Auf dieser Web-Seite erfahren Sie, wie die Beamten Verbrechen gegen Kinder begehen und gegen Gesetze verstoßen.

 Az: 5F 226/14 (Konstanz)   Az: 18UF 116/16 (OLG) – die Schließung der gemeinsamen Konten.

 Az: 5F 115/17 (Konstanz)  Az: 18WF 182/17 (OLG) – der Teilung des familiären Geldes

 AZ: 5F 5/16 (Konstanz) &  Az: 18WF 152/16 (OLG) – der Teilung des familiären Geldes

Verzeihen Sie mich für meine grammatikalischen Fehler. Ich habe kein Geld auf den Übersetzer. Ich soll das Geld für die Korruptionsprozesse zahlen, die ich verloren habe.

 Konstanz Az: 5F 115/17  &  OLG – Az: 18WF 182/17


01.09.2018

The Registrar

European Court of Human Rights

Council of Europe

67075 STRASBOURG CEDEX

Sehr geehrte Damen und Herren, 30.12.2017 habe ich Ihnen ins Europäische Gericht meinen Beschwerdeformular und das Paket der Briefe abgesandt.

Am 15.02.2018 habe ich Ihren Brief bekommen.    ECHR-LD11.00R     DAR/JN/tku

Sie haben mir geschrieben, dass ich nicht alle Mittel die mir zur Verfügung standen, genutzt habe, wie es vom Artikel 35 § 1 gefordert wird. Sie haben mir geschrieben, dass der Gerichtshof wird die Beschwerdeakte nicht länger als ein Jahr ab dem Datum dieser Entscheidung in seinem Archiv aufbewahren…

Später habe ich Ihnen den Brief geschrieben, dass mir mein Anwalt gesagt hat. Der Anwalt hat gesagt, dass wenn OLG der gerichtliche Beschluß fasst, und in dieser Lösung ist es nicht geschrieben, dass ich diese Lösung appellieren kann, so ist tatsächlich dieses Gerichtsverfahren schon geschlossen. Es bedeutet, dass das Verfassungsgericht dieses Gerichtsverfahren nicht revidieren wird.

Ich habe Ihnen etwas Briefe geschrieben. Sie nicht antworteten auf meine Briefe. Später (25.08.2018) haben Sie mir die Antwort wieder geschrieben, dass ich allen machen soll so, wie der Artikel 35 § 1 fordert. Ich habe alle gerichtlichen Akte und die Briefe in Bundesgerichtshofs und Bundesverfassungsgericht abgesandt. In 17.09.2018 habe ich die Antwort aus Bundesgerichtshofs bekommen. In 21.09.2018 habe ich die Antwort aus Bundesverfassungsgericht bekommen. Ich schicke die Kopie dieser Briefe Ihnen ab.

Ich will erinnern, dass es nach dem Thema der Teilung des familiären Geldes bei mir vier Gerichtsverfahren war (25.04.2016, 26.10.2016, 27.07.2017 und 29.11.2017). Durch einen Monat, 30.12.2017 habe ich Ihnen ins Europäische Gericht meinen Beschwerdeformular abgesandt.

Im Allgemeinen, bei mir war es schon fünfzehn Gerichtsverfahren. Ich habe alle Gerichtsverfahren verloren. Weil auf allen Gerichtsverfahren, die Richter die Tatsachen ignorierten. Alle Gerichtsverfahren gingen aufgrund der Lüge und der Korruption. Ich habe mehr 500 Briefe in alle Instanzen mit den Tatsachen der Korruption geschrieben. Aber, ich habe die positive Antwort nicht bekommen. Die Staatsanwaltschaft ignoriert die Verbrechen und deckt die Korruptionsgerichtsverfahren. Einige Gerichtsverfahren dauern noch. Die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft geht und bis jetzt, aber es gibt kein positives Ergebnis.

Zum Beispiel, dieses Gerichtsverfahren nach der Teilung des familiären Geldes 16.000,00 Euro. Alle Richter hatten auf den Händen das Dokument aus der Bank DKB, wo es, dass ich Kontoinhaber geschrieben ist. Und alle vier Richter haben dieses wichtige Dokument absichtlich ignoriert. Die Richter mir haben gesagt, dass ich nicht Kontoinhaber. Im Endeffekt habe ich alle vier gerichtlichen Prozesse verloren.

Ich habe den Teil des Geldes aus unseren allgemeinen familiären Sparen nicht bekommen. Aus 16.000,00 Euro sollte ich 8.000,00 Euro bekommen. Außerdem, wegen dieser Korruption habe ich zwei Male auf 60 Euro schon bezahlt. Und jetzt, schon bezahle ich zum dritten Mal, 552 Euro, deswegen, dass ich diese Gerichtsverfahren verloren habe. Mein Anwalt ist schockiert wie die Gerichtsverfahren gehen. Der Anwalt hat gesagt, dass es die totale Korruption ist.

Az: 5F 5/16 Familiengericht (25.04.2016) & Az: 18WF 152/16 OLG (26.10.2016) – die Teilung des gemeinsamen Vermögens in Höhe von 16.000,00 Euro.

Vor der Scheidung hat Natali Fink das gemeinsame Vermögen gestohlen und mir damit meinen Anteil am gemeinsamen Vermögen vorenthalten. Richterin Tögel hat die Dokumente der Bank „DKB“ ignoriert und mir keinen Vermögensanteil zugestanden. Die DKB hatte in dem Dokument bestätigt, dass meine Frau Natali und ich die gleichen Rechte am Konto hatten. Richterin Tögel hat dem OLG fälschlicherweise mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf das Konto habe und vermutlich das Schreiben der DKB unterschlagen.

In dem Verfahren wurde die Tatsache unterschlagen, daß meine Frau und ich ein gemeinsames Konto bei der DKB führen. In den Verfahren und Beschluß wurde nur auf das Konto bei der Commerzbank Bezug genommen. Aufgrund dieser Manipulation wird mir der Revisionsprozess verweigert und ich muß für das Verfahren zahlen.

Darauf fragte ich nach, wie dies sein kann. Schließlich wurde doch der Prozess – AZ: 5F 226/14 (14.09.2015) um die Familienkonten DKB geführt. Zweitens habe ich einen Brief der Bank DKB der bestätigt, daß meine Frau und ich gemeinsam dieses Konto führen. Daher bat ich um Auskunft wie Frau Richterin Tögel zu dieser Schlußfolgerung kommt – natürlich erhielt ich keine Antwort.

Aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes lande ich immer bei derselben Richterin. Und hier muss ich regelmäßig für die Versäumnisse der Richterin zahlen.

Ich habe den Brief in OLG geschrieben, dass der Richter Tögel das Verbrechen begangen hat. Ich habe in OLG das Dokument aus der Bank DKB auch abgeschickt. Aber, der Richter Jarsumbek hat das alles ignoriert und hat mir geschrieben, dass ich das Gerichtsverfahren verloren habe.

Artikel 5. Artikel 6. Artikel 14. Protokoll Nr. 7 – Artikel 3.

Gemäß § 153 StGB DEU. Richterin Tögel übermittelte an das OLG Karlsruhe falsche Informationen. Gemäß § 153 StGB steht auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis.

 

Az: 5F 115/17 Konstanz – Familiengericht (27.07.2017) und Az: 18WF 182/17 OLG (29.11.2017) – der nochmalige Prozess nach der Teilung des familiären Geldes, die Natali Fink nach der familiären Scheidung gestohlen hat.

Nachdem das Gericht die familiäre Scheidung offiziell bestätigt hat, hat mein neuer Anwalt neuen Antrag auf die Teilung des familiären Geldes gestellt.

Zu dieser Zeit, im Gericht, schon arbeitete der neue Richter – Többens. Der Richter Többens hat der gerichtliche Beschluß gefasst, in dem er geschrieben hat, dass ich dieses Gerichtsverfahren Az: 5F 115/17 verloren habe.

Richter Többens hat entschieden, dass alles Geld bei meiner ehemaligen Frau bleiben soll. Richter Többens hat die Tatsache ignoriert, dass ich die Wohnung und das ganze Eigentum der ehemaligen Frau und dem Töchterchen abgegeben habe. Der Richter hat die Tatsache ignoriert, dass, zu dieser Zeit ich Umschulung machte, ich hatte Geld nicht.

Richter Többens hat nicht gewollt, die gerichtliche Lösung zu ändern. Der Richter hat alle Dokumente in OLG abgesandt. Aber der Richter sandte die Dokumente aus der Bank nicht ab, wo es, dass ich Kontoinhaber geschrieben ist.

In OLG mit dieses Gerichtsverfahren arbeitete der Richter Stadie. Früher, der Richter Stadie hat den Korruptionsprozess Az: 18WF 204/17 durchgeführt. Ich habe gegen den Richter Stadie Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt. Nach ihm, der Richter Stadie hat mir geschrieben, dass ich das Gerichtsverfahren Az: 18WF 182/17 verloren habe. Der Richter Stadie hat an mir dafür gerächt, dass ich gegen ihn Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt habe.

Der Richter Stadie, in der Lösung hat auch geschrieben, dass der Richter Töbens in OLG die Dokumente aus der Bank nicht abgeschickt hat, wo es, dass ich Kontoinhaber geschrieben ist. Ich habe in OLG die Dokumente aus der Bank abgesandt. Aber der Richter hat diese Sache schon geschlossen hat nicht gewollt, die Lösung zu ändern.

Ich habe die Klage dem Präsidenten in OLG geschrieben. Aber der Präsident hat verzichtet, dieses Gerichtsverfahren zu betrachten.

Wie es höher schon geschrieben ist, habe ich die Briefe und die Dokumente über diese Gerichtsverfahren in Bundesgerichtshofs und Bundesverfassungsgericht abgesandt. In diesen Gerichten haben nicht gewollt, die Gerichtsverfahren zu revidieren.

Artikel 1. Artikel 13. Artikel 14. Artikel 6. Protokoll Nr. 7 – Artikel 3

Gemäß § 153 StGB DEU. Richter Többens übermittelte an das OLG Karlsruhe falsche Informationen. Gemäß § 153 StGB steht auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis.

 

Sehr geehrte Mitarbeiter des Europäischen Gerichtshofs, ich bitte Sie, diese Klagen zu berücksichtigen. Aufgrund der Tatsachen ist es offensichtlich, dass die Richter Togel und Többehs eine Straftat begangen haben. Die Richter haben bewusst keine Dokumente der DKB-Bank an das OLG geschickt. Die Richter in Familiengericht haben allen gemacht so, dass ich alle Gerichtsverfahren verloren habe.

Die Richter in OLG haben allen auch gemacht so, dass ich die Gerichtsverfahren in OLG verloren habe. Im Endeffekt, ich habe vier Gerichtsverfahren verloren. Für dieser verlorenen Prozesse zahle ich das Geld aus.

Ich bitte das europäische Gericht, dieser vier gerichtliche Prozesse zu annullieren. Die gerichtliche Korruption kann von der Wahrheit und dem Gesetz nicht dominieren. Ich bitte, eine Frage zu betrachten, dass ich die Kompensation für diese Verbrechen bekommen kann.

Mit freundlichen Grüßen

 


10.09.2018

Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

Baden-Württemberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bei mir ist zu Ihnen zwei Fragen bitte geben Sie mir die Antwort.

I

Am Amtsgericht Konstanz und OLG-Karlsruhe habe ich insgesamt 13 Gerichtsverfahren geführt. Aufgrund der Fakten wird klar, dass alle 13 Prozesse korrupt waren. Es ist im Brief detailliert geschrieben, den ich in die Kanzlei für Merkel abgesandt habe. Ich schicke die Kopie dieses Briefes Ihnen ab. Der Brief №1.

Ich habe alle Dokumente und die Briefe ins europäische Gericht abgesandt. Aber, im europäischen Gericht mir haben geantwortet, dass ich nicht alle Instanzen gegangen bin. Der Brief №2.

Ich habe ins europäische Gericht wieder geschrieben.

// Council of Europe STRASBOURG CEDEX

Sehr geehrte Damen und Herren,

15.02.2018 habe ich Ihre Antwort bekommen. Sie werden mich entschuldigen, aber mein Anwalt auch versteht nicht, an welche Gerichte ich mich noch wenden soll. Der Anwalt hat gesagt, dass wenn OLG (Oberlandesgericht Karlsruhe) der Beschluß gefasst hat, so kann ich schon diese Lösung nicht appellieren.

Zum Beispiel, das neue Gerichtsverfahren in OLG – Az: 5F 55/18. Ich habe Antrag gestellt, damit mir ermöglicht haben mein krankes Töchterchen zu behandeln. In OLG mir haben nicht ermöglicht, mein krankes Töchterchen zu behandeln. In Brief – Beschluß von OLG ist es nicht geschrieben, dass ich ihre Lösung appellieren kann. Aber, ich habe den Brief in Bundesgerichthof-Zivilsenat abgesandt. In Bundesgerichthof mir haben geschrieben, dass OLG die Endlösung ertragen hat. Eben dass ich schon den Rechtsspruch nicht appellieren kann. Und Sie schreiben mir, dass ich nicht alle Instanzen gegangen bin.

Schreiben Sie mir, an welche Instanzen ich mich noch wenden soll. Mein Anwalt weiß nicht, wohin ich mich wenden soll. Nach allen meinen vorhergehenden Gerichtsverfahren ist solche Situation genau. Wo OLG mir nicht ermöglicht, um den Rechtsspruch zu appellieren. Sie können diese Rechtssprüche selbst anschauen, die ich Ihnen ins europäische Gericht abgeschickt habe. //

Die sehr geehrten Richter – Bundesverfassungsgericht, bei mir ist zu Ihnen die erste Frage.

OLG hat der Beschluß gefasst. OLG haben mir nicht ermöglicht, um diesen Prozess zu appellieren. Gesetzmäßig, ich kann mich zu Ihnen – an das übergeordnete Gericht wenden, um den Rechtsspruch zu appellieren, oder nicht?

Ich soll wissen, das europäische Gericht hat mir richtig geantwortet oder nicht.

II

Wenn das Gesetz sagt, dass ich mich nach der Lösung OLG an das übergeordnete Gericht, jenen wenden kann, bitte ich Sie, meine Gerichtsverfahren zu betrachten:

Amtsgericht Konstanz – AZ: 5F 5/16 & OLG – Karlsruhe – AZ: 18 WF 152/16. Der Brief №3.

Amtsgericht Konstanz – Az: 5F 115/17 & OLG – Karlsruhe – Az: 18WF 182/17. Der Brief №4. 

  1. Amtsgericht Konstanz – AZ: 5F 5/16 &   Oberlandesgericht Karlsruhe – AZ: 18 WF 152/16

Richterin Tögel und Richter Többens (Amtsgericht – Konstanz) begingen eine Straftat. Sie haben kein Dokument von DKB an das OLG geschickt, wo geschrieben steht, dass ich und meine Frau gleichberechtigte Inhaber eines Kontos bei der Bank sind. Das ist eine Straftat, die die Richter mit dem Ziel begangen haben, dass ich im OLG-Gericht die Prozesse verliere. Aufgrund dieser Justizbande verlor ich zwei Gerichtsverfahren gegen das OLG und zahlte zweimal Geld.

Und jetzt, als Opfer, muss ich zum dritten Mal 552,00 Euro bezahlen.

Übrigens sagt Richter Többens nicht vor Gericht, dass ich für sein Urteil Geld bezahlen muss. Da Többens verstanden hat, dass er, basierend auf Lügen, eine Straftat begeht.

Az: 5F 5/16 – Konstanz, Amtsgericht. Dieses Gerichtsverfahren hat Richterin Tögel mit dem Anwalt Koch durchgeführt.

Die Teilung des gemeinsamen Vermögens in Höhe von 16.000 Euro. Vor der Scheidung hat Natali Fink das gemeinsame Vermögen gestohlen und mir damit meinen Anteil am gemeinsamen Vermögen vorenthalten. Richterin Tögel hat die Dokumente der Bank „DKB“ ignoriert und mir keinen Vermögensanteil zugestanden. Die DKB hatte in dem Dokument bestätigt, dass meine Frau Natali und ich die gleichen Rechte am Konto hatten. Richterin Tögel hat dem OLG fälschlicherweise mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf das Konto habe und vermutlich das Schreiben der DKB unterschlagen. Richterin Tögel übermittelte an das OLG Karlsruhe falsche Informationen. Gemäß § 153 StGB steht auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis.

// Amtsgericht Konstanz         AZ: 5F 5/16         Datum: 15.02.2017

Sehr geehrte Frau Richterin Tögel,
Teilen Sie mir bitte mit, warum Sie dem Oberlandesgericht Karlsruhe nur mitgeteilt haben, das meine Eх-Frau Inhaberin des Konto bei der Commerzbank war, nicht aber dass wir auch ein gemeinsames Konto bei der DKB-Bank hatten?
Beim Oberlandesgericht Karlsruhe konnte mir niemand sagen, warum Sie das so gemacht haben. //

// Oberlandesgericht Karlsruhe    Datum: 09.11.2016    AZ: 18 WF 152/16

Sehr geehrte Damen und Herren, bei meinem Antrag um Prozesskostenhilfe geht es neben dem Konto bei der Commerzbank insbesonderen auch um das gemeinsame Konto bei der DKB Bank, Konto DE42 1203 0000 1010 2434 16. Dieses wurde ausweislich der Kontobestätigung vom 07.06.2016 von mir und meiner Frau gemeinsam geführt. Dieses Konto besteht weiterhin. Vom Familiengericht Konstanz (5F 5/16) wurden die Informationen bzgl. dieses Konto nicht an sie weitergeleitet. Dies ist sehr wohl ein Grund, um die Prozeßkostenhilfe zu gewähren. Muß ich also die 60 € bezahlen? //

 

  1. Amtsgericht Konstanz – Az: 5F 115/17 &   Oberlandesgericht Karlsruhe – Az: 18WF 182/17  

// Datum: 24.04.2017  OLG, Karlsruhe – AZ: 18 WF 152/16. Konstanz – AZ: 5F 5/16.

Richterin Tögel übermittelte an das OLG Karlsruhe falsche Informationen. Gemäß § 153 StGB steht auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Frau Richter Dr. Jarsumbek, warum haben Sie als höhere Instanz alle diese Verbrechen der Beamten ignoriert und damit illegale Handlungen unterstützt bzw. gedeckt? //

 Az: 5F 115/17 – der nochmalige Prozess nach der Teilung des familiären Geldes 16.000,00 Euro, die Natali Fink nach der familiären Scheidung gestohlen hat. Im Gericht Konstanz wie immer, Richter Többens übermittelte an das OLG Karlsruhe falsche Informationen.

Richter Többens hat die Dokumente der Bank „DKB“ ignoriert und mir keinen Vermögensanteil zugestanden. Die DKB hatte in dem Dokument bestätigt, dass meine Frau Natali und ich die gleichen Rechte am Konto hatten. Richter Többehs hat dem OLG fälschlicherweise mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf das Konto habe und vermutlich das Schreiben der DKB unterschlagen. Richter Többens übermittelte an das OLG Karlsruhe falsche Informationen. Gemäß § 153 StGB steht auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis.

// Datum: 12.12.2017   OLG – Az: 18WF 182/17      Konstanz – Az: 5F 115/17

Sehr geehrter Herr Präsidenten Rieder,

nun habe ich den neuen Beschluss des OLG vom 29.11.2017, Az: 18WF 182/17 erhalten. Diesen Prozess hat ebenfalls Richter Dr. Stadie durchgeführt und auch dieser Prozess entspricht nicht dem Gesetz.

Meine ehemalige Frau Natali Fink hat bei der Scheidung 16.000,00 Euro gestohlen. Dr. Stadie schützt das Banditentum von Natalie Fink und will keinen gesetzeskonformen Prozess durchführen.

Dr. Stadie meint, daß das Geld, das meine ehemalige Frau gestohlen hat, bei ihr bleiben soll – und für mich sind null Cents notwendig. Dr. Stadie meint, dass Natali Fink ohne Probleme rund 3.000,00 Euro im Monat verbrauchen konnte, dabei lebt sie normalerweise von rund 1.500,00 Euro im Monat. Dr. Stadie will nicht verstehen, dass ich meiner Ex-Frau die Wohnung und das ganze Eigentum abgegeben habe, dass ich jetzt von Hartz IV, ohne eigene Wohnung und ohne Eigentum lebe. Ich führe die Hälfte der Gerichtsverfahren ohne Anwalt, muß die Prozesskosten selber tragen und zahle zusätzlich für Übersetzungshilfe. Trotzdem zahle ich für mein Töchterchen Spielzeug, Kleidung und Süßigkeiten. Meine ehemalige Frau verbraucht alles Geld für Alkohol und Zigaretten. Daher kauft sie unserer Tochter nichts. Ich frage, ob für das Gesetz so Gleichbehandlung aussieht?

Und wenn Natalie Fink 3.000,00 Euro im Monat zur Verfügung stand, warum gewährten die Richter Tögel und Jarsumbek Verfahrenskostenhilfe für alle Verfahren von Natali und ihrem Anwalt Koch?

Und bei mir gibt es keine 150,00 Euro, keine Bezahlung für meinen Anwalt und dann kommen noch die Gerichtsgebühren die ich bezahlen soll. Ist das Gleichberechtigung oder das Banditentum der Beamten?

Dr. Stadie hat geschrieben, dass er keine Bestätigung der DKB hat, die bestätigt, dass Natalie Fink und ich gemeinsame Kontoinhaber waren. Das sollte ausreichend Beweis sein für die Hypothese, dass alle Konten gemeinsame Konten waren. Die Richter Tögel und Jarsumbek haben von mir dieses Dokument erhalten und es wohl „vergessen“ als sie den verbrecherischen Prozess Az: 18 WF 152/16 gemeinsam durchführten. Ich füge die Kopie dieses Schreibens der DKB wieder bei.

Und ich will fragen, ob Dr. Stadie aufgrund dieses Dokumentes der DKB den Beschluß korrigieren und gesetzesgemäß entscheiden wird. Ich bezweifle das allerdings.

Leider muß ich sehen, dass die Korruption für manche Richter größere Bedeutung als das Gesetz und Gerechtigkeit hat. //

Die sehr geehrten Richter – Bundesverfassungsgericht, bei mir zu Ihnen die zweite Frage.

Sie können die Gerichtsverhandlung, nach diesem den 4 Gerichtsverfahren durchführen?

Mit freundlichen Grüßen


06.08.2018

Amtsgericht Konstanz

Untere Laube 12  

78462 Konstanz

Az: 5F 115/17

Sehr geehrte Richterin Michalski,

in 30.07.2018 und 17.06.2018 habe ich Ihnen die Briefe schon geschrieben, aber hat die Antwort nicht bekommen.

Ich will an Sie erinnern, dass Richterin Tögel und Richter Többens (Amtsgericht Konstanz) begingen eine Straftat. Sie haben kein Dokument von DKB an das OLG geschickt, wo geschrieben steht, dass ich und meine Frau gleichberechtigte Inhaber eines Kontos bei der Bank sind.

Das ist eine Straftat, die die Richter mit dem Ziel begangen haben, dass ich im OLG-Gericht die Prozesse verliere. Aufgrund dieser Justizbande verlor ich zwei Gerichtsverfahren gegen das OLG und zahlte zweimal Geld (2 x 60 Euro). Jetzt muss ich noch 557,00 Euro bezahlen

Richter Michalski geben Sie mir eine Antwort, auf welcher Grundlage ich Geld für die Verbrechen bezahlen sollte, die Ihre Richter systematisch begehen.

Ich fordere die Untersuchung der gerichtlichen Verbrechen.

Richterin Michalski, ich werde YouTube-Video machen (Die Korruption der Beamten – das Gerichtsverfahren Az: 5F 5/16 und Az: 5F 115/17), und ich brauche Ihre Antwort.

 Mit freundlichen Grüßen


30.07.2018 & 17.06.2018

Amtsgericht Konstanz

Untere Laube 12  

78462 Konstanz

Az: 5F 115/17

 

Sehr geehrte Richterin Michalskiin 17.06.2018 habe ich Ihnen den Brief schon geschrieben, aber hat die Antwort nicht bekommen.

Jetzt habe ich Mahnung bekommen – 557,00 Euro

Ich wende mich zu Ihnen wieder.

…………

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

Stabelstraße 2

76133 Karlsruhe

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich will Strafanzeige stellen gegen Richter: – Tögel, Jarsumbek, Többens, Stadie.

Richterin Tögel und Richter Többens (Amtsgericht Konstanz) begingen eine Straftat. Sie haben kein Dokument von DKB an das OLG geschickt, wo geschrieben steht, dass ich und meine Frau gleichberechtigte Inhaber eines Kontos bei der Bank sind.

Das ist eine Straftat, die die Richter mit dem Ziel begangen haben, dass ich im OLG-Gericht die Prozesse verliere. Aufgrund dieser Justizbande verlor ich zwei Gerichtsverfahren gegen das OLG und zahlte zweimal Geld (2 x 60 Euro).

Ich habe den Richtern Jarsumbek und Stadie (OLG-Gericht) geschrieben, dass die Richter Tögel und Többens das Verbrechen begangen haben.

Aber die Richter Jarsumbek und Stadie haben dieses Verbrechen bedeckt und haben mir Kostenrechnung (2 x 60 Euro) abgeschickt.

Und jetzt, als Opfer, muss ich zum dritten Mal 552,00 Euro bezahlen, (Az: 5F 115/17 – Amtsgericht Konstanz).

Übrigens sagt Richter Többens nicht vor Gericht, dass ich für sein Urteil Geld bezahlen muss. Da Többens verstanden hat, dass er, basierend auf Lügen, eine Straftat begeht.

Richter Michalski geben Sie mir eine Antwort, auf welcher Grundlage ich Geld für die Verbrechen bezahlen sollte, die Ihre Richter systematisch begehen. 


17.06.2018

Amtsgericht Konstanz

Untere Laube 12  

78462 Konstanz

 

Präsident Herrn Rieder

Oberlandesgericht Hoffstrasse 10  

76133 Karsruhe

Az: 313 III

 

Herrn Justizminister Guido Wolf

Schillerplatz 4  

70173 Stuttgart

 

Richter Michalski, ich erhielt eine Rechnung für 552,00 Euro, laut Az: 5F 115/17.

Richter Michalski, stellen Sie sich eine Situation vor, in der die Banditen ein Verbrechen gegen Sie begangen haben, und dann haben diese Banditen Ihnen eine Rechnung geschickt, dass Sie diesen Banditen Geld für ihr Verbrechen zahlen sollen.

Richter Michalski, geben Sie mir eine Antwort – damit Sie diese Banditen beantworten?

Vielleicht würden Sie ihnen sagen, dass sie Idioten sind und dass sie im Gefängnis sein sollten und nicht nach Geld fragen sollten.

Und ich verstehe nicht, warum Richterin in Konstanz in ähnliche Verbrechen verwickelt sind, und dann schicken sie mir eine Rechnung als Opfer, damit ich Geld bezahlen soll. Seit ich auf der Grundlage von Lügen und gerichtlichem Fehlverhalten die Klage verloren habe?

Richterin Tögel und Richter Többens begingen eine Straftat. Sie haben kein Dokument von DKB an das OLG geschickt, wo geschrieben steht, dass ich und meine Frau gleichberechtigte Inhaber eines Kontos bei der Bank sind. Das ist eine Straftat, die die Richter mit dem Ziel begangen haben, dass ich im OLG-Gericht die Prozesse verliere. Aufgrund dieser Justizbande verlor ich zwei Gerichtsverfahren gegen das OLG und zahlte zweimal Geld.

Und jetzt, als Opfer, muss ich zum dritten Mal 552,00 Euro bezahlen.

Übrigens sagt Richter Többens nicht vor Gericht, dass ich für sein Urteil Geld bezahlen muss. Da Többens verstanden hat, dass er, basierend auf Lügen, eine Straftat begeht.

 Richter Michalski, ich möchte Ihre Erinnerung auffrischen.

 I

Az: 5F 5/16 – Konstanz, Amtsgericht. Dieses Gerichtsverfahren hat Richterin Tögel mit dem Anwalt Koch durchgeführt.

Die Teilung des gemeinsamen Vermögens in Höhe von 16.000 Euro. Vor der Scheidung hat Natali Fink das gemeinsame Vermögen gestohlen und mir damit meinen Anteil am gemeinsamen Vermögen vorenthalten. Richterin Tögel hat die Dokumente der Bank „DKB“ ignoriert und mir keinen Vermögensanteil zugestanden. Die DKB hatte in dem Dokument bestätigt, dass meine Frau Natali und ich die gleichen Rechte am Konto hatten. Richterin Tögel hat dem OLG fälschlicherweise mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf das Konto habe und vermutlich das Schreiben der DKB unterschlagen. Richterin Tögel übermittelte an das OLG Karlsruhe falsche Informationen. Gemäß § 153 StGB steht auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis.

// Amtsgericht Konstanz         AZ: 5F 5/16         Datum: 15.02.2017

Sehr geehrte Frau Richterin Tögel,
Teilen Sie mir bitte mit, warum Sie dem Oberlandesgericht Karlsruhe nur mitgeteilt haben, das meine Eх-Frau Inhaberin des Konto bei der Commerzbank war, nicht aber dass wir auch ein gemeinsames Konto bei der DKB-Bank hatten?
Beim Oberlandesgericht Karlsruhe konnte mir niemand sagen, warum Sie das so gemacht haben. //

// Oberlandesgericht Karlsruhe    Datum: 09.11.2016    AZ: 18 WF 152/16

Sehr geehrte Damen und Herren, bei meinem Antrag um Prozesskostenhilfe geht es neben dem Konto bei der Commerzbank insbesonderen auch um das gemeinsame Konto bei der DKB Bank, Konto DE42 1203 0000 1010 2434 16. Dieses wurde ausweislich der Kontobestätigung vom 07.06.2016 von mir und meiner Frau gemeinsam geführt. Dieses Konto besteht weiterhin. Vom Familiengericht Konstanz (5F 5/16) wurden die Informationen bzgl. dieses Konto nicht an sie weitergeleitet. Dies ist sehr wohl ein Grund, um die Prozeßkostenhilfe zu gewähren. Muß ich also die 60 € bezahlen? //

// Datum: 24.04.2017  OLG, Karlsruhe – AZ: 18 WF 152/16. Konstanz – AZ: 5F 5/16.

Richterin Tögel übermittelte an das OLG Karlsruhe falsche Informationen. Gemäß § 153 StGB steht auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Frau Richter Dr. Jarsumbek, warum haben Sie als höhere Instanz alle diese Verbrechen der Beamten ignoriert und damit illegale Handlungen unterstützt bzw. gedeckt? //

Niemand hat mir geantwortet, warum hat Richterin Tögel das Verbrechen begangen.

II

Az: 5F 115/17 – der nochmalige Prozess nach der Teilung des familiären Geldes 16.000,00 Euro, die Natali Fink nach der familiären Scheidung gestohlen hat. Im Gericht Konstanz wie immer, Richter Többens übermittelte an das OLG Karlsruhe falsche Informationen.

Richter Többens hat die Dokumente der Bank „DKB“ ignoriert und mir keinen Vermögensanteil zugestanden. Die DKB hatte in dem Dokument bestätigt, dass meine Frau Natali und ich die gleichen Rechte am Konto hatten. Richter Többehs hat dem OLG fälschlicherweise mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf das Konto habe und vermutlich das Schreiben der DKB unterschlagen. Richter Többens übermittelte an das OLG Karlsruhe falsche Informationen. Gemäß § 153 StGB steht auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis.

// Datum: 12.12.2017   OLG – Az: 18WF 182/17      Konstanz – Az: 5F 115/17

Sehr geehrter Herr Präsidenten Rieder,

nun habe ich den neuen Beschluss des OLG vom 29.11.2017, Az: 18WF 182/17 erhalten. Diesen Prozess hat ebenfalls Richter Dr. Stadie durchgeführt und auch dieser Prozess entspricht nicht dem Gesetz.

Meine ehemalige Frau Natali Fink hat bei der Scheidung 16.000,00 Euro gestohlen. Dr. Stadie schützt das Banditentum von Natalie Fink und will keinen gesetzeskonformen Prozess durchführen.

Dr. Stadie meint, daß das Geld, das meine ehemalige Frau gestohlen hat, bei ihr bleiben soll – und für mich sind null Cents notwendig. Dr. Stadie meint, dass Natali Fink ohne Probleme rund 3.000,00 Euro im Monat verbrauchen konnte, dabei lebt sie normalerweise von rund 1.500,00 Euro im Monat. Dr. Stadie will nicht verstehen, dass ich meiner Ex-Frau die Wohnung und das ganze Eigentum abgegeben habe, dass ich jetzt von Hartz IV, ohne eigene Wohnung und ohne Eigentum lebe. Ich führe die Hälfte der Gerichtsverfahren ohne Anwalt, muß die Prozesskosten selber tragen und zahle zusätzlich für Übersetzungshilfe. Trotzdem zahle ich für mein Töchterchen Spielzeug, Kleidung und Süßigkeiten. Meine ehemalige Frau verbraucht alles Geld für Alkohol und Zigaretten. Daher kauft sie unserer Tochter nichts. Ich frage, ob für das Gesetz so Gleichbehandlung aussieht?

Und wenn Natalie Fink 3.000,00 Euro im Monat zur Verfügung stand, warum gewährten die Richter Tögel und Jarsumbek Verfahrenskostenhilfe für alle Verfahren von Natali und ihrem Anwalt Koch?

Und bei mir gibt es keine 150,00 Euro, keine Bezahlung für meinen Anwalt und dann kommen noch die Gerichtsgebühren die ich bezahlen soll. Ist das Gleichberechtigung oder das Banditentum der Beamten?

Dr. Stadie hat geschrieben, dass er keine Bestätigung der DKB hat, die bestätigt, dass Natalie Fink und ich gemeinsame Kontoinhaber waren. Das sollte ausreichend Beweis sein für die Hypothese, dass alle Konten gemeinsame Konten waren. Die Richter Tögel und Jarsumbek haben von mir dieses Dokument erhalten und es wohl „vergessen“ als sie den verbrecherischen Prozess Az: 18 WF 152/16 gemeinsam durchführten. Ich füge die Kopie dieses Schreibens der DKB wieder bei.

Und ich will fragen, ob Dr. Stadie aufgrund dieses Dokumentes der DKB den Beschluß korrigieren und gesetzesgemäß entscheiden wird. Ich bezweifle das allerdings.

Leider muß ich sehen, dass die Korruption für manche Richter größere Bedeutung als das Gesetz und Gerechtigkeit hat. //

Niemand hat mir geantwortet, warum hat der Richter Többens das Verbrechen begangen.

Richter Michalski geben Sie mir eine Antwort, auf welcher Grundlage ich Geld für die Verbrechen bezahlen sollte, die Ihre Richter systematisch begehen.

Ich der Schriftsteller der neuen Bibel soll die gerichtlichen Verbrechen bezahlen?

Das Gericht arbeitet auf die Interessen des Gesetzes und der Menschen oder auf die Interessen des Teufels?

Ich verzichte, das Geld zu zahlen. Ich fordere die Untersuchung der gerichtlichen Verbrechen.

Ich verspreche, dass bald ganze Deutschland wie erkennt es arbeiten die Richter in der Stadt Konstanz.

Mit freundlichen Grüßen

12.12.2017

Präsident Herrn Rieder
Oberlandesgericht Hoffstrasse 10
76133 Karlsruhe
Az: 313 III

Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 2
79083 Freiburg i. Br.
OLG – Az: 18WF 182/17 & Konstanz Az: 5F 115/17
Persönlich zu Händen des Präsidenten des Oberlandesgerichts Herrn Riedel

Sehr geehrter Herr Präsidenten Rieder,
nun habe ich den neuen Beschluss des OLG vom 15.11.2017, Az: 18WF 182/17 erhalten. Diesen Prozess hat ebenfalls Richter Dr. Stadie durchgeführt und auch dieser Prozess entspricht nicht dem Gesetz.
Meine ehemalige Frau N.F… hat bei der Scheidung 16.000,00 Tausend Euro gestohlen. Dr. Stadie schützt das Banditentum von N.F…. und will keinen gesetzeskonformen Prozess durchführen.
Dr. Stadie meint, daß das Geld, das meine ehemalige Frau gestohlen hat, bei ihr bleiben soll – und für mich sind null Cents notwendig. Dr. Stadie meint, dass N.F…. ohne Probleme rund 3.000.00 Euro im Monat verbrauchen konnte, dabei lebt sie normalerweise von rund 1.500,00 Euro im Monat. Dr. Stadie will nicht verstehen, dass ich meiner Ex-Frau die Wohnung und das ganze Eigentum abgegeben habe, dass ich jetzt von Hartz IV, ohne eigene Wohnung und ohne Eigentum lebe. Ich führe die Hälfte der Gerichtsverfahren ohne Anwalt, muß die Prozesskosten selber tragen und zahle zusätzlich für Übersetzungshilfe. Trotzdem zahle ich für mein Töchterchen Spielzeug, Kleidung und Süßigkeiten. Meine ehemalige Frau verbraucht alles Geld für Alkohol und Zigaretten. Daher kauft sie unserer Tochter nichts. Ich frage, ob für das Gesetz so Gleichbehandlung aussieht?

Und wenn N.F…. 3.000,00 Euro im Monat zur Verfügung stand, warum gewährten die Richter Tögel und Jarsumbek Verfahrenskostenhilfe für alle Verfahren von Natali und ihrem Anwalt K…?

Und bei mir gibt es keine 150 Euro, keine Bezahlung für meinen Anwalt und dann kommen noch die Gerichtsgebühren die ich bezahlen soll. Ist das Gleichberechtigung oder das Banditentum der Beamten?

Dr. Stadie hat geschrieben, dass er keine Bestätigung der DKB hat, die bestätigt, dass Natalie Fink und ich gemeinsame Kontoinhaber waren. Das sollte ausreichend Beweis sein für die Hypothese, dass alle Konten gemeinsame Konten waren. Die Richter Tögel und Jarsumbek haben von mir dieses Dokument erhalten und es wohl „vergessen“ als sie den verbrecherischen Prozess Az: 18 WF 152/16 gemeinsam durchführten. Ich füge die Kopie dieses Schreibens der DKB wieder bei.
Und ich will fragen, ob Dr. Stadie aufgrund dieses Dokumentes der DKB den Beschluß korrigieren und gesetzesgemäß entscheiden wird. Ich bezweifle das allerdings.
Leider muß ich sehen, dass die Korruption für manche Richter größere Bedeutung als das Gesetz und Gerechtigkeit hat.
Mit freundlichem Gruß

 

Konstanz – AZ: 5F 5/16 (Oberlandesgericht Karlsruhe AZ: 18 WF 152/16) 

                                                                                                                          11.06.2017
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz

Die Antwort auf den Brief, den mir Richterin M….. am 30.05.2017 geschrieben hat

Sehr geehrte Frau Richterin M…..,
Sie wissen, dass ich mich an das Amtsgericht Konstanz gewendet habe, damit ich nicht mehr Frau Richterin T….. zugewiesen bekomme. Aufgrund der Tatsachen ist deutlich, dass mich Frau Richter T…. nicht gerecht behandeln will. Ebenso hat sie psychische Probleme. Frau Richter T…..l schützt Banditen und fördert die Korruption. Ich meine, dass jemand, der solche Probleme hat nicht als Richter arbeiten kann.
Sehr geehrte Frau Richterin M….., aufgrund Ihres Briefes habe ich Sie so verstanden, dass Sie nicht daran interessiert sind, sich den Problemen Richterin T…. ehrlich zu widmen. Und es verwundert mich gar nicht – und Sie wissen warum?

Aufgrund meiner Erfahrungen steht für mich fest, dass die Korruption und die Gesetzlosigkeit von Beamten in Deutschland katastrophale Ausmaße erreicht hat. Die unteren Ebenen geben sich dem Banditentum ohne Angst vor Strafe hin, da die höheren Ebenen versuchen mit allen Mitteln die Verbrechen Ihrer Untergebenen zu vertuschen.
Meiner Meinung nach ist das ein bürokratisches Banditentum und eine Katastrophe im deutschen Rechtssystem, wo das Banditentum über das Grundgesetz herrscht ..

Konstanz – AZ: 5F 5/16 (Oberlandesgericht Karlsruhe AZ: 18 WF 152/16) 

Richterin T….. übermittelte an das OLG Karlsruhe falsche Informationen. Gemäß § 153 StGB steht auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis.

In dem Verfahren wurde die Tatsache unterschlagen, daß meine Frau und ich ein gemeinsames Konto bei der DKB führen. In den Verfahren und Beschluß wurde nur auf das Konto bei der Commerzbank Bezug genommen. Aufgrund dieser Manipulation wird mir der Revisionsprozess verweigert und ich muß für das Verfahren zahlen.
– Aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes lande ich immer bei derselben Richterin. Und hier muss ich regelmäßig für die Versäumnisse der Richterin zahlen.

Mein neuer Anwalt hat mir bestätigt, dass die Handlungen der Richterin T…. eine kriminelle Form haben und dass die richterliche Unabhängigkeit und Gericht und das demokratische System damit nichts zu tun haben. Er sagte mir, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, unabhängig von ihrer Position. Und wenn zum Beispiel durch den Prozess 18 WF 152/16 durch Richterin T…. ein Verbrechen begangen wurde, muss es geahndet werden – zum Beispiel Rechtsbeugung oder uneidliche Falschaussage.

Ich erwarte Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß


                                                                                                                          24.04.2017
Präsident Herrn R…..
Oberlandesgericht
Hoffstrasse 10 76133 Karsruhe
Az: 313 III

Oberlandesgericht Karlsruhe Zivilsenate in Freiburg
Salzstraße 28 79098 Freiburg i. Breisgau
Az: 18 UF 192/16

Sehr geehrte Richterin Dr. J….,
in meinen Briefen habe ich Sie über Fakten und Straftaten bezüglich des Jugendamt der Stadt Konstanz und der Richterin am Familiengericht T…. informiert.
Karlsruhe – AZ: 18 WF 152/16. Konstanz – AZ: 5F 5/16.
Richterin T….. übermittelte an das OLG Karlsruhe falsche Informationen. Gemäß § 153 StGB steht auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Karlsruhe – AZ: 18 UF 192/16. Konstanz – AZ: 5F 121/16.
Mitarbeiter des Jugendamt Konstanz gaben bei der Verhandlung vor dem Familiengericht wissentlich falsche Informationen. Gemäß § 153 StGB steht auch hier auf uneidliche Falschaussage bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Frau Richterin T…. hat bewusst alle schockierenden Fakten ignoriert und urteilte auf der Grundlage von Lügen, Korruption und im Interesse der Banditen.
Frau Richter Dr. J….., warum haben Sie als höhere Instanz alle diese Verbrechen der Beamten ignoriert und damit illegale Handlungen unterstützt bzw. gedeckt?
Ebenso bitte ich Sie auch um eine Antwort auf meine Fragen, ich habe Ihnen in meinem Brief vom 13. März 2017 stellte. Darin fragte ich, warum Beschluss der Beschluß auf Lügen basiert und warum Sie und Richterin T…. meiner Tochter bewusst körperlichen und geistigen Schaden zufügen, der letzten Endes zum Tod meiner Tochter führen kann.

Achtung! – ich beabsichtige alle meine Korrespondenz anonymisiert zu veröffentlichen um so zu zeigen, wie aufgrund von Lügen und Korruption in Deutschland illegale Handlungen und Gewalt gegen Kinder in Deutschland ausgeübt wird. Diese Informationen sollen erstrangig der Öffentlichkeit, Journalisten und Medien dienen…

Mit freundlichem Gruß

 

                                                                                                13.03.2017 & 15.02.2017
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz

AZ: 5F 5/16 (Oberlandesgericht Karlsruhe AZ: 18 WF 152/16)

Sehr geehrte Frau Richterin T….,
ich verstehe nicht, warum Sie mir schreiben, daß ich eine Antwort von meinem Anwalt bekommen soll. Haben sie doch alles auf eigene Verantwortung gemacht, ohne dass mein Anwalt von dem Verfahren wusste. Und Sie waren dafür verantwortlich, dass mein Anwalt nicht über das Verfahren informiert wurde.

Sie teilen mir ferner mit, dass das Verfahren bereits geschlossen ist. Ich denke daß es keine Rolle spielt ob das Verfahren abgeschlossen ist, wenn es sich um ein illegales bzw. unrechtmäßiges Verfahren handelt.
Ich glaube es ist wichtig zu wissen, warum dieser Prozess eine illegales bzw. nicht rechtmäßiges Verfahren ist.
Ich kenne mich mit den deutschen Gesetzen nicht so aus – vielleicht ist alles richtig. Dann fehlen aber in Deutschland entsprechende Regelungen.

Also frage ich Sie nochmals zu diesen beiden Prozessen:

1. AZ: 5F 5/16 (Oberlandesgericht Karlsruhe AZ: 18 WF 152/16)
Teilen Sie mir bitte mit, warum Sie dem Oberlandesgericht Karlsruhe nur mitgeteilt haben, das meine Eх-Frau Inhaberin des Konto bei der Commerzbank war, nicht aber dass wir auch ein gemeinsames Konto bei der DKB-Bank hatten?

Beim Oberlandesgericht Karlsruhe konnte mir niemand sagen, warum Sie das so gemacht haben.

2. AZ: 5F 226/14
Warum haben Sie das Gerichtsverfahren zur Schließung des Familienkontos durchgeführt, obwohl es nach Aussage der DKB-Bank verboten ist, das Konto auf diese Weise zu schließen?

Die DKB hat mir bestätigt, dass das Konto gemeinsam eröffnet wurde und bis jetzt weiterbesteht.

Mitarbeiter der DKB sagten auch, dass meine Ex-Frau einfach online ein eigenes, weiteres Konto hätte anlegen können um so Ihre Ersparnisse zu schützen und zu transferieren. Aber aus irgendeinem Grund tat meine Ex-Frau das bis jetzt nicht. Dieses Verhalten bestätigt voll den korrupten Zweck des Verfahrens durch meine Frau und ihrem Anwalt – nur zum Zwecke des Profits – und um mich weiter mit unnötigen Gebühren und Kosten zu belasten.

Auch verstehe ich nicht die Notwendigkeit für den Prozess Az: 5F 226/14. Hat doch meine Frau das ganze Geld vom den Konto gestohlen und es befand sich kein Geld auf dem Konto.
Ich verstehe es so, dass das Gericht tätig wird, wenn zum Beispiel zwei Personen bzw. ihre Anwälte keine gemeinsame Lösung finden.
Sie führten aber ein Verfahren durch, ohne mich oder meinem Anwalt zu informieren. Und das zeigt mir, daß Sie nur für die Interessen meiner Ex-Frau und ihres Anwalts J.K…. arbeiten – und ich muß dafür die Kosten tragen.

Ich erwarte Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                          07.02.2017
Oberlandesgericht Karlsruhe
Zivilsenate in Freiburg
Salzstraße 28
79098 Freiburg i. Breisgau
Persönlich zu Händen des Präsidenten des Oberlandesgerichts Herrn R…..

Sehr geehrter Herr Oberlandesgerichtspräsident R….,
leider bin ich gezwungen, Sie um Hilfe zu bitten bezüglich Prozesse AZ: 18 UF 192/16 und AZ: 18 WF 152/16. Bitte teilen Sie mir mit, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Denn meiner Meinung nach begehen die Beamten illegale Handlungen und zeigen Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal meiner Tochter, was in Konsequenz zum Tod meiner Tochter führen kann.

Im Prozess AZ 18 WF 152/16
Richterin T…. hat falsche Informationen an das OLG geschickt. Diese besagen, dass meine Frau und ich die Kontoinhaber beim Konto der DKB-Bank waren.
Das Amtsgericht schickte falsche Informationen an das OLG. Die richtige Information war, das meine Frau und ich gemeinsame Kontoinhaber des Konto bei der DKB-Bank sind. Das Amtsgericht jedoch die Information dass die Frau der Inhaber des Konto bei der Commerzbank ist. Auf dieser Grundlage wäre das OLG verpflichtet gewesen mir das Geld zu zahlen. Lautet so das Gesetz? Warum sollte ich für die kriminelle und korrupten Praktiken der Richterin T…. und die unverantwortlichen Handlungen des OLG zahlen?

Ich bin ein professioneller Psychologe und Schriftsteller. Ich habe zum Thema geistige Reinigung Bücher geschrieben (Neue Bibel) ebenso über die Korruption in Russland und der Ukraine. Es ist nicht notwendig, einen Idiot aus mir zu machen, weil ich sehr gut weiss, dass alle Gesetze auf einer vernünftigen Grundlage geschrieben werden, und nicht auf der Grundlage von Idiotie – und nicht den Interessen von korrupten Beamten …
Sehr geehrter Herr Präsident, bitte lesen Sie sehr sorgfältig meine Briefe zu lesen um die Sachverhalte zu verstehen. Ich bitte Sie, diese Angelegenheit vor Gericht zu bringen und all diese Verbrechen zu klären, das sie ein engagierter und gerechter Beamter sind. Und ich bitte Sie meinen Anwalt für den Vormundschaftsprozess zu bezahlen, damit er auch die Interessen meines Kindes schützen kann.

Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                          20.01.2017
Oberlandesgericht Karlsruhe
Zivilsenate in Freiburg
Salzstraße 28
79098 Freiburg i. Breisgau

AZ: 18 WF 152/16 vom 16.01.2016, 16.11.2016

Sehr geehrte Damen und Herren
Bitte teilen Sie mir mit unter welchen Bedingungen ich die bereits bezahlten Gerichtskosten zurückerhalten kann. Was muss ich tun um das Urteil aufzuheben?
Bitte lesen Sie die Korrespondenz hierzu.

Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                          11.01.2017
Oberlandesgericht Karlsruhe
Zivilsenate in Freiburg
Salzstraße 28
79098 Freiburg i. Breisgau

N.F…. / Y.F….
wg. elterliche Sorge,
AZ: 18 WF 152/16

Erwiderung auf das Schreiben vom 09.11.2016; 16.11.2016 zu AZ 18 WF 152/16

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich den Verfahrenskosten für Prozeß 5F 5/16 Familiengericht Konstanz schrieben Sie mir, dass auf der Grundlage der Unterlagen die Entscheidung rechtens ist. Sie teilten mir ohne weitere Begründung mit, daß ich zu zahlen habe…

Bitte begründen Sie, warum ich die Gebühren zu zahlen habe obwohl das OLG falsche Informationen vom AG Konstanz erhalten hat.
Ich möchte auch wissen, was ich tun kann um die Gebühren zurück zu erhalten.

Ich plane einen Appell an die Medien (TV und Print) in Deutschland um auf die Korruption und Seilschaften am AG Konstanz aufmerksam zu machen.

Ich auch der Autor mehrerer Bücher über spirituelle Reinigung und die Bekämpfung von Korruption – tatsächlich bin ich jedoch auch über die Gerichtskosten gleichzeitig Sponsor derselben …

Mit freundlichem Gruß

 

                                                                                                                          22.12.2016
Oberlandesgericht Karlsruhe
Zivilsenate in Freiburg
Salzstraße 28
79098 Freiburg i. Breisgau

N.F…. / Y.F….
wg. elterliche Sorge,
AZ: 18 UF 192/16

Erwiderung auf das Schreiben vom 01. Dezember 2016 zu AZ 18 UF 192/16
Herr RA J.K…. schreibt, dass ich keine Fakten bringe sondern nur Vorwürfe. Ich frage, warum der RA systematisch Dinge falsch darstellt.
Daher hier nochmals beispielhaft ein paar Fakten die auch Herr RA K…. einfach verifizieren kann:

– Fragen Sie meine Ex-Frau nach einem Buch von mir. Sie hat entsprechende Exemplare. Sie kann auch meine erstellten Diagnosen aufgrund von psychologischen Tests zeigen.

– Sie glauben nicht, dass meine Ex-Frau – N.F…. psychisch krank ist? Das sie so aggressiv ist, daß sie andere Personen körperlich angreift und verletzt? Die Polizei Konstanz hat unter Az ST / 0927914/2014 …..

– Wie in beiliegendem Schreib an die Staatsanwaltschaft dargelegt begehen das Jugendamt der Stadt Konstanz und Richterin T….. vorsätzlich Amtsvergehen.

– Wenn das OLG mir nicht glaubt bzgl. Richterin T….. bitte ich um Durchsicht der Akten zum Verfahren 18 WF 152/16 – OLG (AZ: 5F 5/16 – Konstanz).
In dem Verfahren wurde die Tatsache unterschlagen, daß meine Frau und ich ein gemeinsames Konto bei der DKB führen. In den Verfahren und Beschluß wurde nur auf das Konto bei der Commerzbank Bezug genommen. Aufgrund dieser Manipulation wird mir der Revisionsprozess verweigert und ich muß für das Verfahren zahlen.

– Aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes lande ich immer bei derselben Richterin. Und hier muss ich regelmäßig für die Versäumnisse der Richterin zahlen.

Und es ist daran erinnert, dass sich Frau Richterin T….. 2,5 Jahre Zeit lies um das Verfahren durchzuführen. Dies ermutigte meine Ex-Frau dazu dass sie das ganze Geld von unserem gemeinsamen Konto entwendet hat. Ebenso verschließt Frau Richterin T…. immer noch die Augen vor der Tatsache, daß meine Ex-Frau unser gemeinsames Kind mißhandelt.

Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                          09.11.2016
Oberlandesgericht Karlsruhe
Zivilsenate in Freiburg
Salzstraße 28
79098 Freiburg i. Breisgau
AZ: 18 WF 152/16

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinem Antrag um Prozesskostenhilfe geht es neben dem Konto bei der Commerzbank insbesonderen auch um das gemeinsame Konto bei der DKB Bank, Konto DE42 1203 0000 ……… Dieses wurde ausweislich der Kontobestätigung vom 07.06.2016 von mir und meiner Frau gemeinsam geführt.
Dieses Konto besteht weiterhin. Vom Familiengericht Konstanz (5F 5/16) wurden die Informationen bzgl. dieses Konto nicht an sie weitergeleitet.
Dies ist sehr wohl ein Grund, um die Prozeßkostenhilfe zu gewähren. Muß ich also die 60 € bezahlen?

Mit freundlichem Gruß

                                                                                                                         20.05.2016
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz

Widerspruch gegen Beschlüsse AZ: 5F 5/16 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich der Gerichtsverhandlungen in Familiensachen AZ 5F 226/14 und AZ: 5F 5/16 unter dem Vorsitz Frau Richterin T…., weitere Beteiligte Rechtsanwalt J.K… sowie der erlassenen Beschlüssen lege ich Widerspruch ein, weil diese Verhandlungen unfair waren, und kein vernünftiger Anlass für die Gerichtsverhandlung (AZ: 5F 5/16) bestand.

In Bezug auf Familiensache 5F 5/16:

aus dem Beschluss der Frau Richterin T…. vom 25.04.2016 folgt, dass mein Antrag auf Vermögensteilung (Teilung der Kontoguthaben) abgelehnt wurde. Die Bankkonten bei der Commerzbank und der DKB-Bank waren unsere Familienkonten. Ich hatte auch Einkommen gehabt, z.B. Honorare für meine Bücher.
Das DKB-Bankkonto ist unser gemeinschaftliches Konto (Bescheinigung der DKB-Bank liegt diesem Schreiben bei).
Bei der Commerzbank habe ich das Bankkonto IBAN DE0469…….. zusammen mit meiner Frau N.F…. geführt. Die Vollmacht hat meine Ex-Frau jedoch am 19.03.2014 widerrufen. Erst danach wurde dieses Bankkonto ihr persönliches.
Die beiliegenden Bescheinigungen der Commerzbank und DKB-Bank zeigen, dass die Richterin T…. in ihrem Beschluss falsche Angaben gemacht hat, dass die Bankkonten nur meiner Frau gehörten. Wieso wurden keine Bestätigungen für diese Angaben meiner Rechtsanwältin vorgelegt?

Meiner Ansicht nach habe ich einen Anspruch auf die Hälfte des Guthabenbetrags zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Scheidung.

Die Ablehnung meines Antrags auf Vermögensteilung sehe ich als eine rechtliche Benachteiligung eines Ehepartners und lege hiermit Widerspruch gegen den Beschluss der Richterin T…. am Familiengericht Konstanz vom 25.04.2016 ein.

Ich beantrage eine rechtlich korrekte Revision der Beschlüsse AZ: 5F 226/14 und AZ: 5F 5/16 vom 26.04.2016.

Mit freundlichen Grüßen

Konstanz – Amtsgericht AZ: 5F 226/14


                                                                                                                          11.06.2017
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz

Die Antwort auf den Brief, den mir Richterin M….. am 30.05.2017 geschrieben hat

Sehr geehrte Frau Richterin M…..,
Sie wissen, dass ich mich an das Amtsgericht Konstanz gewendet habe, damit ich nicht mehr Frau Richterin T….. zugewiesen bekomme. Aufgrund der Tatsachen ist deutlich, dass mich Frau Richterin T…. nicht gerecht behandeln will. Ebenso hat sie psychische Probleme. Frau Richter T…..l schützt Banditen und fördert die Korruption. Ich meine, dass jemand, der solche Probleme hat nicht als Richter arbeiten kann.
Sehr geehrte Frau Richterin M….., aufgrund Ihres Briefes habe ich Sie so verstanden, dass Sie nicht daran interessiert sind, sich den Problemen Richterin T…. ehrlich zu widmen. Und es verwundert mich gar nicht – und Sie wissen warum?

Aufgrund meiner Erfahrungen steht für mich fest, dass die Korruption und die Gesetzlosigkeit von Beamten in Deutschland katastrophale Ausmaße erreicht hat. Die unteren Ebenen geben sich dem Banditentum ohne Angst vor Strafe hin, da die höheren Ebenen versuchen mit allen Mitteln die Verbrechen Ihrer Untergebenen zu vertuschen.
Meiner Meinung nach ist das ein bürokratisches Banditentum und eine Katastrophe im deutschen Rechtssystem, wo das Banditentum über das Grundgesetz herrscht …
Konstanz – AZ: 5F 226/14

Ich erinnere Sie daran, dass die zuständige Richterin wusste
– dass ich mich nicht in Deutschland aufhielt,
– dass ich aber anwaltlich vertreten war und mein Anwalt der Richterin bekannt war und daher eine ladungsfähige Adresse bekannt ist
Trotzdem wurde – ich nenne dies einen schwarzen Prozeß – ein sinnloses Verfahren ohne mein bzw. das Wissen meines Anwalts durchgeführt.
Das Verfahren wurde nur angestrengt um Gebühren zu erheben. Das Gericht hat dieses Verfahren ermöglicht und durchgeführt – ohne zu schauen ob es eine einfachere Lösung gibt. Es gibt keinen vernünftigen Grund um zur Schließung des gemeinsamen Kontos ein Verfahren anzustrengen – insbesondere da ich damit einverstanden gewesen wäre. Auf dem Konto befand sich kein Geld.

Das Konto ist bis heute immer noch nicht aufgelöst. Das Verfahren wurde also nur angestrengt um mich finanziell zu belasten – 412 € wegen nichts. Ich vermute hier eine gedeihliche Zusammenarbeit, auch Korruption zwischen Richterin T…., RA J.K…. und meiner Ex-Frau.

Die DKB hat bestätigt, dass das Konto gemeinsam eröffnet wurde und bis jetzt weiterbesteht.
Mitarbeiter der DKB sagten auch, dass meine Ex-Frau einfach ein online ein eigenes Konto hätte anlegen können um so Ihre Ersparnisse zu schützen. Aber aus irgendeinem Grund tat sie es nicht. Das bestätigt voll den korrupten Zweck des Verfahrend durch meine Frau und ihrem Anwalt – nur zum Zwecke des Profits.
Begründet wurde das Verfahren von RA J.K….. und meiner Ex-Frau mit der Möglichkeit, dass ich das gemeinsame Konto leer räumen könnte. Tatsächlich hat meine Frau ca. 16.000 € von dem Konto abgezogen und auf ihr eigenes Konto transferiert – so stehe ich nun ohne finanzielle Mittel da.

Meine Anwältin war, so wie ich auch, schockiert und sagte mir, dass sie Richterin T…. anschreibt. Die Richterin antwortete, daß sie nichts korrigieren werde da das Verfahren ordentlich abgelaufen ist und alle Parteien geladen wurden. Nur verstehe ich nicht, wann bzw. wie meine Anwältin oder ich informiert oder geladen oder angehört wurden. Normalerweise reagiert meine Anwältin auf ein Gerichtsschreiben innerhalb von zwei Tagen. Und warum erhalten wir eine Ausfertigung eines Urteils erst vier Monate nach dem Prozeßtermin?

Anmerken möchte ich noch, dass ich natürlich der Kontoschließung auch außergerichtlich zugestimmt hätte – war auf dem Konto doch kein Geld und keine Kontobewegungen. Die einfache Zusendung eines Briefes mit den Unterlagen hätte genügt. Aber so konnte der Anwalt hohe Gebühren (414 €!) abrechnen und das Gericht war mit einem (unnötigen) Urteil beschäftigt. Ist das nicht eine Art von Korruption?
Wenig später reichte mein Anwalt eine Klage – AZ: 5F 5/16 – Familienersparnisse ein. Meine Frau hat von unserem gemeinsamen Konto 16.000 € abgehoben. Richterin T….. weigerte sich, die Klage fortzuführen. Die Begründung ist, dass das Konto nur meiner Frau gehörte.
Darauf fragte ich nach, wie dies sein kann. Schließlich wurde doch der Prozess – AZ: 5F 226/14 um die Familienkonten geführt. Zweitens habe ich einen Brief der Bank der bestätigt, daß meine Frau und ich gemeinsam dieses Konto führen. Daher bat ich um Auskunft wie Frau Richterin T…. zu dieser Schlußfolgerung kommt – natürlich erhielt ich keine Antwort.
Aus oben genannten Gründen ist klar, dass der Prozess AZ: 5F 226/14 von Richterin Tögel falsch durchgeführt. Er ist korrupt und dient nur der Erzielung von Gewinnen in Form von Honoraren.
Richterin M……, bitte erklären sie mir, warum ein Familienrichter einen Anordnung/Beschluß treffen kann, aufgrund der dann Bankangestellte

Bankenrecht brechen sollen. Aufgrund dieses illegalen Beschluss muss ich dann auch noch Gerichtsgebühren zahlen. Ist das legitim?

Eigentlich ist jedem Narren klar, dass es sich hierbei um eindeutiges Banditentum handelt.

Ich erwarte Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß

 

                                                                                                      13.03.2017 & 15.02.2017
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
AZ: 5F 5/16 und AZ: 5F 226/14  (Oberlandesgericht Karlsruhe AZ: 18 WF 152/16)

Sehr geehrte Frau Richterin T….,
ich verstehe nicht, warum Sie mir schreiben, daß ich eine Antwort von meinem Anwalt bekommen soll. Haben sie doch alles auf eigene Verantwortung gemacht, ohne dass mein Anwalt von dem Verfahren wusste. Und Sie waren dafür verantwortlich, dass mein Anwalt nicht über das Verfahren informiert wurde.

Sie teilen mir ferner mit, dass das Verfahren bereits geschlossen ist. Ich denke daß es keine Rolle spielt ob das Verfahren abgeschlossen ist, wenn es sich um ein illegales bzw. unrechtmäßiges Verfahren handelt.
Ich glaube es ist wichtig zu wissen, warum dieser Prozess eine illegales bzw. nicht rechtmäßiges Verfahren ist.
Ich kenne mich mit den deutschen Gesetzen nicht so aus – vielleicht ist alles richtig. Dann fehlen aber in Deutschland entsprechende Regelungen.

Also frage ich Sie nochmals zu diesen beiden Prozessen:

1. AZ: 5F 5/16 (Oberlandesgericht Karlsruhe AZ: 18 WF 152/16)
Teilen Sie mir bitte mit, warum Sie dem Oberlandesgericht Karlsruhe nur mitgeteilt haben, das meine Eх-Frau Inhaberin des Konto bei der Commerzbank war, nicht aber dass wir auch ein gemeinsames Konto bei der DKB-Bank hatten?

Beim Oberlandesgericht Karlsruhe konnte mir niemand sagen, warum Sie das so gemacht haben.

2. AZ: 5F 226/14
Warum haben Sie das Gerichtsverfahren zur Schließung des Familienkontos durchgeführt, obwohl es nach Aussage der DKB-Bank verboten ist, das Konto auf diese Weise zu schließen?

Die DKB hat mir bestätigt, dass das Konto gemeinsam eröffnet wurde und bis jetzt weiterbesteht.

Mitarbeiter der DKB sagten auch, dass meine Ex-Frau einfach online ein eigenes, weiteres Konto hätte anlegen können um so Ihre Ersparnisse zu schützen und zu transferieren. Aber aus irgendeinem Grund tat meine Ex-Frau das bis jetzt nicht. Dieses Verhalten bestätigt voll den korrupten Zweck des Verfahrens durch meine Frau und ihrem Anwalt – nur zum Zwecke des Profits – und um mich weiter mit unnötigen Gebühren und Kosten zu belasten.

Auch verstehe ich nicht die Notwendigkeit für den Prozess Az: 5F 226/14. Hat doch meine Frau das ganze Geld vom den Konto gestohlen und es befand sich kein Geld auf dem Konto.
Ich verstehe es so, dass das Gericht tätig wird, wenn zum Beispiel zwei Personen bzw. ihre Anwälte keine gemeinsame Lösung finden.
Sie führten aber ein Verfahren durch, ohne mich oder meinem Anwalt zu informieren. Und das zeigt mir, daß Sie nur für die Interessen meiner Ex-Frau und ihres Anwalts J.K…. arbeiten – und ich muß dafür die Kosten tragen.

Ich erwarte Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß

 

                                                                                                                          21.01.2017.
Staatsanwaltshaft Konstanz
Untere Laube 36
78462 Konstanz

Einstellungsverfügung vom 2017.01.10 / AZ: 20 Js 31048/16  &  Konstanz AZ: 5F 226/14

Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin F…..,
wenn Ihnen jemand Geld wegnimmt, was sagen Sie dann zu diesem Menschen? Zum Beispiel, das dieser Mensch ein Verbrechen begangen hat, oder das Sie darin kein Verbrechen erkennen können?
Frau Richter T…. und Anwalt J.K…. begehen ein ähnliches Verbrechen – Sie aber schreiben mir, dass sie kein Vergehen erkennen können. Erklären Sie mir bitte, weshalb diese Menschen ihre Macht missbrauchen und ein korruptes System aufbauen können, ohne dass dem einen (gesetzlichen) Riegel vorgeschoben werden kann.
Nach Auskunft der Bank ist es nicht möglich, dass mein Konto durch Gerichtsbeschluß geschlossen werden kann. Der Beschluß von Frau Richterin T…. ist daher nicht legal. Es Beweis dafür ist, dass das Konto bisher immer noch geöffnet ist und ich Zugriff darauf habe.
Sagen Sie mir, ob ein Richter z.B. ohne Gesetzesgrundlage z.B. von der Staatsanwaltschaft ein gewisses handeln oder unterlassen verlange kann?
Es ist klar, dass sie dazu nicht berechtigt ist, es zu tun.
Wenn Sie den beiliegenden Brief lesen werden Sie verstehen, dass Richterin T…. und RA J.K…. systematisch und vorsätzlich illegale Aktionen durchführen und sich dabei nicht um Gesetze kümmern.
Wieder bitte ich Sie ehrlich und professionell ihre Aufgaben zu erfüllen. Und es ist nicht notwendig, einen Idioten aus mir zu machen bzw. mich für einen zu halten. Ich bin habe auch ein Gerechtigkeitsempfinden und weiß, was legitim ist und was kriminell ist.

Mit freundlichen Grüßen

 

                                                                                                                            22.12.2016
Staatsanwaltschaft Konstanz
Untere Laube 36
78462 Konstanz

Sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt Dr. J.R….,

Ich appellierte bereits an die Staatsanwaltschaft, das Gerichtsverfahren AZ: 5F 226/14 beim Amts-/Familiengericht Konstanz zu untersuchen. Ich verstehe nicht warum die Staatsanwaltschaft nicht die Fehlverhalten in den Verfahren erkannt hat.
Ich erinnere Sie daran, dass die zuständige Richterich wusste
– dass ich mich nicht in Deutschland aufhielt,
– dass ich aber anwaltlich vertreten war und mein Anwalt der Richterin bekannt war und daher eine ladungsfähige Adresse bekannt ist
Trotzdem wurde – ich nenne dies einen schwarzen Prozeß – ein sinnloses Verfahren ohne mein bzw. das Wissen meines Anwalts durchgeführt.
Das Verfahren wurde nur angestrengt um Gebühren zu erheben. Das Gericht hat dieses Verfahren ermöglicht und durchgeführt – ohne zu schauen ob es eine einfachere Lösung gibt. Es gibt keinen vernünftigen Grund um zur Schließung des gemeinsamen Kontos ein Verfahren anzustrengen – insbesondere da ich damit einverstanden gewesen wäre. Auf dem Konto befand sich kein Geld.
Das Konto ist bis heute immer noch nicht aufgelöst. Das Verfahren wurde also nur angestrengt um mich finanziell zu belasten – 412 € wegen nichts. Ich vermute hier eine gedeihliche Zusammenarbeit, auch Korruption zwischen Richterin T…., RA J.K…. und meiner Ex-Frau.
Die DKB hat bestätigt, dass das Konto gemeinsam eröffnet wurde und bis jetzt weiterbesteht.
Mitarbeiter der DKB sagten auch, dass meine Ex-Frau einfach ein online ein eigenes Konto hätte anlegen können um so Ihre Ersparnisse zu schützen. Aber aus irgendeinem Grund tat sie es nicht. Das bestätigt voll den korrupten Zweck des Verfahrend durch meine Frau und ihrem Anwalt – nur zum Zwecke des Profits.
Begründet wurde das Verfahren von RA J.K….. und meiner Ex-Frau mit der Möglichkeit, dass ich das gemeinsame Konto leer räumen könnte. Tatsächlich hat meine Frau ca. 16.000 € von dem Konto abgezogen und auf ihr eigenes Konto transferiert – so stehe ich nun ohne finanzielle Mittel da.
Aus oben genannten Gründen ist klar, dass der Prozess AZ: 5F 226/14 von Richterin Tögel falsch durchgeführt. Er ist korrupt und dient nur der Erzielung von Gewinnen in Form von Honoraren.
Und ich bitte daher die Staatsanwaltschaft, dass sie wieder eine faire und professionelle Untersuchung durchführt. Letzten Endes erhoffe ich mir auch die Erstattung der bezahlten Gebühren und Honorare davon.

Mit freundlichem Gruß

 

20.05.2016

Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz  

Widerspruch gegen Beschlüsse  AZ: 5F 226/14

Sehr geehrte Frau Richterin T….,bezüglich der Gerichtsverhandlungen in Familiensachen AZ 5F 226/14 und 5F 5/16 unter dem Vorsitz Frau Richterin T…., weitere Beteiligte Rechtsanwalt J.K…. sowie der erlassenen Beschlüssen lege ich Widerspruch ein, weil diese Verhandlungen unfair waren, und kein vernünftiger Anlass für die Gerichtsverhandlung (AZ: 5F 5/16) bestand.In Bezug auf die Familiensache 5F 226/14:Am 14.09.2015 hat Richterin T…. den Beschluss über die Sperrung des gemeinschaftlichen Bankkontos (IBAN DE42 ………….16) von N.F….. und Y.F…. bei der DKB-Bank gefasst. Darüber wurde weder meine Anwältin noch ich rechtzeitig benachrichtig. Zu diesem Zeitpunkt war ich in Konstanz.
Erst fünf Monate später habe ich von der Richterin T…. eine Benachrichtigung darüber bekommen sowie eine Aufforderung zur Zahlung hoher Geldbeträge zugunsten des Rechtsanwalt J.K…. und meiner Ex-Frau N.F…. Das heißt, ich konnte mein Widerspruchsrecht nicht in Anspruch nehmen.Die Zweckmäßigkeit dieser Gerichtsverhandlung bleibt für mich weiterhin im Dunkeln aus folgenden Überlegungen:
– Erstens: Meine Bankkarte war nur bis zum 12.2014 gültig, d.h. zum 14.09.2015 war sie schon ungültig. Alle TANs für Geldtransfers waren nur meiner Ex-Frau bekannt.
– Zweitens: Meine Ex-Frau hatte von diesem Konto das gesamte Guthaben abgehoben und somit mich mittellos stehen lassen.
– Drittens: Ich hätte nichts gegen die o.g. Kontosperrung gehabt, würde mir rechtzeitig darüber Bescheid gesagt (es war ja sowieso schon kein Geld auf dem Konto).
– Viertens: Auf meine Anfrage bei der DKB-Bank wurde mir eine Bescheinigung ausgestellt, dass das gemeinschaftliche DKB-Konto weiterhin besteht, und das es nicht gesperrt wurde (eine Kopie lege ich diesem Widerspruch bei).So stellt sich für mich die Frage, aus welchem Grund ich Herrn Rechtsanwalt J.K….. und meine Ex-Frau für diese Gerichtsverhandlung bezahlen sollte, wenn dieses Bankkonto nicht
gesperrt wurde und bei der Scheidung eine Vermögensteilung sowieso stattfinden würde?Mit freundlichen Grüßen


Jura Konstanz - Deutschland. Die Korruption und der Satanismus der Beamten. & Auf dieser Web-Seite erfahren Sie, wie die Beamten Verbrechen gegen Kinder begehen und gegen Gesetze verstoßen.