nicht ermöglicht, meine Tochter zu sehen.

Nach dem Urteil zur Regelung des Umgangsrechts wurde mir innerhalb kürzester Zeit ein Termin (18. September) beim Kinderschutzbund (KSB) gegeben. Dieser wurde dann einen Tag vorher wegen Erkrankung beim KSB abgesagt. Auf meine erste mündliche Nachfrage nach einem weiteren Termin wurde mir nur geantwortet, dass die zuständige Mitarbeiterin des KSB krank ist. Ich sollte mich wieder melden. Bei meinem nächsten Besuch bei Herrn S….. vom Jugendamt stand dieser auf und ging fort ohne meine Frage zu beantworten, wann ich der nächste Besuchstermin sein könnte. Weitere Informationen, insbesondere inwieweit ich mitwirken muss, wurden mir vom Jugendamt auch bei weiteren Besuchen nicht gegeben. Da ich bis zum 25. Oktober 2016 nichts vom Jugendamt gehört habe fragte ich nochmals schriftlich nach, was ich unternehmen muss um meine Tochter zu treffen. Erst Anfang Dezember wurde mir erstmalig mitgeteilt, dass ich mein Einverständnis zur Weiterreichung des Beschluss an den KSB geben muss. Dies habe ich dann sofort gegeben. Hätte ich doch sonst überhaupt keine Chance gehabt, meine Tochter noch vor Weihnachten zu sehen. Am 08. Dezember wurde mir vom Jugendamt entsprechende Vereinbarung zur Unterschrift vorgelegt. Diese habe ich unverzüglich unterschrieben..

Ich sehe also keine Verzögerung auf meiner Seite.

Das ominöse Schreiben vom 07. Oktober 2016 ist mir nicht bekannt. Ich bitte nochmals mir dieses in Kopie zukommen zu lassen oder mir zur Einsicht zu überlassen da ich diesen Brief nicht geschrieben und daher auch nicht an das Gericht geschickt habe. Ich bat Sie bereits vor zwei Wochen um eine Kopie um ggf. darauf reagieren zu können, habe diese aber bisher nicht erhalten.

Frau Richterin T…., ich bin wieder schockiert, wie Sie sich in der Entscheidung vom 10. März wieder hinter den kriminellen Handlungen der Mitarbeiter des Jugendamt verstecken. Waren diese Lügen und die Korruption doch bereits die Grundlage beim Verfahren über das Umgangsrecht bzw. Vormundschaft für die Entscheidung, mir nur ein sehr eingeschränktes Umgangsrecht zu gewähren. Ich wurde so meiner Vaters Rechte beraubt – und meiner Tochter wird eine glückliche Kindheit geraubt.

Basierend auf dieser Tatsache wird niemand mehr bezweifeln dass Sie an betrügerischer Manipulation von Fakten und kriminellen Aktivitäten beteiligt sind. In ähnlicher Weise sind auch alle bisherigen Verfahren betroffen. Die Fakten sprechen deutlich dafür.

Für mich stellt es sich so dar, dass das Handeln des Jugendamts durch das Familiengericht gedeckt wird.

Wenn opportun werden Gründe oder Verfahren gefunden um z.B. wie bei mir, den Umgang zu verzögern. Da dieses Verhalten nicht gerichtlich sanktioniert wird gibt es für das Jugendamt keine Veranlassung alle gleich zu behandeln. Das Ganze ist möglich, weil Jugendamt um Familiengericht in selber Zusammensetzung zu lange zusammen arbeiten. Es bilden sich dann die entsprechenden Seilschaften und es wird der kleine Dienstweg genutzt.

Gleichzeitig wird darauf gewartet, dass man gegen eine gerichtliche Auflage verstößt. Hätte ich z.B. entgegen dem Urteil versucht direkt mit meiner Tochter Kontakt aufzunehmen wäre ich mit Ordnungshaft (bis zu 6 Monaten) oder Ordnungsgeld durch das Familiengericht gemaßregelt worden.

Für mich sieht es so aus, aus hätte man genau dieses Verhalten meinerseits durch entsprechende Hinhaltetaktik – knapp 6 Monate bis wieder ein Umgang mit meiner Tochter möglich war – versucht.

Sollte dies wahr sein ist das eindeutig Korruption und Banditentum.

Auf Basis einer Lüge gewähren Sie meinem Anwalt keine Prozeßkostenhilfe. Bei der Verhandlung wurde ich, wie immer, nicht gehört. In der darauf folgendem Entscheidung wurden die Interessen meiner Tochter mir gegenüber nicht berücksichtigt. Ich verlor wieder alles und soll zusätzlich Strafe für Ihre kriminellen Handlungen zahlen.

Frau Richterin T…., mir ist seit langem klar, dass Sie nicht in der Lage sind, ehrlich und legal zu arbeiten. Als professioneller Psychologe möchte ich Sie daran erinnern, daß alle Verbrechen von Menschen mit psychischen Problemen begangen werden.
Ich wäre nicht überrascht, wenn Sie beim Schlafen davon träumen, dass mein Kind und ich im Krematorium-Feuer verbrennen und danach die Asche in alle Winde verstreut wird.

Ich verstehe absolut nicht warm seit mehr als 2 Jahren für meine Tochter keinen Schutz vor Gewalt und Banditentum finden kann. Und warum Personen mit offensichtlichen psychischen Problemen hochrangige Postitionen besetzen und gleichzeitig mir Korruption und Gangstertum beschäftigt sind.

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichen Grüßen

 

                                                                                                                 Datum: 13.03.2017
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
AZ: 5F 121/16

Sehr geehrte Frau Richterin T….,
teilen Sie mir bitte mit, wie viele Jahre ich noch warten muss, bis Sie das Jugendamt Konstanz wegen seiner Untätigkeit und Nicht-Mitwirken sanktionieren. Ich erinnere daran, dass die Mitarbeiter des Jugendamt über ein halbes Jahr lang die Entscheidungen des Gerichts ignoriert haben und mir kein Treffen mit meiner Tochter ermöglicht haben obwohl es entsprechende Vereinbarungen bzw. Urteil gab. So begehen die Mitarbeiter eine Straftat bzw. Amtspflichtverletzung indem die meine Rechte (auch moralisch) verletzten und auch die meines Kindes.
Ich erwarte, dass sich dieses Verhalten des Jugendamt wiederholen wird.
Weiter möchte ich Sie über das zu verachtende Verhalten des Jugendamtes und meiner Ex-Frau gegenüber meiner Tochter informieren.
Im Januar, Februar dieses Jahres erzählte mir meine Tochter K…. beim Treffen, daß sie krank war und meine Ex-Frau sie nicht ins Krankenhaus bzw. zu einem Arzt zur Behandlung gebracht hat. Herr J.S…. vom Jugendamt entgegnete mir auf meinen entsprechenden sofortigen Hinweis, dass dieses Verhalten für das Jugendamt nicht von Interesse ist.
Die Mitarbeiter des Jugendamt wissen, dass die Stadt, der Dezernent und Sie, Frau Richterin T…. dieses Fehlverhalten systematisch decken. Darum können die Mitarbeiter des Jugendamt ungestraft gemeinschaftlich Dienstvergehen begehen bzw. ohne jegliche Folgen ihre Amtspflichten verletzen.
Ich erinnere daran, dass seit 2014 – insgesamt mehr als 2,5 Jahre lang – die Mitarbeiter des Jugendamts sich weigerten meinem Kind zu helfen. Jedoch wurde im Verfahren zum Umgang und Sorge behauptet, dass Prüfungen systematisch und regelmäßig durchgeführt wurden. Sodann wurde von Ihnen, Frau Richter T…. auf Basis dieser falschen Behauptungen mein Umgang mit meiner Tochter soweit eingeschränkt, dass mir im Prinzip meine väterlichen Rechte entzogen wurden.
Frau Richterin T…., ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie während Verfahren um das Sorgerecht alles getan haben, um meine Ex-Frau und die Mitarbeiter des Jugendamts vor Konsequenzen zu bewahren. Und das aktuell tatsächlich weiterhin Unrecht gegenüber Kristina geschieht ist die Folge von Lüge und Korruption auf deren Basis Sie die illegale Sorgerechtsentscheidung aufgebaut haben.
Frau Richterin T…., es sind nicht nur leere Worte. Die Fakten sind klar und können wenn sie jemand sehen will jederzeit gegengeprüft werden. Mir ist sehr wohl bewusst, dass Sie jetzt wieder alles tun um die kriminellen Aktivitäten des Jugendamts zu vertuschen. Ebenso wie Sie meiner Ex-Frau versprochen haben, daß ich alle Klagen verlieren werde.
Aber ich verstehe absolut nicht:
1. Wie lange geht die Korruption und das Gangstertum der Beamten in Konstanz weiter?
2. Wie lange wird meiner Tochter K…… weiter Gewalt angetan?
3. Wie lange werde ich trotzt der Wahrheit die für mich spricht und meine Versuche Kristina zu helfen durch Lügen und Korruption bestraft werden?

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

 

                                                                                                                   Datum: 11.02.2017
Amtsgericht Konstanz  AZ: 5F 121/16
Jugendamt der Stadt Konstanz

Die Antwort auf die Briefe von 30.01.2017 und 09.02.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels. Ein Vermittlungsverfahren sehe ich nicht als zielführend an, da Jugendamt und meine Frau nicht mit mir kommuniziert. Vermittlungsversuche über das Jugendamt war bisher ohne Erfolg. Meine Tochter habe zum ersten Mal seit Juli 2016 in dem Räumen des Jugendamtes am 17. Januar 2017 gesehen. Seitdem habe ich keinen neuen Termin erhalten.

                                                                                                                   Datum: 21.01.2017.

An die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Stabelstraße 2,
76133 Karlsruhe

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,
wieder bitte ich Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die kriminellen Handlungen der Richterin am AG Konstanz T…., RA J.K…. in Konstanz und die Mitarbeiter des Jugendamt der Stadt Konstanz zu richten.

Auf der Grundlage der Briefe in der Anlage ist deutlich zu erkennen, die Fehlverhalten nicht unbedacht geschehen sondern sich bereits verfestigt haben und damit eine kriminelle Form angenommen haben.

Diese falschen Zeugenaussagen vor Gericht – 5F 142/14, diese Korruption um Profit – 5F 226/14 kriminelle Manipulation von Fakten – 5F 5/16, Unterstützung von Banditenmut, Lügen, korrumpierte Systeme, Fehlverhalten – 5F 121/16 und so weiter und so fort lassen nur einen Schluß zu – es ist kein rechtmäßiger und fairer Prozeß zu erwarten.

Wie kann es in einem modernen und entwickelten Land so weit kommen? Wo diejenigen, die für Recht und Ordnung sorgen sollen selber in der Tat Verbrecher sind.

Aufgrund dieser kriminellen Machenschaften hatte ich selber zwei Herzinfarkte, und einen Schlaganfall. Meine Tochter ist nunmehr geistig und körperlich gelähmt – und für all diese Verbrechen gehen weiter – bis dass meine Tochter dadurch stirbt?
Ist das richtig, ehrlich und gerecht???

Noch einmal bitte ich, eine Delegation von ehrlichen Menschen zu senden, für die von mir genannten Vorgänge überprüfen, die Verbrechen identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen.

Mit freundlichen Grüßen

 

                                                                                                                   Datum: 11.01.2017
Herrn Regierungsdirektor U.W.
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
Z: E-1402.2016/415

Sehr geehrter Herr RD U.W….,
ich bitte das Justizministerium bzw. den Herrn Justizminister nicht, in laufende Gerichtsverfahren einzugreifen.

Mit meinen Briefen möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, das in Konstanz die richterliche Macht missbraucht wird. In meinen Augen kriminelle Seilschaften verletzen das Recht und systematisch wird unschuldigen Menschen Leid zugefügt.

Aufgrund der mitgeteilten Tatsachen sollten Sie verstehen, dass Frau Richterin am AG Konstanz T…. offensichtlich psychische Probleme hat und ein korruptes System installiert hat.

Ja, Richter sind unabhängig aber das bedeutet nicht, dass Richter geistige Unzulänglichkeiten haben sollten oder es Richtern gestattet ist, sich in illegalen Aktivitäten zu engagieren.

Seit mehr als zwei Jahren versuche ich mittels auf Fakten basierenden Briefen an die verschiedensten Behörden und Institutionen eine Überprüfung zu erreichen – aber anscheinend ist niemand daran interessiert Korruption und Gangstertum zu verhindern. Ist das normal?

Per Brief habe ich die schockierenden Fakten den Präsidenten des LG Konstanz und OLG Karlsruhe mitgeteilt. Beide haben sich aber geweigert, auf meine Nachrichten zu reagieren.

Daher musste ich mich an Herrn Minister W… persönlich wenden.

Ich will nicht darauf warten das durch weitere falsche Entscheidungen des Gerichts oder der Verwaltung meine Tochter nicht mehr heilbar erkrankt oder dass sie gar stirbt.

Bitte nehmen Sie mich ernst. Ich bitte Sie, Herrn Minister W…. meine Briefe vorzulegen bzw. ihm mit dem Sachverhalten vertraut zu machen. Gerne höre ich von den Plänen mit dem Banditentum und den Seilschaften am AG Konstanz aufzuräumen.

Im Interesse meiner Tochter bin ich zu jeder (legalen) Aktion bereit. Darum plane ich, eine Website zu eröffnen. Thema ist die Korruption der Verwaltung in Deutschland, insbesondere in Konstanz. Auf dieser Seite werde ich die gesamte Korrespondenz mit Beamten aller Abteilungen veröffentlichen. Ich werde diese Website auf geeignete Weise publik machen (z.B. auch TV und Print).

Mit freundlichen Grüßen

 

                                                                                                                 Datum: 25.12. 2016
Familiengericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz

Der Anwalt meiner ehemaligen Frau – J.K….

Az: 5F 121/16

Die Antwort auf die Briefe von 16.02.2017 – Amtsgericht Konstanz

Erwiderung auf die Entgegnung vom Herrn RA J.K….
Den Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels habe ich gestellt, da aufgrund des bisherigen Geschehens und deren Dauer ich davon ausgehen kann, dass meine Ex-Frau die Mitarbeit bzw. die Umgänge unnötig erschwert bzw. verweigert.
Seit Anfang Juli 2016 hatte ich meine Tochter nicht mehr gesehen.
Nach dem Urteil des Familiengericht von September 2016 konnte ich erwarten zeitnah wieder Umgang mit meiner Tochter zu haben. Ein erster vorbereitender Termin im September wurde abgesagt. Auf mehrfache Nachfragen beim Jugendamt erhielt ich keine Antwort zum Stand der Dinge. Ob/Inwieweit meine Ex-Frau mitwirkt wurde mir nicht mitgeteilt. Erst Anfang Dezember 2016 wurde mir von Seiten der Stadt eine Vereinbarung zur Unterzeichnung vorgelegt. Nach Unterzeichnung und der Hoffnung meine Tochter noch vor Weihnachten wiederzusehen kam die kalte Dusche. Auf Nachfrage nach einem Termin wurde mitgeteilt, dass sich meine Tochter bis Mitte Januar 2017 nicht in Konstanz aufhält. Also der gerichtlich zugestandene Umgang weiterhin nicht möglich ist. Wohl ohne Absprache mit dem Jugendamt – laut Aussagen von Herr RA J.K…. standen Jugendamt und meine Ex-Frau aber in Kontakt – wurde diese Abwesenheit von meiner Ex-Frau geplant. So wie mir vom Jugendamt mitgeteilt, wurde das Jugendamt auch von der Abwesenheit überrascht.
Aus bisherigen Erfahrungen – Auflistung siehe unten – konnte ich davon ausgehen, dass meine Frau sich nicht an das Urteil zur Umgangsregelung hält bzw. die Umsetzung erschwert.
Sie hat sich ja auch in den vergangenen Jahren nicht an die vorherigen Regelungen gehalten.
Vom Jugendamt wurde ich trotz Nachfrage auf unbestimmte Zeit vertröstet.
Es blieb mir also kein anderes Mittel um wieder Kontakt mit meiner Tochter zu bekommen.
Für die Zukunft erwarte ich weitere, plötzlich auftauchende Hindernisse von Seiten meiner Frau um den Umgang zu verhindern.
Ich stelle (nochmals) Antrag auf Verfahrenskostenbeihilfe und um bitte um Beiordnung meines Anwalts Herrn W.M…..
Auflistung:
August 2014 bis August 2015 – Aufenthalt in der Ukraine, gemäß Entscheidung Frau Richter M…. sollte ich regelmäßig Kontakt per Skype mit meiner Tochter haben. Meine Ex-Frau verweigerte den Kontakt via Skype mit K…. Über dieses Verhalten wurden Jugendamt und Staatsanwaltschaft zeitnah informiert. Reaktionen bzw. eine Verbesserung gab es nicht.
Im August 2015 informierte ich auch Herrn RA J.K… über dieses Verhalten. Darin eingeschlossen, dass sich meine Frau nicht an die Vereinbarung bezüglich Umgang zwischen meinem Anwalt und Herrn RA J.K… hält. RA J.K… reagierte nicht.
Juli/August/September 2016 – meine Ex-Frau weigerte sich mir K…. für den väterlichen Umgang zu geben, z.B. damit ich mit ihr gemeinsam ins Schwimmbad gehen kann. Bei meinem Erscheinen wurde K…. ins Toilette gesperrt und von meiner Frau die Polizei geholt. Die Polizei griff aber nicht ein.
25. Oktober 2016: Brief an Jugendamt mit Nachfrage, warum die Entscheidung des Gerichts ignoriert wird.
Auf wiederholte persönliche Vorsprachen von September bis Dezember 2016 erhielt ich von Herrn S…., Sachbearbeiter beim Jugendamt Konstanz keine Antwort.

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

 

                                                                                                                 Datum: 07.12. 2016
Familiengericht Konstanz
Jugendamt der Stadt Konstanz

Durchsetzung Umgangsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit dem 08. Juli 2016 – also mittlerweile im 7. Monat – habe ich meine Tochter nicht mehr gesehen.
Aus mir unbekannten Gründen waren bisher entweder das Jugendamt der Stadt Konstanz oder meine Ex-Frau nicht fähig oder willens mir den nach dem Urteil 5F 121/16 zugestandenen Umgang mit meiner Tochter zu ermöglichen.

Ich war kooperativ und bereit entsprechenden ersten Termin im September 2016 mit dem Kinderschutzbund einzuhalten. Dieser wurde mir kurzfristig ohne schriftliche Begründung abgesagt. Einen Ersatztermin habe ich trotz mehrfachen Bemühungen gegenüber dem Jugendamt bisher nicht erhalten. Bereits im Oktober 2016 habe ich erstmalig schriftlich beim Jugendamt deren Mitwirkung angemahnt – bisher ohne Reaktion. Weitere Nachfragen von mir blieben ebenfalls ohne Erfolg.

Da ich nicht sagen kann, warum mir das Umgangsrecht verweigert wird, bitte ich das Familiengericht entsprechend auf das Jugendamt einzuwirken oder stelle hilfsweise den Antrag das Jugendamt zu verpflichten unverzüglich einen bzw. sofern notwendig weitere (Ersatz-)Termine mit dem Kinderschutzbund zu vereinbaren damit ich das Umgangsrecht mit meiner Tochter K……. möglichst bald wahrnehmen kann.
Sofern meine Ex-Frau N.F…. die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verweigert stelle ich den Antrag meine Ex-Frau zur Mitarbeit zu verpflichten.

Nach meinen Erfahrungen im vergangenen Winter mache ich mir Sorgen um die Gesundheit meiner Tochter. Ebenso vermisse ich sie sehr und möchte nicht den Kontakt zu ihr verlieren.

Falls ich nicht spätestens am 09. Januar 2017 einen „erfolgreichen“ Termin mit meiner Tochter habe, stelle ich hiermit den Antrag meine Ex-Frau mit einem Ordnungsgeld zu belegen um die Umgangsregelung durchzusetzen.

                                                                                                  Datum: 11.10.2016

Amtsgericht-Konstanz Az:5F121/16

                                                                                                     BESCHWERBE

Von dem Beschluß bin ich schockiert, da er auf nicht auf Grundlager der Information geschrieben wurde, die der Wahrheit entsprechen sondern alle wichtigen Fakten ignoriert. Darüber hinaus wird aufgrund dieses Beschlußes meine Tochter K.F…. schweres geistiges und körperliches Leid zugefügt.
Frau Richter T…. hat mich im Rahmen der Verhandlung systematisch unterbrochen und mir keine Gelegenheit gegeben meinen Standpunkt darzustellen und wichtige Fakten zu präsentieren. Auch in den früheren Verhandlungen wurden Fakten ignoriert und infolge dessen ist K…. psychisch krank. Von einem fairen Umgang mit beiden Parteien habe ich während der Prozesse am Familiengericht nichts bemerkt.
2014 griffen mich meine Ex-Frau und ihre Schwester in einem Aufzug tätlich an. Dieser Vorgang ist polizeibekannt und es wurden auch von der Polizei Aufnahmen meiner Hämatome angefertigt. Selber habe ich mich nicht körperlich gewehrt. Dieses kriminelle Verhalten meiner Ex-Frau zeigt dass sie aggressiv und psychisch krank ist. Ich frage mich, warum diese Tatsachen ignoriert werden.
2014, während ich in der Ukraine war, ignorierte meine Ex-Frau die Entscheidung des Familiengerichts zum Umgang mit meiner Tochter und zeigte mir K…. nicht via Skype. Mit der Bitte um Unterstützung wendete ich mich an das Jugendamt. Ich übersandte eine aus Skype erzeugte Übersicht, zu welchen Zeiten meine damalige Frau mir den Kontakt mit K…. ermöglicht. Später wurden diese und andere Verfehlungen einfach vom Jugendamt unter den Teppich gekehrt.
Das Jugendamt sagt, das sie regelmäßig das Wohl von K…. überprüft haben. Tatsächlich sind mir nur zwei Besuche im November 2014 (anläßlich Skype – s.o.) und im April 2016 (also mit 17 Monaten Abstand) bekannt. Von einer regelmäßigen Kontrolle kann also nicht die Rede sein. Wie soll ohne regelmäßige Kontrollbesuche festgestellt werden, wie die Verhältnisse tatsächlich sind.
Von Seiten des Jugendamtes wurden meine Bitten bzw. Beschwerden systematisch ignoriert. Es erfolgte keine Untersuchung von K…. auf Hämatome oder auf Gewalteinwirkungen von Seiten meiner Ex-Frau. Aber trotzdem wird behauptet, dass regelmäßig kontrolliert wurde.
Von der Naivität des Jugendamts bin ich überrascht. Bei einem einmaligen, vorher angekündigten Besuch stellt man selten fest, wie mit einem Kleinkind umgegangen wird, z.B. ob es geschlagen wird oder nicht. Aus einem einmaligen Besuch den Schluß zu ziehen dass alles in Ordnung ist, ist mehr als blauäugig.
Im Jugendamt wurde ich bei meinen Vorsprachen immer nur als lästiger Bittsteller behandelt und auch ausgelacht. Meine Beschwerden wurde ignoriert. Dafür dass ich versuche, für das Wohl meiner Tochter einzutreten werde ich beleidigt. Auf eine Anfrage der Staatsanwaltschaft wird die falsche Auskunft gegeben, dass keine Beschwerden und Einsprüche beim Jugendamt bekannt sind.
Daraus wird deutlich dass das Jugendamt nicht zum Wohl meines Kindes arbeitet und darum auch an der Erkrankung meiner Tochter mit schuldig ist.
Daher ist mir nicht verständlich, warum kein Mitarbeiter des Jugendamtes persönlich zum Prozesstermin geladen wurde um hier Auskunft zu geben. Entsprechender Antrag von mir wurde nicht berücksichtigt. Ich denke dass die Aussagen des Jugendamtes ein sehr großes Gewicht bei der Sorgerechtsentscheidung hatten. Warum diese offensichtlich falschen Aussagen nicht hinterfragt wurden bzw. werden konnten ist mir schleierhaft.
Der Kindergarten hat geschrieben, dass mit K…. alles in Ordnung ist. Tatsächlich hatte sie aber über längere Zeit ein blaues Auge. Während der kalten Jahreszeit hat sie sich regelmäßig eingenässt. Beides wurde nicht berichtet.
Wenn K…. krank ist, hat das den Vorteil, dass meine Ex-Frau mir den Umgang mit meiner Tochter verweigern kann. K…. muss zu hause bleiben. Ferner kann K…. dann nicht erzählen, wie ihre Mutter sie behandelt.
Bei der Vorstellung von K…. im Krankenhaus waren die Ärzte zuerst schockiert über den Zustand meiner Tochter. K….. sagte, dass ihre Mutter sie schlägt. Daraufhin wollten die Ärzte einen Termin mit dem Jugendamt und meiner Ex-Frau. Dann stellte sich heraus, meine Frau arbeitet in einer anderen Abteilung des Krankenhauses und plötzlich war alles kein Problem mehr und die Ausagen von K…. wurden weg gelassen. Meine Ex-Frau kommt daher auch von Seiten der Ärzte gut weg.
Frau H…. sollte nur die Interessen meiner Tochter vertreten. Frau H…. lehnte meine Bitte, K…. von einem Kinderpsychologen untersuchen zu lassen ab. Meine Ex-Frau hat die Krankenversicherungskarte für meine Tochter. Dadurch kann nur sie mit K…. zum Arzt gehen. Selber habe ich daher nicht die Möglichkeit, mit Ihr zum Kinderpsychologen zu gehen.
Frau H…. versuchte mich aggressiv zu überzeugen, dass K…. absolut gesund ist. Frau H…. verteidigte aus aggressiv die Mitarbeiter des Jugendamtes. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass Frau H…. nicht nur die Interessen von K….. sondern insbesondere auch vom Jugendamt vertritt. Muss Sie sich aufgrund Ihrer Tätigkeit mit dem Jugendamt gut stellen.
K…. war, wie ich zwischenzeitlich weiß, im Sommer zwei Monate bei den Eltern meiner Ex-Frau. Beide ebenfalls chronische Alkoholiker (Wodka bereits zum Frühstück). Während dieser Zeit hatte ich keine Chance auf Umgang mit K….. Weder Frau H…., noch das Jugendamt oder Familiengericht habe mir während dieser Zeit geholfen, den Umgang herzustellen. Während dieser Zeit hatte K…. Streß erlebt, weinte jeden Tag und bat um die Möglichkeit mit dem Papa etwas zu unternehmen.
Während der Anhörung von K….. wurde nicht die relevanten Fragen gestellt. Der Themenkomplex Gewalt durch meine Ex-Frau gegenüber K….. wurde bewusst ausgeklammert.
Meine Ex-Frau nimmt, wenn sie entsprechend eingeteilt ist, K….. ab 16 Uhr bis zum Schluß mit zur Arbeit – zur Computertomographie. Also in eine Umgebung, in der Schwangere laut Arbeitsschutz nicht arbeiten dürfen. Welche Auswirkungen eine mögliche Strahlenbelastung für K….. hat mag ich mir nicht vorstellen. Auf jeden Fall glaube ich nicht, dass das für ein Klein-/kind über eine längere Zeit gesund ist – und meine Frau macht das schon so seit mehr als 2,5 Jahren!
Durch all diese Fakten sollte klar sein, dass die Entscheidung des Familiengerichts auf fehlerhaften Informationen beruht und daher geändert werden muss.
Nunmehr möchte ich noch auf die Videos eingehen – und warum diese ignoriert werden.
Das Video war für mich die einzige Möglichkeit mit meinem eigenen Mitteln die Leider meiner Tochter aufzuzeigen. Von behördlicher Seite wurde mir nicht geholfen.
In dem Beschluß steht, dass ich Suggestivfragen so gestellt habe, dass K…. in einem Konflikt stand und nicht anders antworten konnte. Für K….. wären auch problemlos andere Antworten möglich gewesen. Das Video zeigt deutlich, das dies nicht der Fall ist – K….. antwortet ohne Zwang, ruhig und entspannt – und nicht unbedingt so, wie man es bei einer gelenkten Befragung erwarten würde.
Das Video zeigt, dass meine Ex-Frau sich gegen meine Tochter vergeht. Und wird dies ignoriert, dann beteiligt sich ein Richter an diesem Unrecht wenn entsprechende Beweise oder Hinweise vorliegen.
K…. sagt im Video, dass meine Ex-Frau in vielen Punkten nicht die Wahrheit sagt. Die Aussage des Videos wird dann so umgesponnen, dass am Ende der Vater für alles negative verantwortlich ist.
Und natürlich wird das Video vor Gericht nicht als Beweis herangezogen – nicht weil ein Video in Deutschland nicht immer herangezogen wird – sondern weil es die Basis für das eigene, vorgefasste Urteil zerstören würde.
Meine Ex-Frau sagte mir im Vorfeld, dass sie mit Frau Richterin T…. gesprochen hat. Frau T…. würde alles tun, damit meine Ex-Frau das alleinige Sorgerecht bekommt. Und die Verwendung des Videos als Beweis hätte vielleicht dazu geführt dass dieses Ziel nicht erreicht worden wäre.
Ein weiterer Grund, das Video zu ignorieren ist, dass dann gezeigt würde, dass die Mitarbeiter des Jugendamt nicht korrekt gearbeitet haben. Dies hätte weitere Konsequenzen zur Folge.
Meine Tochter vermisst mich sehr. Sie will mich jeden Tag sehen. Und Ihre Trennung vom Vater bringt ihr noch mehr Not. Der Beschluß zeigt, dass die Interessen von K….. nicht wirklich interessieren.
Im Prozeß bzw. dem Vorfeld wurde kein einziges Mal eine Tatsache vorgebracht, dass ich etwas falsches oder gar illegales gegen K….. oder ihre Mutter getan habe. Auch wurde mir nicht dargelegt durch welche Handlungen ich das Wohl von K….. gefährde.

Mit freundlichen Grüßen

 

                                                                                                                   Datum: 05.09.2016
Amtsgericht Konstanz Aktenzeichen: 5F 121 / 16

Antrag um Bestellung eines Vertreters des Jugendamtes zum Sorgerechtstermin
Mit Schreiben vom 25. August 2016 teilt das Jugendamt mit, dass kein Vertreter zum Sorgerechtstermin erscheinen wird und gibt eine Proforma-Stellungnahme ab.
Diese Stellungnahme ist meines Erachtens nicht fundiert.
Das Jugendamt spricht davon, dass mehrfach meinen Beschwerden bzgl. des Umgangs zwischen meiner Ex-Frau und K…. nachgegangen wurde. Tatsächlich ist mir bisher nur von einem angekündigten Kontrollbesuch des Jugendamtes bei meiner Ex-Frau bekannt. Ein normal denkender Mensch erwartet von einem solchen Besuch (bei einigermasen intelligenten Menschen), dass sich alles in Friede und Freude zeigt und bei Anwesenheit der Vertreter des Jugendamtes kein Alkohol getrunken oder gar ein Kind geschlagen wird.
Die Situation des Videos wird absichtlich verzerrt wiedergegeben. Im zuletzt genannten Video kuschelt sich K…. an mich. Natürlich schaut sie, wenn K…. an meiner Schulter liegt weg von mir.
Bei Gesprächsversuchen im Jugendamt wurde ich entweder ausgelacht oder hinauskomplimentiert. Über Aktivitäten des Jugendamtes wurde ich nicht unterrichtet. Da ich keine befriedigende melden, in der Hoffnung, dass etwas passiert. Aufgrund dieser Aktivitäten werde ich vom Jugendamt nicht neutral behandelt.
Vertreter des Jugendamtes haben bisher nie den Umgang zwischen meiner Tochter und mir persönlich beobachtet. Die Vertreter des Jugendamts beziehen Ihre Informationen vom Hören-Sagen. Und fällen darauf basierend ihre substanzlosen Empfehlungen. Ausdruck ist auch die Empfehlung mir nur den Umgang mit K…. zu gewähren, wenn ausschließlich Deutsch gesprochen wird.
K…. ist aktuell zweisprachig. Sie wechselt fliesend zwischen Russisch und Deutsch. Ist es nicht eine gute Sache, wenn K….. ihre Zweisprachigkeit behält und ausbaut? Wird so eine Fähigkeit heute nicht mehr gefördert?
Daher bitte ich Sie, die persönliche Anwesenheit eines Vertreters des Jugendamtes anzuordnen da ich sonst keine Gelegenheit habe, die Stellungnahme qualifiziert zu entkräften.

 

                                                                                                                  Datum: 30.08.2016
Amtsgericht Konstanz
Aktenzeichen: 5F 121/16

Stellungnahme zum Vermerk der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.08.2016 in Sache 5F 121/16

Sehr geehrte Frau Richterin T….,

zu der Anhörung meiner Tochter möchte ich Ihnen noch folgende Informationen geben:

Mein Kosename bei meiner Tochter ist „Jura-Papa“. Meine Ex-Frau ist „N…..- Mama“.
Daher sind K….. Aussagen für Dritte, nicht russisch-sprachige evtl. nicht sofort nachvollziehbar. Jura ist in Russland üblich für das hiesige Yuriy. So ähnlich wie z.B. Natascha und Natalie.

Meine Tochter hat mich in den ersten 10 Monaten nach meiner Rückkehr nach Deutschland regelmäßig in der Byk-Gulden-Straße besucht. Zuerst von der Sonnenbühlstraße, in den letzten Monaten von der Reutestraße aus – ca. 15 bis 20 Gehminuten entfernt. K….. kannte den Weg zu mir genau. Von der Byk-Gulden-Straße bin ich zum 01. Juli in der Wiesenstraße gezogen. Dort hat K….. mich erst einmal für 20 Minuten Dauer besucht – hat also noch keine Orientierung wo ich zwischenzeitlich lebe. Von der Byk-Gulden-Straße in die Reutestraße waren es ein paar Minuten zu Fuß zurück in die Reutestraße. Nunmehr muss man lange laufen oder mit dem Bus fahren. Für K….. wohne ich also nicht mehr in der Nähe. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass mir seit Anfang Juli der Umgang mit meiner Tochter verweigert wurde, ich also auf keine Gelegenheit habe, meiner Tochter zu erklären bzw. zu zeigen, wo ich jetzt wohne. Daher weiß meine Tochter einfach nicht, wo ich wohne.

Auf die Frage nach geschenkten Spielsachen an meine Tochter, möchte ich darauf hinweisen, dass ich K….. letzter Zeit unter anderem verschiedene Puzzles, eine Barbie-Haus, Lego-Bausteine oder eine kleine Eisenbahn geschenkt habe. Damit haben wir auch gemeinsam gespielt. Zu Weihnachten 2015 erhielt sie z.B. einen Roller von mir. Oder zB. eine Silberkette mit Herz für K….. Beim Aufenthalt bei mir haben wir auch diese Spiele gespielt und das Spielzeug verwendet. Diese Sachen habe ich mit zur meiner Ex-Frau gebracht.
Nach Auskunft meiner Tochter hat meine Ex-Frau diese Sachen aber entweder weggeworfen oder aber in den Keller, außerhalb des Zugriffs für meine Tochter K…., gestellt. Dort befindet sich vielleicht auch noch das Aquarium, dass ich Ihr während meinem Auslandsaufenthalt per Amazon geschenkt habe.
Daher hat sie natürlich keine Spielsachen von mir. Vielleicht versteckt K….. deshalb Spielsachen im Kindergarten?

Nicht verstanden habe ich auf Seite 3 die Aussage im ersten Absatz. Ob diese Frage meine Tochter verstanden hat, bezweifle ich.

Vermisst habe ich Fragen zum Umgang meiner Ex-Frau mit meiner Tochter. Zum Beispiel ob, wie von mir mehrfach gesagt, meine Frau meine Tochter am Besuch des Kindergartens hindert oder ob K….. von meiner Frau geschlagen wurde.

Insgesamt halte ich die Anhörung meiner Tochter für nicht zielgerichtet, da wesentliche Punkte im Hinblick auf das Sorge- und Umgangsrecht nicht gefragt wurden.

Nochmals möchte ich auf die Vielzahl meiner Eingaben mit Hinweisen auf das falsche Verhalten meiner Frau gegenüber meiner Tochter, ich möchte von bewusster Vernachlässigung sprechen, hinweisen und Sie bitten dies bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

Der Zugang zu meiner Tochter wird mir weiterhin konsequent verweigert. Gestern, am 29. August war ich am Kindergarten und wollte meine Tochter abholen. Die Kindergärtnerin sagte mit, dass K…. nicht im Kindergarten ist.
Wie soll ich eine Beziehung zu K….. unterhalten, wenn ich keinen Zugang zu ihr habe?

Zum Schluß noch eine Anmerkungen von mir:
Ich habe den Eindruck, dass konsequent die Interessen von K….. missachtet werden. Mir scheint, alles, was ich mache wird mir konsequent negativ ausgelegt. Versuche ich mit K….. persönlichen Kontakt zu haben, wird mir das negativ ausgelegt – ich belaste sie. Würde ich keinen persönlichen Kontakt zu K….. suchen, bin ich der Vater, der sich nicht um K….. und um eine Beziehung mit ihr kümmert.

Y…. (Jura) F….

 

                                                                                                                  Datum: 29.08.2016
Amtsgericht Konstanz
Aktenzeichen: 5F 121/16

Stellungnahme zum Bericht von Frau RA K.H….
Meiner Stellungnahme möchte ich mehrere Punkte voraussetzen:
Geboren bin ich in der ehemaligen Sowjetunion. Das dortige Rechtssystem hatte seine Probleme – wie auch die Nachfolgesysteme, erkennt aber auch hier (noch) nicht zulässige Mittel und Methoden zur Beweisfindung an – wie z.B. einen Lügendetektortest – der aber auch z.B. in den USA anerkannt wird.
Soweit mir bekannt ist Frau RA K.H…. keine ausgebildete Psychologin. Damit ist sie dann in etwa so qualifiziert in der Beurteilung von anderen Personen wie ich auch…
Ich möchte meine Stellungnahme nur auf mehrere Punkte beschränken, gerne bin ich bereit mehr in der Verhandlung vorzubringen.
Meine nunmehr Ex-Frau N.F….. kenne ich seit über zwanzig Jahren. Daher glaube ich mir von Ihrem persönlichen Verhalten ein besseres Bild machen zu können als Frau RA K.H…..
Z.B. ist N.F….. mir gegenüber in der Vergangenheit mehrfach mit körperlicher Gewalt vorgegangen. Es gibt entsprechende polizeiliche Beweisfotos von Hämatomen die sie mir zugefügt hat. Da ich körperliche Gewalt ablehne, gibt es natürlich keine entsprechenden Bilder der Folgen einer Gegenwehr.
Dass N.F….. gegenüber K….. Gewalt anwendet ist für mich aus den Aussagen meiner Tochter ganz einleuchtend. Nur hatte ich nie die Chance, dies auch unabhängig beweisen zu können, da ich nicht über die Mittel verfüge und Unterstützung erhalte um dies zu beweisen.
Meine mir möglichen Versuche werden als ungeeignet bzw. nicht zulässig abgehandelt. Aktive Unterstützung z.B. von Seiten des Jugendamtes habe ich nie erhalten. Nachdem auf meine ersten Briefe nicht adäquat reagiert wurde, blieb mir nichts anderes übrig als weitere Briefe zu schreiben. Und wenn auf diese dann auch nicht reagiert wird, schließe auf die mir aus Russland bzw. der Ukraine bekannten Muster – zB der Korruption.
Um dies deutlich zu machen versuchte ich Frau RA K.H….. entsprechende Unterlagen zu überreichen, aber auch das wurde von Ihr abgelehnt…
Es ist vermutlich zu viel Arbeit alles zu lesen und einzuordnen.
Ich möchte nur zu einem Punkt ausführlich Stellung nehmen um aufzuzeigen, wie meine besten Absichten mir negativ ausgelegt werden.
Frau K.H….. sprach nach Ihrem Gespräch mit der Bezugserzieherin Frau Feuerstein davon, dass ich mich nicht an Vereinbarungen halte.
Bisher war das Umgangsrecht so geregelt, dass ich meine Tochter am Wochenende und unter der Woche sehen sollte.
Tatsächlich wurde mir mit den verschiedensten Begründungen der Umgang mit meiner Tochter am Wochenende durch meine Ex-Frau N.F…. verweigert. Immer fand sich ein Grund, warum ich meine Tochter am Wochenende nicht sehen konnte. So blieb mir nichts anderes übrig, als meine Tochter für gemeinsame Aktivitäten wie ein Besuch auf der Mainau oder regelmäßige Besuche im Schwimmbad vorzeitig aus dem Kindergarten abzuholen, da sonst für diese Aktivitäten keine Zeit geblieben wäre.
Das dies den geplanten Ablauf im Kindergarten etwas durcheinanderbringt ist mir klar, aber wie ist soll es mir sonst sinnvoll sein, Umgang mit meiner Tochter zu haben oder sinnvoll etwas mit Ihr zu planen.
Wenn sich meine Ex-Frau ohne Konsequenzen nicht an Vereinbarungen hält – warum soll ich mich dann an diese Vereinbarungen halten?
Ich wünsche mir, dass meine Motive mehr im positiven Sinn hinterfragt werden und mir nicht immer negativ ausgelegt werden.
Bei Frau RA K.H….. habe ich leider keine Tendenz erkannt mir unvoreingenommen entgegenzutreten und für das Wohl meiner Tochter neutral entgegenzutreten.
Leider ist es mir nicht gelungen von unabhängigen Psychologen bzw. Psychotherapeuten schriftliche Atteste zu erhalten, da diese sich erst mit älteren Kindern befassten. Sie haben aber nach Vorstellung meiner Tochter bestätigt, dass sie Probleme hat. Gerne nennen ich Ihnen die entsprechenden Namen.
Meine Frau verweigerte mir den Zugriff auf die Gesundheitskarte meiner Tochter um mich selber mit meiner Tochter zu entsprechend qualifizierten Psychologen für vier-jährige Kinder zu gehen.
Gerne bin ich bereit, mehr in der Sorgerechtsverhandlung auszusagen.

 

                                                                                                                    Datum: 22.08.2016

Amtsgericht Konstanz
Aktenzeichen: 5F 121/16

Sehr geehrte Frau Richterin T….,
Sie haben Rechtsanwältin Frau K.H….. für meine Tochter K.F…. als Beistand ernannt. Am Anfang habe ich gedacht, dass Frau H…. wirklich meiner Tochter helfen möchten, aber leider hat sich herausgestellt, daß Frau H….. nicht die Interessen meiner Tochter vertritt.

Ich habe mich mit der Frau Rechtsanwältin K.H…. getroffen und gewann im Gespräch den Eindruck, dass Frau Rechtsanwältin H…. absolut nicht daran interessiert ist, sich mit den Fakten vertraut zu machen, die Wahrheit zu erfahren und meiner Tochter zu helfen.

Und ich habe auch den Eindruck, dass Frau Rechtsanwältin K.H…. sehr aggressiv die Interessen der Mitarbeiter des Jugendamts aber nicht die Interessen meiner Tochter verteidigt.

Frau RA H….. versucht mir die Schuld an der Erkrankung meiner Tochter zu geben und ignoriert dabei die Tatsache, dass ich während der Entwicklung der Erkrankung meiner Tochter nicht in Deutschland war – insgesamt ein Jahres bis August 2015. Als ich zurück kam, war das Kind schon physisch und psychisch krank. Leider sind meine Bemühungen, meiner Tochter zu helfen bisher immer ins Leere gelaufen.

Ich habe Frau K.H…. angerufen habe und zu ihr gesagt habe, dass meine ehemalige Frau mir seit dem 8. Juli, also seit mehr als 40 Tagen mir den Umgang mit meiner Tochter verweigert.

Meine ehemalige Frau hält meine Tochter zu Hause hinter Schloss und Riegel, sie führt sie nicht zum Kindergarten und gibt mir keine Möglichkeit meine Tochter zu kontaktieren.

Weder Frau H… noch das Jugendamt hat mir in dieser Angelegenheit geholfen.
Daher bitte Sie um entsprechende Hilfe, damit ich wieder meine Tochter sehen kann.
Ebenfalls bitte ich Sie, eine neutralere Vertreter der Interessen meiner Tochter zu bestellen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

                                                                                                                 Datum: 08. 08. 2016

Amtsgericht-Konstanz
Aktenzeichen: 5F 121 / 16

Jugendamt Konstanz. An Herrn Geschäftsleiter des Jugendamts

Sehr geehrte Sozialarbeiterin H….., Abteilungsleiter Herr S…..,
Ihre Kommentare zu meinen Videoaufnahmen, in denen Sie die Art meiner Fragen, die mit dem Wort „richtig“ enden, kritisieren, habe ich zur Kenntnis genommen.
Tatsächlich lautet die erste Frage im ersten Video folgend:
„K…., du hast mir erzählt, dass die Mama dich schlage, dass sie dich anschreie, dass sie aggressiv sei“. Nach diesem Satz werden sofort Fragen gestellt:
Frage: – Hat die Mama dich geschlagen?
Antwort: – Ja.
Frage: – Hat sie dich angeschrien?
Antwort: – Ja.
Frage: – Hast du Angst bekommen?
Antwort: – Ja.
Frage: – Erschreckst du, wenn die Mama dich anschreit?
Antwort: – Ja.

Bei diesen Fragen kommt das Wort „richtig“ NICHT vor.
Das Wort „richtig“ in den weiteren Fragen benutzte ich nur, weil die Tochter mir schon früher von solchen Vorfällen erzählt hatte und ich sie nur nochmal danach fragen wollte, und das ist keinesfalls so zu interpretieren, dass ich sie dazu zwinge, dieses Wort zu wiederholen.
Sollte Ihr Übersetzer mit mir nicht einverstanden sein, so werde ich bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf eine neue Untersuchung dieses Interviews stellen.
Ich hatte Herrn S….. gebeten, meine Tochter über die Misshandlungen selbst zu befragen, er hat aber abgelehnt.
All das spricht dafür, dass die Mitarbeiter des Jugendamts Konstanz kein Interesse an der Wahrheitsfindung haben. Denn würden die Verantwortlichen des Jugendamts aufgrund dieses Videos oder K…. Berichten zugeben, dass Misshandlungen stattgefunden hatten, so würden sie auch zugeben müssen, dass sie an der Erkrankung des Kindes infolge der Misshandlungen eine Mitschuld tragen.

Im Video ist zu sehen, dass der Vater keinen emotionalen Druck auf K…. ausübt, dass sie keine Angst vor dem Vater hat, sie verhält sich ungezwungen, ist ständig in Bewegung und beantwortet alle Fragen gern und freiwillig, sie fügt sogar ihre eigenen Kommentare hinzu.
Im zweiten und dritten Video ist zu sehen, wie K…. sich an den Vater schmiegt und vollkommen entspannt alle Fragen beantwortet.
All das kann nur als Bestätigung gesehen werden, dass die Mitarbeiter des Jugendamts wenig von der Kinderpsychologie verstehen, aber ganz geschickt Lügen in ihre für die Richterin T…. bestimmte Beurteilungen einbauen.

Die Mitarbeiter und der Leiter des Jugendamts sowie Herr S….. haben mir vorgeworfen, ich sei eine Gefahr für die Tochter, ich hätte psychische Probleme… Aber mir geht es doch nur um den Schutz der Interessen meiner Tochter sowie um die Wahrheit. Aus meiner Sicht sind derartige Behauptungen absolut unsinnig.

Und jetzt noch einige Angaben zu meiner Person:
Unter meinem Namen ist eine absolut neue Bibel (Religion der Vernunft) erschienen, in der die gegenwärtigen Probleme der Menschheit berücksichtig werden.
Ich habe unzählige umfangreiche psychologische Tests für Privatpersonen und Psychologen zu unterschiedlichen Themen geschrieben. Ich kenne keinen anderen Psychologen, der auf einem solch hohen professionellen Niveau arbeiten könnte.

Aufgrund dieser überprüfbaren Fakten würde jeder intelligente und gebildete Mensch dem zustimmen, dass es sich bei meiner Person um einen geistvollen und hochprofessionellen Psychologen handelt.

Ich möchte auch noch hinzufügen, dass das Video sehr wichtige Informationen in Bezug auf die Gerichtsverhandlung in Sachen Sorgerecht (AZ: 5F 121/16) für Richterin T…. beinhaltet.

Zum Beispiel, ich stelle im Video der Tochter die Frage:
– Sag mal K…., hat Papa die Mama schon mal irgendwie beleidigt?
Antwort: Nein.
Frage: K…., was sagt Mama über Papa, ist Papa ein Guter oder ein Schlechter?
Antwort: Ein Schlechter.
Frage: Und du bist dann traurig und hast Stress, weil Mama das sagt?
Antwort: K…. nickt bestätigend mit dem Kopf.

Auf der Grundlage dieser Fragen und Antworten ist ersichtlich, dass N.F…. mit ihrem Rechtsanwalt Koch einen 100-prozentig lügnerischen Antrag gestellt hat, in dem die Wahrheit verdreht ist. In Wahrheit redet N.F… in Anwesenheit der Tochter schlecht über deren Vater. Dies wiederum bedrückt das Kind, und das Kind ist deswegen krank.

Dazu möchte ich noch hinzufügen, dass Frau H….. – Sozialarbeiterin beim Jugendamt Konstanz, laut lachen musste, als ich erzählt hatte, dass meine Frau unsere Tochter schlägt. Damit hatte sie ihre psychisch inadäquate Verhaltensweise zum Ausdruck gebracht. Und Herr S…. hatte meine Beschwerden, in Bezug auf meine Frau stets ignoriert.

Mit freundlichen Grüßen

 

                                                                                                                  Datum: 12.07.2016

Amtsgericht Konstanz
Aktenzeichen: 5F 121 / 16

Präsident des Landgerichts Konstanz

Antrag auf Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Präsident des Landgerichts Konstanz,

Am 05.07.2016 hat eine Gerichtsverhandlung stattgefunden, zu welcher ich einige Fragen an Rechtsvertreter stellen möchte.

1. Warum und nach welchem Gesetz hat mich Frau Richterin T…. daran gehindert, Fragen an die Vertreter des Jugendamts Konstanz sowie an meine Frau N.F…. stellen zu dürfen, nachdem diese Personen falsche Aussagen gegen mich gemacht hatten?

2. Wieso hat Frau Richterin T…. mich systematisch, schon nach dem ersten Satz, unterbrochen und in der Gerichtsverhandlung mir keine Gelegenheit gegeben hat, meine Argumente bis zum Ende vorzutragen, während Vertreter des Jugendamts und N.F…. reden durften so lange und worüber sie wollten, und ihnen wurde der Mund nicht gestopft?

3. Wieso hat Frau Richterin T…. mir mein Recht verweigert, auf die lügnerische Anzeige meiner Frau, die mir das elterliche Sorgerecht für die Tochter entziehen will, antworten zu dürfen? Soll das eine Gerichtsverhandlung sein oder ein Theater?

4. Wieso hat Richterin T…. in der Gerichtsverhandlung nicht zugelassen, dass ich das Video vorführe, in dem meine Tochter K…. Fragen beantwortet und erzählt, dass ihre Mama – N.F…, sie schlägt und sonstige abnormale Handlungen verübt? Diese Videoaufnahmen stellen klar, dass eben die Mutter für die körperlichen und psychischen Leiden des Kindes verantwortlich ist, und dass eben der Mutter das elterliche Sorgerecht entzogen werden soll, und dass der Vater nichts mit den Erkrankungen des Kindes zu tun hat.

5. Wieso hat Richterin T…. ins Protokoll der Gerichtsverhandlung nur einen geringen Teil von den Informationen, die ich noch vortragen durfte, aufgenommen, und wieso wichtige Informationen nicht berücksichtigt und nicht protokolliert wurden?

6. Wieso konnte meine Frau schon vor der Gerichtsverhandlung behauten, dass die Richterin ihr versicherte, sie würde den Gerichtsprozess gewinnen und ich alles verlieren?

7. Wieso und nach welchem Gesetz diskriminiert mich Frau Richterin T….. in meinen Rechten, und eine Gerichtsverhandlung unvernünftig und rechtswidrig sein darf?

Dank Frau Richterin M…., der Vertreter des Jugendamts Konstanz und meiner Frau ist ein Kind zu Schaden gekommen, und was sehe ich jetzt in den Handlungen der Frau Richterin T….???

Ich war sehr erstaunt, als die Vertreter des Jugendamts Konstanz vorgetragen hatten, sie hätten nach einem angekündigten Termin meine Frau zu Hause besucht und keine Anzeichen von Gewalttaten gegen das Kind feststellen können. Jetzt stellt sich die Frage, was hätten die Vertreter dort sonst erwartet? Etwa das meine Frau vor ihnen die Tochter schlagen würde oder so was Ähnliches? Soll sie vollkommen dumm sein, vor Fremden das Kind zu schlagen?
Die Tochter erzählt mir, dass Mama sie an der Bushaltestelle geschlagen habe und auch nachts, als sie Bauchweh hatte und nicht einschlafen konnte.

Ich suchte ärztliche Hilfe für meine Tochter, doch meine Frau gibt die Krankenversicherungskarte meiner Tochter nicht raus. Aber ohne die Versicherungskarte kann der Psychotherapeut mit der Behandlung des Kindes nicht beginnen. Spricht dieses nicht dafür, dass der Gesundheitszustand des Kindes meiner Frau gleichgültig ist, und dass sie selbst psychisch krank ist?

Wie lange wird diese Gesetzlosigkeit noch andauern?

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

                                                                                                                 Datum: 12.07.2016
Amtsgericht-Konstanz
Aktenzeichen: 5F 121 / 16

Sehr geehrte Frau T….,
In diesen Videoaufnahmen beantwortet meine Tochter K.F…. Fragen.
Aufgrund der Antworten wird klar, dass ihre Mama – N.F…., mit körperlicher und psychischer Gewalt gegen das Kind vorgeht (Schläge, Aggressionen)…
Anhand dieser Videoaufnahmen kann man auch klar erkennen, dass der Papa – Y.F…., keine Schuld daran trägt, das Kind krank ist.
Anhand der Videoaufnahmen wird auch klar, dass die Vertreter des Jugendamts ihren Pflichten absolut nicht nachgehen, dass Sie die verbrecherischen Handlungen meiner Ex-Frau – N.F…., decken. Tatsächlich sollte man ihr das elterliche Sorgerecht entziehen.
Mit vorzüglicher Hochachtung

                                                                                                                 Datum: 10.05.2016

Da meine Tochter lange und schwer krank war und die Mutter das Kind nicht ins Krankenhaus bringen wollte, habe ich das Kind selber ins Krankenhaus gebraucht.

„Bescwerbe. Bei der Vorstellung von K….. im Krankenhaus waren die Ärzte zuerst schockiert über den Zustand meiner Tochter. Kristina sagte, dass ihre Mutter sie schlägt. Daraufhin wollten die Ärzte einen Termin mit dem Jugendamt und meiner Ex-Frau. Dann stellte sich heraus, meine Frau arbeitet in einer anderen Abteilung des Krankenhauses und plötzlich war alles kein Problem mehr und die Ausagen von K…. wurden weg gelassen. „

Im medizinischen Bericht haben die Ärzte – Chefarzt P.G….., Oberärztin K.W…., Stationsärztin A.K…. nichts davon geschrieben, dass mein Kind in ihrer Anwesenheit in die Unterhose gemacht hat. Die Ärzte haben nicht geschrieben, dass mein Kind offenbar psychische Probleme hat, obwohl dieselben Ärzte dies mir persönlich sagten. Die Ärzte haben dieses Verbrechen begangen, weil sie darum von Mitarbeitern des Jugendsamts gebeten wurden. Den Mitarbeitern des Jugendsamts ist bewusst, dass wegen ihrem Fehlverhalten das Kind schwer krank ist. 17 Monate lang hat das Jugendsamt meine Eingaben und Hinweisen ignoriert und darauf verzichtet, ihnen vor Ort nachzugehen.
Der Direktor der Klinik – O…, hat mir zusammengefasst gesagt, dass sich die Ärzte mit Lügen und Korruption beschäftigen können und dass er sie darin nicht hindern kann.
…………..

Gesudheitsverbund Landkreis Konstanz

Patientin: F…., K….., geh. 24.03.2012

Sehr geehrter Herr Kollege W…..,
wir berichten über o. g. Patientin, die sich vom 10.5.2016 bis zum 11.5.2016 in unserer stationären Behandlung befand.

Diagnose:
Inobhutnahme zur Deeskalation bei schwieriger Familiensituation
Anamnese:
Vorstellung notfallmäßig durch den Vater. Der Vater berichtet, dass K…. seit ca. 9 Monaten an Schnupfen leide und seit gestern immer wieder ungewollten Urinabgang in die Unterhose habe. Er sei unzufrieden darüber, dass die Mutter den Schnupfen der Tochter nicht therapiere, der Kinderarzt hätte Medikamente verschrieben, die sie allerdings nicht der Tochter gegeben habe. Insgesamt bestünde wenig Kommunikation zwischen den Eltern. Der Vater sei erst vor neun Monaten aus der Ukraine wiedergekommen. Das Sorgerecht läge bei beiden Eltern. Es habe schon mehrfach Kontakte mit dem Jugendamt und der Staatsanwaltschaft gegeben.

Untersuchungsbefund:
4 1/12 Jahre altes Mädchen in gutem Allgemeinzustand und Ernährungszustand. Temp. 37,3 *C. Kind kooperativ, freundlich, lacht, spielt fröhlich. In der Untersuchung sehr an Vater angeschmiegt. Begrüßt Mutter freudestrahlend. Gepflegter Eindruck. Lunge und Herz auskultatorisch unauffällig. Regelrechte Darmgeräusche über allen vier Quadranten. Abdomen weich, keine Resistenzen, kein Druckschmerz. HNO blande, Nase aktuell nicht verstopft. Kein Meningismus. Haut: einzelne alte Hämatome am linken Unterschenkel, ein blauer Fleck am Rücken (ca. 0,5 x 0,5 cm), sonst rein. Genitale weiblich, reizlos. Keine offensichtlichen Misshandlungszeichen.

Befunde:
U-Stix vom 10.05.2016: pH 6, sonst unauffällig Therapie und Verlauf:
Stationäre Aufnahme zum Schutz des Kindes bei Eskalation bei schwieriger Familiensituation. K…. machte einen gepflegten Eindruck, aktuell ohne Hinweis auf Misshandlung oder Vernachlässigung. Im stationären Aufenthalt gab es mehrfach Gespräche mit Herrn und Frau F…., in denen Herr F…. – zum Teil auch vor K….. – schwerste Vorwürfe gegen Frau F… erhob, sie würde trinken und ihr Kind schlagen. Insgesamt wirkte er emotional überlagert und zeigte sich in Gesprächen wenig einsichtig. Frau F… wirkte zwar gefasster, aber von der Situation überfordert. Im stationären Aufenthalt fand ein Gespräch statt mit dem ärztlichen und pflegerischen Team, mit Frau F…, ihrer Schwester und ihrem Schwager sowie Vertretern des Jugendamtes, die den Fall schon seit längerem betreuen. Von ärztlicher Seite wurde festgehalten, dass K….. medizinisch gesehen nicht krank ist. In ihrem Alter ist auch gelegentliches Einnässen nicht pathologisch. Der Urinstix erbrachte keinen Hinweis auf einen Harnwegsinfekt. Sie sei aber sehr belastet, weil sie im Konflikt zu beiden Eltern halten wolle, was sich auch daran zeigt, dass K…. zu beiden Eltern ein gutes Verhältnis zu haben zu schien. Im Gespräch mit dem Jugendamt wurde vereinbart, dass Frau F… einen Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Besuchsrechts stellen wird, sodass der Umgang des Vaters mit dem Kind nur noch in begleiteten Treffen stattfindet (bei der Antragstellung wurde ihr Hilfe vom Jugendamt angeboten). Bei Eskalation oder bei Gewaltandrohung durch Herrn F…. soll sie die Polizei dazu rufen. Frau F…. soll einem Antrag auf ein Näherungsverbot des Vaters gegenüber der Mutter und der Tochter stellen. Zudem soll sie einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht stellen.

Beurteilung:
Kindswohlgefährdung bei eskalierendem Sorgerechtsstreit

Therapievorschläge:
Vorstellung beim Kinderarzt am 11.05.2016 oder 12.05.2016.
Ein separates Gespräch mit dem Vater und Vertretern des Jugendamts ist geplant.

Wir danken für die Zuweisung und verbleiben mit freundlichen kollegialen Grüßen

Chefarzt Prof. Dr. med P.G……

Oberäztin Dr. med. K.W……

Stationsärztin A.K….


Jura Konstanz - Deutschland. Die Korruption und der Satanismus der Beamten. & Auf dieser Web-Seite erfahren Sie, wie die Beamten Verbrechen gegen Kinder begehen und gegen Gesetze verstoßen.