Auf dieser Web-Seite erfahren Sie, wie die Beamten Verbrechen gegen Kinder begehen und gegen Gesetze verstoßen.

Die Korruption der Beamten beim Jugendamt – Konstanz    

Konstanz Bürgermeister  &   Regierungspräsidium Freiburg i. Br.

 

Verzeihen Sie mich für meine grammatikalischen Fehler. Ich habe kein Geld auf den Übersetzer. Ich soll das Geld für die Korruptionsprozesse zahlen, die ich verloren habe.

 

Staatsanwaltschaft Konstanz Datum:                                                    28.11.2019

Ich stelle Strafanzeige gegen Leiter die Jugendamt – AIfred Kaufmann.
Ich stelle Strafanzeige gegen Kinderschutzbund Die Leiterin Frau Ruck und die Anwältin meiner Tochter Margit Wehinger.
Ich stelle Strafanzeige gegen Angestellte Jugendamt Sattelmayer

Fünf Jahre lang machen Jugendamt-Mitarbeiter Strafanzeigen gegen meine Tochter. In rund zehn Folgen begingen Jugendamt-Mitarbeiter etwa 50 Straftaten. Ich habe etwa zehnmal Hilfe bei der Polizei gesucht. Die Polizei wollte meine Tochter nicht beschützen und diesen Banditismus stoppen.
In meinem Forum habe ich Fakten zu Straftaten ausgestellt, die Jugendamt-Mitarbeiter begangen haben. http://jura.expert333.ru
Jugendamt-Mitarbeiter Frau Ruck sagte mir, wenn ich dieses Forum nicht schließe, werde ich meine Tochter überhaupt nicht sehen. Das Forum habe ich nicht geschlossen, und alle Prozesse wurden auf der Grundlage von Lügen und Korruption durchgeführt. Und im dritten Jahr habe ich keine Möglichkeit, meine Tochter zu treffen.
Dazu möchte ich hinzufügen, dass aufgrund der Lügen und der Korruption von Beamten des Jugendamtes, meiner Familie sehr schwere körperliche und moralische Traumata zugefügt wurden. Im sechsten Jahr konnte ich meine Tochter nicht mehr normal treffen. Ich kann meiner Tochter nicht helfen, sich von chronischen Krankheiten zu erholen. Meine Eltern haben seit fünf Jahren keine Enkelin mehr gesehen. Für die Eltern ist es ein schwerer Schlag. Vater starb im März an einem Schlaganfall. Mama hatte einen Schlaganfall und einen Herzinfarkt. Mama ist jetzt behindert und kann nicht laufen. All dies ist eine Folge von gerichtlichen Lügen und Korruption. Es ist offensichtlich, dass Beamte aufgrund von Lügen meine Familie töten und kein elementares Gewissen haben.
Übrigens gegen Frau Ruck habe ich die Strafanzeige in Polizei geschickt. In meinem Appell wurden sehr viele Fakten zu Straftaten von Jugendamt-Mitarbeitern geschrieben.

 

 

Datum: 15.08.2018

  • Staatsanwaltschaft Konstanz

Sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes-Georg Roth,

ich stelle Strafanzeige gegen die Mitarbeiter Jugendamt:  Alfred Kaufmann, Markus Schubert, Karin Wortmann und Julia Herberholz.  

Ebenso stelle Ich Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft: Dr. Nippgen und Dr. Hermes.

Ebenso stelle ich Strafanzeige gegen Richterin Tögel – Konstanz und Richterin am Oberlandesgericht Voßkuhle, Richter am Oberlandesgericht Dr. Künschner und Richterin am Oberlandesgericht Dr. Jarsumbek

In dieser Berufung lege ich die Strafanzeige gegen jeden vor, der seit 4 Jahren direkt oder indirekt an dem Leiden und der Krankheit meiner Tochter schuld ist.

Seit vier Jahren habe ich eine Fülle von Fakten gesammelt, die belegen, dass Mitarbeiter, Richter und andere Funktionäre des Jugendamts vorsätzlich gegen mich und meine Tochter vorgehen. All diese Verbrechen führten dazu, dass ich in den letzten zwei Jahren, vom Juni 2016 bis zum August 2018, meine Tochter nur ungefähr 50 Stunden gesehen habe – das sind ungefähr zwei Stunden pro Monat. Auch will ich erinnern, dass seit Mai 2014 bis zum Juni 2015, ich das Töchterchen tatsächlich nicht sah. 2014, während ich in der Ukraine war, ignorierte meine Ex-Frau die Entscheidung des Familiengerichts zum Umgang mit meiner Tochter und zeigte mir Kristina nicht via Skype ein ganzes Jahr (vom Mai 2014 bis zum Juni 2015). Und niemand hat Natali dafür bestraft, dass sie den Rechtsspruch ignorierte.

Meine Tochter ist geistig und körperlich verkrüppelt, und aufgrund der Lügen und Korruption der Beamten wurde mir die Behandlung meiner Tochter verweigert. Außerdem muss ich für diese Fehlversuche sehr viel Geld bezahlen. Bei diesen Verbrechen ist eine große Anzahl von Beamten beteiligt, die von organisierter Kriminalität sprechen, die jemand betreibt. Denn jeder einzelne Beamte, der verpflichtet ist, auf der Grundlage des Gesetzes zu arbeiten, hat nur kriminelle Handlungen begangen, keine legalen.

Ich bin der Autor einer neuen Religion, ich gewöhne die Menschen an eine saubere und vernünftige Religion, ich kämpfe mit religiösen Zombies und Satanismus. Und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Beamte seit 4 Jahren Straftaten gegen mich und meine kleine Tochter begangen haben, ist es möglich, dass all diese Verbrechen eine satanische Form annehmen können. Wie zum Beispiel in Amerika sind 4 Millionen Beamte in einer satanistischen Sekte.

I

ich stelle Strafanzeige gegen die Mitarbeiter Jugendamt:  Alfred Kaufmann, Markus Schubert, Karin Wortmann und Julia Herberholz.  

2014, während ich in der Ukraine war, ignorierte meine Ex-Frau die Entscheidung des Familiengerichts zum Umgang mit meiner Tochter und zeigte mir Kristina nicht via Skype ein ganzes Jahr (vom Mai 2014 bis zum Juni 2015).

Mit der Bitte um Unterstützung wendete ich mich an das Jugendamt.

Datum: 20.02.2015.   Ich habe den Brief Frau Wortmann geschrieben

“ Karin Wortmann “ <Karin.Wortmann@konstanz.de>

20.10.2014, 20.02.2015, 02.03.2015, 30.03.2015 Ich habe die Briefe in Jugendsamt geschrieben // Sehr geehrte Frau Wortmann, meine Frau will mir wieder meine Tochter nicht zeigen. Könnten Sie bitte die Natalie erneut darum bitten, mir das Kind öfter zu zeigen? //

01.04.2015, Frau Wortmann hat mir geantwortet:

// Sehr geehrter Herr Fink, im Rahmen der außergerichtlichen Beratung sehe ich keine weitere Möglichkeit zwischen Ihnen und Frau Fink zu vermitteln. Es gibt eine Vereinbarung vom Oktober 2014, die den Skype-Kontakt regelt. Mit Frau Fink ist diese ebenfalls mehrfach besprochen. Insofern bitte ich Sie, sich diesbezüglich direkt mit Frau Fink zu verständigen oder eine gerichtliche Regelung anzustreben. Mit freundlichen Grüßen Karin Wortmann. //

Ich war für zirka ein Jahr bis August 2015 nicht in der Nähe meiner Tochter, da ich mich um meine Eltern im Donbass kümmern mußte. August 2015 ich wieder in Deutschland angekommen bin und mich mit der Tochter getroffen habe, hat sie mir erzählt, dass ihre Mutter, Natali regelmäßig Alkohol trinkt und die Tochter verprügelt. Darum hat das Tochter einen psychischen Schreck und einen Schock und nässt ihre Unterhose ein. An das Jugendamt und die Staatsanwaltschaft habe ich viele Briefe geschrieben, ebenso die Daten des Polygrafentest, Fotos der Tochter mit den blauen Flecken, ein Video, worin die Tochter davon erzählt, wie die Mutter den Alkohol anwendet und die Tochter vergewaltigt wird. Aber im Jugendamt wurde nur über mich gelacht.

Datum: 16.11.2015    Ich habe die Briefe in Jugendamt und Staatsanwaltschaft geschrieben

Karin.Wortmann@konstanz.de An das Jugendamt (Frau Wortmann) und

Staatsanwaltschaft (Dr. Nippgen – Az.: 24 Js 7781/15) der Stadt Konstanz

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass meine Ehefrau, mit der ich gerade in einem Scheidungsprozess befinde, meinen Kontakt zu meiner Tochter Kristina Fink behindert und gegenüber dem Kind gewalttätig geworden ist.

Anfang November hat Kristina mir erzählt, dass ihre Mutter Wodka kauft und trinkt, und wenn Natalie anschließend Kopfschmerzen als Folge des Alkoholkonsums hat, dann schreit sie die Kristina regelmäßig an, wodurch das Mädchen massiver Angst ausgesetzt wird und inkontinent geworden ist. Ich habe versucht, mit Natalie darüber zu sprechen, jedoch leider ohne Erfolg.

Nun verbietet Natalie dem Kind, mir irgendetwas zu erzählen und versucht jede Kontaktmöglichkeit mit der Tochter zu unterbinden. Dabei versucht sie eine Krankheit (Erkältung) des Kindes als Motivation dafür darzustellen. Diese hindert sie jedoch nicht daran, das Kind zum Tanzunterricht oder zu Besuch bei Verwandten auszuführen.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass ich in Vergangenheit schon mehrere analoge Nachrichten an das Jugendamt und die Staatsanwaltschaft geschickt habe. Leider wird die physische und psychische Gewalt gegenüber dem Kind von Seiten seiner Mutter fortgesetzt…

Konstanz, 29.01.2016            Jugendamt – Antrag auf Hilfestellung

Sehr geehrte Damen und Herren, aus Sorge um meine Tochter Kristina Fink beantrage ich beim Jugendamt Konstanz Hilfestellung. Meine Ex-Frau Natalie Fink misshandelt unsere gemeinsame Tochter Kristina. Sie stresst demonstrativ das Kind so lange, bis es hysterisch weint. Bei jedem unserer Treffen erzählt mir Kristina, wie die Mutter sie systematisch misshandelt, sprich schlägt.

Ich vermute, Natalie Fink tut es mit der Absicht, meine väterlichen Gefühle zu verletzen und mich zu einer Auseinandersetzung zu provozieren mit dem Ziel, mich polizeilich anzuzeigen.

Seit einem halben Jahr ist das Kind dauerhaft krank, es wird vernachlässigt und schlecht gepflegt. Nach den Aussagen der Tochter bekommt sie nur kaltes Leitungswasser zu trinken. Natalie Fink verletzt systematisch die Absprache, wonach ich das Kind alle zwei Tage sehen darf. Ich sehe die Tränen und das Leid der Tochter und kann ihr nicht helfen.

Vor kurzem habe ich bei der Staatsanwaltschaft Konstanz Anzeige gegen meine Frau und ihren Anwalt eingereicht mit der Angabe, dass ich mich beim Jugendamt Konstanz (Frau Wortmann) beschwert habe und dass die Tochter blaue Flecken am Körper hat.

Mit Hilfe eines Lügendetektor-Tests habe ich nachgewiesen, dass Natalie Fink abhängig von starkem Alkohol und Zigaretten ist, und dass sie unangemessen aggressiv werden kann, z.B. als sie vor meinen Augen auf die Tochter im Säuglingsalter mit aller Kraft eingeprügelt hat, oder als sie das Kind und mich mit einem Messer bedroht hat.

Ich bitte das Jugendamt um Hilfestellung.

Datum: 29.01.2016    Rathaus und Jugendamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 2 Jahren lebe ich getrennt von meiner Frau Natalie Fink. Sie hat das Sorgerecht über meine Tochter Kristina. Das Jugendamt der Stadt sollte sich ebenfalls um das Wohl meiner Tochter sorgen. Tatsächlich tun dies die Mitarbeiterinnen Frau Wortmann und Herberholz nicht. Mehrfach habe ich beide Mitarbeiterinnen darauf hingewiesen, dass meine Frau meine Tochter misshandelt und meine Tochter psychische Probleme hat.

Ich war für zirka ein Jahr bis August 2015 nicht in der Nähe meiner Tochter, da ich mich um meine Eltern im Donbass kümmern mußte. Nach meiner Rückkehr stellte ich fest, dass meine Tochter ständig in die Hose uriniert. Vor meiner Abreise gab es dieses Problem nicht.

Mehrfach habe ich beide Mitarbeiterinnen auf diese Umstände hingewiesen und sie gebeten, den Sachverhalt zu überprüfen. Statt aktiv zu werden wurden meine mehrfachen Hinweise und Hilfeersuchen von Ihnen bzw. den Vorgesetzen ignoriert bzw. mit der schnellen Anmerkung abgetan „es ist alles in Ordnung“.

Ich bin sehr um das Wohl meiner Tochter besorgt, da sich der Zustand meiner Tochter nicht bessert. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass meine Einwände „aus Solidarität unter Frauen“ ignoriert bzw. als nicht relevant abgetan werden und daher meine Einwände nicht überprüft werden. Vielmehr werden meine Aussagen als Lügen hingestellt und über mich wird z.B. von Frau Herberholz in meiner Anwesenheit gelacht.

Tatsache ist, dass meine Frau seit fast zwei Jahren keine Probleme in Bezug auf die Tochter besprechen will, sie meidet jeden Kontakt mit mir, meine Anrufe empfindet sie als etwas traumatisierendes für unser Kind.

Ich möchte wissen, wieso die Mitarbeiter des Jugendamt Konstanz ihre Pflichten nicht erfüllen. Dieses Verhalten hat zur Folge, dass das Leid eines kleinen Kindes noch größer wird. Daher bitte ich Sie, das Verhalten der Sachbearbeiterinnen neutral zu überprüfen.

Datum. 03.06.2016.   Jugendamt Konstanz

Sehr geehrte Mitarbeiter des Jugendamt Konstanz,

mir wurde bekannt, dass meine Ex-Frau Natalie Fink das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter bekommen will, und dass das Jugendamt Konstanz ihr dabei behilflich sein möchte.

Vor zwei Jahren hat die Gerichtsverhandlung AZ: 5F 101/14 stattgefunden.

// Bezüglich der Sache AZ:5F101/14: Schon vor der Gerichtsverhandlung hatte ich dem Gericht schriftlich mitgeteilt, dass meine Frau das Kind misshandelt, dass sie Alkohol trinkt, mich und die Tochter mit einem Messer angegriffen hatte, dass sie psychisch labil ist, dass sie zusammen mit ihrer Schwester mich körperlich angegriffen und verletzt hatten (diesen Vorfall hatte ich bei der Polizei gemeldet), dass man uns mit der Tochter nicht trennen darf, da eine regelmäßige Kontrolle des Wohlergehens des Kindes notwendig ist. Im Endeffekt hatte Richterin Müller alle meine Angaben ignoriert, das Kind der psychisch kranken Mutter anvertraut, und mich hatte man ohne Vorwarnung wie einen Hund auf die Straße gesetzt. Und jetzt stelle ich fest, dass die Psyche der Tochter gestört ist, die Tochter ist dauernd krank, sie beschwert sich ständig bei mir, dass die Mutter sie schlägt.

Faktisch haben die Ärzte die Tatsache bestätigt, dass meine 4-jährige Tochter Kristina sehr ernste psychische Probleme hat, die schon längere Zeit andauern und die eine pathologische, d.h. unheilbare Form angenommen haben.

Ich habe ja Frau Richterin Müller gewarnt, dass ihr Beschluss verbrecherisch gegen das Kindeswohl sei, dass man das Kind meiner psychisch kranken, aggressiven, alkoholabhängigen Frau nicht anvertrauen dürfe, und dass da eine systematische Kontrolle meinerseits notwendig sei. //

Sehr geehrte Mitarbeiter des Jugendamt Konstanz, ich habe mehrmals bei Ihnen um Hilfe zum Schutz meiner Tochter gebeten. Leider habe ich ihrerseits keine Hilfe bekommen, vielmehr hat Sie mein Bericht darüber, wie meine Frau unser Kind misshandelt, nur amüsiert und auf die Anfrage der Staatsanwaltschaft haben Sie eine verlogene Auskunft gegeben, dass meine Frau keine Probleme mit dem Kind hat. Und das alles nach dem ich Ihnen viele Beschwerden geschrieben hatte.

Sie haben jetzt eingesehen, dass es allein Ihre Schuld ist, dass infolge Ihrer pflichtwidrigen Nachlässigkeit das Kind seit jetzt über neun Monaten psychisch krank ist. Und nun wollen Sie mich dafür schuldig machen, um der Verantwortung zu entgehen.

Meine Frau behauptet, dass das Kind wegen unserer Konflikte krank sei. Tatsache ist, dass wir seit zwei Jahren getrennt leben und wir unterhalten keine Kontakte. Als ich im August 2014 in die Ukraine gereist bin war das Kind kerngesund, ein Jahr später, also nach meiner Rückkehr, habe ich das Kind im kranken Zustand vorgefunden.

Daraus folgt, dass alle Behauptungen meiner Frau auf lügnerischem Boden gewachsen sind, und die Mitarbeiter des Jugendamt Konstanz mich als Lügner vorführen wollen, um in Wirklichkeit sich selber in Schutz zu nehmen.

Tatsache ist, dass meine Frau seit fast zwei Jahren keine Probleme in Bezug auf die Tochter besprechen will, sie meidet jeden Kontakt mit mir, meine Anrufe empfindet sie als etwas Traumatisierende für das Kind. In Wahrheit aber wartet das Kind mit Ungeduld auf meine Anrufe. Die Tochter weiß, dass ich anrufe, um bei der Mutter um Erlaubnis zu betteln, mit der Tochter spazieren gehen zu dürfen. In Wirklichkeit passt es meiner Frau, dass das Kind krank ist, ich darf dann mit ihm nicht spazieren gehen.

Die Tochter steht ständig unter Stress, weil sie mich sehr selten sehen darf und die Mutter misshandelt sie seelisch und körperlich, und eben das ist der wirkliche Grund für den kranken Zustand des Mädchens, das mich sehr vermisst.

Ich möchte wissen, wieso die Mitarbeiter des Jugendamt Konstanz ihre Pflichten nicht erfüllen, wieso sie denen helfen, die Kinder misshandeln? Das hat zur Folge, dass das Leid eines kleinen Kindes noch größer wird. Und wer soll dafür bestraft werden?

Datum: 15.12. 2017   Jugendamt – Konstanz

Sehr geehrter Herr Alfred Kaufmann,

Ich habe für das Bundeskanzleramt und den Europäischen Gerichtshof STRASBOURG – Beschwerdeformular vorbereitet um das Banditentum und die Korruption der Beamten aus dem Jugendamt Konstanz und beim Amtsgericht zu bekämpfen. Das Jugendamt ist zu 100% an der Krankheit meiner Tochter schuldig und macht alles, damit mein Töchterchen stirbt oder unfruchtbar wird.

Der sehr geehrter Kaufmann, Sie erinnern sich wahrscheinlich an unser Gespräch im Jahre 2016 als Sie mich verletzten und mich für anormal hielten. Damals hatte ich über die schockierenden Tatsachen der Gewalt gegenüber meinem Kind berichtet und meine Versuche, das Töchterchen gegenüber das bösartige Verhalten der Mitarbeiter des Jugendamtes zu schützen und Sie schützten das Banditentum Ihrer Beamten. Sie fanden das lustig und es Sie hatten kein Problem damit, dass mein Kind geistig misshandelt wird.

Ich will daran erinnern, dass ich schon mehr 60 Briefe an das Jugendamt geschickt habe. Mehr als 70 Briefe gingen an das Rathaus, das Gericht, das OLG, das Regierungspräsidium und das Sozialministerium. In diesen Briefen berichtete ich über das Banditentum der Beamten des Jugendamt und über die Gewalt gegenüber meinem Töchterchen. Aber das sollte für Sie keine neuen Informationen sein, da Sie ja das Amt leiten.

Ich füge Ihnen meinen letzten Brief über das Banditentum Ihres Mitarbeiters Sattelmayer bei. In diesen Briefen sind wieder schockierenden Tatsachen dargelegt. Und bevor ich alle Briefe nach BERLIN und STRASBOURG absende will ich Sie fragen, ob Sie etwas zur Rechtfertigung dieses Banditentums, das Sie leiten, schreiben wollen oder nicht?

Ich habe Strafanzeige gegen Mitarbeiter beim Jugendamt gestellt.

Für 2,5 Jahre schickte ich dutzende Briefe an das Jugendamt mit der Bitte, meine kleine Tochter zu beschützen. Ich schrieb darüber, wie meine Ex-Frau Natalie unsere Tochter brutal geschlagen hat. Während dieser ganzen Zeit haben die Beamten nur eine Überprüfung durchgeführt, wonach sie mir geschrieben haben, dass Natalie die Angestellten des Jugendamts ignoriert und dass ich beim Gericht um Hilfe bitten soll.

Danach weigerte sich das Jugendamt, die Kontrollen für 17 Monate durchzuführen, und später erklärte das Gericht, dass alles unter Kontrolle sei.

Als professioneller Psychologe habe ich sofort bemerkt, dass die Beamten des Jugendamts Freude verspürten, als ich ihnen erzählte, wie das Kind sadistischer Gewalt ausgesetzt ist.

II

Ich stelle Strafanzeige gegen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft: Dr. Nippgen

Ich schickte eine große Anzahl von Briefen an die Staatsanwaltschaft und bat sie, das Kind vor Gewalt zu schützen. Staatsanwalt Nippgen schrieb einen Brief an das Jugendamt, und das Jugendamt antwortete ihm, dass alles in Ordnung sei und dass meine Tochter keine Probleme habe. Auf der Grundlage dieser Lüge schrieb mir Staatsanwalt Nippgen auch einen betrügerischen Brief.

15.10.2015.    Az.: 24 Js 7781/15

Staatsanwalt Nippgen hat mir geantwortet          

Gründe: Korrespondierend dazu konnte weder bei den polizeilichen Ermittlungen noch im Rahmen einer Überprüfung der familiären Verhältnisse und des Zustands des Kindes Kristina durch das Sozial und Jugendamt der Stadt Konstanz eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wer­den. Weder die zuständige Sozialpädagogin noch die Mitarbeiter der Kindertagesstätte, in der das Kind Kristina seit Mai 2014 ganztags betreut wird, fanden Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung. Nach dem Ergebnis der Überprüfung der zuständigen Sozialpädagogin des Sozial und Jugendamtes der Stadt Konstanz wird das Kind Kristina von der Beschuldigten altersgemäß und bedürfnisgerecht betreut und versorgt.

Im weiteren Verfahren erfolgte eine Anfechtung der Entscheidung nicht. Eine Beweisführung über Aussagen unter Anwendung eines Polygraphen, wie sie der Anzeigeerstatter anregt bzw. vorgelegt hat, ist im deutschen Strafprozess grundsätzlich nicht vorgesehen.

Ich legte Strafanzeige gegen Staatsanwalt Nippgen vor, weil er die schockierenden Fakten absichtlich ignorierte und die Verbrechen von Mitarbeitern des Jugendamts und Natalie verdeckte. Ich verstehe auch nicht, was für eine polizeiliche Untersuchung Herr Nippgen meinte. Zum Beispiel habe ich mich etwa zehn Mal bei der Polizei gemeldet, und ich wurde immer von der Polizei abgewiesen, und niemand führte Ermittlungen durch, um das Kind zu schützen. Herr Nippgen hatte ein Foto von meiner Tochter mit Prellungen an ihrem Körper. Herr Nippgen hatte einen Test mit einem Lügendetektor, wo bestätigt wurde, dass Natalie im alkoholischen Stadium ihre Tochter schwer geschlagen hat.

Herr Nippgen musste sich mit meiner Tochter treffen und mit ihr sprechen, aber er tat es nicht, weil er wusste, dass, wenn Gewalt gegen das Kind bestätigt wird, meine Ex-Frau Natalie, der Leiter des Kindergartens Thomas Weber und die Angestellten des Jugendamts inhaftiert werden sollten. Und Herr Nippgen entschied, dass es besser sei, das Kind weiterhin zu misshandeln, als dass die Verbrecher für ihre Verbrechen bestraft werden sollten. Und das ist schon eine Straftat.

III

In diesem Abschnitt, basierend auf Briefen von J. Herberholz, können Sie sicher sein, dass sie absichtlich falsche Informationen an das Gericht geschickt hat, wo sie schrieb, dass alles unter Kontrolle sei. Und dies geschah mit dem Ziel, ihre eigenen Verbrechen zu vertuschen und noch mehr, um meiner kleinen Tochter Schmerz und Leid zu bringen.

Julia Herberholz hat ins Gericht geschrieben: Fachliche Einschätzung:

Datum: 2016.06.28.   Amtsgericht Konstanz  Az: 5 F 121/16

Die ersten Kontakte zur Familie Fink fanden im September 2014 statt. Herr Fink wandte sich zum angegeben Zeitpunkt an das Jugendamt der Stadt Konstanz aufgrund der Unregelmäßigkeit bei der Ausübung des Umgangsrechts mit seiner Tochter Kristina. Zu diesem Zeitpunkt befand sich Herr Fink in der Ukraine. Nach Gesprächen mit der Kindesmutter konnte eine außergerichtliche Lösung gefunden werden.

Aber, es ist die Lüge, da, in 01.04.2015, Frau Wortmann hat mir geantwortet:

// Sehr geehrter Herr Fink, im Rahmen der außergerichtlichen Beratung sehe ich keine weitere Möglichkeit zwischen Ihnen und Frau Fink zu vermitteln. Es gibt eine Vereinbarung vom Oktober 2014, die den Skype-Kontakt regelt. Mit Frau Fink ist diese ebenfalls mehrfach besprochen und zuletzt erneut bei meinem Hausbesuch am 05.03.2015 thematisiert worden. Insofern bitte ich Sie, sich diesbezüglich direkt mit Frau Fink zu verständigen oder eine gerichtliche Regelung anzustreben. Mit freundlichen Grüßen Karin Wortmann.

Julia Herberholz hat ins Gericht geschrieben: Fachliche Einschätzung:

Als unserer Sieht ist die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge aufgrund der oben beschriebenen Situationen nicht möglich. Eine gemeinsame Verantwortung für das Kind ist nicht erkennbar. Der Vater ist der permanten Auffassung, dass das Wohl von Kristina bei der Mutter gefährdet ist. Obwohl mehrfach negative Überprüfungen durch das Jugendamt durchgeführt wurden, beharrt der Kindesvater auf der Gefährdung ausgehend von der Kindesmutter. Der Kindesvater sieht zudem nicht von weiteren Meldungen, auch bei anderen Institutionen, ab. Trotz der vielen Versuche

Jugendamt  Ansprechpartnerin Julia Herberholz

Datum: 22.07.2016    Amtsgericht Konstanz   Az: 5 F 121/16   Vermerk.

Das Gericht führt in den Sach- und Streitstand ein. Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Sodann Berichter Frau Herberholz vom Jugendamt:

Wir sind diesen Meldungen nachgegangen. Von diesen gab es mehrere. Wir haben insbesondere Hausbesuche gemacht und mit den Mitarbeitern der Kita gesprochen. Desweiteren haben wir Gespräche mit Herrn und Frau Fink geführt. Bei sämtlichen Ermittlungen haben wir keine Anhaltspunkten finden können, dass die Kindesmutter das Kind schlägt oder das Kind bei der Kindesmutter nicht gut aufgehoben wäre.

Jugendamt Ansprechpartnerin Julia Herberholz

Aber, es ist die Lüge, nachdem Karin Wortmann hat sich mit Natalie getroffen, hat 17 Monate lang niemand etwas überprüft. Und das ist eine Tatsache.

Nachdem ich keine Hilfe für meine Tochter bekommen hatte, habe ich ein Video-Interview mit meiner Tochter gemacht. Dann habe ich dieses Video auf CD aufgenommen und an alle Abteilungen geschickt. Im Jugendamt wurde klar, dass auf der Grundlage dieses Videos ihnen eine Haftstrafe droht, da die Tochter – Christina – selbst auf Video bestätigt, dass Mama Alkohol trinkt und Christina schlägt.

Im Jugendamt sagten sie, dass es ihnen nicht gefallen würde, wie ich meine Tochter gefragt habe. Ich möchte klarstellen, dass in der russischen Sprache die Frage in irgendeiner Form gestellt werden kann, da die Form der Frage keine Rolle spielt, aber was genau die Antwort ist.

Julia Herberholz hat ins Gericht geschrieben:

Sehr geehrte Frau Tögel, nach der Gerichtsverhandlung hat Herr Fink dem Jugendamt ebenfalls das, dort bereits angesprochene, Video von ihm und Kristina zukommen lassen. Aufgrund der dort gezeigten Inhalte sehen wir eine emotionale Gefährdung bei Kristina ausgehend von dem Kindsvater gegeben.

ln diesem Video insistiert Herr Fink Kristina massiv mit Fragen wie beispielsweise „Kristina, die Mama schlägt dich, richtig?“ „Kristina, ich schlage dich nicht, richtig?“ „Kristina. wenn die Mama dich schlägt, dann machst du Pipi in die Hose, richtig?? Kristina bejaht anfänglich diese Fragen sichtbar abgewendet vom Vater, verstummt im weiteren Verlauf sogar komplett.

Unserer Einschätzung nach bedrängt Herr Fink mit seinem Verhalten Kristina. Aufgrund ihres sehr jungen Alters ist Kristina nicht in der Lage sich selbst zu schützen, wodurch sie dem Agieren von Herrn Fink hilflos ausgesetzt ist. Überdies hinaus befindet sich Kristina in einem massiven Loyalitätskonflikt.

Mach unserer Auffassung wirken sich die Umgangskontakte zum Kindesvater derzeit gefährdend auf Kristina aus. Zudem ist. für uns aktuell nicht einschätzbar, ob begleitete Umgänge das Wohl von Kristina ausreichend schützen würden.

Herberholz Sozialarbeiterin

08.08. 2016 ich habe die Antwort auf den verlogenen Brief von Frau Herberholz geschrieben

Sehr geehrte Sozialarbeiterin Herberholz, Abteilungsleiter Herr Schubert,

Ihre Kommentare zu meinen Videoaufnahmen, in denen Sie die Art meiner Fragen, die mit dem Wort „richtig“ enden, kritisieren, habe ich zur Kenntnis genommen.

Tatsächlich lautet die erste Frage im ersten Video folgend:

„Kristina, du hast mir erzählt, dass die Mama dich schlage, dass sie dich anschreie, dass sie aggressiv sei“. Nach diesem Satz werden sofort Fragen gestellt:

Frage: – Hat die Mama dich geschlagen? Antwort: – Ja.

Frage: – Hat sie dich angeschrien? Antwort: – Ja.

Frage: – Hast du Angst bekommen? Antwort: – Ja.

Frage: – Erschreckst du, wenn die Mama dich anschreit? Antwort: – Ja.

Bei diesen Fragen kommt das Wort „richtig“ NICHT vor.

Das Wort „richtig“ in den weiteren Fragen benutzte ich nur, weil die Tochter mir schon früher von solchen Vorfällen erzählt hatte und ich sie nur nochmal danach fragen wollte, und das ist keinesfalls so zu interpretieren, dass ich sie dazu zwinge, dieses Wort zu wiederholen.

Sollte Ihr Übersetzer mit mir nicht einverstanden sein, so werde ich bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf eine neue Untersuchung dieses Interviews stellen.

Ich hatte Herrn Schubert gebeten, meine Tochter über die Misshandlungen selbst zu befragen, er hat aber abgelehnt.

All das spricht dafür, dass die Mitarbeiter des Jugendamts Konstanz kein Interesse an der Wahrheitsfindung haben. Denn würden die Verantwortlichen des Jugendamts aufgrund dieses Videos oder Kristinas Berichten zugeben, dass Misshandlungen stattgefunden hatten, so würden sie auch zugeben müssen, dass sie an der Erkrankung des Kindes infolge der Misshandlungen eine Mitschuld tragen.

Im Video ist zu sehen, dass der Vater keinen emotionalen Druck auf Kristina ausübt, dass sie keine Angst vor dem Vater hat, sie verhält sich ungezwungen, ist ständig in Bewegung und beantwortet alle Fragen gern und freiwillig, sie fügt sogar ihre eigenen Kommentare hinzu.

Im zweiten und dritten Video ist zu sehen, wie Kristina sich an den Vater schmiegt und vollkommen entspannt alle Fragen beantwortet.

All das kann nur als Bestätigung gesehen werden, dass die Mitarbeiter des Jugendamts wenig von der Kinderpsychologie verstehen, aber ganz geschickt Lügen in ihre für die Richterin Tögel bestimmte Beurteilungen einbauen.

Die Mitarbeiter und der Leiter des Jugendamts sowie Herr Schubert haben mir vorgeworfen, ich sei eine Gefahr für die Tochter, ich hätte psychische Probleme… Aber mir geht es doch nur um den Schutz der Interessen meiner Tochter sowie um die Wahrheit. Aus meiner Sicht sind derartige Behauptungen absolut unsinnig.

Und jetzt noch einige Angaben zu meiner Person:

Unter meinem Namen ist eine absolut neue Bibel (Religion der Vernunft) erschienen, in der die gegenwärtigen Probleme der Menschheit berücksichtig werden.

Ich habe unzählige umfangreiche psychologische Tests für Privatpersonen und Psychologen zu unterschiedlichen Themen geschrieben. Ich kenne keinen anderen Psychologen, der auf einem solch hohen professionellen Niveau arbeiten könnte.

Aufgrund dieser überprüfbaren Fakten würde jeder intelligente und gebildete Mensch dem zustimmen, dass es sich bei meiner Person um einen geistvollen und hochprofessionellen Psychologen handelt.

Ich möchte auch noch hinzufügen, dass das Video sehr wichtige Informationen in Bezug auf die Gerichtsverhandlung in Sachen Sorgerecht (AZ: 5F 121/16) für Richterin Tögel beinhaltet.

Zum Beispiel, ich stelle im Video der Tochter die Frage:

– Sag mal Kristina, hat Papa die Mama schon mal irgendwie beleidigt?

Antwort: Nein.

Frage: Kristina, was sagt Mama über Papa, ist Papa ein Guter oder ein Schlechter?

Antwort: Ein Schlechter.

Frage: Und du bist dann traurig und hast Stress, weil Mama das sagt?

Antwort: Kristina nickt bestätigend mit dem Kopf.

Auf der Grundlage dieser Fragen und Antworten ist ersichtlich, dass Natalie Fink mit ihrem Rechtsanwalt Koch einen 100-prozentig lügnerischen Antrag gestellt hat, in dem die Wahrheit verdreht ist. In Wahrheit redet Natalie Fink in Anwesenheit der Tochter schlecht über deren Vater. Dies wiederum bedrückt das Kind, und das Kind ist deswegen krank.

Dazu möchte ich noch hinzufügen, dass Frau Herberholz, Sozialarbeiterin beim Jugendamt Konstanz, laut lachen musste, als ich erzählt hatte, dass meine Frau unsere Tochter schlägt. Damit hatte sie ihre psychisch inadäquate Verhaltensweise zum Ausdruck gebracht. Und Herr Schubert hatte meine Beschwerden, in Bezug auf meine Frau stets ignoriert.

Mit freundlichen Grüßen   

Ich schrieb an das Jugendamt, wenn sie die Art, wie ich Fragen stelle, nicht mögen, sollten sie selber die Tochter fragen, wie ihre Mutter sie schlägt. Aber das Jugendamt weigerte sich, meiner Tochter Fragen zu stellen, da sie verstanden, dass dies nicht in ihrem Interesse lag. Und das bestätigt, dass es den Mitarbeitern des Jugendamts egal ist, dass eine Straftat an einem Kind begangen wird und für die die Hauptsache ist, der Strafe für ihre Verbrechen zu entgehen.

Ich legte die zweite Strafanzeige gegen Julia Herberholz und Markus Schubert vor, weil sie falsche Angaben an das Gericht geschickt hatten, um eine Reihe von Verbrechen zu vertuschen, die gegen das Kind begangen wurden. Was ist eine Straftat?

IV

Ich habe die Strafanzeige gegen Staatsanwalt Dr. Hermes vorgelegt.

Datum: 22.12.2016    Ich habe den Brief in Staatsanwaltschaft Konstanz geschrieben

Sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes-Georg Roth, Ich bitte Sie, eine Untersuchung durchzuführen um festzustellen, inwieweit Mitarbeiter des Jugendamt sich strafbar gemacht haben.

Meinen Hinweisen, dass meine Ex-Frau – Natalie Fink, geboren am, wohnhaft in Konstanz unsere gemeinsame Tochter, Kristina Fink, geb. März 2014, körperlich misshandelt wird nicht bzw. nicht ernsthaft nachgegangen. Dabei handelt es sich mindestens um eine Amtspflichtverletzung.

Bei einer Verhandlung vor dem Familiengericht Konstanz, AZ: 5F 121/16, machten Mitarbeiter des Jugendamtes wissentlich falsche Angaben. Ausgesagt wurde daß das Jugendamt regelmäßig Kontrollen bei meiner Ex-Frau durchgeführt hat.

Tatsächlich fanden in einem Zeitraum von ca. 2,5 Jahren nur insgesamt zwei angekündigte Kontrollbesuche (mit 17 Monaten Abstand, November 2014 und April 2016) statt. Bei nur zwei Kontrollen mit so großem Abstand kann nicht von regelmäßigen Kontrollen gesprochen werden.

Beweis: Akten des Jugendamtes.

Das Jugendamt weigert sich, meinen Hinweisen nachzugehen bzw. auf meine Beschwerden zu reagieren und weitere Kontrollbesuche durchzuführen. Oder mir wird auf entsprechende Nachfrage keine Auskunft gegeben.

Durch das Verhalten des Jugendamtes leiden sowohl meine Tochter als auch ich psychisch und physisch. Meine Tochter konnte ich mittlerweile im 6. Monat nicht mehr sehen.

Datum 27.07.2017     Dr. Hermes hat mir geantwortet     Aktenzeichen 21 Js 18658/17 

Ermittlungsverfahren gegen Julia Herberholz wegen falscher uneidlicher Aussage

Gründe: Gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Das ist hier nicht der Fall.

In seiner Anzeige vom 22.12.2016, Ziffer 1 (betreffend das Verfahren des AG Konstanz, Familien gericht, Az. 5 F 121/16) behauptet der Anzeigeerstatter eine Falschaussage der Mitarbeiter des Jugendamts dergestalt, dass sie aussagten, dass das Jugendamt regelmäßig Kontrollen bei seiner Ex-Frau durchgeführt hätten, tatsächlich in 2,5 Jahren aber nur insgesamt zweimal bei ihr Kontrollbesuche durchführten.

Aus der beigezogenen Akte des AG Konstanz, Familiengericht, Az. 5 F 121/16, ergibt sich, dass lediglich in der Sitzung vom 05.07.2016 Mitarbeiter des Jugendamts anwesend waren. Frau Herberholz erstattete dabei einen Bericht zum Verfahrensgegenstand. Hierbei führte sie laut Vermerk über die Sitzung aus, dass das Jugendamt den Meldungen des Anzeigeerstatters nachgegangen sei und sie „insbesondere Hausbesuche gemacht und mit den Mitarbeitern der Kita gesprochen“ hätten. Der Anzeigeerstatter bestätigte in seiner Anzeige indes gerade, dass zwei Kon trollbesuche stattgefunden hätten. Er meint lediglich, dass dies keine regelmäßigen Kontrollen seien und geht deshalb von einer Falschaussage aus. Entgegen seiner Anzeige hat die angezeig te Mitarbeiterin des Jugendamts aber nicht ausgesagt, dass regelmäßige Kontrollen stattfanden. Da tatsächlich auch laut Anzeige des Anzeigeerstatters Besuche stattfanden, ist insoweit eine Falschaussage nicht nachweisbar.

Offensichtlich handelt sich vorliegend um eine familienrechtliche Auseinandersetzung. Etwaige zivilrechtliche bzw. familienrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung denn auch nicht berührt.

Zunächst war Herberholz verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, nämlich dass Natalie sich weigerte, den Anweisungen des Gerichts und des Jugendamts nachzukommen. Und J. Herberholz schrieb Folgendes: „Nach Gesprächen mit der Kindesmutter konnte eine außergerichtliche Lösung gefunden werden.“ Zweitens schrieb J. Herberholz mehrere Male, dass es mehrfach Kontrollen gab, hätte aber schreiben müssen, dass es nur zwei Kontrollen innerhalb von 2,5 Jahren gab, mit einem Abstand von 17 Monaten, wo das erste Treffen kein positives Ergebnis hatte. Drittens musste J. Herberholz sagen, dass sie 17 Monate lang meine Briefe mit schockierenden Fakten ignoriert und somit eine Straftat begangen haben, da das Kind nicht beschützt wurde.

Die Fakten deuten darauf hin, dass das Jugendamt eine Reihe von Straftaten begangen hat, und die Staatsanwälte Nippgen und Dr. Hermes deckten diese Verbrechen ab und verletzten dadurch das Gesetz und setzten meine Tochter in Lebensgefahr. Herr Dr. Hermes deckt auch die Verbrechen der Jugendamt-Angestellten mit anderen Klagen ab, die bei der Staatsanwaltschaft sind. Als Herr Dr. Hermes am Gericht arbeitete, deckte er auch das Verbrechen des Angestellten des Jugendamts Sattelmayer ab, wegen den ich 18 Monate lang keine Treffen mit meiner Tochter hatte.

V

Ich stelle ich Strafanzeige gegen Richterin Tögel – Konstanz und Richterin am Oberlandesgericht Voßkuhle, Richter am Oberlandesgericht Dr. Künschner und Richterin am Oberlandesgericht Dr. Jarsumbek. 

Richterin Tögel die Krankheiten des Kindes ignoriert und mir durch die Prozessführung die Möglichkeit genommen, die schockierenden Tatsachen darzulegen. Zum Beispiel, 17 Monate lang hat das Jugendsamt meine Eingaben und Hinweisen ignoriert und darauf verzichtet, ihnen vor Ort nachzugehen. Im Endeffekt wurde mir das väterliche Sorgerecht entzogen weil ich der Tochter half und versuchte ihr die Gesundheit und das Leben zu retten.

Richterin Tögel hat das Verbrechen der Mitarbeiter Jugendsamt bedeckt und selbst hat das Verbrechen begangen.

Die Richter im OLG (Voßkuhle, Künschner und Jarsumbek) haben dieser Verbrechen genauso bedeckt. Und haben das Verbrechen genauso begangen.

Korrupten Prozess AZ 5F 121/16, den Richter Togel durchgeführt hat

Richter Tögel sagte meiner Exfrau, dass sie einen Befehl hat, mich zu vernichten, und sie wird alles tun, damit ich alle Klagen verliere.

Da meine Tochter lange und schwer krank war und die Mutter das Kind nicht ins Krankenhaus bringen wollte, habe ich das Kind selber ins Kinderklinik Konstanz gebraucht.

Als ich meine Tochter im Krankenhaus vorgestellt habe, hat meine Tochter den Ärzten selbst gesagt, dass die Mutter Alkohol trinkt und die Tochter verprügelt. Die Ärzte waren schockiert, dass das Kind chronisch erkrankt ist und Natali das Kind nicht behandelt.

Dann stellte sich heraus, meine Frau arbeitet in einer anderen Abteilung des Krankenhauses und plötzlich war alles kein Problem mehr und die Ausagen von Kristina wurden weg gelassen.

Nach dem Krankenhausbesuch wurde dem Jugendamt bewusst dass meine Tochter durch seine Schuld schwer erkrankt ist und dass dem Jugendamt deswegen eine kriminelle Strafe droht.

Den Mitarbeitern des Jugendsamts ist bewusst, dass wegen ihrem Fehlverhalten das Kind schwer krank ist. 17 Monate lang hat das Jugendsamt meine Eingaben und Hinweisen ignoriert und darauf verzichtet, ihnen vor Ort nachzugehen. Der Direktor der Klinik – Ott, hat mir zusammengefasst gesagt, dass sich die Ärzte mit Lügen und Korruption beschäftigen können und dass er sie darin nicht hindern kann.

Damit die Mitarbeiter des Jugendamt unbehelligt bleiben hat Richterin Tögel den korrupten Prozess AZ 5F 121/16 durchgeführt. In diesem Verfahren hat Richterin Tögel die Krankheiten des Kindes ignoriert und mir durch die Prozessführung die Möglichkeit genommen, die schockierenden Tatsachen darzulegen. Im Endeffekt wurde mir das väterliche Sorgerecht entzogen weil ich der Tochter half und versuchte ihr die Gesundheit und das Leben zu retten.

Datum: 11.10.2016    Amtsgericht Konstanz  Az: 5F 121/16

BESCHWERBE Von dem Beschluß bin ich schockiert, da er auf nicht auf Grundlager der Information geschrieben wurde, die der Wahrheit entsprechen sondern alle wichtigen Fakten ignoriert. Darüber hinaus wird aufgrund dieses Beschlußes meine Tochter Kristina Fink schweres geistiges und körperliches Leid zugefügt.

Frau Richter Tögel hat mich im Rahmen der Verhandlung systematisch unterbrochen und mir keine Gelegenheit gegeben meinen Standpunkt darzustellen und wichtige Fakten zu präsentieren. Auch in den früheren Verhandlungen wurden Fakten ignoriert und infolge dessen ist Kristina psychisch krank. Von einem fairen Umgang mit beiden Parteien habe ich während der Prozesse am Familiengericht nichts bemerkt.

2014, während ich in der Ukraine war, ignorierte meine Ex-Frau die Entscheidung des Familiengerichts zum Umgang mit meiner Tochter und zeigte mir Kristina nicht via Skype. Mit der Bitte um Unterstützung wendete ich mich an das Jugendamt. Ich übersandte eine aus Skype erzeugte Übersicht, zu welchen Zeiten meine damalige Frau mir den Kontakt mit Kristina ermöglicht. Später wurden diese und andere Verfehlungen einfach vom Jugendamt unter den Teppich gekehrt.

Das Jugendamt sagt, das sie regelmäßig das Wohl von Kristina überprüft haben. Tatsächlich sind mir nur zwei Besuche im November 2014 (anläßlich Skype – s.o.) und im April 2016 (also mit 17 Monaten Abstand) bekannt. Von einer regelmäßigen Kontrolle kann also nicht die Rede sein. Wie soll ohne regelmäßige Kontrollbesuche festgestellt werden, wie die Verhältnisse tatsächlich sind.
Von Seiten des Jugendamtes wurden meine Bitten bzw. Beschwerden systematisch ignoriert. Es erfolgte keine Untersuchung von Kristina auf Hämatome oder auf Gewalteinwirkungen von Seiten meiner Ex-Frau. Aber trotzdem wird behauptet, dass regelmäßig kontrolliert wurde.

Von der Naivität des Jugendamts bin ich überrascht. Bei einem einmaligen, vorher angekündigten Besuch stellt man selten fest, wie mit einem Kleinkind umgegangen wird, z.B. ob es geschlagen wird oder nicht. Aus einem einmaligen Besuch den Schluß zu ziehen dass alles in Ordnung ist, ist mehr als blauäugig.

Im Jugendamt wurde ich bei meinen Vorsprachen immer nur als lästiger Bittsteller behandelt und auch ausgelacht. Meine Beschwerden wurde ignoriert. Dafür dass ich versuche, für das Wohl meiner Tochter einzutreten werde ich beleidigt. Auf eine Anfrage der Staatsanwaltschaft wird die falsche Auskunft gegeben, dass keine Beschwerden und Einsprüche beim Jugendamt bekannt sind.

Daraus wird deutlich dass das Jugendamt nicht zum Wohl meines Kindes arbeitet und darum auch an der Erkrankung meiner Tochter mit schuldig ist.

Daher ist mir nicht verständlich, warum kein Mitarbeiter des Jugendamtes persönlich zum Prozesstermin geladen wurde um hier Auskunft zu geben. Entsprechender Antrag von mir wurde nicht berücksichtigt.  Ich denke dass die Aussagen des Jugendamtes ein sehr großes Gewicht bei der Sorgerechtsentscheidung hatten. Warum diese offensichtlich falschen Aussagen nicht hinterfragt wurden bzw. werden konnten ist mir schleierhaft.

Usw…

Meine Tochter vermisst mich sehr. Sie will mich jeden Tag sehen. Und Ihre Trennung vom Vater bringt ihr noch mehr Not. Der Beschluß zeigt, dass die Interessen von Kristina nicht wirklich interessieren.

Im Prozeß bzw. dem Vorfeld wurde kein einziges Mal eine Tatsache vorgebracht, dass ich etwas falsches oder gar illegales gegen Kristina oder ihre Mutter getan habe. Auch wurde mir nicht dargelegt durch welche Handlungen ich das Wohl von Kristina gefährde.

Aufgrund dieser Erklärung ist es offenbar, dass Richter Togel das Verbrechen begangen hat

Datum: 12.07.2016   Amtsgericht Konstanz            Az: 5F 121/16  Antrag auf Stellungnahme

Sehr geehrte Frau Tögel, am 05.07.2016 hat eine Gerichtsverhandlung stattgefunden, zu welcher ich einige Fragen an Rechtsvertreter stellen möchte.

Warum und nach welchem Gesetz hat mich Frau Richterin Tögel daran gehindert, Fragen an die Vertreter des Jugendamts Konstanz sowie an meine Frau Natalie Fink stellen zu dürfen, nachdem diese Personen falsche Aussagen gegen mich gemacht hatten?

Wieso hat Frau Richterin Tögel mich systematisch, schon nach dem ersten Satz, unterbrochen und in der Gerichtsverhandlung mir keine Gelegenheit gegeben hat, meine Argumente bis zum Ende vorzutragen, während Vertreter des Jugendamts und Natalie Fink reden durften so lange und worüber sie wollten, und ihnen wurde der Mund nicht gestopft?

Wieso hat Frau Richterin Tögel mir mein Recht verweigert, auf die lügnerische Anzeige meiner Frau, die mir das elterliche Sorgerecht für die Tochter entziehen will, antworten zu dürfen? Soll das eine Gerichtsverhandlung sein oder ein Theater?

Wieso hat Richterin Tögel in der Gerichtsverhandlung nicht zugelassen, dass ich das Video vorführe, in dem meine Tochter Kristina Fragen beantwortet und erzählt, dass ihre Mama, Natalie Fink, sie schlägt und sonstige abnormale Handlungen verübt? Diese Videoaufnahmen stellen klar, dass eben die Mutter für die körperlichen und psychischen Leiden des Kindes verantwortlich ist, und dass eben der Mutter das elterliche Sorgerecht entzogen werden soll, und dass der Vater nichts mit den Erkrankungen des Kindes zu tun hat.

Wieso hat Richterin Tögel ins Protokoll der Gerichtsverhandlung nur einen geringen Teil von den Informationen, die ich noch vortragen durfte, aufgenommen, und wieso wichtige Informationen nicht berücksichtigt und nicht protokolliert wurden?

Wieso konnte meine Frau schon vor der Gerichtsverhandlung behauten, dass die Richterin ihr versicherte, sie würde den Gerichtsprozess gewinnen und ich alles verlieren?

Wieso und nach welchem Gesetz diskriminiert mich Frau Richterin Tögel in meinen Rechten, und eine Gerichtsverhandlung unvernünftig und rechtswidrig sein darf?

Dank Frau Richterin Müller, der Vertreter des Jugendamts Konstanz und meiner Frau ist ein Kind zu Schaden gekommen, und was sehe ich jetzt in den Handlungen der Frau Richterin Tögel???

Ich war sehr erstaunt, als die Vertreter des Jugendamts Konstanz vorgetragen hatten, sie hätten nach einem angekündigten Termin meine Frau zu Hause besucht und keine Anzeichen von Gewalttaten gegen das Kind feststellen können. Jetzt stellt sich die Frage, was hätten die Vertreter dort sonst erwartet? Etwa das meine Frau vor ihnen die Tochter schlagen würde oder so was Ähnliches? Soll sie vollkommen dumm sein, vor Fremden das Kind zu schlagen?

Die Tochter erzählt mir, dass Mama sie an der Bushaltestelle geschlagen habe und auch nachts, als sie Bauchweh hatte und nicht einschlafen konnte.

Ich suchte ärztliche Hilfe für meine Tochter, doch meine Frau gibt die Krankenversicherungskarte meiner Tochter nicht raus. Aber ohne die Versicherungskarte kann der Psychotherapeut mit der Behandlung des Kindes nicht beginnen. Spricht dieses nicht dafür, dass der Gesundheitszustand des Kindes meiner Frau gleichgültig ist, und dass sie selbst psychisch krank ist?

Wie lange wird diese Gesetzlosigkeit noch andauern?

Mit vorzüglicher Hochachtung           

Aufgrund dieser Erklärung ist es offenbar, dass Richter Togel das Verbrechen begangen hat

Datum: 13.03.2017 OLG  Az: 313 III  Az: 18 UF 192/16

Sehr geehrte Frau Dr. Jarsumbek, danke für die Bestätigung vom 01. März 2017, daß Sie alle meine Briefe erhalten haben.

Aufgrund dessen verstehe ich absolut nicht Ihr Handeln.

In Anbetracht dessen, dass ich versuche meine Tochter zu retten, lassen Sie mich bitte nochmals meine Fragen stellen:

  1. Warum wurden alle Fakten ignoriert, die ich in meinen früheren Briefen dargelegt habe?
  2. Warum schreiben Sie in Ihrer Schlussfolgerung, dass das mit mir nichts zu tun hat?
  3. Warum haben Sie die Wahrheit durch Lügen ersetzt?
  4. Warum haben Sie auf Grundlage dieser Fakten eine falsche Entscheidung getroffen?
  5. Warum decken Sie die kriminellen Handlungen der Beamten in Konstanz?
  6. Warum suchen Sie nicht die Wahrheit und warum wollen Sie keinen fairen Prozess abhalten?
  7. Warum interessiert Sie nicht die Gesundheit meiner Tochter und ihre fortdauernde physische und physische Misshandlung?
  8. Warum verweigern Sie mir die Prozesskostenbeihilfe, meine Ex-Frau erhält aber diese und kann so Ihren Anwalt zahlen?
  9. Warum schließen Sie den Vorgang ab und leiten die Angelegenheit nicht an eine andere, höhere Instanz weiter da doch Fakten für Korruption und bandenmässige, organisierte Kriminalität innerhalb der Beamtenschaft in Deutschland sprechen?
  10. Wie denken Sie? Sollen organisiertes Verbrechen und Korruption in Deutschland bekämpft werden oder soll es die Möglichkeit haben weiter zu wachsen und gefördert zu werden?

Und Sie haben noch nicht meine Hauptfrage beantwortet.

Tragen Sie die strafrechtliche Verantwortung falls meine Tochter infolge Ihres Verhaltens stirbt oder unfruchtbar wird?

Mit freundlichem Gruß         

Aufgrund dieser Erklärung ist es offenbar, dass die Richter in OLG das Verbrechen begangen haben

Deshalb stelle ich Strafanzeige gegen Richterin Tögel – Konstanz und Richterin am Oberlandesgericht Voßkuhle, Richter am Oberlandesgericht Dr. Künschner und Richterin am Oberlandesgericht Dr. Jarsumbek. 

All diese Verbrechen führten dazu, dass ich in den letzten zwei Jahren, vom Juni 2016 bis zum August 2018, meine Tochter nur ungefähr 50 Stunden gesehen habe – das sind ungefähr zwei Stunden pro Monat.

In naher Zukunft werde ich durch YouTube-Videos und über Journalisten an die Einwohner Deutschlands appellieren. Die Menschen sollten die Namen der Richter und Beamten, die Verbrechen begehen, und darüber, wie Korruption und Satan das Gesetz beherrschen, lernen. Ich habe bereits mehr als 500 Briefe und Dokumente mit schockierenden Fakten darüber, wie alle 12 Prozesse auf der Grundlage von Lügen und Korruption durchgeführt wurden. Ich bin mir sicher, dass es für die Bewohner Deutschlands auch ein Schock sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Datum: 13.08.2018

  • Staatsanwaltschaft Konstanz

Sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes-Georg Roth,

ich will Strafanzeige stellen gegen Johann Sattelmayer.

06.08.2018 Ich habe einen Brief an Herrn Sattelmayer geschrieben:

Herr Sattelmayer,

meine Tochter Kristina Fink wieder bei Eltern meiner Ex-Frauen, welche beide Alkoholikeren. Ich sehe das Wohl meiner Tochter bei einem Aufenthalt bei Ihrer Großmutter gefährdet.

Kristina sagte mir, daß Ihre Großmutter regelmäßig – bereits zum Frühstück – Alkohol/Wodka trinkt. Und dass sie dort nicht gerne ist. Ich appelliere an Sie, das psychische Leid meiner Tochter zu beenden.

Auch wenn ein Aufenthalt außerhalb von Konstanz grundsätzlich meiner Tochter guttun kann, sehe ich gerade bei einem Aufenthalt bei der Großmutter mütterlicher Seite das Wohl von Kristina gefährdet. Sag mir, wie viel Gewalt über meine Tochter fortsetzen wird?

08.08.2018 Herr Sattelmayer hat mir geantwortet:

Herr Fink, Wir haben nicht Schafe miteinander gehütet, also verbitte ich mir, dass Sie mich duzen.

Johann Sattelmayer 

………………

Dr. Johannes-Georg Roth, 01.05.2018 Ich habe einen Brief an Frau Mannhart über die Verbrechen von Johann Sattelmayer geschrieben. Az: 21 Js 7916/18 und Az: 21 Js 8179/18

Aber ich habe noch keine Antwort erhalten.

Dr. Johannes-Georg Roth, ich bitte Sie, Oberstaatsanwältin Frau Mannhart zu kontrollieren.

Mit freundlichem Gruß

Datum: 22.07.2018

  • Staatsanwaltschaft Konstanz

Sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes-Georg Roth,

ich lege die Strafanzeige auf den Leiter des Kindergartens – Thomas Weber (Kindergarten Am Salzberg – Mainaustrasse 45/41), und auf die Mitarbeiter des Jugendamtes – Sattelmayer.

Sattelmayer schreibt Briefe an alle Prüfstellen, dass er einen Brief vom Kindergarten hat, in dem steht, dass meine Tochter absolut gesund ist.

I

Zum Beispiel. 05.03.2018 hat für das Gerichtsverfahren Az: 5F 55/18 Sattelmayer geschrieben:

// Auf diesem Hintergrund haben wir beim Kinderhaus am Salzberg nachgefragt. Dort wird Kristina tagsüber betreut. Das Kinderhaus Salzberg kann kein regelmäßiges oder häufiges Einnässen bei Kristina beobachten. Alles befinde sich im normalen Bereich und sei altersentsprechend. //

Von Juli 2015 bis Juni 2016 (Ein Jahr) habe ich selbst meine Tochter – Kristina Fink mehr als hundert Mal aus dem diesem Thema sprach ich mit der Lehrerin Judit. Judit erzählte mir, dass sie Natali Fink oft erzählt hatte, dass ihre Tochter sehr krank sei, aber Natali Fink ignorierte all dies und weigerte sich, ihre Tochter zu behandeln. Außerdem erzählte meine Tochter in der Gegenwart von Judit auf Deutsch, dass ihre Kindergarten geholt, und ich habe immer gesehen, wie meine Tochter mit nassen Höschen im Kindergarten spielt. Zu Mutter sie schlägt. Judit zog meine Tochter aus, um nach ihr zu sehen, und auf ihrem Rücken waren Blutergüsse zu finden. Als meine Tochter einen großen blauen Fleck im Gesicht hatte, machte ich ein Foto und schickte es dem Staatsanwalt Nippgen. Nippgen wollte meine Tochter nicht treffen, um die Wahrheit herauszufinden. Nippgen schrieb mir, wahrscheinlich habe sich die Tochter beim Spielen selbst verletzt. In Moskau bestand ich auf einen Lügendetektortest, der bestätigte, dass Natali Fink meine Tochter brutal schlägt, aber Nippgen ignorierte sie. Laut Gesetz ist jedoch eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren angeordnet, wenn man ein Kind schlägt.

Infolge von 2 Jahren, teilt Sattelmayer immer wieder dem Gericht mit, dass er diesen Brief habe. Aber aus irgendeinem Grund wurde eine Kopie dieses Schreibens weder mir noch dem Gerichtshof übermittelt. Angesichts der Tatsache, dass eine solcher Brief vom Kindergarten kriminell ist, möchte ich wissen, wer diesen Brief geschrieben hat und was dort geschrieben steht. Oder existiert dieser Brief überhaupt nicht und Sattelmayer lügt? Schließlich hat sich Sattelmayer bereits als Krimineller etabliert. Und ich habe bereits die Strafanzeige gegenüber Sattelmayer und seinen anderen Straftaten gestellt.

2018.07.21, rief ich den Leiter des Kindergartens, Thomas Weber an, und ich bat ihn, mich mit der Erzieherin Judit zu verbinden. Thomas Weber versagte mir dieses und verwies auf die Tatsache, dass Sattelmayer der Erzieherin Judit verboten hatte, mit mir zu kommunizieren. Ich möchte nun wissen, aus welchem ​​Grund verbietet mir Sattelmayer mich mit Judit am Telefon zu unterhalten. Dieses Verbot besteht hinsichtlich darin, die Wahrheit zu verbergen und den Korruption Prozess der Beamten zu verschleiern? Aufgrund dieses Verbrechens hat die Tochter seit drei Jahren bereits eine chronische Form von Krankheiten und ist der Lebensgefahr ausgesetzt. In der Verhandlung konnte ich die Wahrheit nicht beweisen und meine Tochter beschützen. Ich habe die Klagen verloren, für die ich mehrere tausend Euro bezahlen muss.

Es ist offensichtlich, dass Thomas Weber und Sattelmayer, eine Straftat begangen, die Fakten der Krankheit und die Tatsache der Körperverletzung meiner Tochter zu verheimlichen und damit ihre eigenen Verbrechen zu vertuschen. Eigentlich sollten diese bestraft werden, die dieses Verbrechen begangen haben, und es sollte sich auch ein Verbot der Arbeit mit Kindern für diejenigen aussprechen.

II

05.03.2018 hat für das Gerichtsverfahren Az: 5F 55/18 Sattelmayer geschrieben:

// Die Schilderung von Herrn Fink, wonach im Sommer 2016 Kinderärzte und Psychologen ihm bestätigten, dass seine Tochter chronisch physisch und psychisch krank wäre, können wir nicht bestätigen. //

Das sind alles Lügen

Datum: 15.12. 2017    Jugendamt – Konstanz    Und andere Briefe, Herrn Sattelmayer habe ich mehrmals per email (s. Anlage) und per Brief (vom 27.08.2017, 30.08.2017 und 12.09.2017) auf die Notlage meiner Tochter hingewiesen.

Ich habe für das Bundeskanzleramt und den Europäischen Gerichtshof STRASBOURG – Beschwerdeformular vorbereitet um das Banditentum und die Korruption der Beamten aus dem Jugendamt Konstanz und beim Amtsgericht zu bekämpfen. Das Jugendamt ist zu 100% an der Krankheit meiner Tochter schuldig und macht alles, damit mein Töchterchen stirbt oder unfruchtbar wird.

Es ist schon wieder Winter und Kristina wird wieder mit nasser Unterhose auf die Straße gehen, wovon sie sterben kann. Kristina hat ärztliche Hilfe dringend nötig. Übrigens haben Sie dem OLG mitgeteilt, dass das Ausgangsurteil von Richterin Tögel nicht den gesetzlichen Bestimmungen genügt, darum ist ein neuer Prozess zum Umgang notwendig.

Ich habe an den Kinderarzt Weiner behandelt. Der Arzt hat mir gesagt, dass meine Tochter körperliche und psychischen Probleme hat. Weiner hat mir das Blatt mit den Adressen Psychologen gegeben – KINDER UND JUGENDPSYCHOTERAPEUTEN. Und er hat gesagt, dass ich den Psychotherapeuten für die Töchter suchen soll, um das Töchter zu heilen.

Der Psychologe Hegge hat gesagt, dass das Töchterchen krank ist und dass sie sie behandeln wird. Aber Natali hat mir gesagt, dass die Tochter gesund ist und dass sie mir keine Krankenversicherung Karte geben wird.

III

05.03.2018 hat für das Gerichtsverfahren Az: 5F 55/18 Sattelmayer geschrieben:

// Wir gehen davon aus, dass hierein Zusammenhang mit einem Ereignis am 10.5.2016 besteht. An diesem Tage hat Herr Fink Kristina vom Kinderhaus Salzberg abgeholt und sie in die Kinderklinik Konstanz gebracht. Dort stellte er dar, dass Kristina von ihrer Mutter misshandelt werde. Die Klinik bat die Mutter zum Gespräch dazu, worauf es dann zu einer erheblichen Eskalation kam. Die Kinderklinik stellte keine Misshandlungsanzeichen, kein Harnwegsinfekt und insgesamt eine medizinische Unauffälligkeit bei Kristina fest. Allerdings sah die Kinderklinik eine Kindeswohlgefährdung aufgrund eines eskalierenden Sorgerechtsstreit. //

Dies ist einer meiner Briefe: Amtsgericht Konstanz     Datum: 11.03.2018

Da meine Tochter lange und schwer krank war und die Mutter das Kind nicht ins Krankenhaus bringen wollte, habe ich das Kind selber ins Kinderklinik Konstanz gebraucht.

Als ich meine Tochter im Krankenhaus vorgestellt habe, hat meine Tochter den Ärzten selbst gesagt, dass die Mutter Alkohol trinkt und die Tochter verprügelt. Die Ärzte waren schockiert, dass das Kind chronisch erkrankt ist und Natali das Kind nicht behandelt.

Dann stellte sich heraus, meine Frau arbeitet in einer anderen Abteilung des Krankenhauses und plötzlich war alles kein Problem mehr und die Ausagen von Kristina wurden weg gelassen.

Nach dem Krankenhausbesuch wurde dem Jugendamt bewusst dass meine Tochter durch seine Schuld schwer erkrankt ist und dass dem Jugendamt deswegen eine kriminelle Strafe droht.

Im medizinischen Bericht haben die Ärzte – Chefarzt P. Gessler, Oberärztin K. Waldecker, Stationsärztin A. Krieg nichts davon geschrieben, dass mein Kind in ihrer Anwesenheit in die Unterhose gemacht hat. Die Ärzte haben nicht geschrieben, dass mein Kind offenbar psychische Probleme hat, obwohl dieselben Ärzte dies mir persönlich sagten.

14.05.2016 Die Ärzte haben geschrieben Diagnose: – Inobhutnahme zur Deeskalation bei schwieriger Familiensituation. Und diesen Brief haben dem Kinderarzt Weiner geschickt.

29.01.2016 und 03.06.2016 habe ich in Jugendsamt geschrieben:

// Mehrfach habe ich beide Mitarbeiterinnen darauf hingewiesen, dass meine Frau meine Tochter misshandelt und meine Tochter psychische Probleme hat.

Ich war für zirka ein Jahr bis August 2015 nicht in der Nähe meiner Tochter, da ich mich um meine Eltern im Donbass kümmern mußte.

Nach meiner Rückkehr stellte ich fest, dass meine Tochter ständig in die Hose uriniert. Vor meiner Abreise gab es dieses Problem nicht. //

Die Ärzte haben dieses Verbrechen begangen, weil sie darum von Mitarbeitern des Jugendsamts gebeten wurden. Den Mitarbeitern des Jugendsamts ist bewusst, dass wegen ihrem Fehlverhalten das Kind schwer krank ist. 17 Monate lang hat das Jugendsamt meine Eingaben und Hinweisen ignoriert und darauf verzichtet, ihnen vor Ort nachzugehen. Der Direktor der Klinik – Ott, hat mir zusammengefasst gesagt, dass sich die Ärzte mit Lügen und Korruption beschäftigen können und dass er sie darin nicht hindern kann.

Damit die Mitarbeiter des Jugendamt unbehelligt bleiben hat Richterin Tögel den korrupten Prozess AZ 5F 121/16 durchgeführt. In diesem Verfahren hat Richterin Tögel die Krankheiten des Kindes ignoriert und mir durch die Prozessführung die Möglichkeit genommen, die schockierenden Tatsachen darzulegen. Im Endeffekt wurde mir das väterliche Sorgerecht entzogen weil ich der Tochter half und versuchte ihr die Gesundheit und das Leben zu retten.

Ich habe an den Kinderarzt Weiner behandelt. Der Arzt hat mir gesagt, dass meine Tochter körperliche und psychischen Probleme hat. Weiner hat mir das Blatt mit den Adressen Psychologen gegeben – KINDER UND JUGENDPSYCHOTERAPEUTEN. Und er hat gesagt, dass ich den Psychotherapeuten für die Töchter suchen soll, um das Töchter zu heilen.

Der Psychologe Hegge hat gesagt, dass das Töchterchen krank ist und dass sie sie behandeln wird. Aber Natali hat mir gesagt, dass die Tochter gesund ist und dass sie mir keine Krankenversicherung Karte geben wird.

Benachrichtigung. Parallel zu diesem Schreiben habe ich Strafanzeige gegen Ärzte aus einer Kinderklinik gestellt.

IV

Dies ist einer meiner Briefe: Amtsgericht Konstanz Datum:23.07.2018

// Richterin Michalski, Ich stelle den neunten Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels.

Heute am 23.07.2018, ich auch hatte ein Treffen mit dem Töchterchen nicht. Letzte Mal hatte ich ein Treffen mit dem Töchterchen – Fink Kristina am 28.05.2018. Vom Juli 2016 bis zum Juli 2018, habe ich meine Tochter etwa 16 Monate nicht gesehen. Für zwei Jahre sah ich das Töchterchen etwas Stunden. //

Gericht und Jugendsamt machen so, dass ich nicht wusste es ist mein Töchterchen krank oder nicht. Und wenn mir die Treffen mit dem Töchterchen nicht machen, es bedeutet das Töchterchen sehr stark ist krank.

Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                                                                           Datum: 14.05.2018

Rathaus
Kanzleistraße 13/15
78462 Konstanz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Uli B….,

seit 4 Jahren kämpfe ich gegen die Lüge und die Korruption der Beamten in Konstanz.
Hiermit möchte ich ihnen bekanntgeben das ich vorhabe zu demonstrieren um die Welt auf meinen Kampf aufmerksam zu machen.

Und zwar jeden Tag in den folgenden Straßen: Kanzleistraße, Benediktinerplatz, und so weiter.
Das heißt, je mehr das Rathaus die Verbrechen der Beamten deckt, desto grösser ist das Verbrechen der Beamten gegen die Kinder und des Gesetzes. Es ist eben die Tatsache.

In der allernächsten Zeit, werde ich beginnen, für YouTube, Videos zu machen, damit sich die Bewohner Deutschlands mit all meinen gerichtlichen Prozessen bekannt machen können. Deutschland soll die Familiennamen der Beamten wissen, die die Korruptionsgerichtsverfahren durchführen und mit Freude Kinder verkrüppeln.
Ich denke, dass die Menschen verstehen werden, warum in Deutschland jedes Jahr Tausende Kinder spurlos verschwinden, und wer an diesen Verbrechen beteiligt sein kann.
Mit freundlichem Gruß

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________

                                                                                                                                                                           Datum: 01.05.2018

Staatsanwaltschaft Konstanz
Az: 21 Js 7916/18
Az: 21 Js 8179/18

Sehr geehrt Frau M….,
am 20.04.2018, habe ich von Ihnen zwei Briefe bekommen. Ich sehe, dass Sie in ihrem Beschluss Fehler zugelassen haben. Sie haben einen Brief geschrieben: Az: 21 Js 7916/18, und den zweiten Brief Az: 21 Js 8179/18. Aber, in diesen zwei Briefen, antworten sie nur auf eine Anzeige und zwar auf die vom 09.02.2018 (die Kopie 25.02.2018), für die Verbrechen der Frau R….
Und wo ist ihr Beschluss auf die zweite Anzeige, für die Verbrechen von Herrn S…. vom 08.03.2018?
Sehr geehrt Frau M…., ich habe zwei Fragen an Sie, die um die Verbrechen der Frau R…. gehen.

1. Frau R…. hat physische Gewalt an meinem Kind ausgeübt, wovon mein Töchterchen den physischen Schmerz bekam und weinte. Und für mich ist es unverständlich, warum kriminalisieren Sie das angegebene Verbrechen nicht. So wie es mir bekannt ist, ist es schon ein Verbrechen, wenn über irgendjemandem sogar moralische Gewalt angewendet wird. Auch dazu geben Sie mir keine Antwort. Wenn Frau R… sadistische Methoden der Gewalt über Kinder ausübt, wie kann es dann sein das diese psychisch Kranke Frau, mit den Kindern im Kinderschutz Bund Arbeitet?

2. Schon 4 Jahre lang, wird aufgrund der Lüge und der Korruption der Beamten dem sechsjährigen Mädchen Gewalt angetan. Und die ganze Zeit schreiben die Beamten vom Jugendsamt an das Gericht die verlogenen Informationen, um ihre eigenen Verbrechen zu verbergen. Wegen dieser Korruptionslüge der Beamten habe ich nicht die Möglichkeit, mich mit dem Töchterchen zu treffen, ich habe nicht die Möglichkeit, das kranke Töchterchen ins Krankenhaus zubringen. Aufgrund der chronischen Krankheiten, die meine Tochter hat, kann das Töchterchen unfruchtbar werden oder gar sterben. Nach dem Gesetz in Deutschland, ist die Verbreitung Falscher Informationen dem Gericht gegenüber absolut Strafbar. Frau R…. hat dem Gericht Falsche Informationen zugesandt, was zum Tod meiner Tochter führen kann. Frau M…., warum sind Sie nicht auf dieses Verbrechen aufmerksam geworden, und haben nichts in ihrem Bericht darübergeschrieben?

Frau M…., ich möchte Sie daran erinnern, dass ich über vierhundert Briefe über die Korruption der Beamten geschrieben habe. In Ihrer Staatsanwaltschaft, im Archiv, liegen die Tatsachen der Verbrechen der Beamten unter den Nummern:
Az: Nr. 24 Js 7781/15; Az: Nr. 21 Js 12906/16; Az: Nr. 20 Js 31048/16; Az: 21 Js 24264/17
Und noch kein Beamter hat die Strafe für die Verbrechen verbüßt, ist von der Arbeit entfernt worden. Eben erweist es sich so dass die Staatsanwaltschaft das ruhig hinnimmt, wie die Beamten aufgrund der Lüge und der Korruption die Kinder verkrüppeln und töten. Und aus irgendeinem Grunde verzichtet die Staatsanwaltschaft, die Korruption der Beamten vom Jugendamt aufzuhalten, um die Kinder zu schützen.
Frau M…., ich schicke Ihnen den Brief über die Verbrechen Sattelmayer von 08.03.2018 wieder zu.
Ich bitte Sie, konkret auf jeden Punkt zu Antworten. Der Brief besteht aus sechs Punkten. Es ist vollkommen offensichtlich, dass aufgrund jedes Punktes, Sattelmayer, mindestens von seiner Arbeit enthoben werden sollte. Und, Maximal, S….. die Strafe für die kriminellen Verbrechen, zusammen mit der Leitung, Verbüßen sollte.
Übrigens hat Sattelmayer wieder zusammen mit Frau R…. den Gerichtlichen Beschluss verletzt. Und als ich den Antrag auf Ordungsgeld gestellt habe, hat Sattelmayer dem Gericht Lügen geschickt:
// Datum: 16.04.2018, Umgangsregelung Kristina F…., Az: 5F 25/18.
Herr F…. stellt dar, dass er vom 5. Februar bis 5. März 4 Wochen seine Tochter nicht gesehen hat. Dies trifft zu. Ein begleiteter Umgang musste in dieser Zeit wegen Erkrankung von Kristina ausfallen.
Herr F…. stellt dar, dass ihm der Umgang vom 2.4.2018 verwehrt worden sei. Der 2.4.2018 war Ostermontag. Nach Mitteilung des Kinderschutzbundes wurde Herr F…. vorab und mehrfach darauf hingewiesen, dass am diesem Feiertag kein begleiteter Umgang stattfinden wird. //
Das war meine Antwort im Gericht:
// S…. hat geschrieben, dass das Töchterchen 4 Wochen lang krank war, weswegen ich das Töchterchen nicht treffen konnte. Wo die Auskunft vom Arzt? Es erweist sich so dass das Töchterchen zwar in den Kindergarten gehen kann, jedoch mit dem Vater sich nicht treffen kann. S…. hat geschrieben, dass er mich darüber benachrichtigte, dass das treffen an dem besagten Feiertag nicht zu Stande kommt. Das alles ist eine Lüge, vom Feiertag sagte man mir nichts. Und am 02.04.2018 wartete ich eine ganze Stunde vor den Türen vom Kinderschutzbund. Zu dieser Zeit habe ich Frau R…. angerufen aber sie hat mir nicht geantwortet. //
Das heißt, je mehr die Staatsanwaltschaft die Verbrechen der Beamten deckt, desto grösser ist das Verbrechen der Beamten gegen die Kinder und des Gesetzes. Es ist eben die Tatsache. Und wenn jemand nicht weiß, warum in Deutschland Tausende Kinder verschwinden, so genügt es mit anzuschauen, wie korruptions- Jugendamt arbeitet, und sofort wird alles klar.

Frau M…., ich bitte Sie, die ehrliche Untersuchung durchzuführen und die neuen Daten für die Gegenerklärung in Generalstaatsanwaltschaft zu ernennen.
Um das Töchterchen von der Gewalt und dem Tod zu retten, bin ich gezwungen, Antrag auf die friedliche Demonstration in der Stadt zu stellen. Auch werde ich gezwungen sein, Video auf YouTube nach allen Gerichtsverfahren zu machen, und, die Hilfe bei den Menschen und den Journalisten zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen

                                                                                                                                                                                   Daten:16.04.2018

Familiengericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz

Az: 5F 25/18
Richterin S…..,
Ich stelle einen Zweiten Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels.
Das letzte Mal hatte ich ein Treffen mit dem Töchterchen – F.K…. am 19.03.2018. Dieses Treffen ist gut gegangen, das Töchterchen war lustig. Durch zwei Wochen in 02.04.2018 sollte ich wieder mich mit dem Töchterchen treffen. Der Kinderschutzbund hat mir das Treffen mit dem Töchterchen nicht gemacht. 02.04.2018 habe ich Antrag auf Ordnungsmittel gestellt. Das neue Treffen mit dem Töchterchen im Kinderschutzbund, bei mir war am 09.04.2018. Aber, dem Töchterchen sind beim Kinderschutzbund die Tränen gekommen, dass Töchterchen weinte stark. Frau R…. hat ca. eine Stunde mit dem Töchterchen im geschlossenen Zimmer gesprochen. Durch die Tür hörte ich, wie das Töchterchen darüber sagte, dass die Mutter das Töchterchen verprügelt. Frau R… hat mir nicht erlaubt, mit dem Töchterchen allein zu reden. Nach dem Gespräch mit dem Töchterchen, hat Frau R…. das Töchterchen auf die Straße geführt, damit das Töchterchen nicht die Möglichkeit hatte mir etwas zu erzählen. Ich sollte mit dem Töchterchen zwei Stunden spielen, das war so abgemacht aber stattdessen sah ich das Töchterchen Maximum zehn Minuten.
Am 12.04.2018 hatte ich ein Treffen mit Frau R…. Ich habe Frau Ruck gebeten, damit sie mir erzählt, warum das Töchterchen weinte. Frau R…. hat mir gesagt, dass das Töchterchen ihr nichts sagte. Ich habe Frau R… gesagt, dass sie lügt. Doch hörte ich selbst, wie das Töchterchen eine ganze Stunde etwas erzählte. Frau R… hat mir gesagt, dass ich das Töchterchen im Laufe der nächsten zwei Wochen sehen werde. Das heißt, es gibt keine fünf Wochen bei mir mit der Möglichkeit mit meinem Töchterchen zu spielen sowie zu verkehren.
Heute, am 16. April, ich auch hatte ein Treffen mit dem Töchterchen nicht. Deshalb stelle ich den zweiten Antrag auf Ordnungsmittel.
Richterin S……, aufgrund der Lüge und der Korruption, wird dem Töchterchen seit über 4 Jahren Gewalt angetan. Wie lange wird das so weitergehen?
Ich plane, in der Stadt eine Demonstration mit Hilfe von Plakaten durchzuführen – um auf die Lüge und die Korruption der Beamten hinzuweisen welche die Kinder psychisch behindern und moralisch töten.
Ich rief meine Ex Frau – N…. an und hab ihr gesagt, dass man bezüglich der Tochter reden sollten Damit beim unsere Tochter alles gut währ. N…. hat gesagt, dass sie nicht darüber reden will, weil das Jugendsamt und das Amtsgericht sowieso das macht was N…. sagt. Ich will mal wissen warum immer in N…. Interesse gearbeitet wird und warum nicht mir geholfen wird ich will ja nur das meiner Tochter gut geht aber N…. verneint immer alles und blockt immer ab was ich nicht richtig finde.

                                                                                                                                                                                    Daten: 02.04.2018

Familiengericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz

Az: 5F 25/18
Richterin S…..
Ich stelle einen Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels.
Heute am 02.04.2018 haben die Mitarbeiter des Jugendamtes den Rechtsspruch verletzt und haben mir das Treffen mit dem Töchterchen verwehrt. Ich war im Kinderschutzbund und niemand war da.

Ich will Sie daran erinnern, dass es nicht der erste Verstoß war, den die Mitarbeiter des Jugendamtes machten. Das Jugendamt hat schon das dritte Jahr in Folge den Rechtsspruch böse verletzt.

Zum Beispiel:
Ich erinnere daran, dass von Juni 2016 bis Januar 2017 ich meine Tochter 7 Monate nicht gesehen habe.
Vom 4. Juli 2017 bis 19. September 2017 habe ich meine Tochter 11 Wochen nicht gesehen.
Seit nun wieder vom 19. September bis zum 16. November, habe ich 8 Wochen keine ordentlichen Treffen mit meiner Tochter.
Vom 18. Dezember 2017 bis 22. Januar 2018 habe ich meine Tochter 5 Wochen nicht gesehen.
Vom 22. Januar 2018 bis 5. Februar 2018 habe ich meine Tochter 3 Wochen nicht gesehen.
Vom 5. Februar 2018 bis 5. März 2018 habe ich meine Tochter 4 Wochen nicht gesehen.
Das heißt, vom Juli 2016 bis zum 5. März 2018, habe ich meine Tochter etwa 14 Monate nicht gesehen.
Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                                                                                  Datum: 26.03.2018

Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz

AZ: 5F 25/18

Sehr geehrte Frau Richterin S…..,
15.03.2018 Sie haben mir Briefe zum Prozess von Az: 5F 25/18 geschickt. Und ich habe ein paar Fragen an Sie.
I
August 2015 ich wieder in Deutschland angekommen bin und mich mit der Tochter getroffen habe, hat sie mir erzählt, dass ihre Mutter, N…. regelmäßig Alkohol trinkt und die Tochter verprügelt. Darum hat das Tochter einen psychischen Schreck und einen Schock und nässt ihre Unterhose ein. An das Jugendamt und die Staatsanwaltschaft habe ich viele Briefe geschrieben, ebenso die Daten des Polygrafentest, Fotos der Tochter mit den blauen Flecken, ein Video, worin die Tochter davon erzählt, wie die Mutter den Alkohol anwendet und die Tochter vergewaltigt wird. Aber im Jugendamt wurde nur über mich gelacht.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass ich 2016 etwa 20-30 Briefe an das Jugendamt geschickt habe. In diesen Briefen wurden die Tatsachen geschrieben, dass die Tochter krank ist, und dass N…. meine Tochter schlägt.
Zum Beispiel, ich habe diese Briefe geschrieben und hat in Jugendamt abgesandt (2016.01.29, 2016.06.03, 2016.06.03).
Als ich meine Tochter im Krankenhaus vorgestellt habe, hat meine Tochter den Ärzten selbst gesagt, dass die Mutter Alkohol trinkt und die Tochter verprügelt. Die Ärzte waren schockiert, dass das Kind chronisch erkrankt ist und N…. das Kind nicht behandelt.
Nach dem Krankenhausbesuch wurde dem Jugendamt bewusst dass meine Tochter durch seine Schuld schwer erkrankt ist und dass dem Jugendamt deswegen eine kriminelle Strafe droht.
Bei einer Verhandlung vor dem Familiengericht Konstanz, AZ: 5F 121/16, machten Mitarbeiter des Jugendamtes wissentlich falsche Angaben. Ausgesagt wurde daß das Jugendamt regelmäßig Kontrollen bei meiner Ex-Frau durchgeführt hat.
Tatsächlich fanden in einem Zeitraum von ca. 2,5 Jahren nur insgesamt zwei angekündigte Kontrollbesuche (mit 17 Monaten Abstand, November 2014 und April 2016) statt. Bei nur zwei Kontrollen mit so großem Abstand kann nicht von regelmäßigen Kontrollen gesprochen werden. Und diese Kontrollen wurden nicht unangekündigt durchgeführt. Das Jugendamt benachrichtigte meine ehemalige Frau frühzeitig im Voraus, dass sie zur Kontrolle kommen werden. Und jedem Dummkopf ist klar, dass so eine Kontrolle nichts bringt aber die natürliche Korruption und die Idiotie der Beamten fördert es. Das Jugendamt hat meine Briefe ignoriert und führte die beiden Kontrollen mit 17 Monaten Abstand durch.
Mitarbeiter des Jugendamt Konstanz gaben bei der Verhandlung vor dem Familiengericht wissentlich falsche Informationen. Gemäß § 153 StGB steht auch hier auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Richterin T…. die Erkrankung des Kindes ignorierte und alles tat, um das Banditentum der Mitarbeiter des Jugendamtes Konstanz zu vertuschen, die an der Krankheit meines Kindes schuld sind. Und mir durch die Prozessführung die Möglichkeit genommen, die schockierenden Tatsachen darzulegen.
Im Endeffekt wurde mir das väterliche Sorgerecht entzogen weil ich der Tochter half und versuchte ihr die Gesundheit und das Leben zu retten.
Während dem Gerichtsverfahren hat es sich herausgestellt, dass mein Anwalt, Frau S.G…., an der Korruptionsverabredung mit Richterin T…. ebenfalls teilnahm und gegen mich arbeitete.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass es gegen mich keine einzige Tatsache gibt, die sagt, dass ich etwas Schlechtes tue. Aber beim Prozess, sagte Frau T…. sie will Papa im Gespräch mit meiner Tochter im Kinderschutz sehen. So tat Richter T…. alles, dass es für meine kranke Tochter weiterhin einen körperlichen missbrauch gab, und ich konnte das kleine Mädchen nicht schützen.
Beschwerde (11.10.2016)

Aufgrund des Urteils zur Regelung des Umgangs soll ich mich mit der Tochter einmal pro Woche für zwei Stunden unter Anwesenheit der Mitarbeiter des Kinderschutzbund treffen. Aber die Mitarbeiter des Jugendamt verletzten diese Lösung systematisch.
Im Beschluss von 13.09.2016 ist es geschrieben:
// Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die sich aus diesem Beschluss ergebende Verpflichtung Ziffer 2 kann das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld bis zur Höhe von 25.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten anordnen. Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgeldes keinen Erfolg, kann das Gericht Ordnungshaft bis zu 6 Monaten anordnen. Die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleibt, wenn der Verpflichtete Gründe vorträgt, aus denen sich ergibt, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. //
Mitarbeiter des Jugendamtes mir keinen Termin für den Umgang mit meiner Tochter gemacht haben.
Das heißt, vom Juli 2016 bis zum 5. März 2018, habe ich meine Tochter etwa 14 Monate nicht gesehen.
Aufgrund dieses Verbrechens, wurden mir und meinem Töchterchen diese schweren Verletzungen absichtlich zugetragen.
Sie verhinderten die Treffen mit meiner Tochter damit meine Tochter mir nicht davon erzählen konnte, wie gewalttätig meine Ex-Frau ist. Ich drängte das Jugendamt wegen Treffen mit meiner Tochter aber meine Briefe und Vorsprachen wurden ignoriert und niemand sagte mir für lange Zeit warum keine Treffen mit der Tochter statt fanden.
Aufgrund dieser Verbrechen haben meine Tochter und ich schwere körperliche und physische Verletzungen davongetragen.
Die vergangenen drei Winter ging mein Töchterchen vielfach mit nassem Höschen vom Kindergarten nach Hause – davon kann sie unfruchtbar werden und sterben.
Jugendamt warten zusammen mit Richter T…. darauf, dass meine Tochter an der Entzündung stirbt.
Weitere Details sind in Brief geschrieben (21.01.2017, 29.03.2017, 05.08.2017)

Darum habe ich später einen Antrag auf Ordnungsgeld gestellt.
Am 07.02.2017 und 11.02.2017 hatte ich ein Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gestellt. Weil die Mitarbeiter des Jugendamtes mir keinen Termin für den Umgang mit meiner Tochter gemacht haben.
Richterin T…. hat nicht gewollt, das Gerichtsverfahren Ordnungsmittels durchzuführen.

Der neue Richter T…. hat an das OLG die verlogenen Daten wegen dem Ordnungsgeldverfahren gesandt. Gemäß § 153 StGB steht auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis. Das OLG hat aufgrund des verlogenen Briefes vom Richter T…., ebenfalls ein Ordnungsgeld abgelehnt. Im Endeffekt wurde keinen Beamten dafür belangt, dass ich meine Tochter nicht sehen konnte.
Weitere Details sind in Brief geschrieben (Regierungspräsidium Freiburg – 12.12.2017)

23.09.2017 habe ich in Staatsanwaltschaft den Brief geschrieben – Ich erstatte Anzeige gegen Herrn J.S…, Jugendamt der Stadt Konstanz wegen unterlassener Hilfeleistung gemäß §323 c StGB, weil das Kind K.F…., geb. 24.03.2012 psychisch bzw. physisch missbraucht wurde und Herr S…. trotz Kenntnis nichts unternommen hat.
Herrn S…. habe ich mehrmals per email (s. Anlage) und per Brief (vom 27.08.2017, 30.08.2017 und 12.09.2017) auf die Notlage meiner Tochter hingewiesen.
Herr S….. hat meiner Tochter keine Hilfe gewährt obwohl er Ihr zuständiger Sachbearbeiter beim Jugendamt ist.
Ich habe mich mit meiner Tochter K…. am 12.09.2017, beim Kinderschutzbund (Umgang) getroffen. Kristina hat mir dabei erzählt, dass sie wieder zwei Monate in Thüringen bei den Großeltern mütterlicherseits war. Dort hat E…. (die Mutter meiner ehemaligen Frau) gegenüber meiner Tochter physische und psychische Gewalt begangen. K…. war dort zwei Monate alleine, ohne Mutter. Die ganze Zeit musste sie in der Ecke stehen. Mein Töchterchen wollte laufen und spielen, aber die alkoholkranken Großeltern sitzen jeden Tag von Morgen bis zum Abend am Tisch und trinken Wodka. Während dieser Zeit verbieten sie dem Töchterchen zu laufen und zu spazieren.
Immer wenn der Kindergarten länger geschlossen ist wird K…. von meiner Ex-Frau zu den Großeltern – dieses Jahr zum dritten Mal – „verbracht“. Meine Tochter beklagt sich jedes Mal über die physische und psychische Vergewaltigung bei mir, wenn sie von den Großeltern zurückkommt. Und der Berater meiner Tochter, Herr J.S….. ignoriert meine entsprechenden Briefe systematisch.
Ich bat das Jugendamt Konstanz wiederum um Hilfe und um eine Kontrolle im Interesse von K….. Dies mittels 2 Emails am 02. und 04. August 2017 an J.S….@konstanz.de
– // Herr S….. Meine Tochter K.F…. ist wieder bei den Eltern meiner Ex-Frau, die beiden sind übrigens Alkoholiker. Ich sehe das Wohl meiner Tochter bei einem Aufenthalt bei Ihrer Großmutter gefährdet. K…. sagte mir, daß Ihre Großmutter regelmäßig – bereits zum Frühstück – Alkohol – Wodka trinkt. Und dass sie dort nicht gerne ist. Ich appelliere an Sie, das psychische Leiden meiner Tochter zu beenden. Auch wenn ein Aufenthalt außerhalb von Konstanz grundsätzlich meiner Tochter gut tun kann, sehe ich gerade bei einem Aufenthalt bei der Großmutter mütterlicher Seite das Wohl von K…. gefährdet ist. Sagen Sie mir, wie viel Gewalt meine Tochter noch aushalten muss? //
Herr S….. hat meine Briefe wieder ignoriert. Herr S…. hat in Jugendamt Thüringen nicht angerufen, um sich nach dem Zustand meines Töchterchens zu erkundigen.
Ab 25. August habe ich Herrn S….. persönlich gefragt wo mein Töchterchen ist. Er hat geantwortet, dass die Probleme meiner Tochter ihn nicht interessieren.
Ich bin zur Polizei gegangen, der Polizist hat Herrn S…. angerufen, und Herr S….. hat dem Polizisten geantwortet, dass er nicht Berater meines Töchterchens ist und dass das Urteil zum Umgang ergangen ist. Ich erinnere, dass dieser Prozess nicht geschlossen ist und das Herr S…. der Betreuer/Sachbearbeiter für mein Töchterchen ist. Das heißt, Herr S….. hat dem Polizisten falsche Informationen gegeben, was sicherlich nicht gesetzlich ist.
Außerdem hat der Herr S…. mir persönlich ein Brief am 30.08 zugeschickt, wo es drin stand das ich am 12.09 um 16:00 Uhr meine Tochter im Kinderschutzbund treffe. Meine Frage wäre ob es Lügen, Korruption oder Satanismus ist?
Mein Anwalt hat auch gesagt, dass wenn meinem Töchterchen Gefahr droht, und Herr S….. reagiert nicht, so begeht er das Verbrechen auch – unabhängig davon ob er Berater/Sachbearbeiter ist oder nicht.

Ich habe einen Brief an die Staatsanwaltschaft geschickt, um das Banditentum der Angestellten des Jugendamts zu stoppen.
Aber, der Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft Dr. H…. deckte alles vom Herrn S….. und seinen Kollegen über deren ihren begangenen Verbrechen.
Weitere Details sind in Brief geschrieben (Staatsanwaltschaft Konstanz, Dr. H…. – 11.10.2017)

Am 23.09.2017 habe ich den Antrag gestellt, Az:5F 209/17, um das alte Gerichtsverfahren AZ:5F 121/16 zu annullieren, den Richterin T…. durchgeführt hat.
Der ehemalige Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft – der neue Richter Dr. H… hat das Gerichtsverfahren durchgeführt AZ:5F 209/17 Neu Az:5F 25/18
Auf dem Gerichtsverfahren AZ: 5F 209/17 Neu Az: 5F 25/18, haben Herr S…. verlogenen Informationen gegeben.
Zum Beispiel, dass durch das Verschulden vom Jugendamt und von N… ich das Töchterchen 13 Monate nicht sah. Und Herr S….. – hat den Mitarbeitern vom Jugendamt gesagt, dass ich das Töchterchen im Laufe des Urlaubes und im Laufe der Krankheit der Tochter nicht sah. Der Urlaub und die Krankheit des Töchterchens war ein Monat, und wo ist die Rechtfertigung für die übrigen 12 Monate? Und so weiter…
Gemäß § 153 StGB steht auch hier auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Richter H…., hat wieder die Verbrechen von Herrn Sattelmayer gedeckt.
Am 02.07.2018 hat Herr Richter H…. einen Vermerk, basierend auf einer Lüge geschrieben.

Herr Richter H…. und Herr S…., fragte die Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes Frau R…., meine Tochter zu verhören.

Am 05.02.2018 hatte ich ein Treffen mit dem Töchterchen im Kinderschutzbund.
Wenn mein Töchterchen – K…., Frau R… gesehen hat, so hat das Töchterchen einen sehr starken psychischen Stress. Das Töchterchen hat mir erzählt, dass vor kurzem, in diesem Raum Frau R… dem Töchterchen unangenehme Fragen vorlegte, auf die Kristina nicht antworten wollte. Im Endeffekt hat Frau R…. mein Töchterchen aggressiv an den Arm gegriffen, und mit Hilfe des physischen Drucks auf die Hand gedrückt, so das Frau R…. mein Töchterchen zwang, auf ihre Fragen zu antworten. Das Töchterchen hat mir gesagt, dass es sie sehr gekränkt hat und dass sie weinte, aber Frau R… hörte nicht auf und setzte lange Zeit fort, mein Kind weiter zu misshandelt. Das Töchterchen hat mir erzählt, dass Frau R…. wollte, dass das Töchterchen zustimmen sollte, dass der Vater-J… mit der Mutter-N…. streitet, und dass der Vater dem Töchterchen ganz schlecht gegen die Mutter redet, weshalb Kristina den Stress habe. Von solch einer Sadismus Methode, wollte Frau R…. das Töchterchen davon überzeugen, dass es für sie besser ist, sich mit dem Vater im Kinderschutzbund unter der Kontrolle zu treffen, und nicht an anderen Stellen. Danach hat das Töchterchen der Mutter erzählt, dass sie Frau R…. vergewaltigt hat, aber die Mutter hat es ignoriert. Das, was mir K…. erzählt hat habe ich auf mein Diktiergerät aufgezeichnet.
B.R…. vernahm das Töchterchen auf Bitte des Mitarbeiters vom Jugendamt – Herr S…., in der Absicht, wie sie den verlogenen Bericht für das Gerichtsverfahren 5F 25/18 geschrieben hatte. Als ich mich mit diesem Bericht vertraut machte, so war ich schockiert. Da, in diesem Bericht die wahren Tatsachen nicht geschrieben wurden. Frau R…. schrieb alles auf Lügen basierend.
Weitere Details sind in Brief geschrieben (Polizeirevier Konstanz, Anzeige – 19.02.2018, 08.03.2018)

II
Richterin S…., warum soll ich für die Klage Az: 5F 25/18 bezahlen?
Schließlich habe ich den Antrag nicht auf diesen Vorgang übertragen. Und wenn Richter H…. diesen Prozess abhalten wollte, dann sollte er sich selbst bezahlen. Bin ich schuldig, dass Richter H….. Banditen verdeckt und gelogen hat?
Habe ich mich der Tatsache schuldig gemacht, dass auf der Grundlage von Lügen und Korruption zehn Gerichtsverfahren vor dem Gerichtshof geführt wurden?
Habe ich mich schuldig gemacht, dass ich meine Tochter seit Juli 2016 bis März 2018 seit 14 Monaten nicht mehr gesehen habe?

Es gibt einen Beschluss der bei vertretenden Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Regelung besagt, dass ein Ordnungsgeld von 25.000,00 Euro Strafe bezahlt werden soll. Warum müssen dann die Mitarbeiter vom Jugendamt keine Geldstrafe von 25.000 Euro für diese Tatsache bezahlen, dass sie die Entscheidung des Richters und des Beschlusses von der Richterin T…. verletzt haben, ich konnte mich nicht mit meiner Tochter treffen, und jetzt muss ich für ihr Banditentum bezahlen?
Wo ist das Gesetz und der gesunde Menschenverstand?
Brief für Bundeskanzlerin Angela Merkel (18.02.2018)

III
Richterin S….., in Ihren Briefen haben Sie geschrieben, dass meine Tochter gesagt hat, dass der Papa schlechtes zu ihrer Mutter sagt. Ich brauche Fakten darüber, was ich meiner Ex-Frau für schlechte Dinge gesagt haben soll. Ich brauche keine Lügen und Märchen von Frau R….
Am 19. März 2018 fand im Kinderschutzbund ein Treffen mit meiner Tochter statt. Ich habe Frau R… gesagt, dass sie meine Tochter fragen soll, was ich ihrer Mutter für schlechte Dinge sage. Frau R…. weigerte sich, meine Tochter zu fragen. Aber Josif und Frau R… sahen, wie mich meine Tochter umarmte und mich küsste, wie meine Tochter ihren Papa vermisste. Meine Tochter lachte und freute sich, weil sie sich mit Papa getroffen hatte.
Wie lange wird diese Unterbringung und Gewalt gegen das Kind weitergehen?

IV
Richterin S…, die Tochter ist bereits im vierten Jahr krank. Und Sie sollten einen dringenden Prozess gegen Az: 5F 55/18 abhalten, um meine Tochter vor dem Tod und der Unfruchtbarkeit zu bewahren. Und sieben Monate lang will niemand vor Gericht einen Prozess führen, um meine Tochter vor dem Tod zu retten. Aber der Richter H…. leitet gleichzeitig den dringenden Prozess Az: 5F 25/18, den niemand möchte. Und für diesen unnötigen Prozess muss ich Geld bezahlen. Und wo ist da der Sinn?
Wo bleibt ihre Gerechtigkeit und das Mitgefühl für das Kind?

V
Richter H…., hat für meine Tochter einen Beistand, Frau I.S…. ernannt. Ich bin schockiert darüber, dass Ingrid versucht, mir zu beweisen, dass die Tochter gesund ist und nicht leidet. Ich sagte zu ihr, dass es für die Interessen meiner Tochter arbeiten soll, und nicht für die Interessen des korrupten Jugendamtes die die Krankheit meiner Tochter ignorieren.
Jeder Arzt und Psychologe weiß, was das für eine Krankheit ist, die meine Tochter hat, weil die Tochter sehr verängstigt ist. Diese Krankheit manifestiert sich in Fällen, in denen die Tochter systematisch körperlicher Gewalt ausgesetzt ist.
Und ich schrieb dem Jugendamt viele Briefe darüber, wie N…. ihre Tochter verprügelt. Vier Jahre lang fragte kein Beamter meine Tochter, ob die Mutter Gewalt gegen sie begehe oder nicht.
Jedes Mal versuchen Beamte, der Tochter etwas Schlechtes gegen Papa zu fragen. All dies spricht von Korruption und Lügen von Beamten, und dass Beamte alles tun, um meine Tochter zu töten.
Ich glaube, dass die Beamten, die als Banditen handeln, sollten für ihre Verbrechen bestraft werden, und N…. sollte ihre elterlichen Rechte entzogen werden.
Im Jahr 2015 habe ich auf Polygraph bestätigt, dass N… ihre Tochter verprügelt hat.

Richterin S….., Warum kann ich das Töchterchen nur 4 Stunden im Monat sehen?

Richterin S…., ich bitte Sie um Achtsamkeit, und den Betrag für meinen Anwalt für die Klage Az: 5F 55/18 zu übernehmen.

                                                                                                                                                                                 Datum: 08.03.2018

Polizeirevier Konstanz
Benediktinerplatz. 3
78467 Konstanz

Az: ST/0375401/2018

Sehr geehrter I….-S…, PK
Ich will Anzeige stellen gegen Mitarbeiter-/innen des Jugendamt der Stadt Konstanz da sie systematisch gesetzwidrige Handlungen gegen mich und meine Tochter begehen.

I
August 2015 ich wieder in Deutschland angekommen bin und mich mit der Tochter getroffen habe, hat sie mir erzählt, dass ihre Mutter, N… regelmäßig Alkohol trinkt und die Tochter verprügelt. Darum hat das Tochter einen psychischen Schreck und einen Schock und nässt ihre Unterhose ein. An das Jugendamt und die Staatsanwaltschaft habe ich viele Briefe geschrieben, ebenso die Daten des Polygrafentest, Fotos der Tochter mit den blauen Flecken, ein Video, worin die Tochter davon erzählt, wie die Mutter den Alkohol anwendet und die Tochter vergewaltigt wird. Aber im Jugendamt wurde nur über mich gelacht.
Als ich meine Tochter im Krankenhaus vorgestellt habe, hat meine Tochter den Ärzten selbst gesagt, dass die Mutter Alkohol trinkt und die Tochter verprügelt. Die Ärzte waren schockiert, dass das Kind chronisch erkrankt ist und N…. das Kind nicht behandelt.
Nach dem Krankenhausbesuch wurde dem Jugendamt bewusst dass meine Tochter durch seine Schuld schwer erkrankt ist und dass dem Jugendamt deswegen eine kriminelle Strafe droht.
Bei einer Verhandlung vor dem Familiengericht Konstanz, AZ: 5F 121/16, machten Mitarbeiter des Jugendamtes wissentlich falsche Angaben. Ausgesagt wurde daß das Jugendamt regelmäßig Kontrollen bei meiner Ex-Frau durchgeführt hat.
Die vergangenen drei Winter ging mein Töchterchen vielfach mit nassem Höschen vom Kindergarten nach Hause – davon kann sie unfruchtbar werden und sterben.
Tatsächlich fanden in einem Zeitraum von ca. 2,5 Jahren nur insgesamt zwei angekündigte Kontrollbesuche (mit 17 Monaten Abstand, November 2014 und April 2016) statt. Bei nur zwei Kontrollen mit so großem Abstand kann nicht von regelmäßigen Kontrollen gesprochen werden. Und diese Kontrollen wurden nicht unangekündigt durchgeführt. Das Jugendamt benachrichtigte meine ehemalige Frau frühzeitig im Voraus, dass sie zur Kontrolle kommen werden. Und jedem Dummkopf ist klar, dass so eine Kontrolle nichts bringt aber die natürliche Korruption und die Idiotie der Beamten fördert es. Das Jugendamt hat meine Briefe ignoriert und führte die beiden Kontrollen mit 17 Monaten Abstand durch.
Mitarbeiter des Jugendamt Konstanz gaben bei der Verhandlung vor dem Familiengericht wissentlich falsche Informationen. Gemäß § 153 StGB steht auch hier auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Richterin T…. die Erkrankung des Kindes ignorierte und alles tat, um das Banditentum der Mitarbeiter des Jugendamtes Konstanz zu vertuschen, die an der Krankheit meines Kindes schuld sind. Und mir durch die Prozessführung die Möglichkeit genommen, die schockierenden Tatsachen darzulegen. Im Endeffekt wurde mir das väterliche Sorgerecht entzogen weil ich der Tochter half und versuchte ihr die Gesundheit und das Leben zu retten. Während dem Gerichtsverfahren hat es sich herausgestellt, dass mein Anwalt, Frau S.G…., an der Korruptionsverabredung mit Richterin T…. ebenfalls teilnahm und gegen mich arbeitete.

II
Aufgrund des Urteils zur Regelung des Umgangs soll ich mich mit der Tochter einmal pro Woche für zwei Stunden unter Anwesenheit der Mitarbeiter des Kinderschutzbund treffen. Aber die Mitarbeiter des Jugendamt verletzten diese Lösung systematisch.
Im Beschluss von 13.09.2016 ist es geschrieben:
// Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die sich aus diesem Beschluss ergebende Verpflichtung Ziffer 2 kann das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld bis zur Höhe von 25.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten anordnen. Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgeldes keinen Erfolg, kann das Gericht Ordnungshaft bis zu 6 Monaten anordnen. Die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleibt, wenn der Verpflichtete Gründe vorträgt, aus denen sich ergibt, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. //
Mitarbeiter des Jugendamtes mir keinen Termin für den Umgang mit meiner Tochter gemacht haben.
Ich erinnere daran, dass von Juni 2016 bis Januar 2017 ich meine Tochter 7 Monate nicht gesehen habe.
Vom 4. Juli 2017 bis 19. September 2017 habe ich meine Tochter 11 Wochen nicht gesehen.
Seit nun wieder vom 19. September bis zum 16. November, habe ich 8 Wochen keine ordentlichen Treffen mit meiner Tochter.
Vom 18. Dezember 2017 bis 22. Januar 2018 habe ich meine Tochter 5 Wochen nicht gesehen.
Vom 22. Januar 2018 bis 5. Februar 2018 habe ich meine Tochter 3 Wochen nicht gesehen.
Vom 5. Februar 2018 bis 5. März 2018 habe ich meine Tochter 4 Wochen nicht gesehen.
Das heißt, vom Juli 2016 bis zum 5. März 2018, habe ich meine Tochter etwa 14 Monate nicht gesehen.
Aufgrund dieses Verbrechens, wurden mir und meinem Töchterchen diese schweren Verletzungen absichtlich zugetragen.
Sie verhinderten die Treffen mit meiner Tochter damit meine Tochter mir nicht davon erzählen konnte, wie gewalttätig meine Ex-Frau ist. Ich drängte das Jugendamt wegen Treffen mit meiner Tochter aber meine Briefe und Vorsprachen wurden ignoriert und niemand sagte mir für lange Zeit warum keine Treffen mit der Tochter statt fanden. Darum habe ich später einen Antrag auf Ordnungsgeld gestellt.
Am 07.02.2017 und 11.02.2017 hatte ich ein Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gestellt. Weil die Mitarbeiter des Jugendamtes mir ca. ein halbes Jahr keinen Termin für den Umgang mit meiner Tochter gemacht haben.
Der neue Richter T…. hat an das OLG die verlogenen Daten wegen dem Ordnungsgeldverfahren gesandt. Gemäß § 153 StGB steht auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis. Das OLG hat aufgrund des verlogenen Briefes vom Richter T…., ebenfalls ein Ordnungsgeld abgelehnt. Im Endeffekt wurde keinen Beamten dafür belangt, dass ich meine Tochter nicht sehen konnte.
Aufgrund dieser Verbrechen haben meine Tochter und ich schwere körperliche und physische Verletzungen davongetragen.

III
23.09.2017 habe ich in Staatsanwaltschaft den Brief geschrieben – Ich erstatte Anzeige gegen Herrn J.S…., Jugendamt der Stadt Konstanz wegen unterlassener Hilfeleistung gemäß §323 c StGB, weil das Kind K.F…, geb. 24.03.2012 psychisch bzw. physisch missbraucht wurde und Herr S….. trotz Kenntnis nichts unternommen hat.
Herrn S…. habe ich mehrmals per email (s. Anlage) und per Brief (vom 27.08.2017, 30.08.2017 und 12.09.2017) auf die Notlage meiner Tochter hingewiesen.
Herr S…. hat meiner Tochter keine Hilfe gewährt obwohl er Ihr zuständiger Sachbearbeiter beim Jugendamt ist.
Ich habe mich mit meiner Tochter K… am 12.09.2017, beim Kinderschutzbund (Umgang) getroffen. K….. hat mir dabei erzählt, dass sie wieder zwei Monate in Thüringen bei den Großeltern mütterlicherseits war. Dort hat E….. (die Mutter meiner ehemaligen Frau) gegenüber meiner Tochter physische und psychische Gewalt begangen. K….. war dort zwei Monate alleine, ohne Mutter. Die ganze Zeit musste sie in der Ecke stehen. Mein Töchterchen wollte laufen und spielen, aber die alkoholkranken Großeltern sitzen jeden Tag von Morgen bis zum Abend am Tisch und trinken Wodka. Während dieser Zeit verbieten sie dem Töchterchen zu laufen und zu spazieren.
Immer wenn der Kindergarten länger geschlossen ist wird K…. von meiner Ex-Frau zu den Großeltern – dieses Jahr zum dritten Mal – „verbracht“. Meine Tochter beklagt sich jedes Mal über die physische und psychische Vergewaltigung bei mir, wenn sie von den Großeltern zurückkommt. Und der Berater meiner Tochter, Herr J.S…. ignoriert meine entsprechenden Briefe systematisch.
Ich bat das Jugendamt Konstanz wiederum um Hilfe und um eine Kontrolle im Interesse von Kristina. Dies mittels 2 Emails am 02. und 04. August 2017 an J.S….@konstanz.de
– // Herr S….. Meine Tochter K…. ist wieder bei den Eltern meiner Ex-Frau, die beiden sind übrigens Alkoholiker. Ich sehe das Wohl meiner Tochter bei einem Aufenthalt bei Ihrer Großmutter gefährdet. K…. sagte mir, daß Ihre Großmutter regelmäßig – bereits zum Frühstück – Alkohol – Wodka trinkt. Und dass sie dort nicht gerne ist. Ich appelliere an Sie, das psychische Leiden meiner Tochter zu beenden. Auch wenn ein Aufenthalt außerhalb von Konstanz grundsätzlich meiner Tochter gut tun kann, sehe ich gerade bei einem Aufenthalt bei der Großmutter mütterlicher Seite das Wohl von K…. gefährdet ist. Sagen Sie mir, wie viel Gewalt meine Tochter noch aushalten muss? //
Herr S…. hat meine Briefe wieder ignoriert. Herr S…. hat in Jugendamt Thüringen nicht angerufen, um sich nach dem Zustand meines Töchterchens zu erkundigen.
Ab 25. August habe ich Herrn S…. persönlich gefragt wo mein Töchterchen ist. Er hat geantwortet, dass die Probleme meiner Tochter ihn nicht interessieren. Ich bin zur Polizei gegangen, der Polizist hat Herrn S…. angerufen, und Herr S…. hat dem Polizisten geantwortet, dass er nicht Berater meines Töchterchens ist und dass das Urteil zum Umgang ergangen ist. Ich erinnere, dass dieser Prozess nicht geschlossen ist und das Herr S….. der Betreuer/Sachbearbeiter für mein Töchterchen ist. Das heißt, Herr S…. hat dem Polizisten falsche Informationen gegeben, was sicherlich nicht gesetzlich ist.
Außerdem hat der Herr S…. mir persönlich ein Brief am 30.08 zugeschickt, wo es drin stand das ich am 12.09 um 16:00 Uhr meine Tochter im Kinderschutzbund treffe. Meine Frage wäre ob es Lügen, Korruption oder Satanismus ist?
Mein Anwalt hat auch gesagt, dass wenn meinem Töchterchen Gefahr droht, und Herr S….. reagiert nicht, so begeht er das Verbrechen auch – unabhängig davon ob er Berater/Sachbearbeiter ist oder nicht.

IV
Auf dem Gerichtsverfahren AZ: 5F 209/17 Neu Az: 5F 25/18, haben Herr S…. verlogenen Informationen gegeben. Zum Beispiel, dass durch das Verschulden vom Jugendamt und von N…. ich das Töchterchen 13 Monate nicht sah. Und Herr S…. – hat den Mitarbeitern vom Jugendamt gesagt, dass ich das Töchterchen im Laufe des Urlaubes und im Laufe der Krankheit der Tochter nicht sah. Der Urlaub und die Krankheit des Töchterchens war ein Monat, und wo ist die Rechtfertigung für die übrigen 12 Monate? Und so weiter…
Mitarbeiter des Jugendamt Konstanz gaben bei der Verhandlung vor dem Familiengericht wissentlich falsche Informationen. Gemäß § 153 StGB steht auch hier auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis.

V
Die Mitarbeiter Jugendsamt haben aufgrund der Lüge mir Hausverbot gemacht. Und es auch das Verbrechen.

VI
Angabe der geltend gemachten Verletzungen der Konvention und/oder Protokolle
Mitarbeiter des Jugendamtes haben bereits seit 3,5 Jahren gewaltsam gegen die Gesetze zum „Schutz von Kindern“ und die europäische Gesetzgebung verstoßen.
Aufgrund solcher Absätze wird ein Verstoß auf der Grundlage des UN-Gerichtshofs in Genf begangen:
Artikel №2 -1.
Artikel №7.
Artikel №9.
Artikel №10.
Artikel №14.
Artikel №19.
Artikel №23.
Artikel №24.
Artikel №25.
Artikel №26

Das Gesetz über dem Schutz der Kinder in Genf. Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Annahme durch die Resolution 44/25 der Generalversammlung vom 20. November 1989. Aufgrund dieser Artikel geschieht die Gesetzwidrigkeit:
Artikel №2 -1, -2
Artikel №3 -1, -2, -3
Artikel №5
Artikel №6 -1, -2
Artikel №8 -1, -2
Artikel №9 -1, -2, -3
Artikel №14 -1, -2
Artikel №19 -1, -2
Artikel №20 -1
Artikel №24 -1, -2 A, B, -3
Artikel №27 -1
Artikel №29 -1 A, С, D
Artikel №31 -1, -2
Artikel №37 -A
Artikel №42
Dieser Artikel des Gesetzes sagt darüber, was das Amtsgericht wie Banditen arbeiten.

Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                                                                                     Datum: 12.02.2018

Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Ministerin Manuela Schwesig
Bundesministerium für Familie und Jugend
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin

Regierungspräsidium Freiburg
Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg

Familiengericht 5F 209/17
Rathaus Oberbürgermeister
Staatsanwaltschaft Konstanz
Polizeipräsidium Konstanz

Jugendsamt

Der Zeitungsverlag und des Fernsehens in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich will Anzeige stellen. Frau Ruck die physische Gewalt über dem fünfjährigen Töchterchen Kristina Fink verwirklicht hat.

Im September 2017 habe ich Antrag ins Gericht nach Umgang 5F 25/18, zum Ziel gestellt, die Regeln der Treffen mit dem Töchterchen zu revidieren. Am 05.02.2018 hatte ich ein Treffen mit dem Töchterchen im Kinderschutzbund.
Wenn mein Töchterchen – K…., Frau R… gesehen hat, so hat das Töchterchen einen sehr starken psychischen Stress. Das Töchterchen hat mir erzählt, dass vor kurzem, in diesem Raum Frau R…. dem Töchterchen unangenehme Fragen vorlegte, auf die K…. nicht antworten wollte. Im Endeffekt hat Frau R…. mein Töchterchen aggressiv an den Arm gegriffen, und mit Hilfe des physischen Drucks auf die Hand gedrückt, so das Frau R…. mein Töchterchen zwang, auf ihre Fragen zu antworten. Das Töchterchen hat mir gesagt, dass es sie sehr gekränkt hat und dass sie weinte, aber Frau R… hörte nicht auf und setzte lange Zeit fort, mein Kind weiter zu vergewaltigen. Das Töchterchen hat mir erzählt, dass Frau R…. wollte, dass das Töchterchen zustimmen sollte, dass der Vater-J…. mit der Mutter-N…. streitet, und dass der Vater dem Töchterchen ganz schlecht gegen die Mutter redet, weshalb K…. den Stress habe. Von solch einer Sadismus Methode, wollte Frau R…. das Töchterchen davon überzeugen, dass es für sie besser ist, sich mit dem Vater im Kinderschutzbund unter der Kontrolle zu treffen, und nicht an anderen Stellen. Danach hat das Töchterchen der Mutter erzählt, dass sie Frau R…. vergewaltigt hat, aber die Mutter hat es ignoriert. Das, was mir Kristina erzählt hat habe ich auf mein Diktiergerät aufgezeichnet.
B.R…. vernahm das Töchterchen auf Bitte des Mitarbeiters vom Jugendamt – Herr S…., in der Absicht, wie sie den verlogenen Bericht für das Gerichtsverfahren 5F 25/18 geschrieben hatte. Als ich mich mit diesem Bericht vertraut machte, so war ich schockiert. Da, in diesem Bericht die wahren Tatsachen nicht geschrieben wurden. Frau R…. schrieb alles auf Lügen basierend.

Mein Beschluss für den Bericht, der von Frau R…. am 25.01.2018 geschrieben wurde:
1. Frau R…. hat darüber nicht geschrieben, dass sie und Herr S…. den Rechtsspruch böse verletzten.
Im Beschluss von 13.09.2016 ist es geschrieben // Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die sich aus diesem Beschluss ergebende Verpflichtung Ziffer 2 kann das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld bis zur Höhe von 25.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten anordnen. Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgeldes keinen Erfolg, kann das Gericht Ordnungshaft bis zu 6 Monaten anordnen. Die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleibt, wenn der Verpflichtete Gründe vorträgt, aus denen sich ergibt, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. //
Mitarbeiter des Jugendamtes mir keinen Termin für den Umgang mit meiner Tochter gemacht haben.
// Ich erinnere daran, dass von Juni 2016 bis Januar 2017 ich meine Tochter 7 Monate nicht gesehen habe.
Vom 4. Juli 2017 bis 19. September 2017 habe ich meine Tochter 11 Wochen nicht gesehen.
Seit nun wieder vom 19. September bis zum 16. November, habe ich 8 Wochen keine ordentlichen Treffen mit meiner Tochter.
Vom 18. Dezember 2017 bis 22. Januar 2018 habe ich meine Tochter 5 Wochen nicht gesehen.
Das heißt, vom Juli 2016 bis zum 22. Januar 2018, habe ich meine Tochter 12 Monate nicht gesehen. //
Aufgrund dieses Verbrechens, wurden mir und meinem Töchterchen diese schweren Verletzungen absichtlich zugetragen.
Herr S….. setzt fort, die verbrecherischen Handlungen gegen das Gesetz und des Kindes zu begehen. Herr S….. rächt sich an mir dafür, dass ich den Brief in OLG, von 23.11.2017 abgesandt habe, in denen die Tatsachen der Verbrechen dargelegt sind, die Herr S…. systematisch begeht.
Ich möchte daran erinnern, dass aufgrund der Lüge und der Korruption der Beamten nun schon mein Töchterchen im dritten Jahr physisch und psychisch krank ist. Auch wird mein Töchterchen weiterhin psychisch und physisch missbraucht und die verlogenen Beamten haben mich außerstande gesetzt, mein Töchterchen zu schützen und ihr zu helfen.

2. Frau R…. hat nicht geschrieben, wie N…. die Aggression in Bezug auf das Töchterchen vom 18.04.2017 gezeigt hat. Aufgrund dieser Aggression hat das Töchterchen einen psychischen Stress, und das Töchterchen weinte.
// Familiengericht Konstanz (Frau R…. und Herr S….), Da Ostern war schenkte ich K…. Schokobonbons und Schokoeier. Meine Frau holte meine Tochter zum Ende des betreuten Umgangs ab. Dabei stellte sie fest, dass K…. diese Geschenke von mir erhalten hat. Da sie damit nicht einverstanden war warf meine Ex-Frau explosionsartig die Bonbons und Eier aus dem Rucksack meiner Tochter und verteilte sie damit auf dem Boden beim Kinderschutzbund und kümmerte sich nicht weiter um die Süßigkeiten. K…. hat geweint.
Zeuge: der uns betreuende Mitarbeiter des KSB „J….“. //

3. Im Oktober 2017 hatte ich ein Treffen mit dem Töchterchen, und ich habe dem Töchterchen im Kinderschutzbund die Blumen, die Torte und die Kinderspiele gebracht. N…. hat gesagt, dass sie die Geschenke für das Töchterchen nicht nehmen wird und dass sie das alles in den Müll werfen wird. Ich möchte sie erinnern, dass um 16.00 N…. das Kind in Kinderschutzbund abgeben sollte und, weggehen sollte, um mich nicht zu stören das ich mit meinem Töchterchen von 16.00 bis 18.00 spielen kann. Aber, N…. verletzte diese Regel böse. Um 16.30 hat N…. meinem Töchterchen eingeredet, nach Hause wegzugehen. Und Natali hat meinem Töchterchen verboten, meine Geschenke mitzunehmen. J…. das alles gut gesehen. Wegen dieser aggressiven Handlungen von N…. hat mein Töchterchen einen psychischen Stress. Übrigens sagte das Töchterchen mir darüber oftmals, dass ihre Mutter immer meine Geschenke in den Müll werfe. Frau R…. hat diese schockierenden Tatsachen entstellt und allen über dieses eine Lüge geschrieben, die psychischen Probleme von N…. und die Gewalt über dem Kind dadurch gedeckt.

4. Frau R…. hat geschrieben // K….. hatte getrunken, dann lebhaft gehüpft und gespielt, dabei hat sie eingenässt. //
Das sind alles Lügen. K…. ist, als sie in die Unterhose gemacht hatte, nicht viel rumgesprungen und hat auch nicht viel getrunken, im Gegenteil, sie war sehr ruhig und hatte in dieser Zeit nichts getrunken. Seit 3.5 Jahren macht mein Töchterchen systematisch nass in die Unterhose, und geht mit nasser Unterhose auf die Straße, und das schon seit drei Wintern. Und die ganze Zeit decken N…. und das Jugendamt auf diesen Grundlagen die Krankheiten meiner Tochter. // Sehr geehrte Frau R…., am 11.12.2017 machte meine Tochter in Gegenwart des Mitarbeiters „J…“ des Kinderschutzbund Konstanz unwissentlich in ihr Höschen. Danach gestand meine Tochter, dass dies sehr häufig bzw. regelmäßig passiert. Meine Tochter hat bestätigt, dass ihre Mutter – N.F…. sich weigert, das Kind ärztlich untersuchen zu lassen und zu behandeln. Im Sommer 2016 haben Kinderärzte und Psychologen mir bestätigt, dass die Tochter psychische und physische Krankheiten in chronischer Form hat. Hat Ihnen „J….“ bereits entsprechendes berichtet bzw. wurde das von Ihnen im Besuchsbericht vermerkt. Ich bitte Sie um eine kurzfristige formlose Bestätigung per eMail, dass der von mir geschilderte Sachverhalt zutrifft und auch bei Ihnen registriert wurde. //
Bis zum heutigen Tag hat, N…., Frau R…. und Herr S….. nichts getan, um mein Töchterchen zu heilen und, sie von der Unfruchtbarkeit oder dem Tod zu bewahren.

5. Frau R…. hat geschrieben // Kristina zeigte, dass sie auch bei längeren Pausen, ihre emotionale Beziehung zum Vater aufrechterhalten kann. //
Ich finde das auf diesen Grundlagen, der Tatsachen von Frau R…. unverständlich, warum sie diesen verlogenen Beschluss geschrieben hat, denn ich meine nicht, dass es mein Töchterchen nicht interessieren würde mich 12 Monate nicht sehen würde, und mich hat niemand gefragt wie es mir dabei geht, wenn ich solange meine kranke Tochter nicht sehe und ihr nicht helfen kann.

6. Frau R…. hat geschrieben // Sie möchte mit dem Papa J…. sich treffen und spielen. Aber sie möchte nicht mit ihm alleine außerhalb irgendwohin gehen. //
Frau R…. würde gerne zuhause sitzen, macht nichts und möchte trotzdem das Geld vom Jugendamt bekommen, deswegen, möchte ich mich mit meinem Töchterchen im Kinderschutzbund treffen. Mein Töchterchen hat mir gesagt, dass sie nicht in den Kinderschutzbund gehen will und, dort nicht die böse Frau R…. sehen möchte. Das Töchterchen will mit dem Vater ins Schwimmbad, im Café ein Eis essen, auf die Insel Mainau, wo die Schmetterlinge sind, und so weiter zu gehen.

7. Frau R…. hat geschrieben // Sie ergänz, dass die Mama das auch nicht mag. Papa sagt immer so doofe Sachen über Mama. //
Frau R…. hat diese Lügen geschrieben, obwohl sie gegen mich keine Tatsache hat. Diese Lügen haben keine Logik. Ich bin ein professioneller Psychologe und ein Schriftsteller nach dem Thema der geistigen Säuberung, habe die neue Bibel geschrieben und herausgegeben. Auch sind diese Themen von mir als Kinderpsychologie geschrieben. Mein Töchterchen ist schon kaputt, wovon sie unfruchtbar sein kann oder, sogar sterben könnte. Deshalb ist meine Hauptaufgabe alles zu machen, um, mein Töchterchen nicht zu verletzen, und, ihr zu helfen. Und ich mache alles, dass mein Töchterchen den psychischen und physischen Krankheiten entgehen kann, die sie durch Verschulden von N…. und dem Jugendamt erleidet. Deshalb habe ich kein Interesse daran, um mein Töchterchen noch mehr zu verletzen oder dem Töchterchen über ihre Mutter irgendwas schlechtes zu sagen. Ich wähle professionell und vorsichtig jedes Wort aus was ich sage für meine Lieblingstochter. Es ist nötig, dass ich mich zu N…. unterscheide mit den schädlichen Gewohnheiten (der Alkohol, das Rauchen) das ist ein sehr negatives Verhalten, dass ist nicht zu vergessen. Zu damaliger Zeit, arbeitete ich als Ingenieur im Militärbetrieb in der Elektronikindustrie. Parallel auch war ich als Trainer in der sportlichen Sektion Aikido und ich habe gute Errungenschaften im Sport. Die Schule und die Straße in meiner Stadt wurden nach dem Namen meines Bruders benannt. Im Museum der Stadt gibt es einen Stand, der meinem Bruder gewidmet ist. In dieser Zeit, erzählte Natali froh, wie sich ihre Schwester O…. mit oralem Sex mit den kleinen Söhnen beschäftigt. Davon ist in den Polygraphen detailliert geschrieben. http://jura.expert333.ru

8. Frau R…. hat geschrieben // Bei der Methode „Familie mit Tieren“ stellt Kristina freudig und sehr genau ihre Familie… //.
Wenn Frau R…. die Menschen mit Tieren vergleicht, und keine bessere Methode hat, mit Kindern zu arbeiten, so soll Frau R…. mit den Tieren, und nicht mit den Kindern arbeiten. Und Sadismus bestätigt die Beziehung von Frau R… zu meinem Töchterchen komplett.

9. Frau R…. hat geschrieben // Im Gesprächerklärte die Fachkraft K…. auch den 14-Tagen Rhythmus. Dies bedeutet eine Woche Spielen, eine Woche Pause. //
Wenn Frau R…. ein Psychologe wäre, so hätte sie verstanden, dass das fünfjährige Kind nicht fähig ist, Zeitangaben zu verstehen. Ich fragte gestern das Töchterchen, ob sie versteht, was zwei Wochen oder 14 Tage bedeutet. Das Töchterchen hat geantwortet, ich weiß nicht was das bedeutet. Das Töchterchen hat auch gesagt, dass sie sich mit dem Vater – J…. jeden Tag treffen will. Es ist ebenfalls auf meinem Diktiergerät aufgezeichnet.

10. Frau R…. hat geschrieben // Die Fachkraft erklärt ihr, dass wir die Übergaben weiterhin versetz machen müssen, da sich die Eltern sonst wieder streiten, wie es schon mal vorkam, darauf nickte sie. //
Frau R…. hat im Bericht über die Mutter und den neuen Lebensgefährten nicht berichtet. Bei meinem Töchterchen ist jetzt ein anderer Vater, und mein Töchterchen sagt mir die ganze Zeit, dass dieser neue Vater mit der Mutter jeden Tag im Stadium des Alkoholismus streitet. Ich kann aus physischen Gründen nicht mit Natali streiten, weil ich mich maximal fünf Mal seit für 3,5 Jahren mit der Frau traf, innerhalb von drei Minuten. Ich habe keine Probleme mit meiner ehemaligen Frau, es ist bei N…. das Probleme mit dem Alkoholismus und der Aggression gegen mein Kind. Und wenn bei N…. das Problem mit dem Alkohol auftaucht, so kann es auf meine Treffen mit dem Töchterchen nicht widergespiegelt werden.

11. Frau R…. hat geschrieben // Massiver Elternkonflikt: der Vater misstraut der Mutter, Vermurte von Misshandlung und Vernachlässigung, hohes Aggressionspotential beim Vater. //
Für mich sind die Grundlagen dieser Tatsachen die Frau R… darüber geschrieben hat, unvorstellbar, dass ich, unter Berücksichtigung dessen das ich aggressiv bin, obwohl ich Frau R…. mehrere Jahre nicht sah. J…., der meine Treffen mit dem Töchterchen im Kinderschutzbund kontrolliert hat, sagt die ganze Zeit, dass bei mir mit meinem Töchterchen die positiven Beziehungen aufgebaut wurde, mit Liebe. Und J…. versteht nicht, warum ich mich mit meinem Töchterchen unter Kontrolle treffen muss, und warum Frau Ruck den verlogenen Bericht geschrieben hat. Wahrscheinlich, will Frau R…., dass ich die Verbrecher anlächle, die seit 3,5 Jahren mein krankes Töchterchen vergewaltigen.
Ich bitte die Obenstehenden, die Verbrechen aufzuhalten, die die Mitarbeiter des Jugendamtes und des Kinderschutzbundes gegen meine Tochter begehen.
1. Man muss aufklären, zu welchem Ziel Frau R… die physische Gewalt über dem fünfjährigen Töchterchen verwirklicht hat.
2. Man muss aufklären warum Frau R…. ins Gericht den Bericht aufgrund der Lüge und der Korruption geschrieben hat. Da, diese Sendung ins Gericht von den verlogenen Aussagen des Verbrechens angenommen wurde.
3. Man muss aufklären, warum ist mein Töchterchen seit 3,5 Jahre krank, und N…. verzichtet, sie zu behandeln. Und warum decken die Mitarbeiter des Jugendamtes die Gewalt über dem Kind seit 3,5 Jahren und selbst die gesetzwidrigen Handlungen systematisch begehen.
Mit freundlichen Grüßen

                                                                                                                                                                            Datum 22.01.2018

Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
AZ: 5F 121/16

Richter H…,
am 07.02.2017 und 11.02.2017 hatte ich ein Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gestellt. Weil die Mitarbeiter des Jugendamtes mir keinen Termin für den Umgang mit meiner Tochter gemacht haben.

Ich erinnere daran, dass von Juni 2016 bis Januar 2017 ich meine Tochter 7 Monate nicht gesehen habe.

Vom 4. Juli 2017 bis 19. September 2017 habe ich meine Tochter 11 Wochen nicht gesehen.

Seit nun wieder vom 19. September bis zum 16. November, habe ich 8 Wochen keine ordentlichen Treffen mit meiner Tochter.

Vom 18. Dezember 2017 bis 22. Januar 2018 habe ich meine Tochter 5 Wochen nicht gesehen.

Das heißt, vom Juli 2016 bis zum 22. Januar 2018, habe ich meine Tochter 12 Monate nicht gesehen.

Herr S….. setzt fort, die verbrecherischen Handlungen gegen das Gesetz und des Kindes zu begehen. Herr S…. rächt sich an mir dafür, dass ich den Brief in OLG, von 23.11.2017 abgesandt habe, in denen die Tatsachen der Verbrechen dargelegt sind, die Herr S…. systematisch begeht.

Ich möchte daran erinnern, dass aufgrund der Lüge und der Korruption der Beamten nun schon mein Töchterchen im dritten Jahr physisch und psychisch krank ist. Auch wird mein Töchterchen weiterhin psychisch und physisch missbraucht und die verlogenen Beamten haben mich außerstande gesetzt, mein Töchterchen zu schützen und ihr zu helfen.
Sehr geehrter Herr H…, ich bitte Sie, dieses Vergehen der Beamten anzuhalten und, den Prozess nach – Ordnungsgeld ehrlich durchzuführen Az: 5F 121/16

Mit freundlichen Grüßen

                                                                                                                                                                              Datum: 16.01.2018

Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz

AZ: 5F 209/17

Sehr geehrter Richter H…,
ich habe ein paar Briefe für frau Ruck geschrieben, mit der Bitte, mir die Bestätigung abzuschicken, dass mein Töchterchen krank ist. Diese Bestätigung ist für mich, für meinen Anwalt und des Gerichtsverfahrens nach Umgang notwendig. Frau R… verzichtet, mir diese Bestätigung abzuschicken. Wie ich denke, verbietet es der Herr Sattelmayer der Frau R…, diese Bestätigung auszugeben. Herr S…. und sein Chef A. K…, haben schon seit 3,5 Jahre Ihre Freude daran, dass mein Töchterchen krank ist und es ihr gesundheitlich immer schlechter geht.
Für mich ist es unverständlich, warum solche Leute beim Jugendamt arbeiten, und die übergeordneten Beamten drücken bei diesen Verbrechen ein Auge zu?
Der sehr geehrte Richter – H…., bitten Sie frau R…., diese Bestätigung abzuschicken.

                                                                                                                                                                             Datum: 15.01.2018


Präsident Herrn Rieder
Oberlandesgericht Hoffstrasse 10
76133 Karlsruhe
Az: 313 III

Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 2
79083 Freiburg i. Br.

OLG – AZ: 18 WF 204/17 & Konstanz – AZ: 5F 121/16

Sehr geehrter Herr Präsidenten R…,
früher war für mich schon das Gericht Konstanz und OLG zuständig, um die Mitarbeiter vom Jugendamt dafür zu bestrafen, dass sie mir kein Treffen mit dem Töchterchen 11 Monate machten. Aber den Richter Dr. S…., hat alle schockierenden Tatsachen ignoriert, hat das unmögliche Handeln der Richterin T… und der Beamten des Jugendamtes Stadt Konstanz absichtlich gedeckt.
Danach haben die Mitarbeiter des Jugendamtes verstanden, dass sie ein Verbrechen begehen könnten, und die Mitarbeiter in OLG, werden diese Ungerechtigkeit wie immer verdecken. Im Endeffekt, ab dem 18. Dezember, schon die fünfte Woche, hat Herr S…. und frau R… mir ein Treffen mit dem Töchterchen immer noch nicht vereinbart.Und die letzten Daten für 22. Januar.
Vom 2017 18. Dezember bis 22. Januar 2018 habe ich meine Tochter 5 Wochen nicht gesehen. Das heißt, vom Juli 2016 bis zum 22. Januar 2018, habe ich meine Tochter 12 Monate nicht gesehen.Herr S…. setzt fort, die verbrecherischen Handlungen gegen das Gesetz und des Kindes zu begehen. Herr S….. rächt sich an mir dafür, dass ich den Brief in OLG, von 23.11.2017 abgesandt habe, in denen die Tatsachen der Verbrechen dargelegt sind, die Herr S…. systematisch begeht.
Sehr geehrter Herr Präsidenten Rieder, ich bitte Sie, dieses Vergehen der Beamten anzuhalten und, den Prozess nach – Ordnungsgeld ehrlich durchzuführen Az: 18 WF 204/17.
Mit freundlichen Grüßen

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________

                                                                                                                                                                                    Datum: 04.01.2018

Staatsanwaltschaft Konstanz

Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund des Urteils zur Regelung des Umgangs soll ich mich mit der Tochter einmal pro Woche für zwei Stunden unter Anwesenheit der Mitarbeiter des Kinderschutzbund treffen. Aber die Mitarbeiter des Jugendamt verletzten diese Lösung systematisch. Im Endeffekt sah ich meine Tochter 11 Monate nicht. Sie verhinderten die Treffen mit meiner Tochter damit meine Tochter mir nicht davon erzählen konnte, wie gewalttätig meine Ex-Frau ist. Ich drängte das Jugendamt wegen Treffen mit meiner Tochter aber meine Briefe und Vorsprachen wurden ignoriert und niemand sagte mir für lange Zeit warum keine Treffen mit der Tochter statt fanden. Darum habe ich später einen Antrag auf Ordnungsgeld gestellt.
Daraufhin hat mir Richterin T… gesagt, dass sie einen Brief von meiner ehemaligen Anwältin Swetlana Geist ins Gericht vom 07.10.2016 hat in dem ich auf das Treffen mit der Tochter selbst verzichtet habe. Natürlich, verzichtete ich auf das Treffen mit dem Kind nicht. Richterin Tögel und mein ehemaliger Anwalt, Frau G…., das Verbrechen begangen haben und den verlogenen Brief in meinem Namen erdacht haben, um die Verbrechen der Mitarbeiter des Jugendamt Konstanz wieder zu schützen.
Aufgrund von den Kopien meiner Briefe ist es offensichtlich, dass der Brief vom 07.10.2016 eine falsche und kriminelle Form hat. Dokumente zu fälschen und falsche Informationen an ein Gericht zu senden, gilt als Straftat und wird strafrechtlich verfolgt. Deshalb bitte ich Sie, die Täter zu untersuchen und zu bestrafen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass meine Tochter und ich aufgrund dieses Verbrechens schwere psychische und physische Traumas erlitten haben.
Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                                                                                    Datum: 04.01.2018

Jugendamt – Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

Oberlandesgericht Hoffstrasse 10
76133 Karlsruhe
Az: 313 III

Herr MenzemerSehr geehrter Herr Alfred Kaufmann,
ich habe Ihnen einen Brief geschrieben, dass meine Tochter krank ist.

„am 11.12.2017 machte meine Tochter in Gegenwart des Mitarbeiters „J….“ des Kinderschutzbund Konstanz unwissentlich in ihr Höschen. Danach gestand meine Tochter, dass dies sehr häufig bzw. regelmäßig passiert. Meine Tochter hat bestätigt, dass ihre Mutter – N.F… sich weigert, das Kind ärztlich untersuchen zu lassen und zu behandeln. Im Sommer 2016 haben Kinderärzte und Psychologen mir bestätigt, dass die Tochter psychische und physische Krankheiten in chronischer Form hat. Und Richterin T… hat das alles ignoriert. Es sollte doch wirklich jeder verstehen, dass N.F…. wegen ihres Alkoholismus offensichtlich schwerwiegende Probleme hat. Um das Kindswohl zu schützen muss Natali Fink dringend das Sorgerecht entzogen werden.“ 

Nach meinem Brief erhielt ich am 22.12.17 von R… einen Brief vom Kinderschutzbund. In diesem Brief steht geschrieben, dass mir seit 2018 die Möglichkeit genommen wurde, mich viermal im Monat mit meiner Tochter zu treffen. Und jetzt kann ich meine Tochter nur zweimal im Monat für zwei Stunden sehen. Ich möchte wissen, auf welcher Grundlage diese strafrechtliche Entscheidung getroffen wurde? Ich möchte auch wissen, warum Ihre Mitarbeiter Herr S…. sich 17 Monate lang geweigert haben, meiner Tochter zu helfen? Während des Prozesses (Amtsgericht Konstanz Az:5F 121/16) sagten die Mitarbeiter, dass alles unter Kontrolle ist.Herr A.K…, Sie wollen, dass meine Tochter mir nicht sagen darf, dass sie krank ist und dass sie meine Hilfe braucht. Herr A.K…., Sie tun alles dafür, dass meine Tochter weiterhin krank ist und stirbt. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Mitarbeiter Herr S…. des Jugendamts mich elf Monate lang nicht mit meiner Tochter treffen lassen wollten. Mitarbeiter des Jugendamtes haben das Gesetz bösartig verletzt und alles getan, um meine Tochter zu töten.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes bereits seit 3,5 Jahren gewaltsam gegen die Gesetze zum „Schutz von Kindern“ und die europäische Gesetzgebung verstoßen.Auf der Grundlage der europäischen Gesetze in Straßburg basiert ein Verstoß beispielsweise auf solchen Absätzen.

Artikel №1,   Artikel №2,   Artikel №3,   Artikel №6,   Artikel №13,   Artikel №14,   Protokoll №7 – Artikel №5

Aufgrund solcher Absätze wird ein Verstoß auf der Grundlage des UN-Gerichtshofs Geneva in Genf begangen.
Das Gesetz über dem Schutz der Kinder.Convention on the Rights of the Child
Adopted and opened for signature, ratification and accession by General Assembly resolution 44/25 of 20 November 1989 entry into force 2 September 1990, in accordance with article 49Artikel №2 -1, -2,    Artikel №3 -1, -2, -3,    Artikel №5,    Artikel №6 -1, -2,    Artikel №8 -1, -2,    Artikel №9 -1, -2, -3,    Artikel №14 -1, -2Artikel №19 -1, -2,    Artikel №20 -1,    Artikel №24 -1, -2 A, B, -3,    Artikel №27 -1,    Artikel №29 -1 A, С, D,    Artikel №31 -1, -2,Artikel №37 -A,    Artikel №42

Herr Alfred Kaufmann, Sie und die Mitarbeiter des Amtsgericht verletzen 37 Regeln des europäischen Gesetzes.

Herr A.K…., ich möchte wissen, wie lange Sie die Bedürfnisse meiner Tochter ignorieren und sie töten wollen?

Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                                                                                    Datum: 15.12.2017

Jugendamt – Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

Oberlandesgericht Hoffstrasse 10
76133 Karlsruhe
Az: 313 III

Herr MenzemerSehr geehrter Herr Alfred Kaufmann,
ich habe Ihnen einen Brief geschrieben, dass meine Tochter krank ist. 

„am 11.12.2017 machte meine Tochter in Gegenwart des Mitarbeiters „J….“ des Kinderschutzbund Konstanz unwissentlich in ihr Höschen. Danach gestand meine Tochter, dass dies sehr häufig bzw. regelmäßig passiert. Meine Tochter hat bestätigt, dass ihre Mutter – N.F… sich weigert, das Kind ärztlich untersuchen zu lassen und zu behandeln. Im Sommer 2016 haben Kinderärzte und Psychologen mir bestätigt, dass die Tochter psychische und physische Krankheiten in chronischer Form hat. Und Richterin T… hat das alles ignoriert. Es sollte doch wirklich jeder verstehen, dass N.F…. wegen ihres Alkoholismus offensichtlich schwerwiegende Probleme hat. Um das Kindswohl zu schützen muss Natali Fink dringend das Sorgerecht entzogen werden.“ 

Nach meinem Brief erhielt ich am 22.12.17 von R… einen Brief vom Kinderschutzbund. In diesem Brief steht geschrieben, dass mir seit 2018 die Möglichkeit genommen wurde, mich viermal im Monat mit meiner Tochter zu treffen. Und jetzt kann ich meine Tochter nur zweimal im Monat für zwei Stunden sehen. Ich möchte wissen, auf welcher Grundlage diese strafrechtliche Entscheidung getroffen wurde? Ich möchte auch wissen, warum Ihre Mitarbeiter Herr S…. sich 17 Monate lang geweigert haben, meiner Tochter zu helfen? Während des Prozesses (Amtsgericht Konstanz Az:5F 121/16) sagten die Mitarbeiter, dass alles unter Kontrolle ist.Herr A.K…, Sie wollen, dass meine Tochter mir nicht sagen darf, dass sie krank ist und dass sie meine Hilfe braucht. Herr A.K…., Sie tun alles dafür, dass meine Tochter weiterhin krank ist und stirbt. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Mitarbeiter Herr S…. des Jugendamts mich elf Monate lang nicht mit meiner Tochter treffen lassen wollten. Mitarbeiter des Jugendamtes haben das Gesetz bösartig verletzt und alles getan, um meine Tochter zu töten.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes bereits seit 3,5 Jahren gewaltsam gegen die Gesetze zum „Schutz von Kindern“ und die europäische Gesetzgebung verstoßen.Auf der Grundlage der europäischen Gesetze in Straßburg basiert ein Verstoß beispielsweise auf solchen Absätzen. 

Artikel №1,   Artikel №2,   Artikel №3,   Artikel №6,   Artikel №13,   Artikel №14,   Protokoll №7 – Artikel №5 

Aufgrund solcher Absätze wird ein Verstoß auf der Grundlage des UN-Gerichtshofs Geneva in Genf begangen.
Das Gesetz über dem Schutz der Kinder.Convention on the Rights of the Child
Adopted and opened for signature, ratification and accession by General Assembly resolution 44/25 of 20 November 1989 entry into force 2 September 1990, in accordance with article 49Artikel №2 -1, -2,    Artikel №3 -1, -2, -3,    Artikel №5,    Artikel №6 -1, -2,    Artikel №8 -1, -2,    Artikel №9 -1, -2, -3,    Artikel №14 -1, -2Artikel №19 -1, -2,    Artikel №20 -1,    Artikel №24 -1, -2 A, B, -3,    Artikel №27 -1,    Artikel №29 -1 A, С, D,    Artikel №31 -1, -2,Artikel №37 -A,    Artikel №42

Herr Alfred Kaufmann, Sie und die Mitarbeiter des Amtsgericht verletzen 37 Regeln des europäischen Gesetzes.

Herr A.K…., ich möchte wissen, wie lange Sie die Bedürfnisse meiner Tochter ignorieren und sie töten wollen?

Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                                                                                    Datum: 26.11.2017
Präsident Herrn Rieder
Oberlandesgericht Hoffstrasse 10
76133 Karlsruhe
Az: 313 III

Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 2
79083 Freiburg i. Br.
AZ: 18 WF 204/17 Konstanz AZ: 5F 121/16

Sehr geehrter Herr Präsidenten Rieder,
am 07.11.2017 habe ich mich mit der Bitte an sie gewendet, die Gerichtsverfahren 18 UF 116/16, 18 UF 192/16, 18 WF 152/16 zu revidieren. Diese Prozesse hat Richterin T… am Amtsgericht Konstanz durchgeführt. In meinem Brief stand:
// Und wenn die Angehörigen des Oberlandesgericht die Verbrechen der Beamten in Konstanz nicht decken würden und nach Gesetz und Gewissen arbeiten würden, so würde niemand neue Verbrechen begehen. //

Herr Präsident Rieder, ich wende mich erneut an Sie, dieses Mal wegen einem neuen Korruptionsprozess – Ordnungsgeld AZ: 18 WF 204/17 des Amtsgericht Konstanz. Dr. S…, hat auch alle schockierenden Tatsachen ignoriert, hat die verbrecherischen Handlungen der Richterin T… und der Beamten des Jugendamt Stadt Konstanz absichtlich gedeckt. Dr. S…. hat die Durchführung des Prozesses wegen Ordnungsgeld abgelehnt und hat mich verpflichtet, 60 Euro Prozessgebühr zu bezahlen. Dr. S…. hat alles so gemacht, wie es früher Richter J… systematisch machte, das Banditentum der Richterin T…. deckend.
Am 12.09.2016 (Az: 5F 121/16) hat das Gericht nach dem Prozess über die Vormundschaft stattgefunden, wo Richterin T…. den Beschluß gefasst hat:
// Der Antragsgegner hat wöchentlich für jeweils zwei Stunden en Umgang mit K…. Der Umgang wird begleitet vom Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Konstanz e.V.. Die genauen Termine der Umgänge finden nach näherer Absprache der Antragstellerin und des Antragsgegners mit dem Deutschen Kinderschutzbund Konstanz statt Der Antragsgegner wird verpflichtet bei den Umgängen mit Kristina-Alina ausschließlich auf deutsch zu sprechen. Hält sich der Antragsgegner nicht an diese Verpflichtung ist der Umgang zu beenden.
Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die sich aus diesem Beschluss ergebende Verpflichtung Ziffer 2 kann das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld bis zur Höhe von 25.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten anordnen. Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgeldes keinen Erfolg, kann das Gericht Ordnungshaft bis zu 6 Monaten anordnen. Die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleibt, wenn der Verpflichtete Gründe vorträgt, aus denen sich ergibt, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. //

Herr Präsident Rieder beachten sie bitte wie sich dieser Rechtsspruch erfüllt:
// Ich erinnere daran, dass von Juni 2016 bis Januar 2017 ich meine Tochter 7 Monate nicht gesehen habe.
Vom 4. Juli 2017 bis 19. September 2017 habe ich meine Tochter 11 Wochen nicht gesehen.
Seit nun wieder vom 19. September bis zum 16. November, habe ich 8 Wochen keine ordentlichen Treffen mit meiner Tochter.
Das heißt, vom Juni 2016 bis zum 26 November 2017, habe ich meine Tochter 11 Monate nicht gesehen.
Den letzten ordentlichen Umgang mit meiner Tochter hatte ich am 19. September 2017. //

Herr Präsident Rieder, wenn Richterin T…. den Beschluss in der richtigen Form gefasst hat, warum erfüllt dann niemand dieses Urteil? Und wenn dieser Beschluss keine gesetzliche Form hat, warum hat dann Richterin Tögel diese gesetzlosen Handlungen begangen? In meinem Brief von 30.10.2017, den ich an das Gericht Konstanz gesandt habe, steht:
// Herr Richter Többens, ich möchte Sie daran erinnern, dass dies nicht mein erster Antrag an das Gericht bezüglich Ordnungsgeld und Verfahrenskostenhilfe ist. Ich sandte wegen der Umsetzung des Urteils deshalb regelmäßig Briefe an Richterin Tögel, nämlich vom 28.09.2016, 07.12.2016, 25.01.2017, 11.02.2017, 12.03.2017, 13.03.2017, 29.03.2017, 17.04.2017, 22.05.2017, 27.08.2017, 12.09.2017. Und Frau Richter T… ignorierte diese Briefe systematisch. //

Wenn Richterin T…. den Fehler begangen hat, so hatte sie aufgrund meiner Briefe ein Jahr Zeit, diesen zu korrigieren. Aber sie hat den Fehler nicht korrigiert und ich frage warum? Es erweist sich, dass Richterin T…. es für keinen Fehler hielt. Richterin T… hat mir geschrieben, dass es mein Fehler ist, da ich selbst, durch den Anwaltin G… dem Gericht verboten habe die Dokumente an den Kinderschutzbund zu übergeben. Ich will wissen, wie ich dem Richter solches verbieten kann? Auch fehlt dieser Formulierung die elementare Logik da ich alles versuchte um meine Tochter möglichst bald wieder zu sehen. Auch wegen der Tatsache, dass RAin G… zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr berechtigt war, etwas in meinem Namen an Richterin T…. zu schicken da ich RAin G…. unmittelbar nach dem Prozess von dem Mandat entbunden habe. Sie hat mich auch nicht nach Prozessende kontaktiert außer um das Urteil zu übermitteln. Dem Gericht war zu diesem Zeitpunkt durch Korrespondenz bekannt, dass ich einen neuen Anwalt habe. Und das alles bestätigt, das Richterin T… und RAin G… gemeinschaftliche Verbrechen begangen haben, um die verbrecherischen Handlungen des Jugendamt zu decken. Über ein halbes Jahr verletzten sie den Richterspruch und verhinderten ein Treffen mit meinem Töchterchen.
Im übrigen möchte ich darauf hinweisen dass mir bis jetzt – trotz mehrfacher Aufforderung – immer noch keine Kopie des Schreibens von RAin G… zugesandt wurde. Richterin T…. versagte mir dies mit den Hinweis, dass die Akten beim OLG sind und daher kein Zugriff besteht.
// Mein jetziger Anwalt hat gesagt, dass RA S.G…. und Richterin T…. auch für ihr Verhalten gestraft werden sollten, da sie aufgrund der Lüge und der Unterstellung der Tatsachen meine Treffen mit meiner Tochter behinderten und die Umsetzung des Rechtsspruch Az: 5F 121/16 von 13.09.2016 verletzten. //

Das ist der Grund, warum die Richter T…. und Dr. Stadie den Prozess wegen Ordnungsgeld nicht durchführen wollten, da sie verstanden haben, dass in erster Linie Richterin T…. und RAin G… bestraft werden müssen, weil sie die Organisatoren der Korruptionsschemen sind. Ebenso die Mitarbeiter des Jugendamt Stadt Konstanz und meine ehemalige Frau.
Sofern der Richter den Fehler unbewusst begangen hat, warum hat mir während des vergangenen Jahres niemand etwas darüber gesagt, ging ich doch wöchentlich zum Jugendamt und fragte nach dem Stand der Dinge bzw. wegen einem Termin mit meinem Töchterchen bei Herrn S…. nach. Eine Antwort erhielt ich von ihm nicht. Und wenn die Beamten über den Fehler im Beschluss Bescheid wussten und mir 11 Monate nichts sagten so ist es das Banditentum, da zu dieser Zeit mein Töchterchen litt. Und die Beamten sind dazu verpflichtet die Strafe zu verbüßen. Ist Dr. Stadie denn überhaupt nicht fähig, das alles zu verstehen? Ich denke Dr. Stadie versteht das alles und deshalb deckt er die verbrecherischen Handlungen der Beamten – und das ist die Korruption und das Banditentum.
In Laufe des vergangenen Jahres sandte ich Briefe an das Oberlandesgericht in denen es um die Korruption und die psychischen Probleme des Richterin T… ging. Die übergeordneten Beamten haben mir dazu geschrieben, dass die Korruption der Richter die richterliche Unabhängigkeit ist. Und jetzt zeigt sich, dass diese richterliche Unabhängigkeit die gesetzwidrigen Handlungen der Richterin T…. sind. Und es ist bezeichnend, dass sich die Beamten nicht mehr in der eigenen Lüge zurechtfinden können und selber nicht mehr verstehen was sie mir schreiben.
Herr Präsident Rieder, ich will wissen, warum hat Dr. S…. mir keine zwei Wochen für die Beschwerde gegen den Beschluss für ein Ordnungsgeld gegeben? Hält Dr. S…. sich für den Etalon der Vernunft in der Rechtspflege – vor allem vor dem Hintergrund, dass 11 Monate lang psychische Gewalt gegenüber mir und meinem Kind geschah?
Herr Präsident R…, übergeben Sie Dr. S…. mein Kostenrechnung, damit auch er für «das hochwertige Werk» selbst zahlt. Ich bin Schriftsteller zu den Themen der geistigen Säuberung und der Korruption. Daher kann ich nicht auch noch die Dienstleistung der Beamten, die mein Töchterchen töten, bezahlen. Es ist möglich, dass mein Töchterchen bereits unfruchtbar ist. Und wenn, zum Beispiel, sie in der Zukunft keine Kinder gebären kann, wer wird für das zerstörte Leben meines Töchterchens verantwortlich sein?
Herr Präsident Rieder, ich schickte Ihnen eine Beschwerde zu Az ab: 18 WF 152/16. Az: 18 UF 192-16
// Konstanz – AZ: 5F 5/16 – Karlsruhe – AZ: 18 WF 152/16
Richterin T… übermittelte an das OLG Karlsruhe falsche Informationen. Gemäß § 153 StGB steht auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis.
In dem Verfahren wurde die Tatsache unterschlagen, daß meine Frau und ich ein gemeinsames Konto bei der DKB führen. In den Verfahren und Beschluß wurde nur auf das Konto bei der Commerzbank Bezug genommen. Aufgrund dieser Manipulation wird mir der Revisionsprozess verweigert und ich muß für das Verfahren zahlen.
– Aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes lande ich immer bei derselben Richterin. Und hier muss ich regelmäßig für die Versäumnisse der Richterin zahlen.
Mein neuer Anwalt hat mir bestätigt, dass die Handlungen der Richterin T…. eine kriminelle Form haben und dass die richterliche Unabhängigkeit und Gericht und das demokratische System damit nichts zu tun haben. Er sagte mir, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, unabhängig von ihrer Position. Und wenn zum Beispiel durch den Prozess 18 WF 152/16 durch Richterin T…. ein Verbrechen begangen wurde, muss es geahndet werden – zum Beispiel Rechtsbeugung oder uneidliche Falschaussage. //

// Sehr geehrte Frau Dr. J…, Danke für die Bestätigung vom 01. März 2017, daß Sie alle meine Briefe erhalten haben. Aufgrund dessen verstehe ich absolut nicht Ihr Handeln. In Anbetracht dessen, dass ich versuche meine Tochter zu retten, lassen Sie mich bitte nochmals meine Fragen stellen:
1. Warum wurden alle Fakten ignoriert, die ich in meinen früheren Briefen dargelegt habe?
2. Warum schreiben Sie in Ihrer Schlussfolgerung, dass das mit mir nichts zu tun hat?
3. Warum haben Sie die Wahrheit durch Lügen ersetzt?
4. Warum haben Sie auf Grundlage dieser Fakten eine falsche Entscheidung getroffen?
5. Warum decken Sie die kriminellen Handlungen der Beamten in Konstanz?
6. Warum suchen Sie nicht die Wahrheit und warum wollen Sie keinen fairen Prozess abhalten?
7. Warum interessiert Sie nicht die Gesundheit meiner Tochter und ihre fortdauernde physische und physische Misshandlung?
8. Warum verweigern Sie mir die Prozesskostenbeihilfe, meine Ex-Frau erhält aber diese und kann so Ihren Anwalt zahlen?
9. Warum schließen Sie den Vorgang ab und leiten die Angelegenheit nicht an eine andere, höhere Instanz weiter da doch Fakten für Korruption und bandenmässige, organisierte Kriminalität innerhalb der Beamtenschaft in Deutschland sprechen?
10. Wie denken Sie? Sollen organisiertes Verbrechen und Korruption in Deutschland bekämpft werden oder soll es die Möglichkeit haben weiter zu wachsen und gefördert zu werden?
Und Sie haben noch nicht meine Hauptfrage beantwortet.
Tragen Sie die strafrechtliche Verantwortung falls meine Tochter infolge Ihres Verhaltens stirbt oder unfruchtbar wird? //

Herr Präsident Rieder, geben Sie mir bitte eine Antwort, wann die Richterin T… und J… die Strafen für die Verbrechen verbüssen werden? Sie verstehen, dass wirklich nicht, warum mir Richterin T… die väterlichen Rechte entzogen hat und mich 11 Monate lang darin behinderte, mich mit meinem Töchterchen zu treffen? Das alles ist gemacht damit meine ehemalige Frau mein Töchterchen vergewaltigten kann und das Jugendamt für diese Verbrechen keine Strafe verbüßen muss. Wie es während der zwei Jahre vorher schon war. Alle Prozesse, die Richterin Tögel durchgeführt hat, haben rechtliche Fehler die als Verbrechen gegen mich und mein Töchterchen gerichtet sind.
Herr Präsident Rieder, warum führe ich schon mehrere Jahre die ganze Korrespondenz mit Oberlandesgericht, z.B. auch Az: 5F 121/16 führe ich selbst, ohne Anwalt? Oder meinen Sie, dass kein Anwalt die Beamten behindern soll, die mein Töchterchen töten? Eigentlich sollte sich ein Anwalt mit dem höchsten Gericht beschäftigen. Das wissen Sie sehr gut. Oder meinen Sie, dass mein Töchterchen den gesetzlichen Schutz nicht verdient? In Deutschland verhält man sich zu den Tieren um vieles besser, als sich Ihre Richter zu meiner kleinen Tochter verhalten. Ich habe durch das Verschulden anderer Beamten meine Schwester und meinen Bruder begraben müssen und durch Verschulden meiner Ex-Frau habe ich unser erstes kleine Töchterchen begraben müssen. Soll ich jetzt noch eines begraben? Können Sie mir Hilfe geben bzw. empfehlen um mein Töchterchen vor dem Beamtenbanditentum zu schützen? Wenn Sie selbst mit den Richtern nicht fähig sind, sich zurechtzufinden. Ich habe mehr als 200 Briefe an alle Instanzen inkl. OLG geschrieben aber wo ist Ihre Hilfe geblieben?
Herr Präsident Rieder, Ihre Richter sehen schon lange nicht mehr die nicht zu übertretende Grenze zwischen dem Gesetz und dem Banditentum. Demnächst wende ich an den Europäische Gerichtshof und an das Bundeskanzleramt – anders wird diesem Banditentum nicht beizukommen sein.
Ich beziehe mich in diesem Brief auf die Briefe zu meinem Antrag auf Ordungsgeld, die ich den Richtern Tögel und Többens früher absandte. Es sind die Briefe von 13.03.2017. 17.04.2017. 12.09.2017. 30.10.2017. 18.11.2017 und viele weitere.
Herr Präsident Rieder, ich warte auf Ihre Antwort, mit der Entschuldigung von Dr. Stadie und ich will wissen, wann meinem Antrag wegen Ordnungsgeld entsprochen wird?

 

Datum: 18.11.2017


Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
AZ: 5F 121/16

Oberlandesgericht
Hoffstraße 10
76133 Karlsruhe
Az: 313 III

Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
AZ: E-1402.2016/415

Persönlich zu Händen Herrn Guido WolfRichter T…,
am 07.02.2017 und 11.02.2017 hatte ich ein Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gestellt. Weil die Mitarbeiter des Jugendamtes mir keinen Termin für den Umgang mit meiner Tochter gemacht haben. Damit verletzen Sie die Entscheidung des Gerichts.
Richter T…., im September 2017 habe ich den Antrag auf eine neue Umgangsregelung mit meiner Tochter gestellt und jetzt ist schon November und es hat sich nichts getan. Ich möchte daran erinnern, dass aufgrund der Lüge und der Korruption der Beamten nun schon mein Töchterchen im dritten Jahr physisch und psychisch krank ist. Auch wird mein Töchterchen weiterhin psychisch und physisch missbraucht und die verlogenen Beamten haben mich außerstande gesetzt, mein Töchterchen zu schützen und ihr zu helfen. Ich erinnere daran, dass von Juni 2016 bis Januar 2017 ich meine Tochter 7 Monate nicht gesehen habe.
Vom 4. Juli 2017 bis 19. September 2017 habe ich meine Tochter 11 Wochen nicht gesehen.
Seit nun wieder vom 19. September bis zum 16. November, habe ich 8 Wochen keine ordentlichen Treffen mit meiner Tochter.
Das heißt, vom Juni 2016 bis zum 18 November 2017, habe ich meine Tochter 11 Monate nicht gesehen.
Den letzten ordentlichen Umgang mit meiner Tochter hatte ich am 19. September 2017. 
Ich bin weiterhin der Meinung, dass meine Ex-Frau Alkoholprobleme hat und zur Erziehung meiner Tochter nicht geeignet ist. Ich glaube, dass meine Tochter weiterhin psychische Probleme hat und Ihre Trennung von mir ihr zusätzliche Schmerzen und Leid bringt.

Das ist für mich insgesamt ein sehr sensibles Thema- Meine Schwester Ludmila ist im Alter von vier Jahren – im selben Alter wie Kristina jetzt ist – aufgrund der Verantwortungslosigkeit der Kindergartenmitarbeiter gestorben. Meine Ex-Frau erkrankte während der Schwangerschaft mit meiner geliebten Tochter Alina an einer Infektion. Anstatt sich medizinisch behandeln zu lassen unternahm sie nichts. Alina verstarb dann kurz nach der Geburt.
Vergangenen Winter ging meine Tochter Kristina mit nassem Höschen (sie näßte ein) vom Kindergarten auf die Straße. Da es jetzt wieder kalt ist nehme ich an, dass meine Tochter wieder mit nassem Höschen auf der Straße unterwegs ist. Ich befürchte, dass sie erkrankt und evtl. langfristige Erkrankungen (Entzündungen bis hin zur Unfruchtbarkeit) die Folge ist. Natürlich wird in dann wieder niemand Schuld haben. :(Mein Anwalt hat mir gesagt, dass das Familiengericht den begleiteten Umgang mit dem Kind normalerweise maximal 2-4 Male (es etwa 4-8 Stunden) bestimmen kann um die Beziehungen zwischen den Eltern und dem Kind zu evaluieren. Aufgrund der Lüge und der Korruption des Gerichtes und des Jugendamts habe ich nicht die Möglichkeit mich seit Juni 2016 normal mit meinem Töchterchen zu treffen. Und jetzt ist schon November 2017. Das heißt, während 17 Monaten habe ich durch fremdes, geschicktes Taktieren nur maximal insgesamt 50-60 Stunden Kontakt mit dem Töchterchen gehabt. Mein Töchterchen hält mich zwischenzeitlich schon nicht mehr für ihren Vater. Und meine betagten Eltern haben auch ihre Enkelin seit 1,5 Jahre nicht gesehen. Und es bringt auch ihnen starkes psychisches Leiden. Ich möchte wissen, warum arbeiten seit nunmehr drei Jahre die Beamten des Gerichtes und des Jugendamts wie Banditen und Satanisten?Herr Richter T…., warten Sie darauf, bis mein Töchterchen stirbt oder jemand daran Spaß hat, dass mein Töchterchen leidet? Ich denke nicht, dass es im Gericht irgendwelche wichtigeren Fälle als diese Sache gibt. Deshalb bitte ich nicht sondern fordere, dass so schnell wie möglich die Prozesse wegen Umgang und Ordnungsgeld begonnen werden.Y.F…
Psychologe und Autor zu den Themen – Die neue Religion und Korruption
www.Jura.expert333.ru Die Korruption und der Satanismus der Beamten in Konstanz – Deutschland

                                                                                                                                                                              Datum: 11.10.2017.
An die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Stabelstraße 2
76133 Karlsruhe

An die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Vergangenheit habe ich Ihnen eine Vielzahl von Briefen geschrieben. Und ich bin weiterhin erzwungen mich an Sie mit der Bitte um Hilfe zu wenden. Drei Jahre lang haben die Beamten und meine ehemalige Frau meine kleine Tochter Kristina Fink vergewaltigt, wodurch sie zwischenzeitlich physisch und psychisch krank ist. Und während der ganzen Zeit drückt die Staatsanwaltschaft Konstanz bei diesen Verbrechen ein Auge zu – Verbrecher werden so ermuntert.
Wie lange wird noch die Gewalt gegen mein Kind andauern? Wenn beginnt die Staatsanwaltschaft Konstanz ehrlich und gesetzmäßig beginnen ihre Pflichten zu erfüllen???
Ich bitte um Ihre Hilfe.

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Staatsanwaltschaft Konstanz
Az: 21 Js 24264/17

Sehr geehrter Herr Dr. H…,
Mein Anwalt und ich sind davon schockiert, wie Sie im Brief vom 20.09.217 die Tatsachen der von den Mitarbeitern des Jugendamtes systematisch begangenen Verbrechen ignoriert haben
In meinen Briefen von 12.09.2017 und 22.12.2016 an die Staatsanwaltschaft hatte ich es geschrieben:

// Ich bat das Jugendamt Konstanz wiederum um Hilfe und um eine Kontrolle im Interesse von Kristina. Dies mittels 2 Emails am 02. und 04. August 2017 an Johann.Sattelmayer@konstanz.de – Herr S….. Meine Tochter K.F…. ist wieder bei den Eltern meiner Ex-Frau, die beiden sind übrigens Alkoholiker.
Ich sehe das Wohl meiner Tochter bei einem Aufenthalt bei Ihrer Großmutter gefährdet.
K….. sagte mir, daß Ihre Großmutter regelmäßig – bereits zum Frühstück – Alkohol/Vodka trinkt. Und dass sie dort nicht gerne ist.
Ich appelliere an Sie, das psychische Leiden meiner Tochter zu beenden.
Auch wenn ein Aufenthalt außerhalb von Konstanz grundsätzlich meiner Tochter gut tun kann, sehe ich gerade bei einem Aufenthalt bei der Großmutter mütterlicher Seite das Wohl von Kristina gefährdet ist.
Sagen Sie mir, wie viel Gewalt meine Tochter noch aushalten muss? /
/


//Herr Sattelmayer hat meine Briefe wieder ignoriert. Herr S…. hat in Jugendamt Thüringen nicht angerufen, um sich nach dem Zustand meines Töchterchens zu erkundigen. //

// Herrn Sattelmayer habe ich mehrmals per email (s. Anlage) und per Brief (vom 27.08.2017, 30.08.2017 und 12.09.2017) auf die Notlage meiner Tochter hingewiesen. Herr Sattelmayer hat meiner Tochter keine Hilfe gewährt obwohl er Ihr zuständiger Sachbearbeiter beim Jugendamt ist. //

// Ich habe mich mit meiner Tochter Kristina am 12.09.2017, beim Kinderschutzbund (Umgang) getroffen. Kristina hat mir dabei erzählt, dass sie wieder zwei Monate in Thüringen bei den Großeltern mütterlicherseits war. Dort hat Ekaterina (die Mutter meiner ehemaligen Frau) gegenüber meiner Tochter physische und psychische Gewalt begangen. Kristina war dort zwei Monate alleine, ohne Mutter. Die ganze Zeit musste sie in der Ecke stehen. Mein Töchterchen wollte laufen und spielen, aber die alkoholkranken Großeltern sitzen jeden Tag von Morgen bis zum Abend am Tisch und trinken Wodka. Während dieser Zeit verbieten sie dem Töchterchen zu laufen und zu spazieren. //

// Ab 25. August habe ich Herrn Sattelmayer persönlich gefragt wo mein Töchterchen ist. Er hat geantwortet, dass die Probleme meiner Tochter ihn nicht interessieren. Ich bin zur Polizei gegangen, der Polizist hat Herrn Sattelmayer angerufen, und Herr Sattelmayer hat dem Polizisten geantwortet, dass er nicht Berater meines Töchterchens ist und dass das Urteil zum Umgang ergangen ist. Ich erinnere, dass dieser Prozess nicht geschlossen ist und das Herr S…. der Betreuer/Sachbearbeiter für mein Töchterchen ist. Das heißt, Herr S…. hat dem Polizisten falsche Informationen gegeben, was sicherlich nicht gesetzlich ist. //

// Mein Anwalt hat auch gesagt, dass wenn meinem Töchterchen Gefahr droht, und Herr S…. reagiert nicht, so begeht er das Verbrechen auch – unabhängig davon ob er Berater/Sachbearbeiter ist oder nicht. //

// Ich erstatte Anzeige gegen Herrn Johann S…, Jugendamt der Stadt Konstanz wegen unterlassener Hilfeleistung gemäß §323 c StGB, weil das Kind Kristina Fink, geb. 24.03.2012 psychisch bzw. physisch missbraucht wurde und Herr S…. trotz Kenntnis nichts unternommen hat. //

Herr Dr. H…., haben Sie meine Briefe gelesen oder nicht?
Und interessiert Sie dieses Verbrechen der öffentlichen Bediensteten nicht, aufgrund dessen mein Töchterchen physisch und psychisch erkrankt ist?

// Vor 1,5 Jahren stellte ich Kristina der Kinderpsychologin M.H…. vor. Sie hat mir mitgeteilt, dass Kristina psychische Probleme hat und darum einnässt. Eine Behandlung bzw. Therapie ist notwendig. //
Die vergangenen zwei Winter ging mein Töchterchen vielfach mit nassem Höschen vom Kindergarten nach Hause – davon kann sie unfruchtbar werden und sterben. Und das Jugendamt hat während 2,5 Jahre nur zwei Mal eine Kontrolle durchgeführt. Und diese Kontrollen wurden nicht unangekündigt durchgeführt. Das Jugendamt benachrichtigte meine ehemalige Frau frühzeitig im Voraus, dass sie zur Kontrolle kommen werden. Und jedem Dummkopf ist klar, dass so eine Kontrolle nichts bringt aber die natürliche Korruption und die Idiotie der Beamten fördert es. Das Jugendamt hat meine Briefe ignoriert und führte die beiden Kontrollen mit 17 Monaten Abstand durch. Und Sie halten das auch für normal?
Bei der Staatsanwaltschaft gibt es Fotos mit den blauen Flecken auf meinem Töchterchen. In der Staatsanwaltschaft haben Sie die Daten einer qualifizierten Polygrafen-Befragung, in der die Tatsachen der Korruption und des Satanismus meiner ehemaligen Frau und der Beamten bestätigt sind.
In allen Briefen schreibe ich:
// Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen. //

Und jetzt bereite ich Briefe für Kanzler Merkel und in die Zeitungen Deutschlands vor… Die Menschen in Deutschland sollen die Wahrheit erfahren …
Während dem Sorgerechtsverfahren wurde vom Jugendamt gesagt, dass die Prüfungen systematisch durchgeführt wurden. In meinem Brief von 12.07.2016 ist deutlich beschrieben, wie Richter Tögel arbeitet;

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Datum: 12.07.2016
Amtsgericht Konstanz
Aktenzeichen: 5F 121 / 16

Antrag auf Stellungnahme


Sehr geehrte Frau Tögel,
Am 05.07.2016 hat eine Gerichtsverhandlung stattgefunden, zu welcher ich einige Fragen an Rechtsvertreter stellen möchte.

1. Warum und nach welchem Gesetz hat mich Frau Richterin T…. daran gehindert, Fragen an die Vertreter des Jugendamts Konstanz sowie an meine Frau Natalie Fink stellen zu dürfen, nachdem diese Personen falsche Aussagen gegen mich gemacht hatten?
2. Wieso hat Frau Richterin T…. mich systematisch, schon nach dem ersten Satz, unterbrochen und in der Gerichtsverhandlung mir keine Gelegenheit gegeben hat, meine Argumente bis zum Ende vorzutragen, während Vertreter des Jugendamts und N.F…. reden durften so lange und worüber sie wollten, und ihnen wurde der Mund nicht gestopft?
3. Wieso hat Frau Richterin T… mir mein Recht verweigert, auf die lügnerische Anzeige meiner Frau, die mir das elterliche Sorgerecht für die Tochter entziehen will, antworten zu dürfen? Soll das eine Gerichtsverhandlung sein oder ein Theater?
4. Wieso hat Richterin T…. in der Gerichtsverhandlung nicht zugelassen, dass ich das Video vorführe, in dem meine Tochter Kristina Fragen beantwortet und erzählt, dass ihre Mama, N.F…, sie schlägt und sonstige abnormale Handlungen verübt? Diese Videoaufnahmen stellen klar, dass eben die Mutter für die körperlichen und psychischen Leiden des Kindes verantwortlich ist, und dass eben der Mutter das elterliche Sorgerecht entzogen werden soll, und dass der Vater nichts mit den Erkrankungen des Kindes zu tun hat.
5. Wieso hat Richterin T…. ins Protokoll der Gerichtsverhandlung nur einen geringen Teil von den Informationen, die ich noch vortragen durfte, aufgenommen, und wieso wichtige Informationen nicht berücksichtigt und nicht protokolliert wurden?
6. Wieso konnte meine Frau schon vor der Gerichtsverhandlung behauten, dass die Richterin ihr versicherte, sie würde den Gerichtsprozess gewinnen und ich alles verlieren?
7. Wieso und nach welchem Gesetz diskriminiert mich Frau Richterin T… in meinen Rechten, und eine Gerichtsverhandlung unvernünftig und rechtswidrig sein darf?

Dank Frau Richterin M…, der Vertreter des Jugendamts Konstanz und meiner Frau ist ein Kind zu Schaden gekommen, und was sehe ich jetzt in den Handlungen der Frau Richterin T…???

Ich war sehr erstaunt, als die Vertreter des Jugendamts Konstanz vorgetragen hatten, sie hätten nach einem angekündigten Termin meine Frau zu Hause besucht und keine Anzeichen von Gewalttaten gegen das Kind feststellen können. Jetzt stellt sich die Frage, was hätten die Vertreter dort sonst erwartet? Etwa das meine Frau vor ihnen die Tochter schlagen würde oder so was Ähnliches? Soll sie vollkommen dumm sein, vor Fremden das Kind zu schlagen?
Die Tochter erzählt mir, dass Mama sie an der Bushaltestelle geschlagen habe und auch nachts, als sie Bauchweh hatte und nicht einschlafen konnte.

Ich suchte ärztliche Hilfe für meine Tochter, doch meine Frau gibt die Krankenversicherungskarte meiner Tochter nicht raus. Aber ohne die Versicherungskarte kann der Psychotherapeut mit der Behandlung des Kindes nicht beginnen. Spricht dieses nicht dafür, dass der Gesundheitszustand des Kindes meiner Frau gleichgültig ist, und dass sie selbst psychisch krank ist?
Wie lange wird diese Gesetzlosigkeit noch andauern? //

Und aufgrund des Briefes von 13.03.2017 wird ebenfalls deutlich, wie Richter J…. beim Oberlandesgericht arbeitet;

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Datum: 13.03.2017

Präsident Herrn Rieder
Oberlandesgericht
Hoffstrasse 10 76133

Karsruhe Az: 313 III

Sehr geehrte Frau Dr. J….,
Danke für die Bestätigung vom 01. März 2017, daß Sie alle meine Briefe erhalten haben.
Aufgrund dessen verstehe ich absolut nicht Ihr Handeln.
In Anbetracht dessen, dass ich versuche meine Tochter zu retten, lassen Sie mich bitte nochmals meine Fragen stellen:

1. Warum wurden alle Fakten ignoriert, die ich in meinen früheren Briefen dargelegt habe?
2. Warum schreiben Sie in Ihrer Schlussfolgerung, dass das mit mir nichts zu tun hat?
3. Warum haben Sie die Wahrheit durch Lügen ersetzt?
4. Warum haben Sie auf Grundlage dieser Fakten eine falsche Entscheidung getroffen?
5. Warum decken Sie die kriminellen Handlungen der Beamten in Konstanz?
6. Warum suchen Sie nicht die Wahrheit und warum wollen Sie keinen fairen Prozess abhalten?
7. Warum interessiert Sie nicht die Gesundheit meiner Tochter und ihre fortdauernde physische und physische Misshandlung?
8. Warum verweigern Sie mir die Prozesskostenbeihilfe, meine Ex-Frau erhält aber diese und kann so Ihren Anwalt zahlen?
9. Warum schließen Sie den Vorgang ab und leiten die Angelegenheit nicht an eine andere, höhere Instanz weiter da doch Fakten für Korruption und bandenmässige, organisierte Kriminalität innerhalb der Beamtenschaft in Deutschland sprechen?
10. Wie denken Sie? Sollen organisiertes Verbrechen und Korruption in Deutschland bekämpft werden oder soll es die Möglichkeit haben weiter zu wachsen und gefördert zu werden?
Und Sie haben noch nicht meine Hauptfrage beantwortet.
Tragen Sie die strafrechtliche Verantwortung falls meine Tochter infolge Ihres Verhaltens stirbt oder unfruchtbar wird? //

Aufgrund der Tatsachen ist es gut sichtbar, wie sich Jugendamt und die Gerichte mit den gesetzwidrigen Handlungen schon drei Jahre beschäftigen. Und die Staatsanwaltschaft ignoriert das alles.
Mein Anwalt hat mir gesagt, dass das Familiengericht den begleiteten Umgang mit dem Kind normalerweise maximal 2-4 Male (es etwa 4-8 Stunden) bestimmen kann um die Beziehungen zwischen den Eltern und dem Kind zu evaluieren. Aufgrund der Lüge und der Korruption des Gerichtes und des Jugendamts habe ich nicht die Möglichkeit mich seit Juni 2016 normal mit meinem Töchterchen zu treffen. Und jetzt ist schon Oktober 2017. Das heißt, während 16 Monaten habe ich durch fremdes, geschicktes Taktieren nur maximal insgesamt 50-60 Stunden Kontakt mit dem Töchterchen gehabt. Mein Töchterchen hält mich zwischenzeitlich schon nicht mehr für ihren Vater. Und meine betagten Eltern haben auch ihre Enkelin seit 1,5 Jahre nicht gesehen. Und es bringt auch ihnen starkes psychisches Leiden. Ich möchte wissen, warum arbeiten seit nunmehr drei Jahre die Beamten des Gerichtes und des Jugendamts wie Banditen und Satanisten?

Herr Dr. H…. wenn Sie mir schreiben, dass Sie die Tatsachen der Verbrechen nicht sehen, so verstehen Sie überhaupt, was Sie schreiben?
Herr Dr. H…., ich bitte nicht, ich fordere von Ihnen, dass Sie die Ihre Pflichten ehrlich und professionell erfüllen, und der Mitarbeiter des Jugendsamts Sattelmayer hat ein Strafverfahren verdient.
Mein Töchterchen ist auch ein Mensch und sie hat das legitime Recht auf Schutz …

Mit freundlichen Grüßen

 

                                                                                                                                                                                Datum: 23.09.2017

Staatsanwaltschaft Konstanz

Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
AZ: 5F 121/16

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich erstatte Anzeige gegen Herrn J.S…., Jugendamt der Stadt Konstanz wegen unterlassener Hilfeleistung gemäß §323 c StGB, weil das Kind K.F…., geb. 24.03.2012 psychisch bzw. physisch missbraucht wurde und Herr S…. trotz Kenntnis nichts unternommen hat.
Herrn J.S…. habe ich mehrmals per email (s. Anlage) und per Brief (vom 27.08.2017, 30.08.2017 und 12.09.2017) auf die Notlage meiner Tochter hingewiesen.
Herr S….. hat meiner Tochter keine Hilfe gewährt obwohl er Ihr zuständiger Sachbearbeiter beim Jugendamt ist.
Ich habe mich mit meiner Tochter K…. am 12.09.2017, beim Kinderschutzbund (Umgang) getroffen. K…. hat mir dabei erzählt, dass sie wieder zwei Monate in Thüringen bei den Großeltern mütterlicherseits war. Dort hat E…. (die Mutter meiner ehemaligen Frau) gegenüber meiner Tochter physische und psychische Gewalt begangen. K…. war dort zwei Monate alleine, ohne Mutter. Die ganze Zeit musste sie in der Ecke stehen. Mein Töchterchen wollte laufen und spielen, aber die alkoholkranken Großeltern sitzen jeden Tag von Morgen bis zum Abend am Tisch und trinken Wodka. Während dieser Zeit verbieten sie dem Töchterchen zu laufen und zu spazieren.
Immer wenn der Kindergarten länger geschlossen ist wird K…. von meiner Ex-Frau zu den Großeltern – dieses Jahr zum dritten Mal – „verbracht“. Meine Tochter beklagt sich jedes Mal über die physische und psychische Vergewaltigung bei mir, wenn sie von den Großeltern zurückkommt. Und der Berater meiner Tochter, Herr J.S….. ignoriert meine entsprechenden Briefe systematisch.
Vor 1,5 Jahren stellte ich K…. der Kinderpsychologin M.H…. vor. Sie hat mir mitgeteilt, dass K….. psychische Probleme hat und darum einnässt. Eine Behandlung bzw. Therapie ist notwendig.

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

 

                                                                                                                                                                             Datum: 12.09.2017

Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz

AZ: 5F 121/16Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels.

                                                                                                                  I
Richterin T….. Am 07.02.2017 und 11.02.2017 hatte ich ein Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gestellt. Weil die Mitarbeiter des Jugendamtes mir ca. ein halbes Jahr keinen Termin für den Umgang mit meiner Tochter gemacht haben. Damit verletzen Sie die Entscheidung des Gerichts.
Richterin T…., am 10.03.2017 hatten Sie mir mitgeteilt, dass mein früherer Anwalt S.G…. Ihnen am 07.10.2016 gesagt hat, dass ich mich selbst mit meiner Tochter nicht treffen will. Auf der Basis meiner Briefe von 17.04.2017 und 22.05.2017 wissen Sie, dass ich meine geliebte Tochter, die systematisch von meiner Ex-Frau N.F…. misshandelt wird, unbedingt sehen wollte. Außerdem hatte ich nicht gewusst, dass man meinem Ex-Anwalt verbieten kann, die Unterlagen an das Jugendamt bzw. Gericht zu überreichen. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ich immer noch keine Kopie des Schreibens vom 07. Oktober 2016 erhalten habe. Weder von meinem Ex-Anwalt noch von einer Behörde.
Wenn man die Fakten aus dem Schreiben von 17. April zusammenfasst, erkennt man das meine Ex-Anwalt S.G…. mit Absicht dem Gericht falsche Information überreicht hat. Ich denke, dass Sie es durch Ihre Bitte falsch ausgesagt hat. Weil Sie es meiner Ex-Frau versprochen haben, dass Sie alle Gerichtprozesse gewinnen wird.
Richterin T…., Ihr plan war, dass ich es nicht schaffe so lange meine Tochter zu sehen und mich mit Ihr dann treffe. Und dadurch könnten Sie mich dann ins Gefängnis bringen, weil ich dann gegen die Gerichtsentscheidung verstoßen würde.
Richterin T…., alle Fakten sprächen dafür, dass Sie diesen ganzen korrupten Plan organisiert haben! Z.B Jugendamt wusste, dass wenn die mir keinen Besuchertermin mit meiner Tochter machen, dass es Strafe von Gericht kommen konnte. Trotzdem hat das Jungendamt mir ein halbes Jahr kein Termin mit meiner Tochter gemacht. Und so eine Strafftat konnten die nur mit Ihrer Hilfe durchziehen. Weil das Jugendamt zur 100% sicher war, dass Sie die nicht bestrafen würden!
Am 25.10.2016, 02.11.2016, 22.12.2016 hatte ich den Jugendamt Briefe geschrieben, mit der Frage warum Sie mir keine Termine mit meiner Tochter machen. Aber Jugendamt hat mir nie auf meine Briefe geantwortet!
Richterin T…., ich hatte Ihnen persönlich am 07.12.2016, 23/25.01.2017, 13.03.2017 geschrieben das Jugendamt gegen ihre Gerichtliche Entscheidung verstößt. Und Sie hatten mir auf dieses Schreiben auch nicht geantwortet.
Hätte ich tatsächlich ein Brief geschrieben wo es drin stand, dass ich meine Tochter nicht treffen will, dann hätten Sie gleich gesagt das ich schuldig bin.
Richterin T….. Ich hatte schon einen Antrag gegen den Jugendamt gestellt. Sie wollten kein Prozess gegen die Jugendamt Mitarbeiter durchführen. Und jetzt will ich Sie fragen, ob Sie dieses Thema ins Oberlandesgericht Karlsruhe geschickt haben?

                                                                                                                      II
1. Ich bitte Sie, das Gerichtsverfahren gegen die Mitarbeiter des Jugendamts der Stadt Konstanz und N.F…. durchzuführen, da sie das Urteil vom 12. Sept. 2016, Az. 5F 121/16 verletzen.
2. Ich beantrage mir die Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren unter Beiordnung des Rechtsanwaltes W.M…. zu bewilligen.
Begründung: Schon seit 10 Wochen habe ich keinen Kontakt zu meiner Tochter K.F….. Zuletzt habe ich sie am 04. Juli 2017 gesehen. Am 11. Juli bin ich zu meinen kranken Eltern ins Donbass Kriegsgebiet gefahren um ihnen zu helfen.
Mit Frau R…. vom Kinderschutzbund war ausgemacht, dass sie ein wöchentliches Treffen via Skype zwischen meiner Tochter und mir ermöglicht.
Diese Kontakte kamen nicht zustande da, wie mir Frau R…. mitteilte meine Tochter nicht in Konstanz ist. Ich vermute, dass meine Ex-Frau unsere Tochter K…. ohne Absprache für zwei Monate zu ihren Eltern nach Thüringen geschickt hat. Beide Elternteile sind Alkoholiker und vergewaltigen meine Tochter K….. psychisch.
Mir war nur bekannt, dass meine Ex-Frau ab 01. September in Urlaub ist.
Bei meinem vorherigen Aufenthalt in Donbass war ebenfalls ausgemacht, daß ich Kontakt mit meiner Tochter via Skype habe. Auch damals hat meine Frau diese Vereinbarung ignoriert. Es zeichnet sich also ein Muster ab und ich erwarte dass meine Ex-Frau bei nächster Gelegenheit wieder den Kontakt zwischen meiner Tochter und mir verhindern wird, sofern sie nicht durch ein spürbares Ordnungsmittel davon abgehalten wird.
Ich bat das Jugendamt Konstanz wiederum um Hilfe und um eine Kontrolle im Interesse von Kюююю. Dies mittels 2 Emails am 02. und 04. August 2017 an J…..S…..@konstanz.de – // Herr J.S…… Meine Tochter K.F…. ist wieder bei den Eltern meiner Ex-Frau, die beiden sind übrigens Alkoholiker.
Ich sehe das Wohl meiner Tochter bei einem Aufenthalt bei Ihrer Großmutter gefährdet.
K….. sagte mir, daß Ihre Großmutter regelmäßig – bereits zum Frühstück – Alkohol/Vodka trinkt. Und dass sie dort nicht gerne ist.
Ich appelliere an Sie, das psychische Leiden meiner Tochter zu beenden.
Auch wenn ein Aufenthalt außerhalb von Konstanz grundsätzlich meiner Tochter gut tun kann, sehe ich gerade bei einem Aufenthalt bei der Großmutter mütterlicher Seite das Wohl von K….. gefährdet ist.
Sagen Sie mir, wie viel Gewalt meine Tochter noch aushalten muss? //

Herr S…. hat meine Briefe wieder ignoriert. Herr S…. hat in Jugendamt Thüringen nicht angerufen, um sich nach dem Zustand meines Töchterchens zu erkundigen.
Ab 25. August habe ich Herrn S…. persönlich gefragt wo mein Töchterchen ist. Er hat geantwortet, dass die Probleme meiner Tochter ihn nicht interessieren. Ich bin zur Polizei gegangen, der Polizist hat Herrn J.S…. angerufen, und Herr S…. hat dem Polizisten geantwortet, dass er nicht Berater meines Töchterchens ist und dass das Urteil zum Umgang ergangen ist. Ich erinnere, dass dieser Prozess nicht geschlossen ist und das Herr S…. der Betreuer/Sachbearbeiter für mein Töchterchen ist. Das heißt, Herr S….. hat dem Polizisten falsche Informationen gegeben, was sicherlich nicht gesetzlich ist.
Außerdem hat der Herr J.S….. mir persönlich ein Brief am 30.08 zugeschickt, wo es drin stand das ich am 12.09 um 16:00 Uhr meine Tochter im Kinderschutzbund treffe. Meine Frage wäre ob es Lügen, Korruption oder Satanismus ist?
Mein Anwalt hat auch gesagt, dass wenn meinem Töchterchen Gefahr droht, und Herr S….. reagiert nicht, so begeht er das Verbrechen auch – unabhängig davon ob er Berater/Sachbearbeiter ist oder nicht. Und dass hat meine Ex-Frau – N.F…. unsere Tochter nach Thüringen zu den alkoholkranken Großeltern für zwei Monate – ohne vorherige Absprache – schickt, ist ein Verbrechen gegen das Töchterchen und ein Verstoß gegen den gerichtlich festgelegten Umgang.
Im Januar, Februar dieses Jahres erzählte mir meine Tochter K…. beim Treffen, daß sie krank war und meine Ex-Frau sie nicht ins Krankenhaus bzw. zu einem Arzt zur Behandlung gebracht hat. Herr J.S…. vom Jugendamt entgegnete mir auf meinen entsprechenden sofortigen Hinweis, dass dieses Verhalten für das Jugendamt nicht von Interesse ist.
Ich fordere daher sofort, das Verfahren durchzuführen.

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                                                                                    Datum: 27.08.2017
Stadt Konstanz
Jugendamt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
AZ: 5F 121/16

Umsetzung Urteil Familiengericht vom Sept. 2016, Az: 5F 121/16

Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß o.g. Urteil habe ich 1x pro Woche das begleitete Umgangs- & Besuchsrecht für meine Tochter K….. Meine Tochter habe ich zuletzt am 04. Juli 2017 gesehen.
Aus persönlichen Gründen war ich mehrere Wochen nicht in Konstanz. Mit dem Kinderschutzbund hatte ich ausgemacht, dass ich währenddessen mit meiner Tochter per Skype den Umgang haben kann.
Dies war nicht möglich, da sich laut Aussage des KSB meine Tochter nicht in Konstanz aufgehalten hat.
Nach meiner Rückkehr habe ich festgestellt, dass meine Tochter immer noch nicht in Konstanz ist. Ein persönlicher Umgang daher weiterhin nicht möglich.
Eine Absprache bzw. Information von Seiten meiner Frau über die Dauer der Abwesenheit meiner Tochter fand mir gegenüber nicht statt.
Auf meine Emails an das Jugendamt wurde nicht reagiert.
Herr J.S…. konnte bzw. wollte mir bei meiner persönlichen Vorsprache am 25. August 2017 keine Auskunft über den Aufenthaltsort oder Dauer der Abwesenheit meiner Tochter geben. Herr S….. sagte mir (ohne weitere Zeugen) „.. ist mir scheißegal wo Deine Tochter ist..“
Aus einem anwaltlichen Schreiben Mitte Juli konnte ich entnehmen, daß sich meine Frau ab 01. September auf unbestimmte Zeit in Urlaub befindet. Eine weitere Information wie sie sich während dieser Zeit meinen Umgang mit K…. vorstellt bzw. wo sich K…. aufhalten wird fand von Ihrer Seite bisher nicht statt. Auf meine Anrufe reagiert sie nicht.

Ich bitte Sie unverzüglich für die Umsetzung des Urteils zu sorgen und mir bis spätestens 1. September 2017 Nachricht zu geben ob ein Umgang kommende Woche möglich ist oder falls nicht, warum und bis wann der Umgang wieder möglich ist.

Ich erkenne bei meiner Frau die Tendenz, das Urteil des Familiengerichts zu ignorieren.
Im Dezember 2016 wurde meine Tochter K…. ohne Absprache für ca. 4 Wochen zu Ihren Großeltern verschickt.
Nun ist sie wieder nicht „erreichbar“, ohne dass es mir gegenüber eine Information oder Absprache gab. Von Seiten des Jugendamtes wurde mir bei meiner Vorsprache am 25. August keine Information gegeben wo sich meine Tochter aufhält und seit wann sie nicht in Konstanz ist. Ihre lange Abwesenheit geht weit über das übliche hinaus. Im Dezember 4 Wochen, nun wieder 8 Wochen – jeweils ohne Information.
Mein Umgangsrecht ist bereits sehr stark eingeschränkt. Durch das nicht abgesprochene „Verschicken“ meiner Tochter werden meine Rechte noch weiter eingeschränkt.

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

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                                                                                                                                                      Datum: 02.08.2017 & 04.08.2017
Jugendamt der Stadt Konstanz

Herr S….. Meine Tochter K.F…. ist wieder bei den Eltern meiner Ex-Frau, die beiden sind übrigens Alkoholiker.
Ich sehe das Wohl meiner Tochter bei einem Aufenthalt bei Ihrer Großmutter gefährdet.
K…. sagte mir, daß Ihre Großmutter regelmäßig – bereits zum Frühstück – Alkohol -Wodka trinkt. Und dass sie dort nicht gerne ist.
Ich appelliere an Sie, das psychische Leiden meiner Tochter zu beenden.
Auch wenn ein Aufenthalt außerhalb von Konstanz grundsätzlich meiner Tochter gut tun kann, sehe ich gerade bei einem Aufenthalt bei der Großmutter mütterlicher Seite das Wohl von K….. gefährdet ist.
Sagen Sie mir, wie viel Gewalt meine Tochter noch aushalten muss?

                                                                                                                                                                             Datum: 22.05.2017
Amtsgericht Konstanz
AZ: 5F 121/16

Sehr geehrte Frau Richterin T…,
1. aufgrund meines Briefes von 17. April 2017 wissen Sie, dass ich im Oktober 2016 kein Interesse hatte, ein Treffen mit meiner Tochter unnötig zu verzögern. Ich habe regelmäßig beim Jugendamt vorgesprochen und mich nach dem Stand erkundigt und darum auch schriftlich in der zweiten Oktoberhälfte 2016 beim Jugendamt nach den Gründen gefragt, warum ich nach dem ersten abgesagten Termin im September 2016 keinen weiteren Termin zum Umgang mit meiner Tochter erhalten habe. Eine Antwort habe ich vom Jugendamt zeitnah nicht bekommen.
Daher möchte ich wissen, wie Sie planen mit meinem Antrag auf Ordnungsgeld usw. zu 5F 121/16 weiter zu verfahren.
Es ist auch notwendig zu ergründen, warum meine frühere Anwältin S.G…. Ihnen falsche Informationen gesendet hat. Ist dies nicht auch eine Straftat oder mindestens ein Verstoß gegen die Standesordnung der Rechtsanwälte?

2. Seit neun Monaten lassen Sie nicht meinen neuen Anwalt W.M…. zu diesem Prozess zu und verweigern ihm die Zahlung.
Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass ich seit neun Monaten eine intensive Korrespondenz mit dem Oberlandesgericht führe. Aber ich habe keine juristische Ausbildung um Briefe richtig zu verfassen und zu beantworten. Nach dem Gesetz sollte diese Korrespondenz durch einen Anwalt geführt werden, der alle Gesetze kennt.

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                                                                               Datum: 22.05.2017
Regierungspräsidium Freiburg i. Br.
AZ: 23-0141.7

Sehr geehrter Herr M…..,
ich möchte unserer sechsmonatige Korrespondenz zusammenfassen und Sie daran erinnern, dass ich bereits im Dezember 2016 je einen Brief nach Berlin an Ministerin Schwesig und nach Stuttgart an Minister L…. geschrieben habe. In diesen Briefen beschrieb ich die Korruption und das Gangstertum der Mitarbeiter des Jugendsamt der Stadt Konstanz. Diese haben mich an das Regierungspräsidum als Aufsichtsbehörde und zur weiteren Hilfe verwiesen.
In diesem halben Jahr haben Sie die in meiner Korrespondenz geschilderten schockierende Fakten immer ignoriert. Im Gegenzug schrieben Sie mir nicht weiter helfende und sinnlose Anworten. Im letzten Brief schrieben Sie mir schließlich, dass Sie mir nicht helfen können und das ich mich an den zuständigen Bürgermeister/Dezernenten der Stadt Konstanz wenden soll. D.h. sechs Monate Korrespondenz und das Ergebnis – Null. Und das Jugendamt macht weiter wie bisher. Herr M….., was denken Sie – ist das alles Normal?
Aufgrund meiner Erfahrungen steht für mich fest, dass die Korruption und die Gesetzlosigkeit von Beamten in Deutschland katastrophale Ausmaße erreicht hat. Die unteren Ebenen geben sich dem Banditentum ohne Angst vor Strafe hin, da die höheren Ebenen versuchen mit allen Mitteln versuchen die Verbrechen Ihrer Untergebenen zu vertuschen.
Dem Konstanzer Bürgermeister O…. habe ich genau wie Ihnen, ähnlich berichtet – er weigert sich zu helfen. Meiner Meinung nach ist das ein bürokratisches Banditentum und eine Katastrophe im deutschen Rechtssystem, wo das Banditentum über das Grundgesetz herrscht …

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                                                                              Datum: 22.05.2017
Rathaus
Kanzleistraße 13/15
78462 Konstanz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. O….,
bevor ich mich an den Europäischen Gerichtshof wende, würde ich gerne unsere gemeinsame Korrespondenz zusammenzufassen.
Seit zwei Jahren sende ich Ihnen die Fakten zum Banditentum und der Korruption der Mitarbeiter des Jugendsamts. Sie haben sich geweigert, auf meine Briefe zu reagieren und immer die kriminellen Handlungen der Jugendamt-Mitarbeiter gedeckt. Als Ergebnis dieser gefühlten Straflosigkeit haben die Mitarbeiter des Jugendamtes mehrere Straftaten begangen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mir gesagt, dass Sie verpflichtet sind, auf meine E-Mails und Briefe zu reagieren und die Mitarbeiter des Jugendamtes zu überwachen. Aber Sie unternahmen nichts.
Aufgrund meiner Erfahrungen steht für mich fest, dass die Korruption und die Gesetzlosigkeit von Beamten in Deutschland katastrophale Ausmaße erreicht hat. Die unteren Ebenen geben sich dem Banditentum ohne Angst vor Strafe hin, da die höheren Ebenen versuchen mit allen Mitteln versuchen die Verbrechen Ihrer Untergebenen zu vertuschen.
Meinung nach ist das ein bürokratisches Banditentum und eine Katastrophe im deutschen Rechtssystem, wo das Banditentum über das Grundgesetz herrscht …
Wie schätzen Sie selber Ihre Arbeit und die Arbeit des Jugendamtes ein? Wie erklären Sie sich Ihre Gleichgültigkeit gegenüber dem Banditentum? Wie können Sie mit dieser Einstellung als Bürgermeister arbeiten?

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                                                                                  Datum: 03.05.2017
Regierungspräsidium Freiburg i. Br.
AZ: 23-0141.7

Sehr geehrter Herr G.M…..,
für Ihre Klarstellung vom 29. April vielen Dank. Leider lässt diese einige Dinge für mich weiterhin im Unklaren. Daher bitte ich Sie nochmals um weitere Erläuterungen.

1. An wenn kann/muss ich mich wenden, wenn das Jugendamt Konstanz die Kommunikation mit mir nicht verbessert?

2. Welche Stelle bzw. Behörde kann prüfen ob das Jugendamt Konstanz fachlich richtig vorgeht? Sie schreiben, daß beim Jugendamt Experten arbeiten, aber wie allgemein bekannt machen Experten bzw. Menschen – auch im Bereich der Jugendämter – Fehler.
Persönlich sind das in meinem Fall zum Beispiel die meiner Meinung nach ungenügenden Kontrollbesuche (2 Stück in 17 Monaten) die z.B. dem Familiengericht gegenüber als regelmäßige Kontrollen ausgegeben werden. Diese beiden Besuche wurden dann u.a. als Basis verwendet um die „fachliche“ Empfehlung auszusprechen, das alleinige Sorgerecht für meine Tochter K….. an die Kindsmutter zu übertragen.

3. Beim Umgang mit meiner Tochter in der Woche nach Ostern berichtete mir meine Tochter, dass sie von ihrer Mutter über Ostern wieder (körperlich) geschlagen wurde. Dies habe ich sofort an das Jugendamt weitergemeldet. Eine Reaktion gab es meines Wissens bisher nicht. Bis wann muß das Jugendamt auf diesen Hinweis reagieren?

4.  Auf Hinweise von mir, dass meine Tochter im Winter 2015 mehrfach mit nassem Höschen unterwegs war wurde meines Wissens nicht reagiert, obwohl eine Nicht-Reaktion schwere gesundheitliche Folgen für meine Tochter haben kann bzw. hat (Widerspruch zu § 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII?). Im Winter 2016 war meine Tochter wieder mit nassem Höschen unterwegs ohne dass ich eine Reaktion von Seiten des Jugendamts auf meinen erneuten Hinweis feststellen konnte.
Insgesamt habe ich mich in einem Zeitraum von ca. 18 Monaten ca. 40 Mal schriftlich oder persönlich an das Jugendamt Konstanz mit Bitte um Hilfe für meine Tochter gewendet. Eine für mich sichtbare Reaktion habe ich nicht gesehen bzw. nicht erhalten.
Sie schreiben, daß keine exakten Fristen für die Beantwortung von Anliegen – z.B. meinem Hinweis oder von Anfragen bestehen. Das verstehe ich nicht. Nach den allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen ging ich bisher davon aus, dass innerhalb von einem Monat oder sogar zeitnäher reagiert werden muss.
Das Jugendamt hat also die Möglichkeit auf meinen Hinweis oder meine Anfrage problemlos erst in zum Beispiel 10 Jahren zu reagieren?
Ich bitte Sie mir gegenüber die Reaktionsfristen des Jugendamts zu konkretisieren.

5. Ich habe den Eindruck, daß das Jugendamt Konstanz mir gegenüber die Pflicht zur Beratung und Unterstützung (§1 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII) vernachlässigt. Dinge und Abläufe werden mir nicht erklärt, bei Vorsprachen wurde/werde ich ignoriert. Insgesamt habe ich den Eindruck dass sich das Jugendamt von Anfang an mir gegenüber voreingenommen und negativ – und nicht neutral – verhält.
Welche Stelle kann dieses Verhalten des Jugendamt überprüfen bzw. ändern?

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

 

                                                                                                                                                                            Datum: 18.04.2017
Jugendamt Konstanz
nachrichtlich
Familiengericht Konstanz

Sehr geehrte Damen und Herren,
heute habe ich mich beim Kinderschutzbund mit meiner Tochter K….. zum begleiteten Umgang getroffen.
Meine Tochter erzählte mir während dem Spielen, dass sie über Ostern Oma und Opa gesehen hat.
Es gab wohl ein über 2-3 Stunden dauerndes Essen mit anschließendem Wodka-Trinken. Da sie nicht so lange ruhig sitzen wollte erhob sie sich vom Essen und sprang wohl in der Wohnung umher.
Als Reaktion für dieses störende Verhalten wurde K….. von Ihrer Mutter der Hintern versohlt. Zusätzlich musste Sie in der Ecke stehen.
Da Ostern war schenkte ich K…. Schokobonbons und Schokoeier. Meine Frau holte meine Tochter zum Ende des betreuten Umgangs ab. Dabei stellte sie fest, daß K…. diese Geschenke von mir erhalten hat. Da sie damit nicht einverstanden war warf meine Ex-Frau explosionsartig die Bonbons und Eier aus dem Rucksack meiner Tochter und verteilte sie damit auf dem Boden beim Kinderschutzbund und kümmerte sich nicht weiter um die Süssigkeiten. K…. hat geweint.
Zeuge: der uns betreuende Mitarbeiter des KSB „J….. ??“.
Meines Wissens ist es in Deutschland verboten Kinder zu schlagen.
Ich bitte Sie dringendst diesem Hinweis nachzugehen und mir über das Ergebnis Ihres Handels zu berichten.
Über die vergangenen Jahre habe ich immer wieder ähnliches berichtet, aber ausser zwei angekündigten Hausbesuchen erfolgte wohl keine Reaktion. Die körperliche Gewalt meiner Ex-Frau meiner Tochter gegenüber blieb bisher ohne Sanktionen.
Ich sehe meine Tochter nunmehr im dritten Jahr nur sehr eingeschränkt.
Wann kann ich meine Tochter mehr als 2 Stunden pro Woche sehen? Wann kann ich meine Tochter unbegleitet treffen?

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

 

                                                                                                                                                                                 Datum: 11.04.2017
Regierungspräsidium Freiburg i. Br.
AZ: 23-0141.7

Sehr geehrter Herr G.M….,

für Ihre ausführliche Antwort Danke.

Das Regierungspräsidium hat die Rechtsaufsicht über das Jugendamt Konstanz.
Ich bitte Sie zu prüfen, inwieweit das Handeln der Mitarbeiter des Jugendamt Konstanz rechtskonform ist. Nach meinen Erfahrungen sehe ich durch das (Nicht-) Handeln der Mitarbeiter oftmals die gesetzlichen Rechte und Pflichten verletzt.

Zusätzlich kommuniziert das Jugendamt Konstanz nicht korrekt. Über einen langen Zeitraum werden mir keine Informationen gegeben bzw. es findet mir gegenüber keine Beratung statt. Ist dies nicht eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes? Soll es doch im Interesse des Kindes und der Familie handeln. Werden aber Informationen vorenthalten oder anderen gegenüber zumindest subjektiv falsch dargestellt gibt sich der Eindruck für mich, dass das Handeln der Mitarbeiter des Jugendamts durch Dritte bzw. durch andere Gründe motiviert ist.

Als Belege will ich folgende Vorgänge aufführen:

1. Angeblich systematische Kontrolle der Situation meiner Tochter durch das Jugendamt.

Das Verhältnis zwischen meiner Ex-Frau und mir war bereits während der Trennungszeit problematisch. Ich behaupte weiterhin dass meine Frau Alkoholikerin ist und anderen gegenüber körperlich aggressiv auftritt. So habe ich sie regelmäßig viel Alkohol trinken sehen. Ebenfalls hat sie mich in einem Aufzug grundlos körperlich angegriffen und verletzt. Ich habe mich nicht gewehrt. Dieser Vorfall ist polizeibekannt.
Meine Tochter K…. hat mir immer wieder berichtet, daß meine Ex-Frau K…. schlägt und viel Alkohol trinkt.
All diese und weitere Informationen habe ich an das Jugendamt weitergegeben und um Kontrollen gebeten. Ich tue dies in Sorge um das Wohl meiner Tochter.
Vom Jugendamt wurden trotz meiner zahlreichen Hinweise meines Wissens insgesamt zwei angekündigte Hausbesuche mit 17 Monaten Zeitabstand durchgeführt.
Ich bezweifle, dass dies als regelmäßig und umfassend bezeichnet werden kann.
Ich betrachte dieses Verhalten als Pflichtverletzung von Seiten des Jugendamtes.
Eine Information über durchgeführte Hausbesuche oder das Ergebnis von Nachfragen erhielt bzw. erhalte ich vom Jugendamt nicht.
In der Stellungnahme zum Gerichtsverfahren um das Sorge- und Umgangsrecht werden diese zwei Kontakte dann als systematische Kontrollen ausgewiesen. Ist das nicht eine uneidliche Falschaussage nach §153 StGB?

2. Gesundheitszustand meiner Tochter

Bereits im Winter 2015/2016 ist meine Tochter K…. mehrfach mit eingenässtem Höschen vom Kindergarten auf dem Rückweg zu meiner Ex-Frau gewesen. Dasselbe wiederholte sich im Winter 2016/2017.
Dieses Einnässen beunruhigt sehr mich, da ich mir ernsthafte Sorgen um die Auswirkungen auf den langfristigen Gesundheitszustand meiner Tochter mache bzw. die Auswirkungen fürchte.
Vom Jugendamt kam keine zeitnahe Rückmeldung an mich in dieser Angelegenheit.
Meine „kleine“ Schwester ist im Kindesalter aufgrund mangelhafter Betreuung im Kindergarten verstorben. Aus dieser schmerzlichen Erfahrung heraus reagiere ich so wie ich reagiere.

3. Jungendamt ermöglicht keinen Kontakt zu meiner Tochter über einen längeren Zeitraum

2016 sah ich zuletzt Anfang Juli meine Tochter. Meine Ex-Frau lies mich nicht mehr zu K…. Danach kamen die Entscheidung zum Umgangsrecht und ich erhielt noch auf Mitte September 2016 durch das Jugendamt beim Kinderschutzbund einen ersten Termin. Dieser Termin wurde wegen Erkrankung kurzfristig abgesagt. Auf meine Bitte um einen Ersatztermin erhielt ich vom Jugendamt weder einen neuen Termin noch eine Erklärung warum ich keinen neuen Termin beim Kinderschutzbund erhalte. Mehrfach fragte ich persönlich nach. Nachdem ich keine Antwort erhalten habe, fragte ich am 25. Oktober 2016 schriftlich nach. Erst Anfang Dezember wurde mir erstmalig mitgeteilt, daß u.a. meine Zustimmung notwendig ist, um das Urteil des Familiengerichts an den Kinderschutzbund weiterzugeben. Zusätzlich wäre eine Vereinbarung zur Durchführung des Umgangs beim KSB notwendig. Warum nach einem ersten angesetzten Termin (ohne entsprechende vorherige Vereinbarung bzw. Übermittlung des Urteils) nun eine Vereinbarung notwendig ist erschließt sich mir nicht, aber ich unterzeichnete die Vereinbarung unverzüglich. Warum für so eine einfache Angelegenheit so lange (3 Monate) benötigt wird erschließt sich mir nicht.
Ist das Jugendamt nicht an das Verwaltungsverfahrensgesetz gehalten und muß innerhalb einer bestimmten Frist (meines Wissens ein Monat) reagieren?

Nach Abschluß der Vereinbarung (8. Dezember 2016) kam es vor Weihnachten zu keinem Kontakt mehr mit meiner Tochter da diese von meiner Ex-Frau zu den Großeltern mütterlicherseits für ca. 1 Monat „verschickt“ wurde. Inwieweit dieser Aufenthalt mit dem Jugendamt im Vorfeld abgesprochen wurde entzieht sich meiner Kenntnis.
Falls der auswärtige Aufenthalt meiner Tochter mit dem Jugendamt nicht abgesprochen war, zeigt meine Ex-Frau kein Interesse an der Umsetzung des Urteils des Familiengerichts.
War der auswärtige Aufenthalt mit dem Jugendamt im Vorfeld abgesprochen so nahm mir das Jugendamt billigend die Kontaktmöglichkeit mit meiner Tochter für einen weiteren Monat – für insgesamt dann sechs Monate.

In beiden Fällen verletzt das Jugendamt Konstanz seine Dienstpflichten.
War der auswärtige Aufenthalt abgesprochen, bedeutet das, daß meine Tochter mir entfremdet wurde. Bei dem ersten Treffen mit meiner Tochter hatte ich K…. mehr als sechs Monate lang nicht gesehen. Diese lange Trennungszeit wäre durch schnelleres Handeln des Jugendamtes nicht notwendig gewesen.
War der auswärtige Aufenthalt meiner Tochter nicht mit dem Jugendamt abgesprochen sehe ich als Pflichtverletzungen:
– mangelnde Kontrolle meiner Ex-Frau gegenüber – sie kann machen, was sie will, ohne Rücksicht auf das Urteil zum Umgangsrecht nehmen zu müssen

4. Entfremdung?
Für mich stellt es sich so dar, daß das Jugendamt mir gegenüber nicht neutral handelt.
Aus welchen Gründen ich meine Tochter über einen langen Zeitraum (6 Monate) nicht sehen kann/soll wird mir vom Jugendamt nicht vermittelt.
Im persönlichen Gespräch erhalte ich keine Antworten auf Fragen. Eine Beratung findet nicht statt.
Eine für mich verständliche Information (z.B. daß eine Einwilligung von mir notwendig ist um weiter zu arbeiten – Stichwort KSB, siehe 3.) findet nicht statt.
Stattdessen werde ich von Mitarbeitern bei Vorsprachen ausgelacht.
Schriftliche An- bzw. Nachfragen von mir werden nicht zeitgerecht bearbeitet bzw. überhaupt nicht beantwortet.

Insgesamt habe ich den Eindruck, dass das Jugendamt eine Entfremdung meiner Tochter von mir anstrebt. Sollte es nicht ein Ziel für die Entwicklung eines Kindes sein, eine möglichst positive Bindung zum Vater zu haben?

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                                                                               

Datum: 29.03.2017

Untere Laube 12
78462 Konstanz
AZ: 5F 121/16 Landgericht Konstanz der Präsident
AZ: DB 24/16

Präsident Herrn R….
Oberlandesgericht Hoffstrasse 10
76133 Karsruhe
Az: 313 III 

Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
(AZ: E-1402.2016/415 U.W….)Regierungspräsidium Freiburg

Abteilung 2
79083 Freiburg i. Br.
AZ: 23-0141.7I.

Antrag auf BefangenheitHiermit stelle ich einen Befangenheitsantrag gegen Frau Richterin am AG T…..Unter dem Vorsitz von Frau Richterin T….. ist für mich kein faires Verfahren möglich.
In Verhandlungen wird mir das Wort abgeschnitten, so daß ich nicht meine Argumente darlegen kann. Frau Richterin T…. lehnt z.B. mit angebliche Aussagen einen Antrag auf Verfahrenskostenbeihilfe ab. Auf meine Bitte, mir diese zugänglich zu machen erhalte ich keine Antwort.Trotz meiner bekannten Abwesenheit und bekannter Vertretung durch einen Anwalt wurde von Frau Richterin T…. ein Verfahren (AZ: 5F 121/16) durchgeführt, ohne meinen Anwalt darüber zu informieren. Stattdessen erfolgte wohl eine öffentliche Zustellung oder Bekanntgabe. Formal sicherlich korrekt aber zeigt es doch die Grundhaltung von Frau Richterin T…. mir gegenüber.Ich bitte eine faire und professionelle Untersuchung aller Prozesse.Ohne Entscheidung in meinem Sinne erwarte ich früher oder später katastrophale Ergebnisse.Bereits früher habe ich mehrfach um die Enthebung von Frau Richterin T…. von meinen Prozessen gebeten. Leider ohne Erfolg bzw. mit einer für mich nicht nachvollziehbaren Begründung.
II. Antrag auf Prozesskostenhilfe / Entscheidung vom 10. März 2017
Gegen die Ablehnung des Prozeßkostenhilfeentscheidung lege ich Widerspruch ein.Das Jugendamt hat es mir über ein halbes Jahr nicht ermöglicht, meine Tochter zu sehen.Nach dem Urteil zur Regelung des Umgangsrechts wurde mir innerhalb kürzester Zeit ein Termin (18. September) beim Kinderschutzbund (KSB) gegeben. Dieser wurde dann einen Tag vorher wegen Erkrankung beim KSB abgesagt. Auf meine erste mündliche Nachfrage nach einem weiteren Termin wurde mir nur geantwortet, dass die zuständige Mitarbeiterin des KSB krank ist. Ich sollte mich wieder melden. Bei meinem nächsten Besuch bei Herrn S….. vom Jugendamt stand dieser auf und ging fort ohne meine Frage zu beantworten, wann ich der nächste Besuchstermin sein könnte. Weitere Informationen, insbesondere inwieweit ich mitwirken muss, wurden mir vom Jugendamt auch bei weiteren Besuchen nicht gegeben. Da ich bis zum 25. Oktober 2016 nichts vom Jugendamt gehört habe fragte ich nochmals schriftlich nach, was ich unternehmen muss um meine Tochter zu treffen. Erst Anfang Dezember wurde mir erstmalig mitgeteilt, dass ich mein Einverständnis zur Weiterreichung des Beschluss an den KSB geben muss. Dies habe ich dann sofort gegeben. Hätte ich doch sonst überhaupt keine Chance gehabt, meine Tochter noch vor Weihnachten zu sehen. Am 08. Dezember wurde mir vom Jugendamt entsprechende Vereinbarung zur Unterschrift vorgelegt. Diese habe ich unverzüglich unterschrieben..Ich sehe also keine Verzögerung auf meiner Seite.Das ominöse Schreiben vom 07. Oktober 2016 ist mir nicht bekannt. Ich bitte nochmals mir dieses in Kopie zukommen zu lassen oder mir zur Einsicht zu überlassen da ich diesen Brief nicht geschrieben und daher auch nicht an das Gericht geschickt habe. Ich bat Sie bereits vor zwei Wochen um eine Kopie um ggf. darauf reagieren zu können, habe diese aber bisher nicht erhalten.Frau Richterin T…., ich bin wieder schockiert, wie Sie sich in der Entscheidung vom 10. März wieder hinter den kriminellen Handlungen der Mitarbeiter des Jugendamt verstecken. Waren diese Lügen und die Korruption doch bereits die Grundlage beim Verfahren über das Umgangsrecht bzw. Vormundschaft für die Entscheidung, mir nur ein sehr eingeschränktes Umgangsrecht zu gewähren. Ich wurde so meiner Vaters Rechte beraubt – und meiner Tochter wird eine glückliche Kindheit geraubt.Basierend auf dieser Tatsache wird niemand mehr bezweifeln dass Sie an betrügerischer Manipulation von Fakten und kriminellen Aktivitäten beteiligt sind. In ähnlicher Weise sind auch alle bisherigen Verfahren betroffen. Die Fakten sprechen deutlich dafür.Für mich stellt es sich so dar, dass das Handeln des Jugendamts durch das Familiengericht gedeckt wird.Wenn opportun werden Gründe oder Verfahren gefunden um z.B. wie bei mir, den Umgang zu verzögern. Da dieses Verhalten nicht gerichtlich sanktioniert wird gibt es für das Jugendamt keine Veranlassung alle gleich zu behandeln. Das Ganze ist möglich, weil Jugendamt um Familiengericht in selber Zusammensetzung zu lange zusammen arbeiten. Es bilden sich dann die entsprechenden Seilschaften und es wird der kleine Dienstweg genutzt.Gleichzeitig wird darauf gewartet, dass man gegen eine gerichtliche Auflage verstößt. Hätte ich z.B. entgegen dem Urteil versucht direkt mit meiner Tochter Kontakt aufzunehmen wäre ich mit Ordnungshaft (bis zu 6 Monaten) oder Ordnungsgeld durch das Familiengericht gemaßregelt worden.Für mich sieht es so aus, aus hätte man genau dieses Verhalten meinerseits durch entsprechende Hinhaltetaktik – knapp 6 Monate bis wieder ein Umgang mit meiner Tochter möglich war – versucht.Sollte dies wahr sein ist das eindeutig Korruption und Banditentum.Auf Basis einer Lüge gewähren Sie meinem Anwalt keine Prozeßkostenhilfe. Bei der Verhandlung wurde ich, wie immer, nicht gehört. In der darauf folgendem Entscheidung wurden die Interessen meiner Tochter mir gegenüber nicht berücksichtigt. Ich verlor wieder alles und soll zusätzlich Strafe für Ihre kriminellen Handlungen zahlen.Frau Richterin T…., mir ist seit langem klar, dass Sie nicht in der Lage sind, ehrlich und legal zu arbeiten. Als professioneller Psychologe möchte ich Sie daran erinnern, daß alle Verbrechen von Menschen mit psychischen Problemen begangen werden.

Ich wäre nicht überrascht, wenn Sie beim Schlafen davon träumen, dass mein Kind und ich im Krematorium-Feuer verbrennen und danach die Asche in alle Winde verstreut wird.Ich verstehe absolut nicht warm seit mehr als 2 Jahren für meine Tochter keinen Schutz vor Gewalt und Banditentum finden kann. Und warum Personen mit offensichtlichen psychischen Problemen hochrangige Postitionen besetzen und gleichzeitig mir Korruption und Gangstertum beschäftigt sind.Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…
Mit freundlichen Grüßen

 

                                                                                                                                                                               Datum: 13.03.2017
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
AZ: 5F 121/16

Präsident Herrn R….
Oberlandesgericht Hoffstrasse 10
76133 Karsruhe
Az: 313 III

Herrn Justizminister G.W….
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
(AZ: E-1402.2016/415 U.W…..)

Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 2
79083 Freiburg i. Br.
AZ: 23-0141.7

Sehr geehrte Frau Richterin T….,
teilen Sie mir bitte mit, wie viele Jahre ich noch warten muss, bis Sie das Jugendamt Konstanz wegen seiner Untätigkeit und Nicht-Mitwirken sanktionieren. Ich erinnere daran, dass die Mitarbeiter des Jugendamt über ein halbes Jahr lang die Entscheidungen des Gerichts ignoriert haben und mir kein Treffen mit meiner Tochter ermöglicht haben obwohl es entsprechende Vereinbarungen bzw. Urteil gab. So begehen die Mitarbeiter eine Straftat bzw. Amtspflichtverletzung indem die meine Rechte (auch moralisch) verletzten und auch die meines Kindes.
Ich erwarte, dass sich dieses Verhalten des Jugendamt wiederholen wird.
Weiter möchte ich Sie über das zu verachtende Verhalten des Jugendamtes und meiner Ex-Frau gegenüber meiner Tochter informieren.
Im Januar, Februar dieses Jahres erzählte mir meine Tochter K…. beim Treffen, daß sie krank war und meine Ex-Frau sie nicht ins Krankenhaus bzw. zu einem Arzt zur Behandlung gebracht hat. Herr J.S…. vom Jugendamt entgegnete mir auf meinen entsprechenden sofortigen Hinweis, dass dieses Verhalten für das Jugendamt nicht von Interesse ist.
Die Mitarbeiter des Jugendamt wissen, dass die Stadt, der Dezernent und Sie, Frau Richterin T…. dieses Fehlverhalten systematisch decken. Darum können die Mitarbeiter des Jugendamt ungestraft gemeinschaftlich Dienstvergehen begehen bzw. ohne jegliche Folgen ihre Amtspflichten verletzen.
Ich erinnere daran, dass seit 2014 – insgesamt mehr als 2,5 Jahre lang – die Mitarbeiter des Jugendamts sich weigerten meinem Kind zu helfen. Jedoch wurde im Verfahren zum Umgang und Sorge behauptet, dass Prüfungen systematisch und regelmäßig durchgeführt wurden. Sodann wurde von Ihnen, Frau Richter T…. auf Basis dieser falschen Behauptungen mein Umgang mit meiner Tochter soweit eingeschränkt, dass mir im Prinzip meine väterlichen Rechte entzogen wurden.
Frau Richterin T…., ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie während Verfahren um das Sorgerecht alles getan haben, um meine Ex-Frau und die Mitarbeiter des Jugendamts vor Konsequenzen zu bewahren. Und das aktuell tatsächlich weiterhin Unrecht gegenüber K…. geschieht ist die Folge von Lüge und Korruption auf deren Basis Sie die illegale Sorgerechtsentscheidung aufgebaut haben.
Frau Richterin T…., es sind nicht nur leere Worte. Die Fakten sind klar und können wenn sie jemand sehen will jederzeit gegengeprüft werden. Mir ist sehr wohl bewusst, dass Sie jetzt wieder alles tun um die kriminellen Aktivitäten des Jugendamts zu vertuschen. Ebenso wie Sie meiner Ex-Frau versprochen haben, daß ich alle Klagen verlieren werde.
Aber ich verstehe absolut nicht:
1. Wie lange geht die Korruption und das Gangstertum der Beamten in Konstanz weiter?
2. Wie lange wird meiner Tochter K…… weiter Gewalt angetan?
3. Wie lange werde ich trotzt der Wahrheit die für mich spricht und meine Versuche K…. zu helfen durch Lügen und Korruption bestraft werden?

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________

                                                                                                                                                                           Daten: 24.02. 2017
Regierungspräsidium Freiburg
Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg

Ministerium für Soziales und Integration
AZ: EF-0221.4-001 / Y.F….

Sehr geehrte Damen und Herren,
vom Regierungspräsidium Freiburg habe ich bisher – nach bisher 7 Wochen – noch keine Antwort erhalten.
Bitte fragen Sie dort nach dem aktuellen Stand der Bearbeitung nach. Können Sie mir ebenfalls das Aktenzeichen beim RP Freiburg und die Anschrift der zuständigen Abteilung mitteilen.
Die Angelegenheit ist für mich von besonderer Dringlichkeit. Daher bitte ich zügige Bearbeitung. Danke.

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                                                                              Datum: 11.02.2017

Amtsgericht Konstanz AZ: 5F 121/16
Jugendamt der Stadt Konstanz

Die Antwort auf die Briefe von 30.01.2017 und 09.02.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels. Ein Vermittlungsverfahren sehe ich nicht als zielführend an, da Jugendamt und meine Frau nicht mit mir kommuniziert. Vermittlungsversuche über das Jugendamt war bisher ohne Erfolg. Meine Tochter habe zum ersten Mal seit Juli 2016 in dem Räumen des Jugendamtes am 17. Januar 2017 gesehen. Seitdem habe ich keinen neuen Termin erhalten.

 

                                                                                                                                                                           Datum: 21.01.2017.
An die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Stabelstraße 2,
76133 Karlsruhe

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,
wieder bitte ich Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die kriminellen Handlungen der Richterin am AG Konstanz T…., RA J.K…. in Konstanz und die Mitarbeiter des Jugendamt der Stadt Konstanz zu richten.
Auf der Grundlage der Briefe in der Anlage ist deutlich zu erkennen, die Fehlverhalten nicht unbedacht geschehen sondern sich bereits verfestigt haben und damit eine kriminelle Form angenommen haben.
Diese falschen Zeugenaussagen vor Gericht – 5F 142/14, diese Korruption um Profit – 5F 226/14 kriminelle Manipulation von Fakten – 5F 5/16, Unterstützung von Banditenmut, Lügen, korrumpierte Systeme, Fehlverhalten – 5F 121/16 und so weiter und so fort lassen nur einen Schluß zu – es ist kein rechtmäßiger und fairer Prozeß zu erwarten.
Wie kann es in einem modernen und entwickelten Land so weit kommen? Wo diejenigen, die für Recht und Ordnung sorgen sollen selber in der Tat Verbrecher sind.
Aufgrund dieser kriminellen Machenschaften hatte ich selber zwei Herzinfarkte, und einen Schlaganfall. Meine Tochter ist nunmehr geistig und körperlich gelähmt – und für all diese Verbrechen gehen weiter – bis dass meine Tochter dadurch stirbt?
Ist das richtig, ehrlich und gerecht???
Noch einmal bitte ich, eine Delegation von ehrlichen Menschen zu senden, für die von mir genannten Vorgänge überprüfen, die Verbrechen identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen.
Mit freundlichen Grüßen

                                                                                                                                                                              Datum: 20.01.2017
– Jugendamt der Stadt Konstanz

– Regierungspräsidium Freiburg
– Oberlandesgericht Karlsruhe AZ: 18 UF 192/16
– Regierungsdirektor U.W….. AZ: E-1402.2016/415
– Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
– Staatsanwaltshaft Konstanz AZ: 20 Js 31048/16
– Rathaus. Herr Bürgermeister Dr. O….

Am 17. Januar 2017 konnte ich endlich, mehr als fünf Monate nach entsprechendem Urteil des Familiengerichts Konstanz meine Tochter K…. zum ersten Mal wieder sehen. Ein erster Termin im September wurde von Seiten des Jugendamtes kurzfristig abgesagt. Begründung Erkrankung von Mitarbeitern beim Kinderschutzbund. Auf meine schriftlichen Nachfragen erhielt ich keinen Ersatztermin. Mir ist zwischenzeitlich bekannt, dass beim KSB mehrere Mitarbeiter für den begleiteten Umgang zur Verfügung stehen. Am 08. Dezember 2016 unterschrieb ich eine vom Jugendamt vorbereitete Erklärung, zur Durchführung der Begegnungen mit meiner Tochter. Diese Erklärung beinhaltet nichts anderes zum Umgang als die Festlegungen des Familiengerichts.
17. Januar traf ich dann endlich meine Tochter – mit Schrecken stellte ich fest, daß sie sich in einem depressiven Zustand befand.
Meine Tochter sagte mir, dass sie Angst hatte, mit mir über alles zu sprechen, da ihre Mutter ihr verboten hat mit mir über bestimmte Dinge zu reden.
Selber habe ich gesehen wie meine Ex-Frau unsere Tochter schlug als Strafe dafür, dass sie mir Dinge über das Leben mit ihrer Mutter erzählt hat. Ich berichtete dies wiederholt dem Jugendamt. Diesen Meldungen wurde aber von Seiten des Jugendamt nicht nachgegangen.
Da es Überprüfungen (meines Wissens insgesamt 2) nur angekündigt und in sehr großem zeitlichen Abstand durchgeführt wurden blieben meine Meldungen ohne Wirkung.
Ich als erfahrener Psychologe benötigte 40 Minuten um das Kind aus einer kritischen Situation zu holen, dann hat meine Tochter endlich zu lächeln begonnen. Sie hat auch mit Tanzen begonnen.
Vom Jugendamt wurde mir verboten meine Tochter zu fragen, ob meine Ex-Frau ihr gegenüber Gewalt anwendet. Wie soll sich meine Tochter in so einem Fall wehren bzw. wem soll sie es erzählen?
Das Jugendamt führt keine nachhaltigen Überprüfungen durch.
Für mich erweckt sich der Eindruck, dass das Jugendamt pflichtwidrig versucht das ungesetzliche Verhalten meiner Ex-Frau zu decken. Gibt es ein Gesetz, dass meiner Ex-Frau gestattet, unsere gemeinsame Tochter zu misshandeln?
Gibt es ein Gesetz, dass es meiner Tochter verbietet über diese Misshandlungen zu sprechen?
Ich bin überrascht von der Tatsache, dass es im Jugendamt keinen professionellen Psychologen gibt, dafür aber ein sehr gut entwickeltes kriminelles und korruptes System.
Meine Tochter erzählte mir (ohne Nachfrage von mir), daß meine Ex-Frau schlecht über mich spricht und damit K…. in eine psychische Zwangslage bringt. Den für das Jugendamt und mich unangekündigten einmonatigen Aufenthalt über Weihnachten bei den alkoholkranken Großeltern (mütterlicherseits) in Thüringen hat sie als psychisch belastend empfunden.
Nach Aussage meiner Tochter hat meine Ex-Frau wieder ihre schlechten Gewohnheiten aufgenommen.
Meine Tochter schwimmt gerne. Daher gehe ich mit Ihr regelmäßig ins Schwimmbad. Zuletzt sah ich K….. Anfang Juli. Seitdem ist sie nur ein einziges Mal ins Schwimmbad gegangen. Mit ihrer Oma während dem Aufenthalt in Thüringen.
Meine Tochter erzählte mir, dass sie immer noch ins Höschen macht und so – im Winter – auf die Straße geht. Was bei ihr zu Unfruchtbarkeit oder gar Tod führen kann. Ich fragte meine Tochter, ob sie einen Psychologen oder andere Ärzte besucht, was meine Tochter verneinte … All dies zeigt, dass meine Ex-Frau absolut kein Interesse an der gesunden Entwicklung und dem Wohl von K…. hat. Ebenso dass meine Ex-Frau offensichtliche psychische Probleme hat. Was heißt, dass N…. über die ganze Zeit sich nicht zum Besseren verändert hat.
Mir wird vorgehalten, dass ich für die Probleme, z.B. das Einnässen meiner Tochter mit verantwortlich bin. Wie ist das möglich, wenn ich zuletzt am 08. Juli 2016 mit ihr direkten Kontakt hatte?
Ich möchte wissen, wie lange der Kinds-Missbrauch weitergeht?
Wann erhalte ich vom Jugendamt Antworten?
– Wann erkennt das Jugendamt, dass das Kindswohl aufgrund der eigenen Verantwortungslosigkeit und durch das korrupte Handeln gefährdet ist?
– Warum hat das Jugendamt vor Gericht fehlerhafte Auskunft gegeben? Wann werden diese Fehler korrigiert und das eigene, fehlhafte Handeln eingestanden?
Ich erinnere daran, dass diese falsche bzw. fehlerhafte Aussagen und dieses Handeln ernsthafte Konsequenzen für mich und meine Tochter haben.
Ich möchte auch wissen, warum mehr als 2,5 Jahre nach meinem Appell an die verschiedensten Stufen der Verwaltungen bzw. Behörden, niemand mit der Kriminalität und Korruption in Konstanz zu tun haben will?
Darum möchte ich Eine Webseite geöffnet, auf der die gesamte Korrespondenz mit Behörden und Ämtern zu sehen sein wird. Und ich werde die Hilfe von Journalisten suchen mit ihrer Hilfe meine kleine Tochter zu retten.
Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                                                                              Datum: 10.01.2017
Rathaus
Kanzleistraße 13/15
78462 Konstanz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. O…..,
leider bin ich wieder durch Tatsachen gezwungen Ihnen zu schreiben, obwohl Sie mir mit der Nichtbearbeitung meiner Anliegen und Hausverbot drohen. Es geht weiterhin um das Fehlverhalten der Mitarbeiter des Jugendamtes.
Ich glaube Sie sind sich bewusst, dass das (Nicht)Wirken der Jugendamt-Mitarbeiter früher oder später zu einem tragischen Ende führen wird. Sie werden dann sagen – davon habe ich nichts gewusst und mir hat niemand etwas geschrieben oder gesagt. D.h. Sie sorgen sich mehr um Ihre Karriere und Ihren Job anstatt sich auf das Fehlverhalten des Jugendamts in Bezug zu meiner Tochter zu kümmern.
Bereits im September 2016 regelte das Familiengerecht den Umgang mit meiner Tochter – pro Woche mindestens eine Stunde – organisiert vom Jugendamt. Vom Jugendamt bekam ich nun erst im fünften Monat einen Termin. Das Jugendamt missachtet böswillig die Entscheidung des Familiengerichts. Tatsächlich habe ich meine Tochter bereits seit dem 08. Juli 2016 nicht mehr gesehen. Eine stichhaltige Begründung erhalte ich nicht.
Im Jugendamt wurde ich Anfang Dezember zur Unterzeichnung einer vorgefertigten Vereinbarung zur Regelung des Umgangs mit meiner Tochter genötigt. Die Vereinbarung verlangt, dass es mir nicht erlaubt ist, meine Tochter zur Beziehung zu ihrer Mutter – die alkoholabhängig und zur Gewaltausbrüchen gegenüber K…. neigt – zu befragen.
Kommende Woche soll dann endlich das erste begleitete Treffen mit meiner Tochter stattfinden.
Meine Frage ist nun – was soll ich tun, wenn meine Tochter von sich aus das Thema anspricht?
Im Jugendamt wollte mir niemand dazu Antwort geben. Das ist ein völlig unlösliche Situation bzw. Konflikt.
All dies deutet für mich darauf hin, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes in der Regel an den Problemen des Kindes nicht interessiert sind und stattdessen die Interessen einer psychisch kranken Mutter aggressiv verteidigen. Das zeigt für mir, wie korrupt das System in Konstanz ist.
Herr Bürgermeister, ich schlage ein gemeinsames Treffen zwischen Ihnen, Jugendamt um mir vor und das ganze zu besprechen. Im Gespräch unter Ihrer Leitung werden Ihnen die Fakten klar werden, die Mitarbeiter des Jugendamtes können Ihr Fehlverhalten mir gegenüber nicht mehr verstecken können und Sie werden die Wahrheit herausfinden. Aber ich glaube daß Sie nicht an einem solchen Treffen interessiert sind, da Sie wissen daß die Wahrheit auf meiner Seite ist.

Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                                                                              Datum: 22.12.2016
Staatsanwaltschaft Konstanz

Sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt Dr. R….,
Ich bitte Sie, eine Untersuchung durchzuführen um festzustellen, inwieweit Mitarbeiter des Jugendamt sich strafbar gemacht haben
Meinen Hinweisen, dass meine Ex-Frau – N.F…, geboren am, wohnhaft in Konstanz unsere gemeinsame Tochter, K.F…., geb. März 2014, körperlich misshandelt wird nicht bzw. nicht ernsthaft nachgegangen. Dabei handelt es sich mindestens um eine Amtspflichtverletzung.
Bei einer Verhandlung vor dem Familiengericht Konstanz, AZ: 5F 121/16, machten Mitarbeiter des Jugendamtes wissentlich falsche Angaben. Ausgesagt wurde daß das Jugendamt regelmäßig Kontrollen bei meiner Ex-Frau durchgeführt hat.
Tatsächlich fanden in einem Zeitraum von ca. 2,5 Jahren nur insgesamt zwei angekündigte Kontrollbesuche (mit 17 Monaten Abstand, November 2014 und April 2016) statt. Bei nur zwei Kontrollen mit so großem Abstand kann nicht von regelmäßigen Kontrollen gesprochen werden.
Beweis: Akten des Jugendamtes.
Das Jugendamt weigert sich, meinen Hinweisen nachzugehen bzw. auf meine Beschwerden zu reagieren und weitere Kontrollbesuche durchzuführen. Oder mir wird auf entsprechende Nachfrage keine Auskunft gegeben.
Durch das Verhalten des Jugendamtes leiden sowohl meine Tochter als auch ich psychisch und physisch. Meine Tochter konnte ich mittlerweile im 6. Monat nicht mehr sehen.
Mit freundlichem Gruß
Y.F….

                                                                                                                                                                               Datum: 22.12.2016
Jugendamt der Stadt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78464 Konstanz

Umgangsrecht mit K.F…,
hier: Aufenthaltsort & Umgangsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bekannt steht mir ein Umgangsrecht mit meiner Tochter zu. Seit über 7 Monaten (seit Anfang Juli 2016) habe ich Kristina nicht mehr gesehen. Seit Anfang September 2016 existiert ein Urteil des Familiengerichts das mir pro Woche 2 Stunden begleiteten Umgang mit meiner Tochter gestattet.
Das Jugendamt war erst Anfang Dezember – also 5 Monate nach Urteil – in der Lage eine erste Vereinbarung – die im Prinzip das Urteil 1:1 umsetzt – aufzusetzen.
Diese wurde von mir auch anerkannt. Von einem genauen Begegnungstermin mit meiner Tochter war aber noch immer nicht die Rede.
Nunmehr fand ich heraus, dass meine Tochter sich für einen Monat, bis aktuell geplant 16. Januar 2017 bei Ihrer Großmutter, mütterliche Seite aufhält. D.h. frühestens zu diesem Termin ist ein erster Kontakt – wie mit dem Jugendamt vereinbart – möglich.
Ich gehe aber nach leidvoller Erfahrung davon aus, dass ich dann auch weiterhin meine Tochter nicht zu sehen bekomme.
Ich fordere das Jugendamt auf, dafür Sorge zu tragen, dass ich meine Tochter K…. bereits vor dem 15. Januar 2017 oder unmittelbar danach zu sehen bekomme.
Ich erwarte von Seiten meiner Ex-Frau weitere Ausreden/Handlungen um das Urteil des Familiengerichts nicht umsetzen zu müssen.
Daher werde ich das Familiengericht um Durchsetzung des Urteils ersuchen sollte ich bis zum 08. Januar 2017 keinen vereinbarten Begegnungstermin mit meiner Tochter erhalten.
Ich sehe das Wohl meiner Tochter bei einem Aufenthalt bei Ihrer Großmutter gefährdet.
K…. sagte mir, daß Ihre Großmutter regelmäßig – bereits zum Frühstück – Alkohol/Wodka trinkt. Und dass sie dort nicht gerne ist.
Ich appelliere an Sie, das psychische Leid meiner Tochter zu beenden.
Auch wenn ein Aufenthalt außerhalb von Konstanz grundsätzlich meiner Tochter gut tun kann, sehe ich gerade bei einem Aufenthalt bei der Großmutter mütterlicher Seite das Wohl von K…. gefährdet.
Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                                                                            Datum: 21.12.2016
Ministerin M.S….
Bundesministerium
für Familie und Jugend
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
——————————–
Minister M.L….
Ministerium für Soziales
Baden-Württemberg
Schellingstraße 15
70174 Stuttgart

Minister für Soziales und Integration Herr L….,
Bitte helfen Sie mir dringend die Rechte meiner vierjährigen Tochter zu schützen – K.F….
Auf der Grundlage der unkorrekten Behandlung durch die Mitarbeiter des Jugendamtes Konstanz durch die meine Tochter seelisch und körperlich erkrankte sehe ich meine Tochter nun bereits seit über sechs Monaten, seit dem 8. Juli, nicht und ich kann nichts tun um ihr zu helfen.
Zu diesem Schreiben habe ich die Briefe beigelegt, die die Fehler des Jugendamtes und der Gerichte aufzeigen sollen.
Auf meine mehrfachen Fragen an das Jugendamt warum ich meine Tochter nicht sehen darf, erhielt ich keine Antwort.
Auch reagierte der Sozialbürgermeister von Konstanz Herr O…. nicht auf meine Beschwerde.
Ich bitte die Mitarbeiter des Ministeriums unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen um mir in dieser ungerechten Lage zu helfen.
Mit freundlichen Grüßen

 

                                                                                                                                                                              Datum: 07.12. 2016
Familiengericht Konstanz
Jugendamt der Stadt Konstanz

Durchsetzung Umgangsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit dem 08. Juli 2016 – also mittlerweile im 7. Monat – habe ich meine Tochter nicht mehr gesehen.
Aus mir unbekannten Gründen waren bisher entweder das Jugendamt der Stadt Konstanz oder meine Ex-Frau nicht fähig oder willens mir den nach dem Urteil 5F 121/16 zugestandenen Umgang mit meiner Tochter zu ermöglichen.

Ich war kooperativ und bereit entsprechenden ersten Termin im September 2016 mit dem Kinderschutzbund einzuhalten. Dieser wurde mir kurzfristig ohne schriftliche Begründung abgesagt. Einen Ersatztermin habe ich trotz mehrfachen Bemühungen gegenüber dem Jugendamt bisher nicht erhalten. Bereits im Oktober 2016 habe ich erstmalig schriftlich beim Jugendamt deren Mitwirkung angemahnt – bisher ohne Reaktion. Weitere Nachfragen von mir blieben ebenfalls ohne Erfolg.

Da ich nicht sagen kann, warum mir das Umgangsrecht verweigert wird, bitte ich das Familiengericht entsprechend auf das Jugendamt einzuwirken oder stelle hilfsweise den Antrag das Jugendamt zu verpflichten unverzüglich einen bzw. sofern notwendig weitere (Ersatz-)Termine mit dem Kinderschutzbund zu vereinbaren damit ich das Umgangsrecht mit meiner Tochter K……. möglichst bald wahrnehmen kann.
Sofern meine Ex-Frau N.F…. die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verweigert stelle ich den Antrag meine Ex-Frau zur Mitarbeit zu verpflichten.

Nach meinen Erfahrungen im vergangenen Winter mache ich mir Sorgen um die Gesundheit meiner Tochter. Ebenso vermisse ich sie sehr und möchte nicht den Kontakt zu ihr verlieren.

Falls ich nicht spätestens am 09. Januar 2017 einen „erfolgreichen“ Termin mit meiner Tochter habe, stelle ich hiermit den Antrag meine Ex-Frau mit einem Ordnungsgeld zu belegen um die Umgangsregelung durchzusetzen.

 

                                                                                                                                                                        Datum: 22. 11. 2016
Stadt Konstanz, Dezernat II, Herrn BM Dr. O…..
Kanzleistr. 15
78459 Konstanz

Brief vom 14.11.2016 bzgl. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter Jugendamt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
über Ihren Brief bin ich schockiert. Es ist kein faires Verfahren, stattdessen eine klare Bedrohung für mich.
Sie wollen mich einschüchtern und mir verbieten die Interessen meines kranken Kindes zu verteidigen, anstatt auf die Verfehlungen der Mitarbeiter des Jugendamts einzugehen?
Ich habe zuerst meine kleine Schwester begraben – wegen dem unverantwortlichen Handeln des Kindergarten Personals. Ebenso habe ich meine erste Tochter begraben. Dieses Mal aufgrund der unverantwortliche Handlungen von meiner nunmehr Ex-Frau. Soll ich noch eine Tochter begraben – dieses Mal aufgrund der Untätigkeit und Fehlverhalten der Mitarbeiter des Jugendamtes Konstanz?
Vergangenen Winter ging meine Tochter K…. mit nassem Höschen vom Kindergarten nach Hause. Sie wurde systematisch krank gemacht, da meine Ex-Frau es ablehnte sie behandeln zu lassen. Entsprechende Entzündungen können zu Unfruchtbarkeit und sogar zum Tod meiner Tochter führen.
Ist die Nichtbeachtung dieser Erkrankung durch meine Ex-Frau nicht ein Hinweis auf die Erziehungsunfähigkeit meiner Ex-Frau?
Vor dem Familiengericht wurde mir nicht die Gelegenheit gegeben, schockierende Beweise vorzulegen und vorzutragen. Der Prozess ging nicht zu Gunsten von meiner Tochter sondern zugunsten meiner Ex-Frau aus. Dies vor allem Aufgrund der fehlerhaften Angaben der Mitarbeiter des Jugendamtes. Der Vater ist von der Tochter isoliert, die Töchter ist noch mehr psychischen Leiden und Schmerzen ausgesetzt.
Während 2,5 Jahre haben die Mitarbeiter des Jugendamt nur zwei Kontrollbesuche durchgeführt. Und dies mit 17 Monaten Abstand.
Verkauft wird dieses Fehlverhalten der Mitarbeiter des Jugendamt gegenüber dem Gericht als systematische Kontrolle.
Sie schreiben, dass Sie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchführen. Aber was das ist habe ich nicht verstanden und Sie haben es mir nicht verständlich erklärt.
Das Kind hat ein mentales Problem – nicht, weil die Eltern in Konflikt sind, sondern weil ihre Mutter systematisch das Kind missbraucht. Und die Mitarbeiter des Jugendamt vertuschen nach meinem Empfinden systematisch die kriminelle Handlungen einer psychisch kranken Mutter. Und ebenso dadurch die psychischen Probleme des Kindes.
Und ich, als Kindsvater, bin vorgeblich an allem Schuld – ich habe mich zur Pflege meiner Eltern im Ausland aufgehalten und hatte dadurch mehr als ein Jahr lang nur nach Wohlwollen meiner Ex-Frau Kontakt zu meiner Tochter via Skype.
Bei meiner Rückkehr nach Deutschland war das Kind dann geistig und körperlich krank. Das es ist eine Tatsache.
Und nun drohen Sie mir mit Hausverbot und kündigen an, das Sie meine Briefe und Anträge nicht mehr bearbeiten.
Wie soll ich mich verhalten um die Bearbeiter meiner Dienstaufsichtsbeschwerde – sind es doch teilweise dieselben über die ich mich beschwert habe – wieder „gnädig“ zu stimmen? Darüber geben Sie mir keine Auskunft.
Gemäß Urteil des Familiengericht steht mir ein Umgang mit meiner Tochter zu. Kristina habe ich nun bereits im fünften Monat nicht mehr gesehen. Kümmert sich das Jugendamt künftig um meinen begleiteten Umgang mit meiner Tochter? Ich sehe keinen Fortschritt in dieser Angelegenheit. Wie soll ich mich nach dem Stand der Dinge erkundigen? Ich hoffe nicht, daß ich bis zum St.-Nimmerleins-Tag warten muß um meine Tochter wieder sehen zu können.
Keine Sorge, ich werde Ihre Ruhe nicht mehr stören … es gibt Zeitungen, Fernsehen, Gerichte, das Internet, das, nebenbei bemerkt schon mein neues Buch über das organisierte Verbrechen und die Korruption unter den Beamten in Russland und der Ukraine bespricht …
Ich will auch über Korruption in Deutschland schreiben. Material für ein Buch gibt es schon genug.
Meine Tochter, meine Wahrheit und meine Bücher sind mir lieber als mein Leben. Ich bin sehr traurig, dass Sie nicht in der Lage sind dies zu erkennen.
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe. Ich hoffe währenddessen für den Ruf der Stadt, dass meiner Tochter nichts zustösst.

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                                                                                                                                                                                 Datum: 02.11.2016.
Jugendamt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

Stellungnahme zur Stellungnahme des Jugendamtes vom 18. Oktober 2016

Mir wurde bei meinem Besuch beim Jugendamt nicht verständlich erklärt was von mir verlangt wird. Verstanden/gesagt wurde nicht, was der Kinderschutzbund an Unterlagen benötigt. Darum habe ich auch nicht verstanden, warum es keinen Termin mit dem Kinderschutzbund gibt.
Mit Schreiben vom 21. September wurde ich zu einem Gespräch mit dem Kinderschutzbund eingeladen. Zweck: „Hierbei wird die Ausgestaltung des Umgänge zwischen K…. und Ihnen besprochen“.
Dieser Termin wurde dann kurzfristig vom Jugendamt verschoben. Begründung war Erkrankung der Mitarbeiterin.
Einen neuen Termin habe ich auf mehrfache Nachfrage nicht erhalten. Eine Begründung warum es keinen neuen Termin gibt habe ich auch nicht erhalten. Vorgeschoben wird, dass die Mitarbeiterin seitdem krank ist. Bei längerfristigen Erkrankungen muss es doch eine Vertretungsregelung geben?
Da ich keinen Fortgang in der Angelegenheit sehe bleibt mir kein anderer Weg als Beschwerde einzulegen und meine legalen Möglichkeiten auszuschöpfen. Demnächst beginnt der fünfte Monat, ohne dass ich meine Tochter gesehen habe.
Ich bin immer noch der Ansicht, dass meine Frau ein Problem mit Alkohol hat und für den Umgang mit meiner Tochter nicht geeignet ist. Das Jugendamt stützt die Einschätzung der Erziehungsfähigkeit meiner Ex-Frau, wie bereits geschrieben, auf insgesamt zwei Kontrollbesuche innerhalb von 17 Monaten.
Das Jugendamt setzt auch weiterhin auf Verzögerungstaktik. Es ist erst „dann zu einer Mitwirkung bereit, wenn diese Bedenken evtl. durch ein Ergänzungsgutachten ausgeräumt werden“. D.h. es ist von Seiten des Jugendamtes also immer noch keine Entscheidung getroffen worden, was unternommen werden soll.

 

                                                                                                                                                                                   Datum: 25.10.2016

Jugendamt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

Unterstützung beim Umgang mit
K.F….
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bekannt wurde vom Familiengericht das Umgangsrecht mit meiner Tochter geregelt.
Bisher war es mir noch nicht möglich einen Termin mit meiner Tochter über den Kinderschutzbund zu erhalten.
Da ich meine Tochter seit Anfang Juli 2016 nicht mehr gesehen habe, möchte ich sie möglichst bald wieder sehen.
Daher bitte ich Sie, sich unverzüglich dafür einzusetzen damit ich möglichst bald meine Tochter wieder sehen kann.
Bitte teilen Sie mir bis zum 03. November 2016 den Stand ihrer Bemühungen mit.
Mit freundlichem Gruß

 

                                                                                                                                                                              Datum: 05.09.2016
Amtsgericht Konstanz Aktenzeichen: 5F 121 / 16

Antrag um Bestellung eines Vertreters des Jugendamtes zum Sorgerechtstermin
Mit Schreiben vom 25. August 2016 teilt das Jugendamt mit, dass kein Vertreter zum Sorgerechtstermin erscheinen wird und gibt eine Proforma-Stellungnahme ab.
Diese Stellungnahme ist meines Erachtens nicht fundiert.
Das Jugendamt spricht davon, dass mehrfach meinen Beschwerden bzgl. des Umgangs zwischen meiner Ex-Frau und K…. nachgegangen wurde. Tatsächlich ist mir bisher nur von einem angekündigten Kontrollbesuch des Jugendamtes bei meiner Ex-Frau bekannt. Ein normal denkender Mensch erwartet von einem solchen Besuch (bei einigermasen intelligenten Menschen), dass sich alles in Friede und Freude zeigt und bei Anwesenheit der Vertreter des Jugendamtes kein Alkohol getrunken oder gar ein Kind geschlagen wird.
Die Situation des Videos wird absichtlich verzerrt wiedergegeben. Im zuletzt genannten Video kuschelt sich K…. an mich. Natürlich schaut sie, wenn K…. an meiner Schulter liegt weg von mir.
Bei Gesprächsversuchen im Jugendamt wurde ich entweder ausgelacht oder hinauskomplimentiert. Über Aktivitäten des Jugendamtes wurde ich nicht unterrichtet. Da ich keine befriedigende melden, in der Hoffnung, dass etwas passiert. Aufgrund dieser Aktivitäten werde ich vom Jugendamt nicht neutral behandelt.
Vertreter des Jugendamtes haben bisher nie den Umgang zwischen meiner Tochter und mir persönlich beobachtet. Die Vertreter des Jugendamts beziehen Ihre Informationen vom Hören-Sagen. Und fällen darauf basierend ihre substanzlosen Empfehlungen. Ausdruck ist auch die Empfehlung mir nur den Umgang mit K…. zu gewähren, wenn ausschließlich Deutsch gesprochen wird.
K…. ist aktuell zweisprachig. Sie wechselt fliesend zwischen Russisch und Deutsch. Ist es nicht eine gute Sache, wenn K…. ihre Zweisprachigkeit behält und ausbaut? Wird so eine Fähigkeit heute nicht mehr gefördert?
Daher bitte ich Sie, die persönliche Anwesenheit eines Vertreters des Jugendamtes anzuordnen da ich sonst keine Gelegenheit habe, die Stellungnahme qualifiziert zu entkräften.

 

                                                                                                                                                                             Datum: 30.08.2016
Jugendamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

An Herrn Geschäftsleiter des Jugendamts Konstanz
ich bitte Sie, angesichts der entstandenen Situation dringend zu reagieren.
Zum Ersten: Seit dem 8. Juli 2016 (50 Tage) lässt meine Frau, N.F…., unsere Tochter K….. zu Hause, bringt sie nicht mehr in den Kindergarten und gibt mir keine Gelegenheit, mich mit dem Kind zu treffen. Das Kind leidet sehr darunter und steht infolgedessen unter Stress. Ich glaube, K…. wird von mir isoliert, damit sie mir nicht erzählen kann, wie ihre Mutter sie misshandelt.
Momentan geht N.F…. zur Arbeit, das Kind wird gewaltsam in der Wohnung unter Aufsicht ihrer Großmutter K.F…. aufgehalten, die Letztere jedoch ist eine Trinkerin und hat psychische Probleme.
Zum Zweiten: Ich habe einen Termin beim Psychotherapeuten für meine Tochter vereinbart. N.F…. hat mir anfänglich versichert, sie werde damit einverstanden sein. Und jetzt will sie mir die Krankenversicherungskarte der Tochter für die Abrechnung der Arztleistungen nicht geben.
Sehr geehrte Mitarbeiter des Jugendamts, bitte helfen Sie mir in dieser Situation, damit die Arztrechnungen bezahlt werden können, und ich möchte hiermit noch mal auf das inadäquate Verhalten von N.F…. hinweisen.

 

                                                                                                                                                                                 Datum: 22.08.2016
Jugendamt Konstanz

Staatsanwaltschaft Konstanz Dr. H…..
AZ: 21 Js 12906/16 AZ: 24 Js 7781/15

Sehr geehrter Herr Dr. H….,
nachdem meine Tochter K.F…. in einer Videoaufnahme Antworten gegeben hat, dass ihre Mutter N.F…. gegen sie körperliche Gewalt ausübt, hält meine ehemalige Frau N.F…. im Laufe von 45 Tagen, seit dem 8. Juli, die Tochter gewaltsam zu Hause, führt sie nicht zum Kindergarten, gibt mir keine Möglichkeit, mit der Tochter zu kontaktieren.
N.F…. rächt mir und der Tochter dafür, dass die Tochter in dieser Videoaufnahme erzählt hat, dass ihre Mutter gegen sie körperliche Gewalt ausübt.
Sehr geehrter Herr Dr. H…., aufgrund von diesen Briefen, die ich Ihnen übergeben habe, ist es ersichtlich, wie das Gericht und das Jugendamt ihre Macht zu eigennützigen Zielen missbrauchen.
Ich bitte Sie, so schnell wie möglich illegale Aktivitäten der Mitarbeiter vom Gericht und Jugendamt zu unterbinden und mir einen Termin für ein persönliches Treffen mit Ihnen festzulegen.
Mit freundlichen Grüßen

                                                                                                                                                                        Datum: 09. 08. 2016
Rathaus
Kanzleistraße 13/15
78462 Konstanz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. A.O….,
Ihren Brief habe ich erhalten und bedanke mich dafür. Das, was Sie in Ihrem Antwortschreiben leider darstellen, entspricht nicht der Realität. Und wenn Sie die Briefe an das Gericht und das Jugendamt Konstanz, die ich diesem Schreiben beilege, lesen, werden Sie verstehen, dass das Vorgehen dieser Ämter rechtswidrig ist und von keinem gesunden Menschenverstand nachvollziehbar.

Des Weiteren möchte ich betonen: Meine Frau und ich haben keinen Konflikt, da wir seit über zwei Jahren getrennt leben. Wir treffen uns nicht und kommunizieren nicht mit einander. Es gibt einen Konflikt zwischen meiner Frau und der Tochter, weil die Frau die Tochter körperlich misshandelt. Das Ergebnis eines Lügendetektor-Tests, den ich in Moskau gemacht habe, und die Videoaufnahmen von einem Interview mit meiner Tochter sowie die Fakten, die Frau Richterin T…. in der Gerichtsverhandlung nicht anhören wollte, könnten als Beweismittel dafür vorgelegt werden.

Der größte Wunsch meiner Tochter ist, dass Mama und Papa zusammenlegen, und dass Papa sie vor den mütterlichen Gewaltausbrüchen beschützt. Und nur das ist die ganze Wahrheit, die vom Familiengericht und vom Jugendamt ignoriert wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

                                                                                                                                                                              Datum: 08.08.2016
Jugendamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

An Herrn Geschäftsleiter des Jugendamts Konstanz
ich bitte Sie, angesichts der entstandenen Situation dringend zu reagieren.
Zum Ersten: Seit dem 8. Juli 2016 lässt meine Frau, N.F…., unsere Tochter K….. zu Hause, bringt sie nicht mehr in den Kindergarten und gibt mir keine Gelegenheit, mich mit dem Kind zu treffen. Das Kind leidet sehr darunter und steht infolgedessen unter Stress. Ich glaube, K…. wird von mir isoliert, damit sie mir nicht erzählen kann, wie ihre Mutter sie misshandelt.
Momentan geht N,F…. zur Arbeit, das Kind wird gewaltsam in der Wohnung unter Aufsicht ihrer Großmutter K.F…. aufgehalten, die Letztere jedoch ist eine Trinkerin und hat psychische Probleme.
Zum Zweiten: Ich habe einen Termin beim Psychotherapeuten für meine Tochter vereinbart. N.F…. hat mir anfänglich versichert, sie werde damit einverstanden sein. Und jetzt will sie mir die Krankenversicherungskarte der Tochter für die Abrechnung der Arztleistungen nicht geben.
Sehr geehrte Mitarbeiter des Jugendamts, bitte helfen Sie mir in dieser Situation, damit die Arztrechnungen bezahlt werden können, und ich möchte hiermit noch mal auf das inadäquate Verhalten von N.F…. hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen

 

                                                                                                                                                                           Datum: 08. 08. 2016
Jugendamt Konstanz. An Herrn Geschäftsleiter des Jugendamts

Sehr geehrte Sozialarbeiterin H…., Abteilungsleiter Herr S….,
Ihre Kommentare zu meinen Videoaufnahmen, in denen Sie die Art meiner Fragen, die mit dem Wort „richtig“ enden, kritisieren, habe ich zur Kenntnis genommen.
Tatsächlich lautet die erste Frage im ersten Video folgend:
„K…., du hast mir erzählt, dass die Mama dich schlage, dass sie dich anschreie, dass sie aggressiv sei“. Nach diesem Satz werden sofort Fragen gestellt:
Frage: – Hat die Mama dich geschlagen?
Antwort: – Ja.
Frage: – Hat sie dich angeschrien?
Antwort: – Ja.
Frage: – Hast du Angst bekommen?
Antwort: – Ja.
Frage: – Erschreckst du, wenn die Mama dich anschreit?
Antwort: – Ja.

Bei diesen Fragen kommt das Wort „richtig“ NICHT vor.
Das Wort „richtig“ in den weiteren Fragen benutzte ich nur, weil die Tochter mir schon früher von solchen Vorfällen erzählt hatte und ich sie nur nochmal danach fragen wollte, und das ist keinesfalls so zu interpretieren, dass ich sie dazu zwinge, dieses Wort zu wiederholen.
Sollte Ihr Übersetzer mit mir nicht einverstanden sein, so werde ich bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf eine neue Untersuchung dieses Interviews stellen.
Ich hatte Herrn S…. gebeten, meine Tochter über die Misshandlungen selbst zu befragen, er hat aber abgelehnt.
All das spricht dafür, dass die Mitarbeiter des Jugendamts Konstanz kein Interesse an der Wahrheitsfindung haben. Denn würden die Verantwortlichen des Jugendamts aufgrund dieses Videos oder K…. Berichten zugeben, dass Misshandlungen stattgefunden hatten, so würden sie auch zugeben müssen, dass sie an der Erkrankung des Kindes infolge der Misshandlungen eine Mitschuld tragen.

Im Video ist zu sehen, dass der Vater keinen emotionalen Druck auf K…. ausübt, dass sie keine Angst vor dem Vater hat, sie verhält sich ungezwungen, ist ständig in Bewegung und beantwortet alle Fragen gern und freiwillig, sie fügt sogar ihre eigenen Kommentare hinzu.
Im zweiten und dritten Video ist zu sehen, wie K…. sich an den Vater schmiegt und vollkommen entspannt alle Fragen beantwortet.
All das kann nur als Bestätigung gesehen werden, dass die Mitarbeiter des Jugendamts wenig von der Kinderpsychologie verstehen, aber ganz geschickt Lügen in ihre für die Richterin T…. bestimmte Beurteilungen einbauen.

Die Mitarbeiter und der Leiter des Jugendamts sowie Herr Schubert haben mir vorgeworfen, ich sei eine Gefahr für die Tochter, ich hätte psychische Probleme… Aber mir geht es doch nur um den Schutz der Interessen meiner Tochter sowie um die Wahrheit. Aus meiner Sicht sind derartige Behauptungen absolut unsinnig.

Und jetzt noch einige Angaben zu meiner Person:
Unter meinem Namen ist eine absolut neue Bibel (Religion der Vernunft) erschienen, in der die gegenwärtigen Probleme der Menschheit berücksichtig werden.
Ich habe unzählige umfangreiche psychologische Tests für Privatpersonen und Psychologen zu unterschiedlichen Themen geschrieben. Ich kenne keinen anderen Psychologen, der auf einem solch hohen professionellen Niveau arbeiten könnte.

Aufgrund dieser überprüfbaren Fakten würde jeder intelligente und gebildete Mensch dem zustimmen, dass es sich bei meiner Person um einen geistvollen und hochprofessionellen Psychologen handelt.

Ich möchte auch noch hinzufügen, dass das Video sehr wichtige Informationen in Bezug auf die Gerichtsverhandlung in Sachen Sorgerecht (AZ: 5F 121/16) für Richterin T…. beinhaltet.

Zum Beispiel, ich stelle im Video der Tochter die Frage:
– Sag mal K…., hat Papa die Mama schon mal irgendwie beleidigt?
Antwort: Nein.
Frage: K…., was sagt Mama über Papa, ist Papa ein Guter oder ein Schlechter?
Antwort: Ein Schlechter.
Frage: Und du bist dann traurig und hast Stress, weil Mama das sagt?
Antwort: K…. nickt bestätigend mit dem Kopf.

Auf der Grundlage dieser Fragen und Antworten ist ersichtlich, dass N.F…. mit ihrem Rechtsanwalt Koch einen 100-prozentig lügnerischen Antrag gestellt hat, in dem die Wahrheit verdreht ist. In Wahrheit redet N.F… in Anwesenheit der Tochter schlecht über deren Vater. Dies wiederum bedrückt das Kind, und das Kind ist deswegen krank.

Dazu möchte ich noch hinzufügen, dass Frau H….. – Sozialarbeiterin beim Jugendamt Konstanz, laut lachen musste, als ich erzählt hatte, dass meine Frau unsere Tochter schlägt. Damit hatte sie ihre psychisch inadäquate Verhaltensweise zum Ausdruck gebracht. Und Herr S…. hatte meine Beschwerden, in Bezug auf meine Frau stets ignoriert.

Mit freundlichen Grüßen

                                                                                                                                                                              Konstanz, 03.06.2016
Rathaus
Kanzleistraße 13/15
78462 Konstanz

Jugendamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

Sehr geehrte Mitarbeiter des Jugendamt Konstanz,
mir wurde bekannt, dass meine Ex-Frau N.F…. das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter bekommen will, und dass das Jugendamt Konstanz ihr dabei behilflich sein möchte.
Vor zwei Jahren hat die Gerichtsverhandlung AZ: 5F 101/14 stattgefunden.

// Bezüglich der Sache AZ:5F101/14:
Schon vor der Gerichtsverhandlung hatte ich dem Gericht schriftlich mitgeteilt, dass meine Frau das Kind misshandelt, dass sie Alkohol trinkt, mich und die Tochter mit einem Messer angegriffen hatte, dass sie psychisch labil ist, dass sie zusammen mit ihrer Schwester mich körperlich angegriffen und verletzt hatten (diesen Vorfall hatte ich bei der Polizei gemeldet), dass man uns mit der Tochter nicht trennen darf, da eine regelmäßige Kontrolle des Wohlergehens des Kindes notwendig ist. Im Endeffekt hatte Richterin M….. alle meine Angaben ignoriert, das Kind der psychisch kranken Mutter anvertraut, und mich hatte man ohne Vorwarnung wie einen Hund auf die Straße gesetzt. Und jetzt stelle ich fest, dass die Psyche der Tochter gestört ist, die Tochter ist dauernd krank, sie beschwert sich ständig bei mir, dass die Mutter sie schlägt.
Faktisch haben die Ärzte die Tatsache bestätigt, dass meine 4-jährige Tochter K….. sehr ernste psychische Probleme hat, die schon längere Zeit andauern und die eine pathologische, d.h. unheilbare Form angenommen haben.
Ich habe ja Frau Richterin M…. gewarnt, dass ihr Beschluss verbrecherisch gegen das Kindeswohl sei, dass man das Kind meiner psychisch kranken, aggressiven, alkoholabhängigen Frau nicht anvertrauen dürfe, und dass da eine systematische Kontrolle meinerseits notwendig sei. //

Meine Ex-Frau und ihr Rechtsanwalt J.K…. aben auf betrügerische Weise das Gesetz hintergangen. Als Reaktion darauf habe ich mich gezwungen gesehen, diesen Appel an die Staatsanwaltschaft zu schicken.

// Ich bitte Herrn Generalstaatsanwalt in Karlsruhe nach Konstanz zu kommen, um professionelle Untersuchungen aller genannten Gerichtsprozesse durchzuführen, und um das Schuldmaß jeden Einzelnen festzustellen, der an diesen gruppenhaften und rechtswidrigen Gerichtsprozessen beteiligt war, und die Schuldigen dazu verpflichten, an meine Tochter und mich Schadensersatzgelder für das uns durch ihre verbrecherischen Handlungen angetane Unrecht und für die schweren psychischen und körperlichen Gesundheitsschädigungen zu zahlen. //

Sehr geehrte Mitarbeiter des Jugendamt Konstanz, ich habe mehrmals bei Ihnen um Hilfe zum Schutz meiner Tochter gebeten. Leider habe ich ihrerseits keine Hilfe bekommen, vielmehr hat Sie mein Bericht darüber, wie meine Frau unser Kind misshandelt, nur amüsiert und auf die Anfrage der Staatsanwaltschaft haben Sie eine verlogene Auskunft gegeben, dass meine Frau keine Probleme mit dem Kind hat. Und das alles nach dem ich Ihnen viele Beschwerden geschrieben hatte.
Sie haben jetzt eingesehen, dass es allein Ihre Schuld ist, dass infolge Ihrer pflichtwidrigen Nachlässigkeit das Kind seit jetzt über neun Monaten psychisch krank ist. Und nun wollen Sie mich dafür schuldig machen, um der Verantwortung zu entgehen.

Meine Frau behauptet, dass das Kind wegen unserer Konflikte krank sei. Tatsache ist, dass wir seit zwei Jahren getrennt leben und wir unterhalten keine Kontakte. Als ich im August 2014 in die Ukraine gereist bin war das Kind kerngesund, ein Jahr später, also nach meiner Rückkehr, habe ich das Kind im kranken Zustand vorgefunden.
Daraus folgt, dass alle Behauptungen meiner Frau auf lügnerischem Boden gewachsen sind, und die Mitarbeiter des Jugendamt Konstanz mich als Lügner vorführen wollen, um in Wirklichkeit sich selber in Schutz zu nehmen.
Tatsache ist, dass meine Frau seit fast zwei Jahren keine Probleme in Bezug auf die Tochter besprechen will, sie meidet jeden Kontakt mit mir, meine Anrufe empfindet sie als etwas Traumatisierende für das Kind. In Wahrheit aber wartet das Kind mit Ungeduld auf meine Anrufe. Die Tochter weiß, dass ich anrufe, um bei der Mutter um Erlaubnis zu betteln, mit der Tochter spazieren gehen zu dürfen. In Wirklichkeit passt es meiner Frau, dass das Kind krank ist, ich darf dann mit ihm nicht spazieren gehen.
Die Tochter steht ständig unter Stress, weil sie mich sehr selten sehen darf und die Mutter misshandelt sie seelisch und körperlich, und eben das ist der wirkliche Grund für den kranken Zustand des Mädchens, das mich sehr vermisst.

Ich möchte wissen, wieso die Mitarbeiter des Jugendamt Konstanz ihre Pflichten nicht erfüllen, wieso sie denen helfen, die Kinder misshandeln? Das hat zur Folge, dass das Leid eines kleinen Kindes noch größer wird. Und wer soll dafür bestraft werden?

Mit freundlichen Grüßen

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                                                                                                                                                                                    Datum: 3.6.2016
Jugendamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

Rathaus
Kanzleistraße 13/15
78462 Konstanz

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 2 Jahren lebe ich getrennt von meiner Frau N.F…. Sie hat das Sorgerecht über meine Tochter K…..
Das Jugendamt der Stadt sollte sich ebenfalls um das Wohl meiner Tochter sorgen.
Tatsächlich tun dies die Mitarbeiterinnen – Jugendamt, Frau W….. und H….. nicht.

Mehrfach habe ich beide Mitarbeiterinnen darauf hingewiesen, dass meine Frau meine Tochter misshandelt und meine Tochter psychische Probleme hat.
Ich war für zirka ein Jahr bis August 2015 nicht in der Nähe meiner Tochter, da ich mich um meine Eltern im Donbass kümmern mußte.
Nach meiner Rückkehr stellte ich fest, dass meine Tochter ständig in die Hose uriniert. Vor meiner Abreise gab es dieses Problem nicht.
Während meiner Abwesenheit versuchte ich via Skype Kontakt zu meiner Tochter zu halten, das war aber aufgrund des Verhaltens meiner Frau nur selten möglich.

Mehrfach habe ich beide Mitarbeiterinnen auf diese Umstände hingewiesen und sie gebeten, den Sachverhalt zu überprüfen. Statt aktiv zu werden wurden meine mehrfachen Hinweise und Hilfeersuchen von Ihnen bzw. den Vorgesetzen ignoriert bzw. mit der schnellen Anmerkung abgetan „es ist alles in Ordnung“.
Ich bin sehr um das Wohl meiner Tochter besorgt, da sich der Zustand meiner Tochter nicht bessert.
Vielmehr habe ich den Eindruck, dass meine Einwände „aus Solidarität unter Frauen“ ignoriert bzw. als nicht relevant abgetan werden und daher meine Einwände nicht überprüft werden. Vielmehr werden meine Aussagen als Lügen hingestellt und über mich wird z.B. von Frau H…. in meiner Anwesenheit gelacht.

Tatsache ist, dass meine Frau seit fast zwei Jahren keine Probleme in Bezug auf die Tochter besprechen will, sie meidet jeden Kontakt mit mir, meine Anrufe empfindet sie als etwas traumatisierendes für unser Kind.

Ich möchte wissen, wieso die Mitarbeiter des Jugendamt Konstanz ihre Pflichten nicht erfüllen. Dieses Verhalten hat zur Folge, dass das Leid eines kleinen Kindes noch größer wird.
Daher bitte ich Sie, das Verhalten der Sachbearbeiterinnen neutral zu überprüfen.

Mit freundlichem Gruß

 

                                                                                                                                                                               Datum: 29.01.2016
Jugendamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

Antrag auf Hilfestellung

Sehr geehrte Damen und Herren,
aus Sorge um meine Tochter K.F…. beantrage ich beim Jugendamt Konstanz Hilfestellung. Meine Ex-Frau N.F…. misshandelt unsere gemeinsame Tochter K….. Sie stresst demonstrativ das Kind so lange, bis es hysterisch weint. Bei jedem unserer Treffen erzählt mir K…., wie die Mutter sie systematisch misshandelt, sprich schlägt.
Ich vermute, N.F…. tut es mit der Absicht, meine väterlichen Gefühle zu verletzen und mich zu einer Auseinandersetzung zu provozieren mit dem Ziel, mich polizeilich anzuzeigen.

Seit einem halben Jahr ist das Kind dauerhaft krank, es wird vernachlässigt und schlecht gepflegt. Nach den Aussagen der Tochter bekommt sie nur kaltes Leitungswasser zu trinken. N.F…. verletzt systematisch die Absprache, wonach ich das Kind alle zwei Tage sehen darf.

Ich sehe die Tränen und das Leid der Tochter und kann ihr nicht helfen.

Vor kurzem habe ich bei der Staatsanwaltschaft Konstanz Anzeige gegen meine Frau und ihren Anwalt eingereicht mit der Angabe, dass ich mich beim Jugendamt Konstanz (Frau W…..) beschwert habe und dass die Tochter blaue Flecken am Körper hat.
Mit Hilfe eines Lügendetektor-Tests habe ich nachgewiesen, dass N.F…. abhängig von starkem Alkohol und Zigaretten ist, und dass sie unangemessen aggressiv werden kann, z.B. als sie vor meinen Augen auf die Tochter im Säuglingsalter mit aller Kraft eingeprügelt hat, oder als sie das Kind und mich mit einem Messer bedroht hat.

Ich bitte das Jugendamt um Hilfestellung.
Mit freundlichen Grüßen

 

                                                                                                                                                          Datum: Der September. 2015
An das Jugendamt und
Sehr geehrter Herr Dr. Staatsanwalt N…..,

es schreibt Ihnen Y.F….
Am 10. September hatte ich einen Termin bei meiner Anwältin, die mir geraten hat, Sie wieder anzuschreiben, um zu fragen, ob Sie den Ermittlungsprozess evtl. beschleunigen könnten (in Bezug auf die Sachverhalte Schlägerei im Aufzug, Gewalt an der Tochter, Falschaussagen vor dem Gericht etc.).
Der Anlass dafür ist das anstehende Gerichtsverfahren, wo ich – stützend auf den Aussagen, die ich am Lügendetektor bestätigen konnte – das alleinige Sorgerecht für meine Tochter beantragen will.
Ich bin bereits seit einem Monat in Deutschland und sehe täglich wie meine bald Ex-Ehefrau genau wie früher zur unseren kleinen Tochter K….. nicht besonders freundlich ist, wodurch K….. bei jedem unseren Treffen mir sagt, dass sie zusammen mit mir wohnen will.
Erst vor kurzem (am 7. oder 8. September, als der Kindergarten geschlossen war) ist N…. zu Arbeit gegangen und die Tochter mit einer fremden Person zu Hause gelassen, ohne mich um Erlaubnis zu fragen. Beim Telefonat davor habe ich auch mitgekriegt, dass K…. sehr geweint hat. Am 9. September hat N…. die kranke K…. mit hohem Fieber in den Kindergarten gebracht, anstatt einen Arzt aufzusuchen, und das, obwohl K…. ihr morgens gesagt hat, dass sie sich schlecht fühlt, starke Kopfschmerzen hat und nicht in den Kindergarten gehen möchte. Im Endeffekt zeigt das alles nur wieder, dass N…. so wie früher grob die Gesetze bricht, Gleichgültigkeit gegenüber dem Kind zeigt und mit Lügen aller Art meinen Kontakt zur Tochter hindert.
Außerdem bitte ich Sie, falls dies möglich ist, einen persönlichen Termin mit Ihnen zu vereinbaren, in der Hoffnung, dass er es hilft, die Ermittlungen möglichst schnell zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen

                                                                                                                                                                  Datum: Der August. 2015
An das Jugendamt (Frau W…..) und
Rechtsanwalt Herrn J.K…. (Zeichen 15/0138-JK)

Sehr geehrte Damen und Herren,
zwischen Ihnen und meiner Anwältin existiert eine Vereinbarung bezüglich meiner Treffen mit der Tochter K.F….
Da meine Ehefrau N.F…. gegen diese Vereinbarung systematisch verstößt und sich nicht daran hält, so werde ich mich an diese Regeln ebenfalls nicht halten.
Die Fakten:
– Seit August 2015 (also seit dem ich wieder in Deutschland bin) hat die N…. mir kein einziges Mal erlaubt, mit dem Kind zum See oder ins Schwimmbad zu gehen, obwohl die Tochter mich ständig darum bittet.
– An den Wochenenden weigert sie sich komplett, mir das Kind herauszugeben und denkt jedes Mal irgendwelche Ausreden aus.
Darüber hinaus sehe ich, dass das Kind ständig in schmutzige und kaputte Kleidung angezogen ist. Die Tochter hat ständig Hunger und ist nicht immer dem Wetter entsprechend angezogen. Ich höre regelmäßig von ihr, dass ihre Mutter sehr böse ist und dass sie versucht, die K…. gegen mich einzustimmen. Außerdem sagt sie, dass sie mit mir zusammen wohnen will…
Bei der Staatsanwaltschaft werden gerade mehrere Strafsachen untersucht, in denen es darum geht, dass N…. und einige weiteren Personen Verbrechen gegen mich und meine Tochter K…. begangen haben. Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft es schafft, eine korrekte Bewertung dem Geschehen zu geben und die Rechte des Kindes zu verteidigen.
Mit freundlichen Grüßen

 

                                                                                                                                                                            Konstanz. 16.11.2015
An das Jugendamt (Frau W…..) und
Staatsanwaltschaft (Dr. N….. – Az.: 24 Js 7781/15) der Stadt Konstanz

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass meine Ehefrau, mit der ich gerade in einem Scheidungsprozess befinde, meinen Kontakt zu meiner Tochter K.F…. behindert und gegenüber dem Kind gewalttätig geworden ist.
Anfang November hat K…. mir erzählt, dass ihre Mutter Wodka kauft und trinkt, und wenn N…. anschließend Kopfschmerzen als Folge des Alkoholkonsums hat, dann schreit sie die K…. regelmäßig an, wodurch das Mädchen massiver Angst ausgesetzt wird und inkontinent geworden ist.
Ich habe versucht, mit N….. darüber zu sprechen, jedoch leider ohne Erfolg.
Nun verbietet N…. dem Kind, mir irgendetwas zu erzählen und versucht jede Kontaktmöglichkeit mit der Tochter zu unterbinden. Dabei versucht sie eine Krankheit (Erkältung) des Kindes als Motivation dafür darzustellen. Diese hindert sie jedoch nicht daran, das Kind zum Tanzunterricht oder zu Besuch bei Verwandten auszuführen.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass ich in Vergangenheit schon mehrere analoge Nachrichten an das Jugendamt und die Staatsanwaltschaft geschickt habe. Leider wird die physische und psychische Gewalt gegenüber dem Kind von Seiten seiner Mutter fortgesetzt…
Mit freundlichen Grüßen

                                                                                                                                                                                     Konstanz. 2014

Jugendamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
AZ: 5F 101/14

Diese fünf Buchstaben, die die richtigen Informationen enthalten hatte dem Gericht, Richterin Dr. M….. übergeben
Aber irgendwie Dr. M…… ignoriert die Buchstaben.
Unmoralisches Verhalten N….. und ihre negative Einstellung zu ihrer Tochter
Hiermit möchte ich auf die eidesstattliche Erklärung meiner Ehefrau N.F….. vom 17.04.2014 Stellung nehmen.
Ich bin erstaunt über das, was N.F….. geschrieben hat, weil ihre Erklärung Lüge und Ungenauigkeiten enthält. Ich bin auch überrascht, dass sie sogar ihrem Anwalt keine Wahrheit erzählt hat, obwohl sie es sollte.
Es gibt leider eine Reihe von wesentlichen Gründen, warum ich tatsächlich nicht aus der Wohnung, in der ich zusammen mit N.F… zusammen wohnen, ausziehen kann.
Die wichtigste Ursache besteht darin, dass N….. in der Lage ist, das Kind zu schlagen und somit ihre Aggression und Sadismus zu entfalten. Das ist einer der Gründe, warum das Kind unter einem großen Stress steht.
Und somit sehe ich mich dazu gezwungen, bei dem Kind zu bleiben, um die Kontrolle über N….. zu behalten, damit sie unser Kind weder körperlich noch geistig schädigen kann.
Zum Beispiel:
– Nachdem die Tochter auf dem Töpfchen war, hat die N….. sie gleich neben der Kloschüssel auf den kalten Boden gelegt (das Bad wird nicht beheizt), um ihr die Windel anzuziehen. Und als die Tochter angefangen hat, zu weinen und sich zu wehren, hat N….. sie mehrmals stark geschlagen, damit sie aufhört sich zu wehren und zu weinen. Ich war dabei und habe alles mit eigenen Augen gesehen, und natürlich war ich schockiert. Als ich sie gefragt habe, warum sie das Kind schlägt, hat sich ein Schuh genommen und damit nach mir geworfen. Worauf sie gesagt hat, dass die Tochter (die gerade zwei Jahre alt wurde) weiß, weswegen sie geschlagen wurde.
– Jeden Abend, wenn ich die Tochter ins Bett zum Schlafen bringe, bittet sie mich, ihr etwas zu trinken bzw. zu essen zu geben oder sie auf die Toilette zu bringen. N….. erlaubt es ihr nicht zu tun, auch wenn das Kind weint. Sie motiviert es damit, dass die Tochter so mich manipuliert oder dass die Tochter ja schon die Zähne geputzt hat. Aber wenn ich der Tochter zu trinken und zu essen gebe, dass trinkt und isst sie. Das spricht dafür, dass das Kind tatsächlich vor dem Schlaffen essen und trinken will und nicht versucht, mich zu manipulieren.
Selbstverständlich sind das alles die Gründe für meine Konflikte mit N….., und keine anderen. Das zwingt mich und meinen Anwalt dazu, einen Antrag zu stellen, um ihr das Sorgerecht aufgrund ihrer psychischen Probleme zu entziehen.
Weiterhin ist es tatsächlich so, dass N….. manchmal nicht zu Hause übernachtet, weil in Kreuzlingen ihre Schwester wohnt, die sie an den Wochenenden und zu Festlichkeiten besucht, die oft mit Grillen und alkoholischen Getränken gestaltet werden, so dass sie dann bei ihrer Schwester übernachten bleibt.
Also habe ich damit nichts zu tun.
Übrigens, ist es für N….. nicht ungewöhnlich, dass sie mir das Kind für einen oder zwei Tage überlässt und selbst irgendwohin weg fährt.
Zum Beispiel:
– Als das Kind hohes Fieber bis 39 Grad hatte, hat die N…. mit ihren Freundinnen eine Bootstour gemacht und ist erst spät nachts nach Hause zurückgekehrt, wo sie im Endeffekt ca. 14 Stunden abwesend war. Und hat sich dafür nicht interessiert, wie sich das kranke Kind gefühlt hat.
– Ich möchte noch hinzufügen, dass im Laufe unseres 20 Jahre langen gemeinsamen Lebens, kam N…. einige dutzendmal nachts betrunken nach Hause.
– Mehrmals hatte sie Affären, was unsere Ehe auch mal vor die Scheidung gestellt hatte. Und mir war es sehr unangenehm, als ich beispielsweise einen Anruf von einer Frau bekam, die mir sagte, dass meine Ehefrau N…. eine Prostituierte sei und sie eine andere Familie mit zwei kleinen Kinder zerstören will, usw. Alle diese Situationen zeigen, wie inadäquat das Verhalten von N…. ist.
Dann sagen Sie mir, auf Grundlage von allem, was hier steht, kann man denn die N…. für eine adäquate Frau halten und ihr die Erziehung des Kindes überlassen?
Ich schreibe Bücher über Psychologie und geistige Verbesserung, schreibe Diagnostika und weise den Menschen auf ihre geistigen Probleme hin. Aber für N…. ist das vollkommen gleichgültig. Sie hat nur im Sinne, wie sie am besten ihre Zeit zu vertreiben hat und ihre Aggression auf dem Kind abzubauen. N…. versteht es absolut nicht, dass das, was sie tut, nicht nur amoralisch ist, sondern auch ein großes geistiges Verbrechen ist. Und es tut mir weh.
Leider habe ich nur einen kleinen Teil davon geschrieben, was ich über N…. erst schreiben wollte. Aber ich denke, dass es vollkommen ausreichend ist, um zu verstehen, wo die Ursprünge von unserem Problem sind. Und ich denke, dass dieses Schreiben beim Gericht auf großes Interesse stoßen wird.
Mit freundlichen Grüßen

 

Die Antwort von Frau Wortmann

                                                                                                                                                                                Datum: Der April – 2015

Sehr geehrter Herr Y.F….,
im Rahmen der außergerichtlichen Beratung sehe ich keine weitere Möglichkeit zwischen Ihnen und Frau N.F….. zu vermitteln. Es gibt eine Vereinbarung vom Oktober 2014, die den Skype-Kontakt regelt. Mit Frau N.F…. ist diese ebenfalls mehrfach besprochen und zuletzt erneut bei meinem Hausbesuch am 5.3.2015 thematisiert worden.
Insofern bitte ich Sie, sich diesbezüglich direkt mit Frau N.F….. zu verständigen oder eine gerichtliche Regelung anzustreben.
Mit freundlichen Grüßen

 

                                                                                                                                                                                    Datum: 30.03.2015

Jugendamt (Frau W…..)  

Sehr geehrte Frau W…..,
meine Frau will mir wieder meine Tochter nicht zeigen.
Hier ist die Auflistung aller Skypeverbindungen ab dem 1.März bis zum 29.März
Bitte unternehmen Sie etwas.

Hier ist die Auflistung aller Skypeverbindungen während des letzten anderthalb Monats
1 März – keine
4 März – Verbindung
8 März – Verbindung
11 März – Verbindung
15 März – keine
18 März – Verbindung
22 März – keine
24 März – Verbindung – Geburtstag meine Tochter
25 März – keine
29 März – keine

 

                                                                                                                                                                              Datum: 2.03.2015

Jugendamt (Frau W…..)      

Sehr geehrte Frau W…..,
meine Frau will mir wieder meine Tochter nicht zeigen.
Während des letzten anderthalb Monats sollte sie mindestens 15 Mal online per Skype mir meine Tochter zeigen, aber praktisch waren es nur 5 Mal.
Bitte unternehmen Sie etwas.
Hier ist die Auflistung aller Skypeverbindungen während des letzten anderthalb Monats
15 Januar – keine
18 Januar – Verbindung
21 Januar – keine
25 Januar – keine
25 Januar – Verbindung
28 Januar – keine
1 Februar – keine
4 Februar – keine
7 Februar – Verbindung
11 Februar – keine
14 Februar – Verbindung
18 Februar – keine
21 Februar – keine
25 Februar – Verbindung
1 März – keine

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                                                                                                                                                                                Datum: 20.02. 2015

Jugendamt (Frau W…..)

Sehr geehrte Frau W…..,
meine Frau will mir wieder meine Tochter nicht zeigen. Im vergangenen Monat habe ich sie nur drei mal gesehen.
Könnten Sie bitte die N….. erneut darum bitten, mir das Kind öfter zu zeigen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen

 

                                                                                                                                                                               Datum: 20.10. 2014

Jugendamt (Frau W…..)

Sehr geehrte Frau W….,
Der Anlass der Kontaktaufnahme ist Ihnen bereits bekannt. Wie Herr H….. Ihnen schon am 04.09.2014 sowie am 15.10.2014 mitgeteilt hatte, befinde ich mich gerade in einem Scheidungsverfahren. Meine (noch) Ehefrau behindert jedoch den Kontakt zu meiner Tochter, die mit zusammen wohnt, erheblich. Seit dem 11.07.2014 bis heute (20.10.2014) habe ich meine Tochter nur vier Mal gesehen. Die Einzelheiten zu der Art und Weise, wie meine Ehefrau den Kontakt behindert, hat Herr H…… Ihnen bereits mitgeteilt. Er ist über den Sachverhalt bestens informiert.
Ich bitte Sie, mit meiner Frau zu sprechen und ihr zu erklären, dass ich – im gleichen Maße wie sie – das Recht habe, den Kontakt zu unseren gemeinsamen Tochter zu pflegen und dass sie dem Kind dadurch erheblichen Schaden zufügt, wenn sie unseren Kontakt behindert.
Ich selbst bin leider nur schwer zu erreichen, weil ich momentan in der Ost-Ukraine wohne und die Kommunikationsmittel hier nicht immer unterbrechungsfrei funktionieren. Per E-Mail bin ich jedoch fast immer zu erreichen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen

 

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